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   BGH, 08.09.2016 - StB 26/16   

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https://dejure.org/2016,31593
BGH, 08.09.2016 - StB 26/16 (https://dejure.org/2016,31593)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2016 - StB 26/16 (https://dejure.org/2016,31593)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2016 - StB 26/16 (https://dejure.org/2016,31593)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 1 Nr 1 PolG BW, § 28 Abs 3 S 3 PolG BW, § 28 Abs 3 S 5 PolG BW, § 70 FamFG, §§ 70 ff FamFG
    Freiheitsentziehung durch Polizeigewahrsam in Baden-Württemberg: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde zur Rechtswidrigkeitsfeststellung

  • IWW

    § 28 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Sätze 3 und 5 PolG BW, §§ ... 70 ff. FamFG, § 1 FamFG, §§ 415 ff. FamFG, § 415 Abs. 1 FamFG, § 28 PolG BW, § 28 Abs. 4 Satz 2 PolG BW, § 28 Abs. 3 Satz 3 PolG BW, § 28 Abs. 4 Satz 7 PolG BW, Abschnitt 5 Unterabschnitt 1 des FamFG, § 10 Abs. 4 Satz 1 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer des Gewahrsams zur Beseitigung einer bevorstehenden oder bereits eingetretenen erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Statthaftigkeit der Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des anordnenden Beschlusses nach ...

  • rewis.io

    Freiheitsentziehung durch Polizeigewahrsam in Baden-Württemberg: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde zur Rechtswidrigkeitsfeststellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Fortdauer des Gewahrsams zur Beseitigung einer bevorstehenden oder bereits eingetretenen erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Statthaftigkeit der Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des anordnenden Beschlusses nach ...

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Fortdauer des Gewahrsams zur Beseitigung einer bevorstehenden oder bereits eingetretenen erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Statthaftigkeit der Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des anordnenden Beschlusses nach ...

  • datenbank.nwb.de

    Freiheitsentziehung durch Polizeigewahrsam in Baden-Württemberg: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde zur Rechtswidrigkeitsfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ingewahrsamnahme nach dem PolG - und die Frage des richtigen Rechtsmittels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 24
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.2010 - StB 21/10

    Freiheitsentziehung nach Landesrecht; Beschwerde; Rechtsbeschwerde; FEVG; FGG;

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - StB 26/16
    Es handelt sich insbesondere nicht um eine Freiheitsentziehungssache nach den §§ 415 ff. FamFG, die grundsätzlich nur aufgrund von Bundesrecht angeordnete Freiheitsentziehungen betreffen (§ 415 Abs. 1 FamFG; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690 f.).
  • BGH, 12.02.2020 - StB 36/18

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Freiheitsentziehung nach Polizeirecht

    Indes finden die §§ 70 ff. FamFG als - im Buch 1 enthaltene - allgemeine Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24; vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262 f.; ferner Drews in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 1; Grotkopp in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 429 Rn. 16).
  • BGH, 19.04.2018 - StB 5/18

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den vom Amtsgericht angeordneten

    Soweit § 28 Abs. 4 Satz 2 PolG BW für den Gewahrsam eine entsprechende Anwendung des FamFG vorsieht, bezieht sich die Verweisung seit der Gesetzesänderung vom 13. August 2014 nunmehr eindeutig ausschließlich auf die Regelungen in dessen allgemeinen Teil, nicht auf die speziellen Regelungen betreffend die Verfahren in Freiheitsentziehungssachen in Buch 7 des FamFG (LT-Drucks. 15/2434, S. 33; vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24).

    Vielmehr sieht § 28 Abs. 4 Satz 7 PolG BW im Fall der amtsgerichtlichen Ingewahrsamsnahme allein das Rechtsmittel der Beschwerde vor, für das die entsprechende Geltung der Regelungen des Buches 1 Abschnitt 5 Unterabschnitt 1 des FamFG bestimmt ist (vgl. LT-Drucks. 14/4110, S. 36; BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24).

  • LG Freiburg, 19.01.2017 - 4 T 10/16

    Richterlichen Entscheidung über einen Polizeigewahrsam in Baden-Württemberg:

    Gegen die vorliegende Entscheidung findet keine Rechtbeschwerde statt (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 24).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 ZB 2/21

    Freiheitsentziehung nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HSOG

    Die vorliegend auf § 32 des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) gestützte Maßnahme unterfällt dem Anwendungsbereich des § 70 FamFG, denn § 33 Abs. 2 Satz 2 HSOG verweist für gerichtliche Entscheidungen gegen die Freiheitsentziehung ohne Einschränkung auf die entsprechende Anwendung des FamFG, weshalb alle Vorschriften des 7. Buches des FamFG sowie derjenigen über die Rechtsbeschwerde zur Anwendung kommen (BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - III ZB 4/20, juris Rn. 5; vgl. für die inhaltsgleiche Vorschrift des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen: BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - III ZB 8/19, juris Rn. 8 mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2011 - I-3 Wx 188/11, juris Rn. 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24).
  • BGH, 21.04.2021 - 3 ZB 4/20

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

    Die vorliegend auf § 32 des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) gestützte Maßnahme unterfällt auch dem Anwendungsbereich des § 70 FamFG, denn § 33 Abs. 2 Satz 2 HSOG verweist für gerichtliche Entscheidungen gegen die Freiheitsentziehung ohne Einschränkung auf die entsprechende Anwendung des FamFG, weshalb alle Vorschriften des 7. Buches des FamFG einschließlich derjenigen über die Rechtsbeschwerde zur Anwendung kommen (vgl. für die inhaltsgleiche Vorschrift des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen: BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - III ZB 8/19, juris Rn. 8 mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2011 - I-3 Wx 188/11, juris Rn. 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24).
  • BGH, 10.06.2020 - StB 23/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Indes finden die §§ 70 ff. FamFG als im Buch 1 enthaltene allgemeine Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24; vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262 f.; Drews in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 1; Grotkopp in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 429 Rn. 16).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 29/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Indes finden die §§ 70 ff. FamFG als im Buch 1 enthaltene allgemeine Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24; vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262 f.; Drews in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 1; Grotkopp in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 429 Rn. 16).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 37/18

    Rechtmäßigkeit eines Unterbindungsgewahrsams gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 HmbSOG bei

    - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24; vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262 f.; ferner Drews in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 1; Grotkopp in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 429 Rn. 16).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 17/17

    Rechtsschutz gegen eine Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in

    Indes finden die §§ 70 ff. FamFG als - im Buch 1 enthaltene - allgemeine Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24; vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262 f.; ferner Prütting/Helms/Drews, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 1; Grotkopp in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 429 Rn. 16).
  • BGH, 04.05.2021 - 3 ZB 1/21

    Materielle Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

    In diesem Buch, welches das Verfahren für bundesrechtlich angeordnete Freiheitsentziehungen zum Gegenstand hat, sind die Rechtsmittel - mit Ausnahme der ergänzenden Vorschrift des § 429 FamFG - allerdings nicht gesondert geregelt, so dass die §§ 70 ff. FamFG als - im 1. Buch enthaltene - Vorschriften Anwendung auf die in den weiteren Büchern normierten Verfahren finden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24; vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262; vom 30. April 2020 - StB 37/18, juris Rn. 8; ferner Prütting/Helms/ Drews, FamFG, 5. Aufl., § 429 Rn. 1; Bahrenfuss/Grotkopp, FamFG, 3. Aufl., § 429 Rn. 16).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 32/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 24/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 25/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 30/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 31/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 28/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 27/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

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