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   BGH, 23.06.2020 - StB 17/20   

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https://dejure.org/2020,18568
BGH, 23.06.2020 - StB 17/20 (https://dejure.org/2020,18568)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2020 - StB 17/20 (https://dejure.org/2020,18568)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - StB 17/20 (https://dejure.org/2020,18568)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 StGB, § ... 52 StGB, § 129 Abs. 2 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 111b Abs. 1 StPO, § 74 Abs. 1 StGB, § 304 Abs. 5 StPO, § 111b Abs. 1 Satz 2 StPO, § 94 StGB, § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB, § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a und b, § 2 Abs. 2, § 1 Abs. 4 WaffG, § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB, § 74 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 74f StGB, § 94 Abs. 1 StPO, §§ 111b ff. StPO, § 94 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsvefahren wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung u.a; Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beschlagnahme von Bargeld

  • rewis.io

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung: Unterstützungshandlungen; Beachtlichkeit der Eigentumsverhältnisse bei Beschlagnahme von Bargeld zu Beweiszwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlungsvefahren wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung u.a; Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beschlagnahme von Bargeld

  • datenbank.nwb.de

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung: Unterstützungshandlungen; Beachtlichkeit der Eigentumsverhältnisse bei Beschlagnahme von Bargeld zu Beweiszwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 276
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.2018 - StB 13/18

    Beschlagnahme (potenzielle Bedeutung von Gegenständen als Beweismittel;

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - StB 17/20
    Es besteht die nicht fernliegende Möglichkeit (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - StB 13/18, juris Rn. 6 mwN), dass das beschlagnahmte Bargeld als Beweismittel, auch als Spurenträger, für die Untersuchung von Bedeutung ist (§ 94 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 28.04.2020 - StB 13/20

    Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - StB 17/20
    Zum anderen ergibt er sich aus Einlassungen von Mitbeschuldigten, Auswertungen von Mobiltelefonen, Telekommunikationsüberwachung, Observationsmaßnahmen, einem Waffengutachten vom 7. Februar 2020 und dem Durchsuchungsbericht vom 14. Februar 2020 (vgl. insoweit auch den einen Mitbeschuldigten betreffenden Beschluss des Senats vom 28. April 2020 - StB 13/20, juris).
  • BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - StB 17/20
    Sollte sich dieser Verdacht im weiteren Verlauf des Verfahrens bestätigen, war das Geld dazu bestimmt, der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB und damit der Begehung der Tat zu dienen (vgl. zu den Voraussetzungen der Einziehung von Tatmitteln im Einzelnen BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2019 - 4 StR 538/18, juris Rn. 10 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - 4 Ws 590/08

    Geltendmachung von Rechten Dritter im Rahmen der Rückgewinnungshilfe und der

    Auszug aus BGH, 23.06.2020 - StB 17/20
    Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist der Beschuldigte auch Eigentümer des Geldes (§ 74 Abs. 3 Satz 1 StGB; zum Prüfungsmaßstab der Eigentümerstellung vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. November 2008 - III - 4 Ws 590/08, wistra 2009, 207, 208).
  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 403/20

    Kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. Hawala-Banking-Systems

    In Bezug auf die Strafbarkeit nach § 129 Abs. 1 Satz 1 StGB sind die Gelder mithin Gegenstände, mit denen die Tat begangen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 2022 - 3 StR 295/21, juris; Beschluss vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris; jeweils betreffend Geldsammlungen bzw. Weiterleitungen gesammelter Gelder durch PKK-Funktionäre; s. auch BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - StB 17/20, Rn. 9, 15).
  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft

    Mithin handelt es sich bei dem Anfordern, Einsammeln oder sonstigen Entgegennehmen von Geld im Sinne der Vereinigung durch ein Mitglied nicht bloß um die Vorbereitung der späteren Tatbestandsverwirklichung (vgl. zu solchen Konstellationen etwa BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 10 mwN; vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20, NStZ 2021, 668 Rn. 16; vom 23. Juni 2020 - StB 17/20, juris Rn. 15), sondern um einen unmittelbaren Zufluss aus der bereits vollendeten Straftat.
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20

    Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch

    Dabei kann in Bezug auf den jeweils verwirklichten Tatbestand zu differenzieren sein, ob es sich um Tatmittel oder Tatobjekte handelt (vgl. für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - StB 17/20, juris Rn. 9; für Taten nach dem Außenwirtschaftsstrafrecht Wolffgang/Rogmann/Pietsch/Morweiser, WAR-Kommentar, 64. EL, § 20 AWG Rn. 10).
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