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   BGH, 28.09.1995 - StB 54/95   

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https://dejure.org/1995,4236
BGH, 28.09.1995 - StB 54/95 (https://dejure.org/1995,4236)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1995 - StB 54/95 (https://dejure.org/1995,4236)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1995 - StB 54/95 (https://dejure.org/1995,4236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers - Inhaftierter Beschuldigter - Abschluß der Ermittlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 297
  • StV 1996, 79
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1995 - StB 16/95

    Landespolizeigesetz - Einsatz technischer Mittel - Verwertung von Beweisen -

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - StB 54/95
    Zur Verwertbarkeit der bei der Überwachungsmaßnahme in B. am 18./19. September 1993 gewonnenen Erkenntnisse hat der Senat bereits mit Beschluß vom 7. Juni 1995 - StB 16/95 - in dem Verfahren 2 BJs 127/93 - 7 Stellung genommen.
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - StB 54/95
    Der Hinweis der Verteidigung auf die Entscheidung BGHSt 32, 310 [BGH 14.03.1984 - 3 StR 36/84] steht der Annahme einer Straftat nach § 111 StGB hinsichtlich des Artikels "Kontrolle Abgrenzung Arbeitszwang" in "radikal" Nr. 148 nicht entgegen; gleiches gilt für den Hinweis auf die Entscheidung BGHSt 36, 363 im Zusammenhang mit der Frage strafbarer Beteiligung an einem Delikt nach § 129 a Abs. 3 StGB.
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - StB 54/95
    Der Hinweis der Verteidigung auf die Entscheidung BGHSt 32, 310 [BGH 14.03.1984 - 3 StR 36/84] steht der Annahme einer Straftat nach § 111 StGB hinsichtlich des Artikels "Kontrolle Abgrenzung Arbeitszwang" in "radikal" Nr. 148 nicht entgegen; gleiches gilt für den Hinweis auf die Entscheidung BGHSt 36, 363 im Zusammenhang mit der Frage strafbarer Beteiligung an einem Delikt nach § 129 a Abs. 3 StGB.
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - StB 54/95
    Über die Vorschriften der Strafprozeßordnung hinaus, die den notwendigen Inhalt des Haftbefehls, den Gegenstand und den Umfang der mündlichen Information und die Anhörung des Beschuldigten regeln, folgt ein Anspruch des inhaftierten Beschuldigten auf Einsicht seines Verteidigers in die Akten dann, wenn und soweit er die darin befindlichen Informationen benötigt, um auf die gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können, und eine mündliche Mitteilung der Tatsachen und Beweismittel, die der Haftentscheidung zugrundegelegt werden sollen, nicht genügt, etwa weil sie mündlich nicht (mehr) vermittelbar sind; regelmäßig genügt in diesen Fällen jedoch eine Teilakteneinsicht hinsichtlich der für die Haftentscheidung relevanten Tatsachen und Beweismittel (vgl. zum ganzen BVerfG NStZ 1994, 551, 552) [BVerfG 11.07.1994 - 2 BvR 777/94].
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

    Der Erreichung dieses Untersuchungszwecks ist es abträglich, wenn Beschuldigte, Zeugen oder sonstige Dritte bei Kenntnis relevanter Informationen nachteilig auf das Ermittlungsverfahren einwirken, indem sie dieses Wissen zur Verdunkelung oder zur Beeinflussung von Zeugen nutzen oder ihr Aussageverhalten darauf einstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. September 1995 - StB 54/95 - NJW 1996, 734 , vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03 - BGHSt 48, 268 und vom 22. September 2009 - 3 StB 28/09 - juris Rn. 19; Löwe-Rosenberg/Hilger, StPO, 26. Aufl. 2009, § 406e Rn. 13; Löwe-Rosenberg/Erb, StPO, 26. Aufl. 2007, § 168c Rn. 15; Wessing, in: BeckOK StPO, § 147 Rn. 5a; Schlothauer, in: Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 2. Aufl. 2014, § 3 Rn. 39; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 7 C 32.98 - BVerwGE 110, 17 ).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11

    Ersuchen um Akteneinsicht (Gefährdung des Untersuchungszwecks für den Fall einer

    Die Möglichkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 147 Abs. 5 Satz 2 Alt. 3 StPO bezieht sich auf das nunmehr in § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO geregelte - und zuvor nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. BTDrucks. 16/11644, S. 33 f. mwN) sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, NStZ-RR 1998, 108 mwN) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, 3. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 1995 - 2 BJs 148/93 - 7 StB 54/95, NJW 1996, 734) gegebene - besondere Akteneinsichtsrechts des Beschuldigten, der sich in Untersuchungshaft befindet oder gegen den diese im Falle der vorläufigen Festnahme beantragt ist.
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