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   BGH, 08.04.1998 - StB 5/98   

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https://dejure.org/1998,12465
BGH, 08.04.1998 - StB 5/98 (https://dejure.org/1998,12465)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1998 - StB 5/98 (https://dejure.org/1998,12465)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1998 - StB 5/98 (https://dejure.org/1998,12465)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Berlin, 26.01.2022 - VerfGH 66/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen

    Soweit sich das Landgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stützt, wonach für den Fall, dass zwei Organisationen mit verwandten Tätigkeitsbereichen in denselben Räumlichkeiten residierten und eine genaue Zuordnung der Räume nicht möglich sei, die Durchsuchung der Räume beider "(Mit)Inhaber" angeordnet werden könne (BGH, Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98 -, juris Rn. 5), bietet diese keine Grundlage für seine Auffassung.

    Gemäß der von dem Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs hatte der dortige Ermittlungsrichter die Durchsuchungsanordnung unter ausdrücklicher Nennung beider unter derselben Anschrift residierenden Organisationen erlassen (BGH, Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98 -, juris Rn. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 S 2679/19

    Anordnung der Durchsuchung von Räumen in einem vereinsrechtlichen

    Besteht ein solcher Mitgewahrsam, ist die Durchsuchung bereits dann rechtmäßig, wenn die Voraussetzungen der Vorschriften über die Durchsuchung beim Vereinsmitglied (Satz 2 des § 4 Abs. 4 VereinsG) erfüllt sind (vgl. zu §§ 102 f. StPO BVerfG, Beschl. v. 08.04.2004 - 2 BvR 2224/03 - juris; OVG NRW, Beschl. v. 22.03.2017 - 3d 296/17.O - juris, auch für das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren; BGH, Beschl. v. 08.04.1998 - StB 5/98 - juris Urt. v. 15.10.1985, a.a.O.).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 11.08

    Klageerweiterung; Sachdienlichkeit; Disziplinarverfahren; Durchsuchung; Verdacht

    Denn für das Merkmal "gehören" kommt es auf den dem Betroffenen eingeräumten faktischen Mitgewahrsam am Datenbestand an (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 3 BGs 31/06 - a.a.O. im Anschluss an BGH, Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98 - BGHR StPO § 102 Geschäftsräume 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 3d B 296/17

    Anordnung der Durchsuchung wegen des dringenden Verdachts eines Verstoßes des

    vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 5 StR 338/85 -, NStZ 1986, 84 = juris Rdn. 5, Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98 -, juris Rdn. 5.
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Der Senat hat bereits mit dem auf eine Anfrage des 5. Strafsenats ergangenen Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98 - entschieden, daß er an seiner früheren Rechtsprechung, wonach zur Entscheidung über Einwände gegen die Art und Weise einer Durchsuchung gemäß §§ 23 ff. EGGVG die zuständigen Oberlandesgerichte berufen sind (vgl. BGHSt 28, 206; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - StB 5/98), nicht mehr festhält.
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2021 - 12 Qs 14/21

    Strafbarkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen eines Lokalpolitikers im Internet

    (2) Darüber hinaus sind bei einer allein den Beschuldigten betreffenden Durchsuchung Rücksichten auf unbeteiligte Dritte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98, juris Rn. 5) von vornherein nicht zu nehmen.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06

    Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems

    Für die Anwendbarkeit des § 102 StPO reicht es aus, dass der Verdächtige Mitgewahrsam an der Wohnung, dem Raum oder der Sache hat, die durchsucht werden soll; auf das Eigentum kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98, BGHR StPO § 102, Geschäftsräume 1 m.w.N.; KK/Nack aaO, Rdnr. 8, 11).
  • FG Niedersachsen, 20.09.2018 - 11 K 267/17

    Steuerrechtliches Verwertungsverbot hinsichtlich eines im Rahmen einer

    Für die Durchsuchung einer Wohnung reicht es deshalb auch aus, wenn sie einen gemeinschaftlichen Herrschaftsbereich des Beschuldigten mit anderen Personen darstellt (Bundesgerichtshof - BGH, Ermittlungsrichter, Beschluss vom 21. Februar 2006 3 BGs 31/06, StV 2007, 60 = Juris Rdnr. 6; BGH, Beschluss vom 8. April 1998 StB 5/98, Juris Rdnr. 5; Urteil vom 15. Oktober 1985 5 StR 338/85, NStZ 1986, 84 = Juris Rdnr. 5; LG Oldenburg, Beschluss vom 21. Juli 2014 2 Qs 139/14, Seite 2; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 1988 5 Qs 149/87, NStZ 1988, 424 = Juris Rdnr. 9).

    Kann in einem Fall nach den äußeren Umständen nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob der Beschuldigte nicht zumindest Mitgewahrsam an den Räumlichkeiten hat, gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber eine Respektierung der Sphäre des Mitgewahrsamsinhabers (BGH, Beschluss vom 8. April 1998 StB 5/98, Juris Rdnr. 5).

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21

    Durchsuchung der Räume einer Stadtratsfraktion in einem gegen ein

    Nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen (BVerfG, Beschluss vom 9. August 2019 - 2 BvR 1684/18, juris Rn. 33) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erlaubt § 102 StPO auch die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln von Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen, die der Verdächtige nur mitbenutzt, die ihm vom Arbeitgeber zur Arbeitsausübung überlassen worden sind (BGH, Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98, juris).

    Im bereits zitierten Beschluss vom 8. April 1998 (StB 5/98, juris Rn. 5) weist der Bundesgerichtshof zutreffend darauf hin, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der auf § 102 StPO gestützten Durchsuchung in der gegebenen Konstellation eine gewisse Respektierung der Sphäre des Mitgewahrsamsinhabers gebietet.

  • LG Nürnberg-Fürth, 06.12.2023 - 12 Qs 77/23

    Durchsuchung des Zimmers eines Mitbewohners

    Alle diese Räume werden nach § 102 StPO durchsucht, wenn nur ein Mitbenutzer Verdächtiger ist (BVerfG, Beschluss vom 9. August 2019 - 2 BvR 1684/18, juris Rn. 33; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 5 StR 338/85, juris Rn. 5; Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98, juris Rn. 5; Tsambikakis in LR-StPO, 27. Aufl., § 102 Rn. 38 f. m.w.N.).
  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1162

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1168

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes

  • LG Waldshut-Tiengen, 08.03.2000 - 2 Qs 18/00

    Bankenfälle - Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1171

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1138

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes

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