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   BGH, 04.08.1995 - StB 31/95   

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https://dejure.org/1995,4290
BGH, 04.08.1995 - StB 31/95 (https://dejure.org/1995,4290)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1995 - StB 31/95 (https://dejure.org/1995,4290)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1995 - StB 31/95 (https://dejure.org/1995,4290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Werben für eine terroristische Organisation - Billigung der Methoden oder Ziele - Verbreiten von Plakaten oder Broschüren - Gefahr für die öffentliche Sicherheit - Erhebliche Gefahr - Begangene oder geplante Straftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129, § 129a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

    Auszug aus BGH, 04.08.1995 - StB 31/95
    Ebenso scheidet eine Ahndung nach § 140 Nr. 2 StGB aus, da auch eine Billigung durch schlüssiges Verhalten unmittelbar aus sich heraus, ohne Deuteln, erkennbar sein muß (BGHSt 22, 282, 287).
  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Auszug aus BGH, 04.08.1995 - StB 31/95
    Dabei ist maßgeblich nicht allein die vorgesehene Strafdrohung der verletzten Straftatbestände, sondern eine Gesamtwürdigung unter Einbeziehung aller Umstände, die für das Maß der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit von Bedeutung sein können (BGH NStZ 1995, 340 f. [BGH 22.02.1995 - 3 StR 583/94] zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.1994 - VI 8/94
    Auszug aus BGH, 04.08.1995 - StB 31/95
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in dem Verfahren auf Einziehung mit Beschluß vom 28. November 1994 - VI 8/94 - die Herausgabe der beschlagnahmten 965 Exemplare angeordnet, weil die Druckschrift nach ihrem Inhalt als Dokumentation nicht geeignet ist, für die RAF zu werben.
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 04.08.1995 - StB 31/95
    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (BGHSt 33, 16, 18) [BGH 25.07.1984 - 3 StR 62/84] dem Inhalt des Plakats mit Recht die objektive Eignung zur Werbung für die RAF und die eindeutige Erkennbarkeit des werbenden Charakters abgesprochen.
  • BGH, 24.08.1987 - StB 20/87
    Auszug aus BGH, 04.08.1995 - StB 31/95
    Hierbei durfte auch berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 129 a III Werben 1), daß die angesprochenen Adressaten, vorwiegend im Umfeld der G. er autonomen Szene, die besondere Einstellung der AA(M) zum Einsatz von Gewalttaten zur Erreichung politischer Ziele kennen und dies dafür spricht, daß sie mit diesem Hintergrundwissen dem Plakat wohl ein Eintreten der AA(M) auch für die Gefangenen der RAF, nicht aber eine Billigung ihrer Ziele und Methoden und auch nicht eine propagandistische Werbung zu ihrer Stärkung als Organisation entnehmen.
  • BGH, 28.12.1984 - StB 19/84

    Werben für eine terroristische Vereinigung

    Auszug aus BGH, 04.08.1995 - StB 31/95
    In der gebotenen Gesamtbetrachtung des bildlichen Inhalts und der Textpassagen (vgl. BGH NStZ 1985, 263) ergibt sich als Kernaussage des Plakats die Forderung nach einem gemeinsamen Eintreten des linksextremen Spektrums für den "Kampf gegen die Klassenjustiz", die "Entkriminalisierung des revolutionären Widerstandes" und nach Freilassung aller Gefangenen aus "RAF, Widerstand und Antifa".
  • BGH, 05.01.1989 - 1 StE 5/88

    Eröffnungsbeschluß - Sofortig Beschwerde - Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 04.08.1995 - StB 31/95
    Da alle unter Ziff. 3.1 bis 4.2 der Anklage genannten Vorgänge durch das Organisationsdelikt des § 129 Abs. 1 StGB zu einer Tat im Sinne des § 264 StPO verbunden werden, bedarf es keiner Klärung im Beschwerdeverfahren, ob die von der Anklage teilweise abweichende rechtliche Beurteilung dieser Vorgänge durch das Oberlandesgericht zutrifft (vgl. BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 1).
  • BGH, 24.08.1987 - StB 9/87

    Beschwerde - Eröffnungsbeschluß - Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 04.08.1995 - StB 31/95
    Bei dieser nicht fernliegenden Deutungsmöglichkeit kann ein für die RAF werbender Charakter zumindest nicht als eindeutig erkennbar bezeichnet werden, zumal der Bundesgerichtshof bei seiner Beschwerdeentscheidung den von dem erstinstanzlich zuständigen Senat des Oberlandesgerichts angelegten - rechtlich unbedenklichen - Maßstab tatrichterlicher Überzeugung nicht außer Betracht lassen durfte (vgl. BGHSt 35, 39, 40 f.) [BGH 24.08.1987 - StB 9/87].
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    b) Die Organisation war darauf ausgerichtet, Straftaten, vor allem Eigentums- und Vermögensdelikte, zu begehen, mit denen - obwohl die einzelnen festgestellten Taten isoliert betrachtet überwiegend eher dem unteren Bereich der Kriminalität zuzurechnen sind - eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbunden war (BGH, Urteil vom 22. Februar 1995 - 3 StR 583/94, BGHSt 41, 47, 51; Beschluss vom 4. August 1995 - StB 31/95, NJW 1995, 2117, 2118).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    b) Die Organisation war darauf ausgerichtet, Straftaten, vor allem Eigentums- und Vermögensdelikte, zu begehen, mit denen - obwohl die einzelnen festgestellten Taten isoliert betrachtet überwiegend eher dem unteren Bereich der Kriminalität zuzurechnen sind - eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbunden war (BGH, Urteil vom 22. Februar 1995 - 3 StR 583/94, BGHSt 41, 47, 51; Beschluss vom 4. August 1995 - StB 31/95, NJW 1995, 3395, 3396).
  • LG Kassel, 08.11.2019 - 7 Ns 1625 Js 9759/17
    Der Bundesgerichtshof hat in einer grundlegenden Entscheidung (Urteil vom 17.12.1968 - 1 StR 161/68; vgl. auch Beschlüsse des BGH vom v. 4.8.1995 - StB 31/95, UG I.1.a.E. und v. 20.2.1990 - 3 StR 278/89, UG I.1.) zur Auslegung des § 140 StGB in der Tatvariante des Billigens einer mit Strafe bedrohten Handlung - nach Auffassung der Kammer zutreffend - u.a. folgendes ausgeführt (Die Unterstreichungen sind dem Urteil hinzugefügt, um die aus Sicht der Kammer für die Beurteilung des vorliegenden Falles bedeutsamen Ausführungen hervorzuheben):.
  • BGH, 27.06.1997 - StB 7/97
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  • LG Freiburg, 21.06.2023 - 17/23 NBs 17/23

    Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Bezugstat gem. § 126 Abs. 1 StGB und der

    So ist eine Explosion eine denkbare Form, um in zugespitzter Art seine Ablehnung auszudrücken (hier: der privaten Seenotrettung), ohne dass damit einer realen Zerstörung oder gar dem Tod von Menschen das Wort geredet werden soll (vgl. zu einer symbolischen Deutung insb. von bildlichen Darstellungen BGH, Beschluss vom 4. August 1995 - StB 31/95, NJW 1995, 3395 f.).(Rn.18).
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