Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.11.2002

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   BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02 - 5   

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https://dejure.org/2002,6961
BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02 - 5 (https://dejure.org/2002,6961)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2002 - 2 BJs 27/02 - 5 (https://dejure.org/2002,6961)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2002 - 2 BJs 27/02 - 5 (https://dejure.org/2002,6961)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 102 StPO; § 473 StPO; § 34 StPO; § 35 StPO; Art. 13 GG; Art. 19 Abs. 4 GG
    Durchsuchung (Beschwerde; Durchsuchungsbeschluss: konkreten Tatvorwurf, Beschreibung der Beweismittel; Übersendung des vollständigen Beschlusses; Form der Bekanntmachung bei Gefährdung des Untersuchungszwecks; Gebot der späteren vollständigen Bekanntmachung); ...

  • HRR Strafrecht

    § 473 Abs. 1 StPO; § 34 StPO
    Keine Belastung mit den Kosten eines zurückgenommenen, aber unbegründeten Rechtsmittels, das durch unvollständige Bekanntgabe des angefochtenen Beschlusses motiviert ist; Ausnahmen von der allgemeinen Begründungspflicht des § 34 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Durchsuchung von Personen und Wohnungen im Ermittlungsverfahren; Anforderungen an Durchsuchungsbeschlußgebot der sachlichen Gerechtigkeit; Unvollständiger Durchsuchungsbeschluß; Gefährdung des ...

  • Judicialis

    StPO § 34; ; StPO § 35; ; StPO § 102; ; StPO § 36 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StGB § 129 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 101 § 105 § 473 Abs. 1
    Aushändigung einer vollständigen Ausfertigung der Durchsuchungsanordnung; Kostenentscheidung nach Billigkeit

  • datenbank.nwb.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 273
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02
    Wie der Senat mit Beschluß vom 3. September 1997 (StB 12/97 = BGHR StPO § 105 Zustellung 1) näher ausgeführt hat, unterliegt die Übung, den vom Grundrechtseingriff Betroffenen nur die "Durchsuchungsanordnung", also lediglich die Beschlußformel der Entscheidung des Ermittlungsrichters, nicht aber den vollständigen Durchsuchungsbeschluß mit Gründen auszuhändigen, verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02
    Dies folgt aus dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BGHSt 18, 268, 271; 19, 226, 230), und dem im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit (vgl. OLG Dresden OLGSt StGB § 67 Nr. 11; Pfeiffer StPO 4. Aufl. vor § 464 Rdn. 2).
  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02
    Dies folgt aus dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BGHSt 18, 268, 271; 19, 226, 230), und dem im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit (vgl. OLG Dresden OLGSt StGB § 67 Nr. 11; Pfeiffer StPO 4. Aufl. vor § 464 Rdn. 2).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit kommt bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BJs 27/02, NStZ 2003, 273; BGH, Beschluss vom 20. Februar 1963 - 4 StR 497/62, juris Rn. 10).
  • BGH, 29.08.2016 - StB 24/16

    Keine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Nebenbeteiligung des

    Es kommt zwar in Ausnahmefällen in Betracht, die Kosten eines zurückgenommenen Rechtsmittels und die dem Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen abweichend von § 473 Abs. 1 SPO mit Rücksicht auf das Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt, und den im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit der Staatskasse aufzuerlegen (BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - StB 16/02, NStZ 2003, 273, 274; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 25. Mai 1993 - 2 Ws 186/93, OLGSt StGB § 67 Nr. 11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. April 1975 - Ws 91/75, VRS 49, 436, 437; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 4; KK/Gieg, StPO, 7. Aufl., § 473 Rn. 2; SSW-StPO/Steinberger-Fraunhofer, 2. Aufl., § 473 Rn. 4; KMR/Stöckel, 66. EL., § 473 Rn. 16).
  • BGH, 07.11.2002 - StB 16/02

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - Durchsuchung

    2 BJs 27/02-5 StB 16/02.
  • OLG Bamberg, 09.10.2014 - 1 Ws 377/14

    Anspruch des Untersuchungsgefangenen auf Teilnahme seines anwaltlichen Beistands

    Es ist anerkannt, dass sachliche Gerechtigkeit und Billigkeit auch im Kostenrecht Beachtung finden müssen, namentlich in der Folge gravierender Verfahrensfehler (BGH NStZ 2003, 273, 274; Meyer-Goßner/Schmitt Vor § 464 Rn. 3).
  • LG Bielefeld, 22.11.2007 - I Qs 587/07

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts der

    Sie hat die Sache daher unter Aufhebung des Beschlusses im Umfang der Anfechtung an das Amtsgericht zurückverwiesen, um der Betroffenen in der Sache nicht eine Rechtsmittelinstanz zu nehmen (vgl. BGH, NJW 1964, Seite 2119; BGH, NStZ 2003, Seite 273; Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 26. Aufl. 2006, § 34 StPO, Rn 14).
  • OLG Köln, 25.07.2011 - 2 Ws 428/11

    Fehlende Unterschriften der beisitzenden Richter und mangelhafte Begründung der

    Eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung ist daher regelmäßig nur dann angezeigt, wenn diese überhaupt keine Begründung aufweist (vgl. BGH NStZ 2003, 273 [274]; Maul in: Karlsruher Kommentar, StPO , 6. Auflage 2008, § 34 Rz. 11; SK- StPO -Weßlau § 34 Rz. 18; Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO , 26. Auflage 2010, § 34 Rz. 14, 16; für eigene Sachentscheidung des Beschwerdegerichts auch in solchen Fällen Meyer-Goßner, aaO. § 34 Rz. 7, § 309 Rz. 7), weil ansonsten dem Betroffenen eine Instanz genommen würde.
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   BGH, 07.11.2002 - StB 16/02   

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https://dejure.org/2002,10869
BGH, 07.11.2002 - StB 16/02 (https://dejure.org/2002,10869)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2002 - StB 16/02 (https://dejure.org/2002,10869)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2002 - StB 16/02 (https://dejure.org/2002,10869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - Durchsuchung von Personen und Wohnungen im Ermittlungsverfahren - Anforderungen an DurchsuchungsbeschlußGebot der sachlichen Gerechtigkeit - Unvollständiger Durchsuchungsbeschluß - Gefährdung des ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - StB 16/02
    Dies folgt aus dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BGHSt 18, 268, 271; 19, 226, 230), und dem im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit (vgl. OLG Dresden OLGSt StGB § 67 Nr. 11; Pfeiffer StPO 4. Aufl. vor § 464 Rdn. 2).
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - StB 16/02
    Dies folgt aus dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BGHSt 18, 268, 271; 19, 226, 230), und dem im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit (vgl. OLG Dresden OLGSt StGB § 67 Nr. 11; Pfeiffer StPO 4. Aufl. vor § 464 Rdn. 2).
  • BGH, 07.11.2002 - 2 BJs 27/02

    Durchsuchung (Beschwerde; Durchsuchungsbeschluss: konkreten Tatvorwurf,

    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - StB 16/02
    2 BJs 27/02-5 StB 16/02.
  • BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - StB 16/02
    Wie der Senat mit Beschluß vom 3. September 1997 (StB 12/97 = BGHR StPO § 105 Zustellung 1) näher ausgeführt hat, unterliegt die Übung, den vom Grundrechtseingriff Betroffenen nur die "Durchsuchungsanordnung", also lediglich die Beschlußformel der Entscheidung des Ermittlungsrichters, nicht aber den vollständigen Durchsuchungsbeschluß mit Gründen auszuhändigen, verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 28.06.2017 - 1 BGs 148/17

    Durchsuchung bei einem Dritten (Bekanntgabe der Gründe: ausnahmsweise

    Grundsätzlich ist dem Beschuldigten wie auch dem Drittbetroffenen die vollständige richterliche Durchsuchungsanordnung bei Vollzug derselben auszuhändigen (BGH, Beschlüsse vom 3. September 1997 - StB 12/97, BGHR StPO § 105 Zustellung 1; vom 7. November 2002 - StB 16/02, BGHR StPO § 105 Zustellung 2 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 105 Rn. 4; KK-StPO/Bruns, 7. Aufl., § 105 Rn. 5; KMR/Hadamitzky, StPO, Stand November 2016, § 105 Rn. 14; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 105 Rn. 30).

    b) In Ausnahmefällen kann die Bekanntgabe der (vollständigen) Gründe der Anordnung zurückgestellt werden, wenn hierdurch der Untersuchungszweck gefährdet wäre (BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - StB 16/02, BGHR StPO § 105 Zustellung 2 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 105 Rn. 4; KK-StPO/Bruns, 7. Aufl., § 105 Rn. 5; KMR/Hadamitzky, StPO, Stand November 2016, § 105 Rn. 14; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 105 Rn. 30; anders zumindest für die Durchsuchung bei Beschuldigten: MünchKomm-StPO/Hauschild, 1. Aufl., § 105 Rn. 24).

  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Diesem kommt bei der Anwendung und Auslegung von Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 07.11.2002 - StB 16/02 -, juris; BGH, Beschluss vom 20.02.1963 - 4 StR 497/62 -, BGHSt 18, 268, juris; (LG Hamburg, Urteil vom 23.07.2020 - 617 Ks 10/19 jug -, juris).
  • OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20

    Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber

    Aus diesem Grund war dem Präsidenten der Universität gemäß § 35 StPO der Durchsuchungsbeschluss durch Aushändigung einer Ausfertigung mit vollständiger Begründung bekanntzumachen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - StB 16/02 - Juris, Rn. 7).
  • BGH, 29.08.2016 - StB 24/16

    Keine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Nebenbeteiligung des

    Es kommt zwar in Ausnahmefällen in Betracht, die Kosten eines zurückgenommenen Rechtsmittels und die dem Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen abweichend von § 473 Abs. 1 SPO mit Rücksicht auf das Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt, und den im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit der Staatskasse aufzuerlegen (BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - StB 16/02, NStZ 2003, 273, 274; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 25. Mai 1993 - 2 Ws 186/93, OLGSt StGB § 67 Nr. 11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. April 1975 - Ws 91/75, VRS 49, 436, 437; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 4; KK/Gieg, StPO, 7. Aufl., § 473 Rn. 2; SSW-StPO/Steinberger-Fraunhofer, 2. Aufl., § 473 Rn. 4; KMR/Stöckel, 66. EL., § 473 Rn. 16).
  • BGH, 05.10.2018 - StB 9/18

    Erledigung der Beschwerde (Wegfall der Beschwer bei durch Vollstreckungsverzicht

    Der Staatskasse sind nicht nach dem Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, dem auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen ausschlaggebende Bedeutung zukommt, und dem im Kostenrecht, insbesondere in Fällen eingetretener Erledigung, heranzuziehenden Gesichtspunkt der Billigkeit (BGH, Beschlüsse vom 7. November 2002 - StB 16/02, BGHR StPO § 105 Zustellung 2; vom 29. August 2016 - StB 24/16, NJW 2016, 3192; je mwN) die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers aufzuerlegen.
  • BGH, 28.06.2017 - 1 BGs 148/17

    Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit; Gerichtliche Überprüfung der

    Grundsätzlich ist dem Beschuldigten wie auch dem Drittbetroffenen die vollständige richterliche Durchsuchungsanordnung bei Vollzug derselben auszuhändigen (BGH, Beschlüsse vom 3. September 1997 - StB 12/97, BGHR StPO § 105 Zustellung 1; vom 7. November 2002 - StB 16/02, BGHR StPO § 105 Zustellung 2 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO , 60. Aufl., § 105 Rn. 4; KK-StPO/Bruns, 7. Aufl., § 105 Rn. 5; KMR/Hadamitzky, StPO , Stand November 2016, § 105 Rn. 14; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 105 Rn. 30).

    b) In Ausnahmefällen kann die Bekanntgabe der (vollständigen) Gründe der Anordnung zurückgestellt werden, wenn hierdurch der Untersuchungszweck gefährdet wäre (BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - StB 16/02, BGHR StPO § 105 Zustellung 2 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO , 60. Aufl., § 105 Rn. 4; KK-StPO/Bruns, 7. Aufl., § 105 Rn. 5; KMR/Hadamitzky, StPO , Stand November 2016, § 105 Rn. 14; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 105 Rn. 30; anders zumindest für die Durchsuchung bei Beschuldigten: MünchKomm-StPO/Hauschild, 1. Aufl., § 105 Rn. 24).

  • BGH, 15.03.2023 - StB 11/23

    Gegenstandslosigkeit der Beschwerde (Eintritt der Unzulässigkeit eines

    Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ist für die Entscheidung über die der Betroffenen im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen berufen, da er im Zeitpunkt der Erledigungserklärung noch mit der Sache befasst war (vgl. LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 464 Rn. 13; MüKoStPO/Maier, § 473 Rn. 34; s. zu den Grundsätzen der Kostentragungspflicht: BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - StB 9/18, juris Rn. 12; vom 29. August 2016 - StB 24/16, NJW 2016, 3192 Rn. 4; vom 7. November 2002 - StB 16/02, BGHR StPO § 105 Zustellung 2).
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