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   BGH, 22.10.1979 - StB 52/79   

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BGH, 22.10.1979 - StB 52/79 (https://dejure.org/1979,939)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1979 - StB 52/79 (https://dejure.org/1979,939)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1979 - StB 52/79 (https://dejure.org/1979,939)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 114
  • NJW 1980, 462
  • MDR 1980, 153
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.12.1958 - 3 StR 31/58

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

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  • RG, 17.10.1893 - 2572/93

    Was ist unter einer Verbindung im Sinne der §§ 128. 129 St.G.B.'s zu verstehen?

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  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Zwar ist hierfür eine organisierte Teilnahme am Leben der Vereinigung nicht erforderlich, weshalb es etwa einer förmlichen Beitrittserklärung oder einer förmlichen Mitgliedschaft mit etwa listenmäßiger Erfassung, Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder gar Ausstellung eines Mitgliedsausweises nicht bedarf (BGHSt 18, 296, 299 f.; 29, 114, 121; Rebmann NStZ 1989, 97, 100 Fn. 27).

    Hierfür reicht allein die Tätigkeit für die Vereinigung, mag sie auch besonders intensiv sein, nicht aus; denn ein Außenstehender wird nicht allein durch die Förderung der Vereinigung zu deren Mitglied (BGHSt 18, 296, 300; 29, 114, 123; BGH NStZ 1993, 37, 38; Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 129 Rdn. 13).

  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Danach genügt eben nicht eine nur passive, für das Wirken der Vereinigung bedeutungslose Mitgliedschaft, vielmehr ist erforderlich, daß diese auf eine aktive Teilnahme am Verbandsleben gerichtet sein muß (BGHSt 29, 114, 120 f.).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Sollten Formulierungen des Senats, wonach eine Beteiligung als Mitglied auch für Zeiten angenommen werden könne, in denen keine Tätigkeiten für die Vereinigung ausgeübt werden (etwa BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1979 - StB 52/79, BGHSt 29, 114, 123; vgl. hierzu Krauth aaO, 224 f.; Cording aaO, S. 71 f.), auf ein anderes Verständnis hindeuten können, hält der Senat daran nicht fest.
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Die einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW 1977, 2222 = JR 1978, 34; dazu BVerfG NJW 1978, 414 f) folgende Gegenmeinung (Meyer JR 1978, 35 f; Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 129 Rdn 9, dazu Herdegen MDR 1980, 438, 439 [LAG Hamm 07.02.1980 - 1 Ta 219/79]; Vogler in LK, StGB 10. Aufl. Rdn 23 vor § 52; teilweise abweichend Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 129 Rdn 28) vernachlässigt zu Unrecht, daß der Täter das Tatbestandsmerkmal "wer sich an einer (kriminellen) Vereinigung als Mitglied beteiligt" durch jede irgendwie geartete Tätigkeit für die Zwecke der Vereinigung (BGHSt 29, 114, 123) [BGH 22.10.1979 - StB 52/79] erfüllt, also sowohl durch nicht gegen andere Strafvorschriften verstoßende Handlungen (der Reformvorschlag der Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes, zitiert bei Grünwald a.a.O. S. 747 bei Fußnote 29, der den Tatbestand des § 129 StGB auf solche Handlungen beschränken wollte, hat sich nicht durchgesetzt) als auch - und gerade - durch nicht nur nach § 129 StGB strafbare Handlungen.

    Voraussetzung für die Annahme der Täterschaft bei der Beteiligung als Mitglied an einer kriminellen Vereinigung ist eine auf Dauer gerichtete Teilnahme am Verbandsleben (BGHSt 29, 114, 122 f) [BGH 22.10.1979 - StB 52/79].

  • BGH, 15.05.2019 - AK 22/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung

    Ausreichend ist deshalb die Förderung von Aufbau, Zusammenhalt oder Tätigkeit der Organisation (vgl. LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 129 Rn. 106; ferner BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1979 - StB 52/79, BGHSt 29, 114, 123; Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291; Beschluss vom 14. Juli 2016 - 3 StR 23/16, BGHR StGB § 129 a Abs. 1 Beteiligung als Mitglied 1).

    In Abgrenzung hierzu fehlt es in Fällen einer bloß formalen oder passiven, für das Wirken der Vereinigung bedeutungslosen Mitgliedschaft grundsätzlich an einem aktiven mitgliedschaftlichen Betätigungsakt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1979 - StB 52/79, aaO, S. 121; vom 30. März 2001 - StB 4 u. 5/01, BGHSt 46, 349, 356; LK/Krauß aaO, Rn. 107).

  • BGH, 21.04.2022 - AK 14/22

    BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen

    Bestehen jedoch bei der zu beurteilenden Vereinigung - wie dem IS - eine ausgeprägte Organisation und ein verbindlicher Gruppenwille, ist auch nach der aktuellen Gesetzeslage dieses von der bisherigen Rechtsprechung verlangte Kriterium von Bedeutung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1979 - StB 52/79, BGHSt 29, 114, 120 ff.; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 128); die Eingliederung in die auf diese Weise strukturierte Personenmehrheit geht typischerweise mit dem einvernehmlichen Willen zur Teilnahme am Verbandsleben einher (s. MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 82).
  • BGH, 21.04.2022 - AK 18/22

    BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen

    Bestehen jedoch bei der zu beurteilenden Vereinigung - wie dem IS - eine ausgeprägte Organisation und ein verbindlicher Gruppenwille, ist auch nach der aktuellen Gesetzeslage dieses von der bisherigen Rechtsprechung verlangte Kriterium von Bedeutung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1979 - StB 52/79, BGHSt 29, 114, 120 ff.; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 128); die Eingliederung in die auf diese Weise strukturierte Personenmehrheit geht typischerweise mit dem einvernehmlichen Willen zur Teilnahme am Verbandsleben einher (s. MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 82).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 36/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung; Besitz einer

    Notwendig ist vielmehr, dass der Täter eine Stellung innerhalb der Vereinigung einnimmt, die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet und von den Nichtmitgliedern unterscheidbar macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1979 - StB 52/79, BGHSt 29, 114, 121; vom 20. April 2021 - AK 30/21, StV 2021, 575 Rn. 41; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 128, jeweils mwN).
  • BGH, 11.07.2013 - AK 13/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

    Eine Beteiligung muss danach gerichtet sein auf die aktive Teilnahme am Verbandsleben und sich ausdrücken in aktiven Handlungen zur Förderung von Aufbau, Fortbestand oder Tätigkeit der Organisation; eine nur passive, für das Wirken der Vereinigung bedeutungslose Mitgliedschaft genügt nicht (BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4/01, StB 5/01, BGHSt 46, 349, 356 f.; Beschluss vom 22. Oktober 1979 - StB 52/79, BGHSt 29, 114, 120 f.).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2010 - 2 StE 8/07

    Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Mitgliedschaft in einer terroristischen

    Notwendig ist eine auf Dauer oder zumindest längere Zeit angelegte Teilnahme am "Verbandsleben" (vgl. BGHSt 18, 296, 299 f.; 29, 114, 121).
  • BGH, 18.10.2022 - AK 33/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

  • OLG Stuttgart, 07.08.2009 - 2 StE 8/07

    Verurteilung von Führungsfunktionären der DHKP-C wegen der Mitgliedschaft in

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2005 - VI 13/03
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99

    Vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche und tatbestandliche

  • BGH, 02.07.2014 - AK 13/14

    Terroristische Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der

  • BGH, 15.02.2007 - StB 19/06

    Tateinheit und Tatmehrheit bei mehreren Betätigungsakten für eine oder mehrere

  • BGH, 18.02.2000 - StB 2/00

    Beschwerde gegen Haftbefehl wegen angeblicher Verjährung der Straftaten

  • BGH, 02.07.2014 - StB 8/14

    Terroristische Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der

  • BGH, 29.07.1992 - 3 StR 132/92

    Bestreben des Angeklagten die Rote Armee Fraktion als Vereinigung (RAF) zu

  • BGH, 02.07.2014 - AK 14/14
  • BGH, 16.04.1980 - 3 StR 64/80

    Richtige Besetzung einer Strafkammer in einer Hauptverhandlung - Auslieferung

  • BGH, Ermittlungsrichter, 02.07.2014 - 2 BGs 129/14

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der

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