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   BGH, 09.07.2020 - StB 21/20   

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https://dejure.org/2020,20536
BGH, 09.07.2020 - StB 21/20 (https://dejure.org/2020,20536)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2020 - StB 21/20 (https://dejure.org/2020,20536)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - StB 21/20 (https://dejure.org/2020,20536)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    §§ 52, 53 StGB, § 144 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erfolgloser Antrag auf Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 144 Abs. 1
    Erfolgloser Antrag auf Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 11.05.2020 - 5 StS 1/20

    Erforderlichkeit für weiteren Pflichtverteidiger nur in Ausnahmefällen; Keine

    Auszug aus BGH, 09.07.2020 - StB 21/20
    Die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 11. Mai 2020 (5 StS 1/20) wird verworfen.
  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers

    Es sind keine Gründe ersichtlich, die sofortige Beschwerde nach der reformierten Gesetzeslage anders zu behandeln (im Ergebnis ebenso BeckOK StPO/Krawczyk, 37. Ed., § 142 Rn. 53; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Juli 2020 - StB 21/20, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 21.04.2021 - StB 17/21

    Coronapandemie erfordert nicht generell einen Sicherungsverteidiger in

    - Die lediglich abstrakte Gefahr einer Infektion mit dem Covid-19-Virus, die aktuell für die Bevölkerung insgesamt zum allgemeinen Lebensrisiko gehört (s. BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 3 ARs 14/20, NStZ-RR 2021, 22, 23), führt nicht dazu, dass die Entscheidung des Vorsitzenden des Oberlandesgerichtssenats, keinen dritten (Sicherungs-)Verteidiger zu bestellen, als unvertretbar zu bewerten wäre (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 5 StS 1/20, NStZ 2021, 123 Rn. 17; hierzu BGH, Beschluss vom 9. Juli 2020 - StB 21/20, juris Rn. 4).
  • OLG Bremen, 30.04.2021 - 1 Ws 24/21

    Eingeschränktes Prüfungsrecht des Beschwerdegerichtes bei Ablehnung weiteren

    Gründe, die sofortige Beschwerde nach der reformierten Gesetzeslage anders zu behandeln, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2020 - StB 21/20, juris Rn. 4).
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