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   BGH, 18.12.2019 - StB 29/19   

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https://dejure.org/2019,47635
BGH, 18.12.2019 - StB 29/19 (https://dejure.org/2019,47635)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2019 - StB 29/19 (https://dejure.org/2019,47635)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - StB 29/19 (https://dejure.org/2019,47635)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 211, ... 212 StGB, § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nrn. 1 bis 3, § 25 Abs. 2, § 52 StGB, § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB, Abs. 2 Nr. 1, § 89a Abs. 2a StGB, § 27 StGB, §§ 27, 52 StGB, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 249 Abs. 2 StPO, § 57 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Haftfortdauer über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der Herstellung einer biologischen Waffe und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Haftfortdauer über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der Herstellung einer biologischen Waffe und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

  • datenbank.nwb.de

    Beschleunigungsgebot in umfangreichen Haftsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen - in absehbar umfangreichen Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dringender Tatverdacht - und seine Beurteilung während laufender Hauptverhandlung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.04.2016 - StB 5/16

    Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - StB 29/19
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. Beschlüsse vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217; vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3; vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247 Rn. 6; vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368).

    Haftprüfung und Haftbeschwerde führen nicht zu einem über die Nachprüfung des dringenden Tatverdachts hinausgehenden Zwischenverfahren, in dem sich das erkennende Gericht zu Inhalt und Ergebnis aller Beweiserhebungen erklären müsste (BGH, Beschlüsse vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217; vom 29. Oktober 2015 - StB 14/15, juris Rn. 7 mwN).

    Daraus folgt, dass die Anforderungen an die Zügigkeit der Arbeit in einer Haftsache mit der Dauer der Untersuchungshaft steigen, aber auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zunehmen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 35; vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 f.).

    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 39 ff. mwN; BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217, 218).

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - StB 29/19
    Die Angeklagte macht allerdings im Ansatz zu Recht geltend, dass das Beschleunigungsgebot in umfangreichen Haftsachen wie der vorliegenden eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Verhandlungsplanung erfordert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 52).

    Auf den Umstand, dass vom Oberlandesgericht zusätzlich vorgeschlagene Verhandlungstermine an Verhinderungen der Verteidiger gescheitert sind und ein bereits terminierter Hauptverhandlungstag deshalb sogar vollständig entfallen musste (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 55), kommt es danach nicht maßgebend an.

  • BGH, 02.09.2003 - StB 11/03

    Nachprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftprüfungsverfahren

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - StB 29/19
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. Beschlüsse vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217; vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3; vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247 Rn. 6; vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368).
  • BGH, 20.02.2019 - AK 53/18
    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - StB 29/19
    Der Senat hat mit Beschluss vom 20. Februar 2019 (AK 53 und 54/18) die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - StB 29/19
    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 39 ff. mwN; BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217, 218).
  • BGH, 08.08.2019 - StB 19/19

    Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - StB 29/19
    Daraus folgt, dass die Anforderungen an die Zügigkeit der Arbeit in einer Haftsache mit der Dauer der Untersuchungshaft steigen, aber auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zunehmen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 35; vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 f.).
  • BGH, 29.10.2015 - StB 14/15

    Fortdauer der Untersuchungshaft im Falle der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - StB 29/19
    Haftprüfung und Haftbeschwerde führen nicht zu einem über die Nachprüfung des dringenden Tatverdachts hinausgehenden Zwischenverfahren, in dem sich das erkennende Gericht zu Inhalt und Ergebnis aller Beweiserhebungen erklären müsste (BGH, Beschlüsse vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217; vom 29. Oktober 2015 - StB 14/15, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 17.07.2019 - StB 18/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - StB 29/19
    Dadurch hat das Oberlandesgericht eine der Verfahrensbeschleunigung dienende zusätzliche Konzentration des Prozessstoffs bewirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2019 - StB 18/19, juris Rn. 12).
  • BGH, 05.02.2015 - StB 1/15

    Fortdauer der Untersuchungshaft über drei Jahre ("NSU-Verfahren"; dringender

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - StB 29/19
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. Beschlüsse vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217; vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3; vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247 Rn. 6; vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368).
  • BGH, 05.10.2018 - StB 45/18

    Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - StB 29/19
    Zieht man die zwei maßvollen Urlaubspausen während der nordrheinwestfälischen Sommer- und Herbstferien ab (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - BvR 2652/07, juris Rn. 53; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 45/18, juris Rn. 11), die sich im Rahmen der Strafprozessordnung halten und zusammen nur fünfeinhalb Wochen umfassen, errechnet sich für die verbleibenden 22, 5 Wochen seit Verhandlungsbeginn eine durchschnittliche Verhandlungsdichte von knapp 1, 3 Tagen pro Woche.
  • BGH, 22.10.2012 - StB 12/12

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Fortdauer der

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 197/20

    Regelmäßig kein Beruhen des Urteils bei unterlassener Bescheidung eines

    Gerade in Haftsachen kann die Durchführung des Selbstleseverfahrens in besonderer Weise eine der Verfahrensbeschleunigung dienende zusätzliche Konzentration des Prozessstoffs bewirken und deshalb vorzugswürdig sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - StB 29/19 Rn. 23; vom 17. Juli 2019 - StB 18/19 Rn. 12).
  • BGH, 24.01.2024 - StB 2/24

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Jedoch ist ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nicht streng schematisch an der Terminierungsdichte festzumachen; ebenfalls entscheidend sind die konkreten Verfahrensabläufe in der Hauptverhandlung (st. Rspr.; EGMR, Urteil vom 29. Juli 2004 - 49746/99, NJW 2005, 3125 Rn. 51; BVerfG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640 Rn. 39 ff.; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - StB 45/18, juris Rn. 11; vom 18. Dezember 2019 - StB 29/19, juris Rn. 22; vom 23. Januar 2020 - StB 1/20, juris Rn. 16 ff.; vom 26. Mai 2020 - StB 15/20, juris Rn. 23; vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 22; vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 21; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 121 Rn. 20 mwN).
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