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   BGH, 15.01.1997 - StB 27/96   

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BGH, 15.01.1997 - StB 27/96 (https://dejure.org/1997,791)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1997 - StB 27/96 (https://dejure.org/1997,791)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1997 - StB 27/96 (https://dejure.org/1997,791)
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Vereinsbüro

§ 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO, Art. 13, 19 Abs. 4 GG, Begriff der 'Wohnung', 'großer Lauschangriff' war vor Änderung des Art. 13 GG unzulässig

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 372
  • NJW 1997, 1018
  • NJW 1997, 351
  • NStZ 1997, 195
  • NStZ 1997, 351 (Ls.)
  • NJ 1997, 223
  • StV 1997, 114
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - StB 27/96
    Die Unzulässigkeit der Abhörmaßnahme führt zu dem Verbot, die Erkenntnisse, die auf der Auswertung der erlangten Aufnahmen beruhen, als Beweismittel zu verwenden (vgl. BGHSt 34, 39, 52).

    Es handelt sich um schwerwiegende Eingriffe in den Schutzbereich von Art. 13 GG und das auch durch § 201 StGB geschützte Persönlichkeitsrecht am nichtöffentlich gesprochenen Wort (vgl. BGHSt 34, 39, 52; ferner 36, 396; 35, 32, 34, 33, 347, 352; 32, 68, 70; 31, 304, 307).

  • OLG Köln, 17.03.1992 - 2 Ws 96/92

    Angeklagter; Ausweisungsverfügung; Aufenthalt; Ausland; Ersatzzustellung;

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - StB 27/96
    Selbst nicht allgemein zugängliche Geschäftsräume, die erfahrungsgemäß Treffpunkt Krimineller sind (Bordelle, Spielclubs, übelbeleumundete Hotels), werden als nach Art. 13 GG geschützt angesehen (Hilger NStZ 1992, 457, 462 Fn. 101).

    Es fehlt nicht nur an einer Eingriffsnorm, die nach verbreiteter Meinung auch eine Grundgesetzänderung erfordern wurde (vgl. etwa Hilger NStZ 1992, 457, 462 Fn. 95, 101; Ostendorf Neue Kriminalpolitik 1996, 32; Staechelin ZRP 1996, 430).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - StB 27/96
    Als Träger des Grundrechts kommen neben Ausländern in Deutschland auch Vereine in Betracht, da sie berechtigterweise Inhaber von Geschäftsräumen sein können (BVerfGE 42, 212, 219; 44, 353, 371).
  • BGH, 07.06.1995 - StB 16/95

    Landespolizeigesetz - Einsatz technischer Mittel - Verwertung von Beweisen -

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - StB 27/96
    Aus der Entscheidung des Senats in BGHR POG-RhPf § 25 b Lausch-Eingriff 1 kann nichts anderes hergeleitet werden.
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - StB 27/96
    Als Träger des Grundrechts kommen neben Ausländern in Deutschland auch Vereine in Betracht, da sie berechtigterweise Inhaber von Geschäftsräumen sein können (BVerfGE 42, 212, 219; 44, 353, 371).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BGH, 15.01.1997 - StB 27/96
    Vielmehr ist er weit auszulegen; er umfaßt auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (BVerfGE 32, 54).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Ähnlich wie der Begriff der Wohnung in Art. 13 Abs. 1 GG (zu diesem: BVerfGE 32, 54, 69, 75; BGH, Beschl. v. 15. Januar 1997, StB 27/96, NJW 1997, 1018, 1019) ist auch der hier in der Teilungserklärung verwendete Begriff der Wohnung in § 1 Abs. 2 WEG weit auszulegen und am Ziel der Vorschrift auszurichten.
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Bedeutsam sind dabei insbesondere die Art des etwaigen Beweiserhebungsverbots und das Gewicht des in Rede stehen den Verfahrensverstoßes, das seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt wird (vgl. BGHSt 19, 325, 329 ff.; 27, 355, 357; 31, 304, 307 ff.; 35, 32, 34 f.; 37, 30, 31 f.; 38, 214, 219 ff.; 38, 372, 373 f.; 42, 372, 377; 44, 243, 249; BGH NStZ 2007, 601, 602; BVerfG NStZ 2006, 46; NJW 2008, 3053).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Solches wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396, 398 ff.) oder ohne richterliche Anordnung (BGHSt 31, 304, 306 f.; 35, 32, 34) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372, 377 zu § 100c Abs. 1 StPO a.F.) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206).
  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05

    Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

    aa) Der Begriff der Wohnung im Sinne von Art. 13 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 32, 54, 69 ff.) nicht im engen Sinne der Umgangssprache zu verstehen, vielmehr ist er weit auszulegen (vgl. BGHSt 42, 372, 375 f.).
  • OVG Hamburg, 22.06.2010 - 4 Bf 276/07

    Umfang der erlaubten polizeilichen Videoüberwachung von hamburgischen

    Dem Schutzbereich von Art. 13 Abs. 1 GG können deshalb auch solche Orte unterfallen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind; dies gilt insbesondere für die der Öffentlichkeit zugänglichen Betriebs- und Geschäftsräume (allgemein BVerfG, Urt. v. 17.2.1998, BVerfGE 97, 228, juris Rn. 134; für Geschäftsräume einer Drogenberatungsstelle, BVerfG, Urt. v. 24.5.1977, BVerfGE 44, 353, juris Rn. 55; für eine öffentlich zugängliche Teestube BVerwG Urt. v. 25.8.2004, BVerwGE 121, 345, juris Rn. 23; a.A. BGH, Beschl. v. 15.1.1997, NJW 1997, 1018; Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl., Art. 13, Rn. 5).
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Der hohe Rang des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren verbietet, Verteidigungsunterlagen, die trotz ausdrücklicher Beschwerde gegen die Beschlagnahme in der Hauptverhandlung verlesen wurden, als Beweismittel gegen den Beschuldigten zu verwenden (vgl. BGHSt 34, 39, 52 f.; BGHSt 42, 372).
  • BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98

    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der

    Diese aus dem Wortlaut nicht ersichtliche Einschränkung ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der durch das Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl I 1302) in die Strafprozeßordnung eingefügten Norm (vgl. BGHSt 42, 372, 374 f. m.w.Nachw.).

    Der Begriff der Wohnung i.S.d. Art. 13 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 32, 54, 69 ff.) nicht im engen Sinne der Umgangssprache zu verstehen, vielmehr ist er weit auszulegen (vgl. BGHSt 42, 372, 375 f.).

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Maßgeblich mitbeeinflußt wird das Ergebnis der demnach vorzunehmenden Abwägung vom Gewicht des in Frage stehenden Verfahrensverstoßes (vgl. BGHSt 42, 372, 377; 38, 372, 373).
  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Solches wurde in der Rechtsprechung des BGH beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung zwecks Selbstbelastung (BGHSt 31, 304) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206; zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 11.04.1997 - 1 BGs 88/97

    Wanzen im PKW - Art. 13 GG, PKW ist keine 'Wohnung', § 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO

    Dies gilt auch bei der vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen weiten Auslegung (vgl. BVerfGE 32, 54, 69 ff) des Begriffs "Wohnung" in Art. 13 Abs. 1 GG , die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Bereich strafprozessualer Maßnahmen nach § 100c StPO übernommen wurde (Beschl. vom 15. Januar 1997 - StB 27/96 - = NJW 1997, 1018 f.).
  • OLG Hamburg, 29.06.2007 - 3-30/07

    Verfahrensrüge gegen eine auf rechtswidrigen Observationen beruhende

  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot

  • AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

  • OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl 9/97
  • LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08

    Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch

  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.03.1997 - 1 BGs 65/97
  • BGH, 29.10.2020 - StB 30/20

    Anordnung der Überwachungsmaßnahme durch Abhören und Aufzeichnen des

  • OLG Hamm, 14.07.2005 - 3 Ss 180/05

    Strafzumessung; Beamtenrechte; Verlust; Berücksichtigung

  • AG München, 12.12.2013 - 483 C 21495/13

    WEG - Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Teileigentum als Boarding-House

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