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   BGH, 03.04.2019 - StB 5/19   

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https://dejure.org/2019,12813
BGH, 03.04.2019 - StB 5/19 (https://dejure.org/2019,12813)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2019 - StB 5/19 (https://dejure.org/2019,12813)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2019 - StB 5/19 (https://dejure.org/2019,12813)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 147 Abs. 2, 4 StPO; § 304 Abs. 5 StPO; § 89a Abs. 1, 2 Nr. 1 StGB
    BGH; Beschwerde (noch nicht vollstreckter Haftbefehl: Erfolg nicht bereits infolge verweigerter Akteneinsicht; Zulässigkeit); Haftgründe (Flüchtigkeit oder Sich-Verborgenhalten); rechtliches Gehör (in camera-Verfahren); Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 147 Abs 2 StPO, § 147 Abs 4 StPO

  • IWW

    § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO, § ... 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 211 StGB, § 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, 12 VStGB, § 239a StGB, § 239b StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 bis 3, § 89a Abs. 1, 2 Nr. 1, Abs. 3, 4 Satz 1, §§ 52, 53 StGB, § 147 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 304 Abs. 5 StPO, § 129b Abs. 1 Sätze 1 bis 3 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2, 3 StGB, 4, § 52 StGB, 2 Nr. 1 StGB, § 89a Abs. 1 Satz 2 StGB, § 142a Abs. 1 Satz 1, § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 112 Abs. 3 StPO, § 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1 StGB, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 114a, 114b, 115 StPO, § 147 Abs. 5 Satz 1 StPO, § 114a Satz 1 StPO, § 114b Abs. 1 Satz 1 StPO, § 114b Abs. 2 Satz 1 StPO, § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 114b Abs. 2 Satz 2 StPO, § 147 Abs. 4 StPO, § 114b Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 StPO, § 115 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Aufschub der Akteneinsicht bei Gefährdung der Interessen der Strafverfolgungsbehörden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen einen noch nicht vollstreckten Haftbefehl bei Vorliegen eines Verdachts bzgl. der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Verweigerung der Einsicht in die die Haftentscheidung tragenden Aktenteile; Bestehen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Akteneinsicht beim nicht vollstreckten Haftbefehl

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verweigerte Akteneinsicht in die die Haftentscheidung tragenden Aktenteile

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschwerde gegen noch nicht vollstreckten Haftbefehl kann nicht allein auf verweigerter Akteneinsicht gestützt werden - Kein Zurückstellen der Beschwerdeentscheidung bis Möglichkeit einer Akteneinsicht

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Verweigerung der Akteneinsicht bei nicht vollstrecktem Haftbefehl grundsätzlich zulässig

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2105
  • NStZ 2019, 478
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97

    Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
    Dies gilt zumindest dann, wenn der Beschuldigte - wie hier - Kenntnis hiervon hat (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 2 BvR 1769/97, NStZ-RR 1998, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 1990 - 3 Ws 248/89, NStZ 1990, 247; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 1 Ws 438/00, NStZ-RR 2001, 254).

    Denn dem Informationsinteresse des Beschuldigten wird in der Regel durch die ihm anlässlich seiner späteren Festnahme aus §§ 114a, 114b, 115 StPO zustehenden Rechte ausreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 2 BvR 1769/97, NStZ-RR 1998, 108).

    Verweigert die Staatsanwaltschaft, die nach § 147 Abs. 5 Satz 1 StPO im Ermittlungsverfahren für die Gewährung von Akteneinsicht ausschließlich zuständig ist, die Einsicht in die die Eingriffsmaßnahme tragenden Aktenteile, hat das Beschwerdegericht die Maßnahme daher aufzuheben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94, NStZ 1994, 551; vom 27. Oktober 1997 - 2 BvR 1769/97, NStZ-RR 1998, 108 (Untersuchungshaft); vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05, NJW 2006, 1048 (Arrest)).

    Diese Informationspflicht geht über die Mitteilung des Inhalts des Haftbefehls hinaus und umfasst auch das die Haft veranlassende Beweismaterial in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 2 BvR 1769/97, NStZ-RR 1998, 108, 109).

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
    Denn die zunächst aus ermittlungstaktischen Gründen unterbliebene Gewährung von rechtlichem Gehör ist in diesen Fällen anlässlich der späteren gerichtlichen Überprüfung nachzuholen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05, NJW 2006, 1048; vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05, NStZ 2007, 274 Rn. 3 f.; vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16, 17; vom 18. September 2018 - 2 BvR 754/18, NJW 2019, 41 Rn. 38).

    Verweigert die Staatsanwaltschaft, die nach § 147 Abs. 5 Satz 1 StPO im Ermittlungsverfahren für die Gewährung von Akteneinsicht ausschließlich zuständig ist, die Einsicht in die die Eingriffsmaßnahme tragenden Aktenteile, hat das Beschwerdegericht die Maßnahme daher aufzuheben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94, NStZ 1994, 551; vom 27. Oktober 1997 - 2 BvR 1769/97, NStZ-RR 1998, 108 (Untersuchungshaft); vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05, NJW 2006, 1048 (Arrest)).

  • BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05

    Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
    Denn die zunächst aus ermittlungstaktischen Gründen unterbliebene Gewährung von rechtlichem Gehör ist in diesen Fällen anlässlich der späteren gerichtlichen Überprüfung nachzuholen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05, NJW 2006, 1048; vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05, NStZ 2007, 274 Rn. 3 f.; vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16, 17; vom 18. September 2018 - 2 BvR 754/18, NJW 2019, 41 Rn. 38).

    Das kann dadurch geschehen, dass die Beschwerdeentscheidung nicht ergeht, bevor die aus sachlichen Gründen zunächst verwehrte Akteneinsicht gewährt worden ist und der Beschwerdeführer sich hat äußern können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05, NStZ 2007, 274 Rn. 11; vom 9. September 2013 - 2 BvR 533/13, NStZ-RR 2013, 379, 380 (Durchsuchung); vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16, 17 (Telekommunikationsüberwachung)).

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
    Denn die zunächst aus ermittlungstaktischen Gründen unterbliebene Gewährung von rechtlichem Gehör ist in diesen Fällen anlässlich der späteren gerichtlichen Überprüfung nachzuholen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05, NJW 2006, 1048; vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05, NStZ 2007, 274 Rn. 3 f.; vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16, 17; vom 18. September 2018 - 2 BvR 754/18, NJW 2019, 41 Rn. 38).

    Das kann dadurch geschehen, dass die Beschwerdeentscheidung nicht ergeht, bevor die aus sachlichen Gründen zunächst verwehrte Akteneinsicht gewährt worden ist und der Beschwerdeführer sich hat äußern können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05, NStZ 2007, 274 Rn. 11; vom 9. September 2013 - 2 BvR 533/13, NStZ-RR 2013, 379, 380 (Durchsuchung); vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16, 17 (Telekommunikationsüberwachung)).

  • OLG Hamm, 30.01.2001 - 1 Ws 438/00

    Haftbeschwerde; Akteneinsicht des Verteidigers im Haftbeschwerdeverfahren;

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
    Dies gilt zumindest dann, wenn der Beschuldigte - wie hier - Kenntnis hiervon hat (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 2 BvR 1769/97, NStZ-RR 1998, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 1990 - 3 Ws 248/89, NStZ 1990, 247; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 1 Ws 438/00, NStZ-RR 2001, 254).

    So hat die Kenntnis des Beschuldigten von dem Inhalt der Tatvorwürfe und der Intensität des Tatverdachts gewöhnlich Bedeutung für seine Entscheidung, sich dem Verfahren - weiter - zu entziehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 1 Ws 438/00, NStZ-RR 2001, 254; OLG München, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 Ws 763/08, NStZ 2009, 109, 110; KG, Beschluss vom 6. Juli 2011 - 4 Ws 57/11, NStZ 2012, 588 Rn. 19 f.; anders Beulke/Witzigmann, NStZ 2011, 254, 258; Wohlers, StV 2009, 539, 540); die Information über die den Tatverdacht stützenden Beweismittel birgt naheliegend die Gefahr, der Beschuldigte werde auf diese vereitelnd einwirken.

  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16

    Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
    Zwar können Kampfhandlungen in Syrien, bei denen paramilitärische Organisationen wie der IS mit dem Ziel, den Staat Syrien in seiner jetzigen Gestalt zu zerschlagen und eine andere Staatsform zu errichten, gegen die Regierungstruppen kämpfen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat im Sinne des § 89a Abs. 1 Satz 2 StGB darstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 23), jedoch ergibt sich aus den bislang vorliegenden Beweismitteln nicht, dass die Ausbildung des Beschuldigten in einem terroristischen Trainingslager, die neben einer ideologischen Indoktrinierung auch eine Unterweisung im Gebrauch von Schusswaffen beinhaltete, konkret auf seine Teilnahme an Kampfhandlungen des IS gegen das staatliche syrische System oder die Verwirklichung einer anderen schweren staatsgefährdenden Gewalttat gerichtet war.

    Ebenso wenig bestehen genügende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte zu einer solchen - auch nur ansatzweise konkretisierten - Tat fest entschlossen war (s. auch BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 12 ff., 17 ff.; vom 21. September 2017 - AK 43/17, juris Rn. 32).

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
    Verweigert die Staatsanwaltschaft, die nach § 147 Abs. 5 Satz 1 StPO im Ermittlungsverfahren für die Gewährung von Akteneinsicht ausschließlich zuständig ist, die Einsicht in die die Eingriffsmaßnahme tragenden Aktenteile, hat das Beschwerdegericht die Maßnahme daher aufzuheben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94, NStZ 1994, 551; vom 27. Oktober 1997 - 2 BvR 1769/97, NStZ-RR 1998, 108 (Untersuchungshaft); vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05, NJW 2006, 1048 (Arrest)).
  • OLG München, 27.08.2008 - 2 Ws 763/08

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des Verteidigers bei nicht

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
    So hat die Kenntnis des Beschuldigten von dem Inhalt der Tatvorwürfe und der Intensität des Tatverdachts gewöhnlich Bedeutung für seine Entscheidung, sich dem Verfahren - weiter - zu entziehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 1 Ws 438/00, NStZ-RR 2001, 254; OLG München, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 Ws 763/08, NStZ 2009, 109, 110; KG, Beschluss vom 6. Juli 2011 - 4 Ws 57/11, NStZ 2012, 588 Rn. 19 f.; anders Beulke/Witzigmann, NStZ 2011, 254, 258; Wohlers, StV 2009, 539, 540); die Information über die den Tatverdacht stützenden Beweismittel birgt naheliegend die Gefahr, der Beschuldigte werde auf diese vereitelnd einwirken.
  • KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsichtsrecht eines Beschuldigten bei nicht

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
    So hat die Kenntnis des Beschuldigten von dem Inhalt der Tatvorwürfe und der Intensität des Tatverdachts gewöhnlich Bedeutung für seine Entscheidung, sich dem Verfahren - weiter - zu entziehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 1 Ws 438/00, NStZ-RR 2001, 254; OLG München, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 Ws 763/08, NStZ 2009, 109, 110; KG, Beschluss vom 6. Juli 2011 - 4 Ws 57/11, NStZ 2012, 588 Rn. 19 f.; anders Beulke/Witzigmann, NStZ 2011, 254, 258; Wohlers, StV 2009, 539, 540); die Information über die den Tatverdacht stützenden Beweismittel birgt naheliegend die Gefahr, der Beschuldigte werde auf diese vereitelnd einwirken.
  • BVerfG, 09.09.2013 - 2 BvR 533/13

    Durchsuchungsbeschluss (mündliche Durchsuchungsanordnung; richterliche

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
    Das kann dadurch geschehen, dass die Beschwerdeentscheidung nicht ergeht, bevor die aus sachlichen Gründen zunächst verwehrte Akteneinsicht gewährt worden ist und der Beschwerdeführer sich hat äußern können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2006 - 2 BvR 1290/05, NStZ 2007, 274 Rn. 11; vom 9. September 2013 - 2 BvR 533/13, NStZ-RR 2013, 379, 380 (Durchsuchung); vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16, 17 (Telekommunikationsüberwachung)).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • OLG Karlsruhe, 08.08.1972 - 2 Ws 145/72
  • OLG Frankfurt, 09.06.1974 - 1 Ws 98/74
  • OLG Stuttgart, 19.01.1990 - 3 Ws 248/89
  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

  • BGH, 09.08.2016 - 3 StR 466/15

    Konkurrenzverhältnis zwischen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

  • BGH, 21.09.2017 - AK 43/17

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen

  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den

    Die Strafprozessordnung bietet zahlreiche gesetzliche Möglichkeiten, Aktenbestandteile, die aufgrund späterer besserer Erkenntnisgrundlage aus übergeordneten Gründen geheim zu halten oder von der Akteneinsicht (zunächst, im Ausnahmefall auch vollständig) auszunehmen sind, zu schützen und zugleich den Maßgaben der Aktenwahrheit und Aktenklarheit zu entsprechen (vgl. nur § 68 Abs. 3 Satz 3 und 4, §§ 96, 101 Abs. 2, § 101a Abs. 4; § 110b Abs. 3, §§ 147, 406e; vgl. auch KK-StPO/Schneider, a.a.O., § 199 Rn. 12; LR/Menges, 27. Aufl., § 96 Rn. 99 m.w.N.; Warg, NJW 2015, 3195, 3199; zur notwendigen Differenzierung zwischen Aktenvollständigkeit einerseits und Umfang des Akteneinsichtsrechts andererseits Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, a.a.O., § 105 Rn. 1d; BGH, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09, StV 2010, 228 mit Anm. Stuckenberg; zu weiteren Beschränkungsmöglichkeiten vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Februar 2019 - AK 4/19, BeckRS 2019, 3847 (im besonderen Haftprüfungsverfahren) und BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - StB 5/19, NJW 2019, 2105 (Akteneinsicht vor Haftbefehlsvollstreckung im Beschwerderechtszug)).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20

    Versagung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im vorbereitenden

    So hat die Kenntnis des Beschuldigten von dem Inhalt der Tatvorwürfe und der Intensität des Tatverdachts gewöhnlich Bedeutung für seine Entscheidung, sich dem Verfahren - weiter - zu entziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - StB 5/19, NJW 20019 2105, 2107 mit Anm. Mitsch).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2020 - Ausl 301 AR 104/19

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Polen

    In diesem Zusammenhang ist es auch unerheblich, ob ein Verdächtiger ursprünglich aus dem Land geflohen ist, um der Strafverfolgung zu entkommen, oder ob er sich der Festnahme und dem Hauptverfahren entzieht, indem er im Ausland verbleibt, nachdem er erfahren hat, dass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde (vgl. insoweit EGMR 10.12.2013 - 53792/09 und 11320/13; vgl. auch BGH NJW 2019, 2105).
  • LG Nürnberg-Fürth, 01.03.2023 - 12 Qs 17/23

    Aufhebung des Vermögensarrestes wegen Verweigerung der Akteneinsicht

    Verweigert die Staatsanwaltschaft daher weiterhin die Einsicht in die die Eingriffsmaßnahme tragenden Aktenteile (vgl. § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO), hat das Beschwerdegericht den Arrest aufzuheben (BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - StB 5/19, juris Rn. 35 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05, juris Rn. 33).
  • BGH, 25.07.2019 - AK 36/19

    Dringender Tatverdacht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden

    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, dass die Annahme des Haftgrundes der Flucht durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München in seinem Haftbefehl rechtlichen Bedenken begegnet, weil der Angeschuldigte nicht in das Ausland gereist war, um sich der Strafverfolgung zu entziehen, sondern Zweck seiner Ausreise die Begehung von Straftaten im Ausland war, die sodann erst Grundlage seiner Strafverfolgung in Deutschland wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - StB 5/19, NJW 2019, 2105, 2106).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20

    Zulässigkeit einer Auslieferung an einen EU-Mitgliedstaat: Erhöhte Anforderungen

    In diesem Zusammenhang ist es auch unerheblich, ob ein Verdächtiger ursprünglich aus dem Land geflohen ist, um der Strafverfolgung zu entkommen, oder ob er sich der Festnahme und dem Hauptverfahren entzieht, indem er im Ausland verbleibt, nachdem er erfahren hat, dass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde (vgl. insoweit EGMR 10.12.2013 - 53792/09 und 11320/13; vgl. auch BGH NJW 2019, 2105).
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