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   BGH, 04.08.1995 - StB 46/95   

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https://dejure.org/1995,5525
BGH, 04.08.1995 - StB 46/95 (https://dejure.org/1995,5525)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1995 - StB 46/95 (https://dejure.org/1995,5525)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1995 - StB 46/95 (https://dejure.org/1995,5525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit von Beschwerden - Beschlüsse des Oberlandesgerichts - Freiheitsentziehung - Gewicht der Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a, § 304

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Auszug aus BGH, 04.08.1995 - StB 46/95
    § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO ist wegen seines Ausnahmecharakters eng auszulegen (BGHSt 34, 34, 35).
  • BGH, 10.03.2021 - StB 32/20

    BGH trifft erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren

    Mit denjenigen Fallgruppen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen, namentlich das Grundrecht auf die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), eingreifen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 171: Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; vom 3. Mai 1989 - StB 15 u. 16/89, BGHSt 36, 192, 195: Anordnung der Erzwingungshaft [zu § 304 Abs. 5 StPO]; vom 4. August 1995 - StB 46/95, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Untersuchung 1: mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81a StPO), ist die Kosten- und Auslagenfolge nicht vergleichbar (s. BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, aaO; ferner - zur Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 StPO - BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 4).
  • BGH, 05.04.2018 - StB 2/18

    Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine

    Eine analoge Anwendung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO käme allenfalls in Betracht, wenn diese Maßnahmen in gleicher Weise wie die in dieser Ausnahmevorschrift in Nr. 1 genannten Freiheitsentziehungen der Verhaftung und Unterbringung eingreifen würden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 1995 - StB 46/95, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Untersuchung 1).

    Freilich wäre auch insoweit die Unzulässigkeit einer hiergegen gerichteten Beschwerde offensichtlich (§ 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 StPO; dazu BGH, Beschluss vom 4. August 1995 - StB 46/95, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Untersuchung 1).

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Mit denjenigen Fallgestaltungen, für die der Senat eine analoge Anwendung bislang im engsten Rahmen für möglich erachtet hat, weil sie besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen (vgl. BGHSt 30, 168, 171 - Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung; BGHSt 36, 192, 195 - zu § 305 Abs. 5 StPO, Anordnung der Erzwingungshaft; BGHR StPO § 304 IV Untersuchung 1 - mit längerdauernder Unterbringung verbundene Anordnung nach § 81 a StPO), ist die Auslagenentscheidung nicht vergleichbar.
  • BGH, 13.10.2015 - StB 10/15

    Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im

    Er hat § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO bisher aber nur in solchen Fällen analog angewendet, in denen die angegriffenen Entscheidungen - insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen - mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170f.; Beschluss vom 3. Mai 1989 - StB 15 und 16/89, BGHSt 36, 192, 195f.; auch BGH, Beschluss vom 4. August 1995 -StB 46/95, StV 1995, 628).
  • BGH, 13.10.2015 - StB 11/15

    10 AZR 63/14

    Er hat § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO bisher aber nur in solchen Fällen analog angewendet, in denen die angegriffenen Entscheidungen - insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen - mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170 f.; Beschluss vom 3. Mai 1989 - StB 15 und 16/89, BGHSt 36, 192, 195 f.; auch BGH, Beschluss vom 4. August 1995 - StB 46/95, StV 1995, 628).
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