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   BGH, 15.06.2021 - StB 24/21   

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https://dejure.org/2021,20159
BGH, 15.06.2021 - StB 24/21 (https://dejure.org/2021,20159)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2021 - StB 24/21 (https://dejure.org/2021,20159)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - StB 24/21 (https://dejure.org/2021,20159)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 143a Abs. 2 StPO
    Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem (verständiger Angeklagter; Kontakt zu inhaftiertem Mandanten; Meinungsverschiedenheiten; Pflichtverletzung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 143a Abs 2 S 1 Nr 3 Alt 1 StPO, § 143a Abs 4 StPO, § 152 Abs 2 StPO
    Strafverfahren: Entpflichtung des Pflichtverteidigers wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

  • IWW

    § 143a Abs. 4, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alternative 1 StPO, § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alternative 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen Vertrauensverlusts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen Vertrauensverlusts

  • rechtsportal.de

    Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen Vertrauensverlusts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Entpflichtung wegen Störung des Vertrauens - Wie viel JVA-Besuche sind erforderlich?

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 15.06.2021 - StB 24/21
    Bloße Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie rechtfertigen für sich genommen die Entpflichtung nicht (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1988 - 2 StR 22/88, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2; vom 8. Februar 1995 - 3 StR 586/94, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 4; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 426/06 u.a., juris Rn. 8).

    Etwas Anderes kann mit der Folge einer endgültigen und nachhaltigen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses allenfalls gelten, wenn solche Meinungsverschiedenheiten über das grundlegende Verteidigungskonzept nicht behoben werden können und der Verteidiger sich etwa wegen der Ablehnung seines Rats außerstande erklärt, die Verteidigung des Angeklagten sachgemäß zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - 2 StR 22/88, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2; Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20, NStZ 2020, 434 Rn. 11).

  • BGH, 26.02.2020 - StB 4/20

    Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes

    Auszug aus BGH, 15.06.2021 - StB 24/21
    Die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung liegen nicht vor, wie vom insoweit zuständigen Vorsitzenden des Oberlandesgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, NStZ 2021, 60 Rn. 3) zutreffend angenommen.

    Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, NStZ 2021, 60 Rn. 7 mwN; vom 24. März 2021 - StB 9/21, NStZ-RR 2021, 179, 180).

  • BGH, 24.02.2021 - AK 6/21

    Fortdauer der angeordneten Untersuchungshaft; Unterstützung der ausländischen

    Auszug aus BGH, 15.06.2021 - StB 24/21
    Hinzu kommt, dass die Anklageschrift im Wesentlichen dem im Haftbefehl ausgeführten Tatvorwurf (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - AK 6/21, juris Rn. 2 f.) entspricht, weswegen von erheblichem, über den 2. März 2021 hinaus fortbestehendem Besprechungsbedarf nicht ausgegangen werden kann.
  • BGH, 12.03.2024 - StB 16/24
    Die unverzichtbaren Mindeststandards müssen jedenfalls gewahrt sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2021 - StB 24/21, juris Rn. 5; vom 10. August 2023 - StB 49/23, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22

    (Beschwerderecht eines Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung einer von ihm

    Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie rechtfertigen eine Entpflichtung grundsätzlich nicht (BGH, Beschlüsse vom 05. März 2020 - StB 6/20 -, juris und vom 15. Juni 2021 - StB 24/21 -, juris; OLG Karlsruhe a.a.O.).

    Beruft sich der Angeklagte auf eine Erschütterung des Vertrauensverhältnisses durch Differenzen mit seinem Verteidiger, hat er darzulegen, dass und warum der Pflichtverteidiger hierdurch zu einer sachgerechten Verteidigung außer Stande gewesen sein soll (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - StB 24/21 -, juris).

  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 284/22

    Antrag auf Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung (endgültige Zerstörung

    Etwaige Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie - wie hier das Verlesen eines Beweisantrages im Termin zur Hauptverhandlung - rechtfertigen für sich genommen die Entpflichtung nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2020 - StB 6/20 Rn. 11 und vom 15. Juni 2021 - StB 24/21 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 22.02.2022 - StB 2/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

    a) Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (s. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - StB 24/21, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 08.08.2023 - StB 50/23

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Pflichtverteidigerwechsels;

    Von einer endgültigen und nachhaltigen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses ist danach, selbst wenn man das Vorbringen des Angeklagten als wahr unterstellt, nicht auszugehen (vgl. zu den Maßstäben insgesamt BGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - StB 24/21, juris Rn. 8 mwN).

    Eine solche könnte allenfalls in der Abgabe einer mit dem Angeklagten nicht abgesprochenen Sachdarstellung gegenüber dem Gericht zu sehen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - StB 24/21, juris Rn. 10 mwN).

  • BGH, 10.08.2023 - StB 49/23

    Zulässigkeit eines konsensualen Pflichtverteidigerwechsels; Vorwurf der

    Die unverzichtbaren Mindeststandards müssen jedenfalls gewahrt sein (s. insgesamt BGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - StB 24/21, juris Rn. 5 mwN).
  • OLG Naumburg, 04.09.2023 - 1 Ws 326/23

    Pflichtverteidiger, Wechsel des Pflichtverteidigers, Störung des

    Allerdings liegt es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Verteidigers, in welchem Umfang und auf welche Weise er mit dem Beschuldigten Kontakt hält (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - StB 24/21 -, juris; KG, Beschluss vom 9. August 2017 - 4 Ws 101/17, juris Rn. 12; vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS], juris Rn. 11, 32 f.).
  • BGH, 22.02.2022 - StB 3/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

    a) Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (s. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - StB 24/21, juris Rn. 4 mwN).
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