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   BGH, 26.02.2020 - StB 4/20   

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https://dejure.org/2020,4227
BGH, 26.02.2020 - StB 4/20 (https://dejure.org/2020,4227)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2020 - StB 4/20 (https://dejure.org/2020,4227)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - StB 4/20 (https://dejure.org/2020,4227)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 143a StPO
    Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes Vertrauensverhältnis; konkret manifestierter Interessenkonflikt; früheres Mandatsverhältnis zu anderem Tatbeteiligten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 55 StPO, § ... 143a Abs. 4, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO, § 141 Abs. 4 StPO, § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO, § 146 StPO, § 356 StGB, § 55 Abs. 1 StPO, § 257c StPO, § 143a Abs. 2 Satz 2, § 142 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung; Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Rechtsanwalt und dem Angeklagten

  • rewis.io

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei Interessenkonflikt einer Mehrfachverteidigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung; Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Rechtsanwalt und dem Angeklagten

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei Interessenkonflikt einer Mehrfachverteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auswechselung des Pflichtverteidigers: Hohe Hürden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 60
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - StB 4/20
    Unabhängig davon kann ein konkret manifestierter Interessenkonflikt einen Grund dafür bieten, die bestehende Bestellung aufzuheben, wenn ansonsten die mindere Effektivität des Einsatzes dieses Verteidigers für seinen Mandanten zu befürchten ist (s. BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 11 Rn. 33 mwN; Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173).

    Indes steht eine Mandatsbeendigung einem etwaigen Interessenkonflikt nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, NStZ 2014, 660 Rn. 38; Beschluss vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 10).

    Ob ein solcher vorliegt, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu prüfen und objektiv zu bestimmen (BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 11 Rn. 35; vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, NJW 2012, 3039, 3040).

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - StB 4/20
    Unabhängig davon kann ein konkret manifestierter Interessenkonflikt einen Grund dafür bieten, die bestehende Bestellung aufzuheben, wenn ansonsten die mindere Effektivität des Einsatzes dieses Verteidigers für seinen Mandanten zu befürchten ist (s. BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 11 Rn. 33 mwN; Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173).

    Mit Blick auf die Ausgestaltung des Verbots der Mehrfachverteidigung nach § 146 StPO hat der Gesetzgeber in der sukzessiven Verteidigung von mehreren derselben Tat beschuldigten Personen keine die Verteidigung im Allgemeinen hindernde Interessenkollision gesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173 f.; BT-Drucks. 10/1313 S. 22).

    Besondere Umstände, nach denen sich konkret anderes ergibt (so etwa für das im Wesentlichen einzige Beweismittel, das für die Überführung des Angeklagten von ausschlaggebender Bedeutung ist, BGH, Beschlüsse vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 10; vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 176), sind nicht gegeben.

  • BGH, 15.11.2005 - 3 StR 327/05

    Bestellung als Pflichtverteidiger (Recht auf effektive Verteidigung; wichtiger

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - StB 4/20
    Indes steht eine Mandatsbeendigung einem etwaigen Interessenkonflikt nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, NStZ 2014, 660 Rn. 38; Beschluss vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 10).

    Besondere Umstände, nach denen sich konkret anderes ergibt (so etwa für das im Wesentlichen einzige Beweismittel, das für die Überführung des Angeklagten von ausschlaggebender Bedeutung ist, BGH, Beschlüsse vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 10; vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 176), sind nicht gegeben.

  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 319/15

    Recht auf einen konkreten und wirksamen Verteidigerbeistand (Recht auf ein faires

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - StB 4/20
    Danach ist anerkannt, dass Maßstab für die Störung des Vertrauensverhältnisses die Sicht eines verständigen Angeklagten und eine solche von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.; vom 24. Februar 2016 - 2 StR 319/15, NStZ 2017, 59, 61; KG, Beschluss vom 9. August 2017 - 4 Ws 101/17, juris Rn. 10 mwN; s. auch BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01, NJW 2001, 3695, 3697 mwN).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - StB 4/20
    Danach ist anerkannt, dass Maßstab für die Störung des Vertrauensverhältnisses die Sicht eines verständigen Angeklagten und eine solche von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.; vom 24. Februar 2016 - 2 StR 319/15, NStZ 2017, 59, 61; KG, Beschluss vom 9. August 2017 - 4 Ws 101/17, juris Rn. 10 mwN; s. auch BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01, NJW 2001, 3695, 3697 mwN).
  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - StB 4/20
    Ob ein solcher vorliegt, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu prüfen und objektiv zu bestimmen (BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 11 Rn. 35; vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, NJW 2012, 3039, 3040).
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers (objektiv erschüttertes

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - StB 4/20
    Hierfür spricht zudem, dass die Norm inhaltlich an § 141 Abs. 4 StPO aF angeknüpft und insofern die Zuständigkeit des Vorsitzenden auch für Entpflichtungsanträge anerkannt war (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 481/03, NStZ 2004, 632 Rn. 5; BT-Drucks. 19/13829 S. 41).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - StB 4/20
    Danach ist anerkannt, dass Maßstab für die Störung des Vertrauensverhältnisses die Sicht eines verständigen Angeklagten und eine solche von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.; vom 24. Februar 2016 - 2 StR 319/15, NStZ 2017, 59, 61; KG, Beschluss vom 9. August 2017 - 4 Ws 101/17, juris Rn. 10 mwN; s. auch BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01, NJW 2001, 3695, 3697 mwN).
  • KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17

    Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers: Verdrängung eines

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - StB 4/20
    Danach ist anerkannt, dass Maßstab für die Störung des Vertrauensverhältnisses die Sicht eines verständigen Angeklagten und eine solche von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.; vom 24. Februar 2016 - 2 StR 319/15, NStZ 2017, 59, 61; KG, Beschluss vom 9. August 2017 - 4 Ws 101/17, juris Rn. 10 mwN; s. auch BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01, NJW 2001, 3695, 3697 mwN).
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 326/06

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Verletzung durch zu weitgehende Zuerkennung

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - StB 4/20
    Grundsätzlich kann es nur in dem Umfang greifen, in welchem die Befragung sich auf Vorgänge richtet, die im Verhältnis zu den abgeurteilten Geschehen andere Taten im verfahrensrechtlichen Sinn darstellen würden (s. im Einzelnen BGH, Urteile vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, NStZ 2007, 278 Rn. 6; vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, NStZ 2017, 546, 547).
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17

    Beteiligung und Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beifahrer

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats

  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

    a) Der Vorsitzende des Oberlandesgerichtssenats war gemäß § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO für die Entscheidung zuständig (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20).

    Deshalb kann für die Frage, wann im Einzelnen eine endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zu bejahen ist, auf die in dieser Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze zurückgegriffen werden (vgl. BT-Drucks. 19/13829 S. 48; näher BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20).

  • BGH, 15.06.2021 - StB 24/21

    Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem

    Die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung liegen nicht vor, wie vom insoweit zuständigen Vorsitzenden des Oberlandesgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, NStZ 2021, 60 Rn. 3) zutreffend angenommen.

    Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, NStZ 2021, 60 Rn. 7 mwN; vom 24. März 2021 - StB 9/21, NStZ-RR 2021, 179, 180).

  • BGH, 22.02.2022 - StB 2/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

    In der Sache hat das Kammergericht (zur Zuständigkeit des Vorsitzenden s. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, BGHR StPO § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Aufhebung 2 Rn. 3) den Antrag auf Verteidigerwechsel zu Recht abgelehnt.

    b) Ein konkret manifestierter Interessenkonflikt, der eine mindere Effektivität des Einsatzes des Verteidigers befürchten lässt (s. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, BGHR StPO § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Aufhebung 2 Rn. 3; vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173), ist nicht gegeben.

  • BGH, 18.12.2023 - 3 StR 414/23

    Antrag eines Angeklagten auf Pflichtverteidigerwechsel wegen Zerstörung des

    Über den Antrag hat gemäß § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO hier der Vorsitzende des Revisionsgerichts zu entscheiden, da das Verfahren dort anhängig ist (vgl. zur Anwendung auf den Verteidigerwechsel BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, NStZ 2021, 60 Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22

    (Beschwerderecht eines Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung einer von ihm

    Insofern kann für die Frage, wann im Einzelnen eine endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zu bejahen ist, auf die in dieser Rechtsprechung dargelegten Grundsätze zurückgegriffen werden (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20 -, juris; OLG Karlsruhe a.a.O.; Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2021 - 4 Ws 157/21 - vgl. auch BT-Drucks. 19/13829, S. 48).

    Hiernach beurteilt sich die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zum Verteidiger endgültig und nachhaltig erschüttert ist, vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Beschuldigten (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20 -, juris; st. Rspr. des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts, vgl. nur Beschluss vom 1. Juni 2015 - 1 Ws 89/15 - Senatsbeschluss a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 143a Rdnr. 20).

  • BGH, 24.03.2021 - StB 9/21

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde in einem Strafverfahren wegen des

    Die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung liegen nicht vor, wie vom insoweit zuständigen Vorsitzenden des Oberlandesgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, NStZ 2021, 60 Rn. 3) zutreffend angenommen.

    a) Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, NStZ 2021, 60 Rn. 6 f. mwN).

  • BGH, 12.11.2020 - StB 34/20

    Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung

    Die Vorschrift knüpft an § 141 Abs. 4 StPO aF an und umfasst - wie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128 ff.) anerkannt war - Entscheidungen über einen Pflichtverteidigerwechsel (BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, juris Rn. 3 mwN; vom 5. März 2020 - StB 6/20, NJW 2020, 1534 Rn. 7).
  • BGH, 04.02.2022 - 5 StR 366/21

    Anforderungen an die Begründung einer Pflichtverteidigerwechsels aufgrund eines

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Beschuldigten und muss vom Antragsteller substantiiert dargelegt werden; die behauptete Zerstörung des Vertrauensverhältnisses muss mit konkreten Tatsachen belegt werden, so dass pauschale, nicht näher belegbare Vorwürfe einen Pflichtverteidigerwechsel nicht rechtfertigen (BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 4/20; vom 16. Februar 2021 - 3 StR 424/20; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 143a Rn. 21 f.; KK-StPO/Willnow, 8. Aufl., § 143 Rn. 5).
  • BGH, 25.08.2022 - StB 35/22

    Verteidigerwechsel (terminliche Verhinderung eines Verteidigers;

    Insofern kann für die Frage, wann im Einzelnen das Fehlen einer angemessenen Verteidigung zu besorgen ist, auf die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, BGHR StPO § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Aufhebung 2 Rn. 6, 7 unter Verweis auf BT-Drucks. 19/13829 S. 48).
  • BGH, 22.02.2022 - StB 3/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

    In der Sache hat das Kammergericht (zur Zuständigkeit des Vorsitzenden s. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, BGHR StPO § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Aufhebung 2 Rn. 3) den Antrag auf Verteidigerwechsel zu Recht abgelehnt.

    b) Ein konkret manifestierter Interessenkonflikt, der eine mindere Effektivität des Einsatzes des Verteidigers befürchten lässt (s. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, BGHR StPO § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Aufhebung 2 Rn. 3; vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173), ist nicht gegeben.

  • BGH, 23.02.2023 - 3 StR 450/22

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung (Störung des Vertrauensverhältnisses)

  • KG, 24.09.2021 - 5 Ws 224/21

    Voraussetzungen eines Verteidigerwechsels nach § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO

  • BGH, 12.11.2020 - StB 39/20

    Erfolglose sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren

  • KG, 13.12.2023 - 2 Ws 146/23

    Auswechselung des Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren

  • OLG Karlsruhe, 17.06.2021 - 3 Ws 200/21

    Aufhebung der Beiordnung des Pflichtverteidigers wegen zerstörtem

  • OLG Naumburg, 04.09.2023 - 1 Ws 326/23

    Pflichtverteidiger, Wechsel des Pflichtverteidigers, Störung des

  • KG, 09.05.2023 - 4 Ws 23/23

    Voraussetzungen eines Pflichtverteidigerwechsels in der Revisionsinstanz auf

  • BGH, 08.08.2023 - StB 50/23

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Pflichtverteidigerwechsels;

  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.09.2020 - 2 BGs 619/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Statthaftigkeit bei

  • LG Magdeburg, 10.08.2023 - 2 Ks 2/23

    Pflichtverteidiger, Wechsel des Pflichtverteidigers, Störung des

  • LG Görlitz, 28.06.2021 - 11 Qs 4/21

    Pflichtverteidiger, Störung des Vertrauensverhältnisses, unzureichende

  • LG Kiel, 06.04.2022 - 7 KLs 592 Js 48961/21

    Pflichtverteidiger, Wechsel, Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses, Besuche in

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