Rechtsprechung
BGH, 12.01.2000 - 3 BJs 47/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) GVG; § 211 StGB
Staatsschutzdelikt; Ausländerhaß als niedriger Beweggrund - lexetius.com
GVG § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Annahme eines Staatsschutzdelikts - Tötungsverbrechen - Ausländerhaß - Versuchter Mord
- Judicialis
GVG § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lit. a
Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG bei versuchtem Mord aus Ausländerhass - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Verfolgung rechtsextremistischer Gewalttäter bestätigt
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Verfolgung rechtsextremistischer Gewalttäter bestätigt
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1583
- NStZ 2000, 161
- StV 2000, 186
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig
Sie sind darüber hinaus geeignet, bei anderen Personen der gleichen Gesinnung einen Nachahmungseffekt auszulösen mit der Folge einer für die Sicherheitsorgane immer schwerer beherrschbaren Gefahr (BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3 a Sicherheit 1). - BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00 Sie sind darüber hinaus geeignet, bei anderen Personen der gleichen Gesinnung einen Nachahmungseffekt auszulösen mit der Folge einer für die Sicherheitsorgane immer schwerer beherrschbaren Gefahr (BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3 a Sicherheit 1).
- BGH, 23.04.2020 - AK 9/20
Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht des Mordes (Heimtücke; …
Die innere Sicherheit kann bereits dann beeinträchtigt sein, wenn die Tat Auswirkungen auf den inneren Frieden der Bundesrepublik Deutschland in einer Weise hat, die über die Verletzung der Rechtsgüter einzelner Personen und die dadurch hervorgerufene Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erheblich hinausgehen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2000 - StB 15/99, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 1).Ferner besteht die Gefahr von Nachahmungseffekten (vgl. zu allem BGH, Beschluss vom 12. Januar 2000 - StB 15/99, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 1; Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 251 f.).
- BGH, 13.07.2022 - StB 28/22
Erfolgreiche Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls (dringender …
Der Tatvorwurf erfüllt nach gegenwärtigem Erkenntnisstand die Mordmerkmale der Heimtücke, der Begehung aus niedrigen Beweggründen (vgl. zum Ausländerhass als niedriger Beweggrund etwa BGH, Beschluss vom 12. Januar 2000 - StB 15/99, NJW 2000, 1583, 1584; Urteil vom 9. Dezember 1998 - 5 StR 569/98, NStZ 1999, 129) und mit gemeingefährlichen Mitteln. - OLG Karlsruhe, 17.03.2003 - 15 AR 53/02
Honorarklage des Rechtsanwalts: Unverbindlichkeit eines Verweisungsbeschlusses …
Für die Schwerpunkt-Theorie bzw. das Argument der "vertragscharakteristischen Leistung" fehlt ein ausreichender Anknüpfungspunkt im Gesetz [vgl. Prechtel, a.a.O., 3617; das OLG Frankfurt (NJW 2000, 1583) weist darauf hin, dass die vom BGH in der Vergangenheit gestützte früher herrschende Meinung eine ausreichende Begründung vermissen lasse. - BGH, 12.07.2000 - StB 4/00
Einziehung eines Pkws
Der Senat kann für die Beschwerdeentscheidung offen lassen, ob ein Staatsschutzdelikt vorliegt, für das nach Art. 96 Abs. 5 GG, § 120 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) GVG, § 102 JGG die Strafgerichtsbarkeit des Bundes gegeben ist, und ob daher das Oberlandesgericht unter Berufung auf den Beschluß des Senats vom 12. Januar 2000 - StB 15/99 - (BGH NJW 2000, 1583 ff.) seine erstinstanzliche Zuständigkeit im Ergebnis zu Recht bejaht hat; der Senat hat in jenem Beschluß nachdrücklich auf die Besonderheiten der im dortigen Verfahren gegebenen Tatumstände hingewiesen und betont, daß deshalb der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Bedeutung des Falles" in noch vertretbarer Weise angenommen worden ist. - BGH, 12.07.2000 - 3 BJs 15/00
Beschwerde gegen Beschlagnahmebeschluß zur Sicherstellung der Einziehung
Der Senat kann für die Beschwerdeentscheidung offen lassen, ob ein Staatsschutzdelikt vorliegt, für das nach Art. 96 Abs. 5 GG, § 120 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) GVG, § 102 JGG die Strafgerichtsbarkeit des Bundes gegeben ist, und ob daher das Oberlandesgericht unter Berufung auf den Beschluß des Senats vom 12. Januar 2000 - StB 15/99 - (BGH NJW 2000, 1583 ff.) seine erstinstanzliche Zuständigkeit im Ergebnis zu Recht bejaht hat; der Senat hat in jenem Beschluß nachdrücklich auf die Besonderheiten der im dortigen Verfahren gegebenen Tatumstände hingewiesen und betont, daß deshalb der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Bedeutung des Falles" in noch vertretbarer Weise angenommen worden ist. - LG Frankfurt/Oder, 21.10.2014 - 22 Qs 168/14
Untersuchungshaftanordnung: Haftgründe nach Ausbleiben des im Ausland wohnenden …
Die Kostenentscheidung ist auch in Haftbeschwerdeverfahren veranlasst (so die ständige Rechtsprechung des für Beschwerdesachen zuständigen 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 14.04.2010, StB 5/10; Beschluss vom 23.12.2009, StB 51/09; Beschluss vom 12.01.2000, StB 15/99, alle zitiert nach juris).