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   BGH, 01.03.2011 - StB 28/10   

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BGH, 01.03.2011 - StB 28/10 (https://dejure.org/2011,12031)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2011 - StB 28/10 (https://dejure.org/2011,12031)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2011 - StB 28/10 (https://dejure.org/2011,12031)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 PolAufgG BB, § 24 Abs 1 S 3 PolAufgG BB, § 28 FGG, § 40 Abs 1 S 2 VwGO, Art 112 Abs 1 FGG-RG
    Streitigkeiten über Maßnahmen der länderpolizeilichen Gefahrenabwehr in Brandenburg: Statthaftigkeit eines Rechtsmittels zum Bundesgerichtshof nach Gesetzesänderung

  • Wolters Kluwer

    Geltung der Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) im gerichtlichen Verfahren über eine Durchsuchung zum Zwecke der polizeilichen Gefahrenabwehr

  • rewis.io

    Streitigkeiten über Maßnahmen der länderpolizeilichen Gefahrenabwehr in Brandenburg: Statthaftigkeit eines Rechtsmittels zum Bundesgerichtshof nach Gesetzesänderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Streitigkeiten über Maßnahmen der länderpolizeilichen Gefahrenabwehr in Brandenburg: Statthaftigkeit eines Rechtsmittels zum Bundesgerichtshof nach Gesetzesänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 70; BbgPolG § 23; BbgPolG § 24 Abs. 1 S. 3
    Geltung der Vorschriften des FGG im gerichtlichen Verfahren über eine Durchsuchung zum Zwecke der polizeilichen Gefahrenabwehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - StB 28/10
    Nichts anderes gilt für die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14; Beschluss vom 27. Februar 2003 - I ZB 22/02, BGHZ 154, 102).
  • BGH, 07.12.2010 - StB 21/10

    Freiheitsentziehung nach Landesrecht; Beschwerde; Rechtsbeschwerde; FEVG; FGG;

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - StB 28/10
    Die in § 24 Abs. 1 Satz 3 BbgPolG angeordnete entsprechende Geltung der Vorschriften des FGG kann auch nicht als dynamische Verweisung auf den jeweils gültigen bundesrechtlichen Normenbestand für das Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verstanden werden (zu § 22 Abs. 8 Satz 2 SächsPolG ebenso BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010  - StB 21/10).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - StB 28/10
    Nichts anderes gilt für die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14; Beschluss vom 27. Februar 2003 - I ZB 22/02, BGHZ 154, 102).
  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

    Dem widerspricht nicht, dass der Senat zu den landesrechtlichen Regelungen in § 22 Abs. 8 Satz 2 SächsPolG und § 24 Abs. 1 Satz 3 BbgPolG eine "korrigierende' Auslegung verneint hat (BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690; vom 1. März 2011 - StB 28/10, 18 BGHR BbgPolG § 24 Abs. 1 Rechtsmittelweg 1).

    (4) Soweit der Senat in früheren Entscheidungen der Vorschrift des § 20v Abs. 2 Satz 2 BKAG ähnliche landesrechtliche Regelungen dahin ausgelegt hat, dass sie den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten auch nach Erledigung der angegriffenen Maßnahme eröffnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690 (§ 22 Abs. 8 Satz 2 SächsPolG aF); vom 1. März 2011 - StB 28/10, BGHR BbgPolG § 24 Abs. 1 Rechtsmittelweg 1 (§ 24 Abs. 1 Satz 2 BbgPolG aF)), bedarf es keiner Entscheidung, ob hieran festzuhalten ist.

    Auch in diesem Rahmen könnte die hinsichtlich des Rechtswegs abweichende rechtliche Beurteilung durch das Oberlandesgericht ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof abweichend von dem gesetzlich bestimmten Rechtszug nicht statthaft machen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - StB 28/10, BGHR BbgPolG § 24 Abs. 1 Rechtsmittelweg 1).

  • LG Saarbrücken, 26.02.2013 - 5 T 63/13

    Gerichtliches Verfahren bei einer Wohnungsdurchsuchung im Saarland: Anwendbarkeit

    Allein das Außerkrafttreten der in Bezug genommenen Vorschriften als Bundesrecht berührt nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes solches in zulässiger Weise gesetztes Landesrecht grundsätzlich nicht in seinem Bestand (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2010 - StB 28/10, juris Rn. 4).

    c) Auch kann die in § 20 Abs. 1 Satz 3 SPolG angeordnete entsprechende Geltung der Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht als dynamische Verweisung auf den jeweils gültigen bundesrechtlichen Normenbestand für das Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verstanden werden (vgl. zu § 24 Abs. 1 Satz 3 BbgPolG: BGH, Beschluss vom 1. März 2010 - StB 28/10, juris Rn. 5; zu § 22 Abs. 8 Satz 2 SächsPolG: BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2007, 690 Rn. 7).

    Dagegen wird ein Willensakt des Landesgesetzgebers dahin, dass an die Stelle der nach Maßgabe dieses Gesetzes zuständigen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit - insbesondere im Hinblick auf den Instanzenzug - (nunmehr) auch andere treten können, weder aus dem Saarländischen Polizeigesetz noch sonst hinreichend erkennbar (vgl. zu § 24 Abs. 1 Satz 3 BbgPolG: BGH, Beschluss vom 1. März 2010 - StB 28/10, juris Rn. 6).

    Eine dynamische Verweisung auf die jeweils gültigen bundesgesetzlichen Regelungen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist auch nicht zwingend, weil der Landesgesetzgeber im Rahmen seines weiten Ermessens auch Gründe für eine abweichende Regelung finden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2010 - StB 28/10, juris Rn. 7).

  • BGH, 26.01.2017 - StB 28/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche

    Dem widerspricht nicht, dass der Senat zu den landesrechtlichen Regelungen in § 22 Abs. 8 Satz 2 SächsPolG und § 24 Abs. 1 Satz 3 BbgPolG eine "korrigierende" Auslegung verneint hat (BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690 ; vom 1. März 2011 - StB 28/10, BGHR BbgPolG § 24 Abs. 1 Rechtsmittelweg 1).

    (4) Soweit der Senat in früheren Entscheidungen der Vorschrift des § 20v Abs. 2 Satz 2 BKAG ähnliche landesrechtliche Regelungen dahin ausgelegt hat, dass sie den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten auch nach Erledigung der angegriffenen Maßnahme eröffnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690 [§ 22 Abs. 8 Satz 2 SächsPolG aF]; vom 1. März 2011 - StB 28/10, BGHR BbgPolG § 24 Abs. 1 Rechtsmittelweg 1 [§ 24 Abs. 1 Satz 2 BbgPolG aF]), bedarf es keiner Entscheidung, ob hieran festzuhalten ist.

    Auch in diesem Rahmen könnte die hinsichtlich des Rechtswegs abweichende rechtliche Beurteilung durch das Oberlandesgericht ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof abweichend von dem gesetzlich bestimmten Rechtszug nicht statthaft machen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - StB 28/10, BGHR BbgPolG § 24 Abs. 1 Rechtsmittelweg 1).

  • BGH, 20.12.2011 - StB 16/11

    Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz; Rechtswegzuweisung zur

    Der Landesgesetzgeber hat durch die Regelungen des § 21 Abs. 1 Satz 2, Satz 3, § 28 Abs. 4 Satz 6 POG RP die ihm nach § 40 Abs. 1 Satz 2 VwGO eröffnete Möglichkeit genutzt, bestimmte grundsätzlich dem Verwaltungsrechtsweg zugehörige Streitigkeiten der länderpolizeilichen Gefahrenabwehr einem anderen Rechtsweg mitsamt dem dafür geltenden Verfahrensrecht und Instanzenzug zuzuweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690; vom 1. März 2011 - StB 28/10).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2014 - 11 Wx 8/11

    Wohnungsdurchsuchung zur Gefahrenabwehr nach brandenburgischem Polizeirecht:

    Es finden insoweit wegen der Verweisung in § 24 Abs. 1 S. 3 BbgPolG a.F. die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) auch nach Inkrafttreten des FamFG Anwendung (BGH, Beschluss vom 1. März 2011, StB 28/10; vgl. BGH NJW 2011, 690).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2013 - 11 VA 4/13

    Rechtswegverweisung: Gerichtliche Zuständigkeit für die Nachprüfung

    Das Amtsgericht Cottbus, bei dem der - auf § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog gestützte - Antrag auf gerichtliche Entscheidung ursprünglich eingereicht worden ist, hat zwar seine Zuständigkeit im Ergebnis zu Recht verneint, weil es im Streitfall - wie insbesondere der amtsgerichtliche Beschluss vom 08./09. Februar 2013 - 19 XIV 27/13 - belegt (Kopie GA I 28 ff.) - nicht um strafprozessuale Zwangsnahmen im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens, sondern um Maßnahmen der länderpolizeilichen Gefahrenabwehr geht, so dass eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art auf dem Gebiete des Landesrechts vorliegt (§ 40 Abs. 1 VwGO, vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 01.03.2011 - StB 28/10, Rdn. 4, NJOZ 2011, 2061 = juris).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2013 - 11 VA 5/13

    Rechtsweg für die Nachprüfung des Handelns der Polizei im Rahmen der

    Das Amtsgericht Cottbus, bei dem der - auf § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog gestützte - Antrag auf gerichtliche Entscheidung ursprünglich eingereicht worden ist, hat zwar seine Zuständigkeit im Ergebnis zu Recht verneint, weil es im Streitfall - wie insbesondere der amtsgerichtliche Beschluss vom 08./09.02.2013 - 19 XIV 27/13 - belegt (Kopie Bl. 36 GA) - nicht um strafprozessuale Zwangsnahmen im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens, sondern um Maßnahmen der länderpolizeilichen Gefahrenabwehr geht, so dass eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art auf dem Gebiete des Landesrechts vorliegt (§ 40 Abs. 1 VwGO , vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 01.03.2011 - StB 28/10, Rdn. 4, NJOZ 2011, 2061 = juris).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 11 VA 5/13

    Gerichtsverfassungsrecht: Rechtsweg für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer

    3 Das Amtsgericht Cottbus, bei dem der - auf § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog gestützte - Antrag auf gerichtliche Entscheidung ursprünglich eingereicht worden ist, hat zwar seine Zuständigkeit im Ergebnis zu Recht verneint, weil es im Streitfall - wie insbesondere der amtsgerichtliche Beschluss vom 08./09.02.2013 - 19 XIV 27/13 - belegt (Kopie Bl. 36 GA) - nicht um strafprozessuale Zwangsnahmen im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens, sondern um Maßnahmen der länderpolizeilichen Gefahrenabwehr geht, so dass eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art auf dem Gebiete des Landesrechts vorliegt (§ 40 Abs. 1 VwGO, vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 01.03.2011 - StB 28/10, Rdn. 4, NJOZ 2011, 2061 = juris).
  • LG Saarbrücken, 27.02.2013 - 5 T 54/13

    Öffentlich-rechtliche Unterbringungssache im Saarland: Anwendbarkeit des FamFG

    Zwar ist die Verweisung in § 7 UBG angesichts ihres eindeutigen Wortlautes nicht als "dynamische" Verweisung auf das FamFG zu verstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.03.2011 - Az.: StB 28/10 -, zitiert nach juris, Rdnr. 5; BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - Az.: StB 21/10 -, NJW 2011, 690 - 691, zitiert nach juris, Rdnr. 7) - insoweit hält die erkennende Kammer nicht mehr an ihrer früheren Rechtsauffassung (vgl. den Beschluss vom 29.06.2012 - Az.: 5 T 311/12 ) fest.
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