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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2022 - StB 2, 3/22, StB 2/22, StB 3/22   

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BGH, 22.02.2022 - StB 2, 3/22, StB 2/22, StB 3/22 (https://dejure.org/2022,5475)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2022 - StB 2, 3/22, StB 2/22, StB 3/22 (https://dejure.org/2022,5475)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - StB 2, 3/22, StB 2/22, StB 3/22 (https://dejure.org/2022,5475)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 143a StPO; § 304 StPO
    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde; Pflichtverteidigerbestellung; Störung des Vertrauensverhältnisses; Interessenkonflikt; Wegfall der Verschwiegenheitspflicht)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 143a Abs 2 S 1 Nr 3 StPO
    Pflichtverteidigung: Verteidigerwechsel wegen Interessenkonflikts

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Verteidigerwechsel wegen Interessenkonflikt - "unverfrorene Manipulation von Aussagen”

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.02.2020 - StB 4/20

    Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - StB 2/22
    In der Sache hat das Kammergericht (zur Zuständigkeit des Vorsitzenden s. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, BGHR StPO § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Aufhebung 2 Rn. 3) den Antrag auf Verteidigerwechsel zu Recht abgelehnt.

    b) Ein konkret manifestierter Interessenkonflikt, der eine mindere Effektivität des Einsatzes des Verteidigers befürchten lässt (s. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, BGHR StPO § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Aufhebung 2 Rn. 3; vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173), ist nicht gegeben.

  • BGH, 15.06.2021 - StB 24/21

    Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - StB 2/22
    a) Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (s. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - StB 24/21, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - StB 2/22
    Ähnlich wie Spannungen zwischen Gericht und Verteidigern nicht regelmäßig die Besorgnis begründen, die Richter würden dem Angeklagten nicht mehr unbefangen gegenübertreten (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12, wistra 2013, 155 Rn. 16 mwN; vom 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81, juris Rn. 22), sind ihnen ohne zusätzliche Besonderheiten erst recht keine Auswirkungen auf das Verteidigerverhältnis zu entnehmen.
  • BGH, 09.07.2019 - 3 StR 155/19

    Abschiebung des verteidigten Angeklagten regelmäßig kein Verfahrenshindernis im

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - StB 2/22
    Da es sich bei der Revision um ein auf die Rechtsprüfung beschränktes Rechtsmittel handelt (s. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 3 StR 155/19, NStZ 2019, 745 Rn. 4), ergibt sich nicht, dass Rechtsanwalt H. in einer sachgerechten Verteidigung des Angeklagten beschränkt ist, selbst wenn er es für erforderlich hält, den im Rahmen der Beweiswürdigung vom Kammergericht erhobenen, ihn betreffenden Beanstandungen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht entgegenzutreten.
  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - StB 2/22
    Unabhängig davon, dass bislang nicht einmal die Einleitung eines straf- oder berufsrechtlichen Verfahrens gegen den Pflichtverteidiger bekannt ist, lässt ein solches nicht von vornherein die Verschwiegenheitspflicht entfallen (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 1951 - 1 StR 159/51, BGHSt 1, 366 ff.; vom 25. März 1993 - IX ZR 192/92, BGHZ 122, 115, 120; Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 43a Rn. 110; Gaier/Wolf/Göcken/Zuck, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 43a BRAO/§ 2 BORA Rn. 34 f.; Hartung/Scharmer/Gasteyer, BORA/ FAO, 7. Aufl., § 2 BORA Rn. 126; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 203 Rn. 91).
  • BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch die

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - StB 2/22
    Ähnlich wie Spannungen zwischen Gericht und Verteidigern nicht regelmäßig die Besorgnis begründen, die Richter würden dem Angeklagten nicht mehr unbefangen gegenübertreten (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12, wistra 2013, 155 Rn. 16 mwN; vom 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81, juris Rn. 22), sind ihnen ohne zusätzliche Besonderheiten erst recht keine Auswirkungen auf das Verteidigerverhältnis zu entnehmen.
  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - StB 2/22
    Somit kommt es nicht mehr darauf an, dass der Angeklagte noch einen weiteren Pflichtverteidiger hat und daher ein Erfordernis im Sinne des § 144 StPO für einen in der Sache bislang nicht tätig gewordenen zusätzlichen Pflichtverteidiger im Revisionsverfahren fraglich ist (vgl. zu den allgemeinen Anforderungen BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20, BGHSt 65, 129 Rn. 13 f.; s. auch KG, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 1 Ws 44/15, juris Rn. 5 mwN; BT-Drucks. 19/13829 S. 49 f.; KMR/Staudinger, StPO, 98. EL, § 144 Rn. 4).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - StB 2/22
    c) Ob die etwaige Ausschließungsmöglichkeit eines Verteidigers nach § 138a Abs. 1 und 2 StPO zugleich einen Grund für die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung nach § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO darstellen kann (offen gelassen zur früheren Rechtslage von BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 2 ARs 20/96, BGHSt 42, 94, 97; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238, 245; vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2341/08, juris Rn. 17), bedarf in der hier gegebenen Konstellation keiner Entscheidung.
  • BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96

    Ausschließung, Ausschluß eines Pflichtverteidigers gemäß §§ 138a ff. StPO;

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - StB 2/22
    c) Ob die etwaige Ausschließungsmöglichkeit eines Verteidigers nach § 138a Abs. 1 und 2 StPO zugleich einen Grund für die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung nach § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO darstellen kann (offen gelassen zur früheren Rechtslage von BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 2 ARs 20/96, BGHSt 42, 94, 97; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238, 245; vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2341/08, juris Rn. 17), bedarf in der hier gegebenen Konstellation keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2341/08

    Ausschluss eines Pflichtverteidigers (Begünstigung; Weiterleitung von Briefen;

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - StB 2/22
    c) Ob die etwaige Ausschließungsmöglichkeit eines Verteidigers nach § 138a Abs. 1 und 2 StPO zugleich einen Grund für die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung nach § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO darstellen kann (offen gelassen zur früheren Rechtslage von BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 2 ARs 20/96, BGHSt 42, 94, 97; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238, 245; vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2341/08, juris Rn. 17), bedarf in der hier gegebenen Konstellation keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51

    Rechtsmittel

  • KG, 10.07.2015 - 1 Ws 44/15

    Zurücknahme der Bestellung eines 2. Pflichtverteidigers nach Abschluss des

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

  • BGH, 05.12.2022 - 5 StR 429/22

    Ablehnung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel (endgültige Zerstörung des

    Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - StB 2/22 Rn. 12).
  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 284/22

    Antrag auf Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung (endgültige Zerstörung

    Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem substantiiert darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - StB 2/22 Rn. 12).
  • BGH, 23.02.2023 - 3 StR 450/22

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung (Störung des Vertrauensverhältnisses)

    Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - StB 2 u. 3/22, juris Rn. 12; vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, BGHR StPO § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Aufhebung 2 Rn. 7 mwN).
  • LG Magdeburg, 10.08.2023 - 2 Ks 2/23

    Pflichtverteidiger, Wechsel des Pflichtverteidigers, Störung des

    Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - StB 2 u. 3/22, juris Rn. 12; vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, BGHR StPO § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Aufhebung 2 Rn. 7 m.w.N).
  • LG Magdeburg, 10.08.2023 - 21 Ks 2/23

    Strafverfahren: Wechsel des Pflichtverteidigers wegen Störung des

    Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - StB 2 u. 3/22, juris Rn. 12; vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, BGHR StPO § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Aufhebung 2 Rn. 7 m.w.N).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85, StB 2, 3/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,10216
BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85, StB 2, 3/86 (https://dejure.org/1986,10216)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1986 - 1 StE 4/85, StB 2, 3/86 (https://dejure.org/1986,10216)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1986 - 1 StE 4/85, StB 2, 3/86 (https://dejure.org/1986,10216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 34
  • NJW 1986, 1821
  • MDR 1986, 599
  • NStZ 1986, 374
  • StV 1986, 345
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70

    Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Die Vorschrift ist wegen ihres Ä auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BT-Drucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4 StPO ) Ä Ausnahmecharakters eng auszulegen (BGHSt .. 32, 365, 366 [hier: IV (458) 143 c]).Zulässig ist eine gegen den Bestand und Vollzug des Haftbefehls gerichtete Beschwerde (BGHSt 25, 120, 121; 29, 200, 202 [hier: IV (480) 163 d]).
  • BGH, 01.02.1980 - StB 3/80
    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Die Vorschrift ist wegen ihres Ä auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BT-Drucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4 StPO ) Ä Ausnahmecharakters eng auszulegen (BGHSt .. 32, 365, 366 [hier: IV (458) 143 c]).Zulässig ist eine gegen den Bestand und Vollzug des Haftbefehls gerichtete Beschwerde (BGHSt 25, 120, 121; 29, 200, 202 [hier: IV (480) 163 d]).
  • OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13

    Organtransplantation; Transplantationsbehandlung; Transplantationsgesetz; TPG;

    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO ausdrücklich entschieden (vgl. BGHSt 34, 34; BGHSt 37, 347; BGHSt 47, 249), was auf den vorliegenden Fall übertragen werden kann und muss, weil der Begriff der "Verhaftung" in beiden Vorschriften in gleicher Weise Verwendung findet und mit ihm jeweils derselbe Zweck - Beschränkung des Beschwerderechts - verfolgt wird (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., Rdnr. 13 zu § 304; SK-StPO/Frisch, Rdnr. 61 zu § 304).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    "Der Senat weist jedoch darauf hin, daß er für die Frage der Beschwerdemöglichkeit gegen solche Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an seiner ständigen Rechtsprechung festhält, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 StPO wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 34, 192, 195; 37, 347, 348).
  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

    Einer Ausdehnung der Vorschrift des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO auf sitzungspolizeilich angeordnete Durchsuchungen von Personen und Sachen steht der - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobene (vgl. BT-Drucks. 5/4086 S. 11, 5/4269 S. 6) - Ausnahmecharakter dieser Norm entgegen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eng auszulegen ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170; vom 19. März 1986 - StB 2 und 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348).
  • BGH, 12.03.2002 - StB 5/02

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Ermittlungsrichters (Ergänzung

    Gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem ein Haftbefehl lediglich um einen weiteren Haftgrund ergänzt wird, ohne dass dies unmittelbare Auswirkungen auf den Bestand oder die Vollziehbarkeit des Haftbefehls hat, ist die Beschwerde, die sich lediglich gegen die Annahme des weiteren Haftgrunds wendet, unzulässig (Ergänzung von BGHSt 34, 34).

    Dies hat der Senat für den Fall einer Beschwerde nach § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, mit der sich der Beschwerdeführer lediglich gegen einen von mehreren angenommenen Haftgründen wendet, entschieden (BGHSt 34, 34, 36).

    Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Beschwerdeführer gegen einen von mehreren in einem Haftbefehl angenommenen Haftgründen oder gegen einen gesonderten Beschluß, in dem ein Haftgrund nachgeschoben worden ist, wendet (noch offengelassen in BGHSt 34, 34, 35; aA OLG Nürnberg MDR 1964, 943).

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
  • BGH, 12.03.2002 - 3 BJs 16/00

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Erweiterung des Haftbefehls durch

    Gegen den Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem ein Haftbefehl lediglich um einen weiteren Haftgrund ergänzt wird, ohne daß dies unmittelbare Auswirkungen auf den Bestand oder die Vollziehbarkeit des Haftbefehls hat, ist die Beschwerde, die sich lediglich gegen die Annahme des weiteren Haftgrunds wendet, unzulässig (Ergänzung von BGHSt 34, 34).

    Dies hat der Senat für den Fall einer Beschwerde nach § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, mit der sich der Beschwerdeführer lediglich gegen einen von mehreren angenommenen Haftgründen wendet, entschieden (BGHSt 34, 34, 36).

    Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Beschwerdeführer gegen einen von mehreren in einem Haftbefehl angenommenen Haftgründen oder gegen einen gesonderten Beschluß, in dem ein Haftgrund nachgeschoben worden ist, wendet (noch offengelassen in BGHSt 34, 34, 35; aA OLG Nürnberg MDR 1964, 943).

  • BGH, 20.03.1991 - StB 3/91

    Keine Haft-Beschwerde zur Erweiterung des Tatvorwurfs

    Sie liegt seinen Entscheidungen zugrunde, nach denen eine Beschwerde unzulässig ist, wenn sie Auflagen i.S. des § 116 Abs. 1 Satz 2 StPO oder Beschränkungen nach § 119 Abs. 3 StPO betrifft (BGHSt 25, 120; 26, 270) oder wenn mit ihr nur einer von mehreren Haftgründen beanstandet wird, ohne daß dessen Wegfall zur Haftentlassung führen soll (BGHSt 34, 34 = DRsp IV (458) 145 a).

    Solange die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft davon jedoch nicht abhängt, ist der für die Ausnahmeregelung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO maßgebliche Gesichtspunkt, daß nur die Verhaftung selbst als der vollzogene oder zu vollziehende Eingriff in die persönliche Freiheit einer Überprüfung auf ihre Berechtigung im Beschwerdeverfahren unterzogen werden soll, nicht betroffen (vgl. dazu BGHSt 34, 34, 35, 36 = DRsp IV (458) 145 a).

  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Der Senat hält zwar an dem Grundsatz fest, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 32, 365, 366; 34, 34, 35).
  • BGH, 26.02.2015 - StB 2/15

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

    Die Ausnahmeregelung in § 304 Abs. 5 StPO, die die Beschwerde unter anderem gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, ist - ebenso wie diejenigen in § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. März 1986 - StB 2/86 und StB 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348, jeweils mwN) - eng auszulegen; eine Entscheidung, die im Sinne des § 304 Abs. 5 StPO "die Verhaftung" betrifft, liegt deshalb nur vor, wenn von ihr der Bestand oder die Vollziehbarkeit des Haftbefehls abhängen (BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - StB 5/02, BGHSt 47, 249, 250).

    Dies ist nicht der Fall, wenn der bestehende Haftbefehl nur um einen weiteren Haftgrund erweitert (BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - StB 5/02, aaO), nur wegen eines von mehreren Haftgründen angefochten (BGH, Beschluss vom 19. März 1986 - StB 2/86 und StB 3/86, BGHSt 34, 34, 36) oder wenn die Erweiterung des Tatvorwurfs gegenüber demjenigen in dem bestehenden, die Untersuchungshaft nach wie vor tragenden Haftbefehl erstrebt wird (BGH, Beschluss vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 349).

  • BGH, 05.11.2019 - StB 27/19

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine die Haft betreffende Entscheidung des OLG

  • BGH, 29.08.2016 - StB 24/16

    Keine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Nebenbeteiligung des

  • BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

  • BGH, 25.03.1991 - AnwSt (B) 27/90

    Unanfechtbarkeit ehrengerichtlicher Entscheidung über die Zulässigkeit und

  • BGH, 05.11.2019 - AK 27/19
  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • OLG Köln, 15.11.2011 - 2 Ws 650/11

    Fortbestehen von Haftgründen bereits nach dem Geständnis des Angeklagten;

  • BGH, 22.12.1992 - 3 BJs 960/91

    Unanfechtbarkeit der Verfahrentrennung durch OLG

  • BGH, 04.08.1995 - StB 46/95

    Statthaftigkeit von Beschwerden - Beschlüsse des Oberlandesgerichts -

  • BGH, 12.07.1984 - III ZR 73/83

    Zulässigkeit eines Rechtsstreit über die Höhe einer Geldentschädigung nach dem

  • LG Köln, 21.06.2013 - 2 O 667/05

    Inanspruchnahme des Alleinerben eines verstorbenen Wirtschaftsprüfers und

  • BGH, 22.12.1992 - StB 15/92

    Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung durch ein erstinstanzlich tätiges

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • BFH, 03.08.1976 - VII R 103/75

    Volkswirt - Kraft anderer Fachrichtung - Entscheidung der Verwaltung -

  • VK Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - VK Hal 22/03

    Vorgabe einer Honorarzone zwingend

  • BGH, 03.06.1998 - StB 6/98
  • BGH, 31.01.1996 - StB 4/96
  • BGH, 09.09.1988 - StB 23/88
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