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   BGH, 16.08.1991 - StB 16/91, StB 17/91   

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https://dejure.org/1991,22879
BGH, 16.08.1991 - StB 16/91, StB 17/91 (https://dejure.org/1991,22879)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1991 - StB 16/91, StB 17/91 (https://dejure.org/1991,22879)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1991 - StB 16/91, StB 17/91 (https://dejure.org/1991,22879)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Etwas anderes gilt auch nicht im Hinblick auf die Nachprüfung im Beschwerdeverfahren, da die Wertung der aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse durch das Tatgericht einer Nachprüfung im Beschwerdeverfahren nur in begrenztem Maße zugänglich ist (BGH, Beschlüsse vom 16. August 1991 - StB 16/91 u.a., StV 1991, S. 525, und vom 2. September 2003 - 2 StE 11/03 StB 11/03 -, NStZ-RR 2003, S. 368; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 -, JURIS).
  • KG, 24.11.2020 - 3 Ws 272/20

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens in Haftsachen nach Aufhebung

    Dass dem Beschluss vom 8. Oktober 2020 keine Ausführungen zum Stand der Beweisaufnahme zu entnehmen sind, wertet der Senat dahingehend, dass sich bis zum 2. Hauptverhandlungstag keine Umstände ergeben haben, die den Bestand des Haftbefehls berühren, insbesondere den nach Aktenlage angenommenen dringenden Tatverdacht nachträglich haben entfallen lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2016, a.a.O., 22. September 2016, a.a.O. und 16. August 1991 - StB 16/91, StB 17/91 -, juris; KG, Beschluss vom 17. Juni 2015 - 4 Ws 48/15 -, BeckRS 2015, 12693).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Soweit es um die Frage des dringenden Tatverdachts geht, entspricht es vielmehr höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es sich der Entscheidung des Beschwerdegerichts grundsätzlich entzieht, welche Wertung der aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse richtig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 1991 - StB 16/91 u. a. -).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 1 Ws 82/21

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls Fluchtgefahr wegen Auslandskontakten

    Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Januar 2019 -1 Ws 204/18-, juris; BGH, Beschluss vom 16. August 1991, Az.: StB 16/91, in: juris).
  • OLG Schleswig, 07.03.2019 - 2 Ws 57/19
    Im Übrigen entzieht es sich der Entscheidung des Beschwerdegerichts, welche Wertung der aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung gewonnenen Erkenntnissen richtig ist (BGH, Beschluss v. ­ StB 16/91, StB 17/91 - LS; Abs. 4 zit. n. iuris).
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