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   BGH, 18.01.2005 - 2 StE 9/03-3   

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https://dejure.org/2005,45943
BGH, 18.01.2005 - 2 StE 9/03-3 (https://dejure.org/2005,45943)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2005 - 2 StE 9/03-3 (https://dejure.org/2005,45943)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 2 StE 9/03-3 (https://dejure.org/2005,45943)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 8 EMRK; Art. 13 EMRK; § 147 Abs. 7 StPO; § 475 StPO; Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 10 GG
    Postverkehr mit Untersuchungshäftling (Anhalten von Sendungen; Mitteilung an den Absender); Verweigerung der Akteneinsicht (Rechtsmittel des Absenders)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Erteilung von Auskünften aus den Akten gegenüber einer Privatperson

  • Judicialis

    StPO § 147 Abs. 7; ; StPO § 304 Abs. 2; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 475 Abs. 4; ; StPO § 478 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147 Abs. 7 § 304 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 4
    Beschwerderecht eines in seiner Meinungsfreiheit betroffenen Dritten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen

    Auszug aus BGH, 18.01.2005 - 2 StE 9/03
    Er ist jedoch eine andere Person im Sinne des § 304 Abs. 2 StPO, die durch die angefochtene Verfügung betroffen wird (vgl. Engelhardt in KK 5. Aufl. § 304 Rdn. 26 - 29; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 304 Rdn. 6, 7), weil die Weigerung des Vorsitzenden, dem Beschwerdeführer die Gründe für das Anhalten der Schriftstücke mitzuteilen, unmittelbar dessen Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes berührt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 15. Dezember 2004 - 2 BvR 2219/01).
  • BGH, 19.12.1989 - KRB 4/89

    Beschwerde gegen Versagung der Akteneinsicht im kartellrechtlichen

    Auszug aus BGH, 18.01.2005 - 2 StE 9/03
    Bei der notwendigen restriktiven Auslegung der Vorschrift verbietet es dieser Bezug des Akteneinsichtsrechts auf das anhängige Strafverfahren, die Beschwerde auch in solchen Fällen als statthaft anzusehen, bei denen die sachgerechte Verteidigung oder Mitwirkung im anhängigen Verfahren nicht in Frage steht (vgl. BGHSt 36, 338).
  • BVerfG, 17.04.2015 - 1 BvR 3276/08

    Zum Grundsatz der Rechtswegerschöpfung gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des

    Gemäß § 304 Abs. 2 StPO steht die Beschwerde grundsätzlich auch nicht verfahrensbeteiligten Personen zu, die durch die richterliche Entscheidung betroffen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2009 - 1 BvR 2436/09 -, juris, Rn. 5; ferner BGH, Beschluss vom 18. Januar 2005 - StB 6/04 -, juris, Rn. 4; Zabeck, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 304 Rn. 28).
  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

    Da die Antragstellerin ihrer Zielrichtung nach eine sachgerechte Verteidigung und Mitwirkung in dem gegen sie anhängigen Bußgeldverfahren durchsetzen will, ist ihre Beschwerde als statthaft anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 18.1.2005 - StB 6/04, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Akteneinsicht 3).
  • VG Köln, 16.03.2011 - 23 K 2685/10

    Aufenthaltsbeschränkung eines Ausländers auf den Bezirk der Ausländerbehörde bei

    Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem gegen den Kläger und weitere Angeklagte gerichteten Strafverfahren (- III-VI 13/03 - 2 STE 9/03-3 GBA Karlsruhe) flog der Kläger am 7. September 2001 gemeinsam mit einem später ebenfalls rechtskräftig verurteilten ehemaligen Mitangeklagten nach Teheran.

    vom 26. Oktober 2005 - III-VI 13/03 - (2 STE 9/03-3 GBA Karlsruhe), rechtskräftig seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 16. Januar 2007 (- III StR 251/06 -), wurde der Kläger wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit bandenmäßiger Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

    vom 26. Oktober 2005 - III-VI 13/03 - (2 STE 9/03-3 GBA Karlsruhe) verwiesen.

    mit Beschluss vom 27. April 2010 (III-6 StS 1/10 FA 2 StE 9/03-3 GBA Karlsruhe) auf einen Antrag des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof eine Anordnung des Entfallens der gesetzlich vorgesehenen Führungsaufsicht ab (Nr. 1), nachdem es zuvor den Kläger erneut angehört hatte.

    - III-VI 13/03 - (2 StE 9/03-3 GBA Karlsruhe) vom 26. Oktober 2005 und die EG-Verordnung Nr. 1102/2009 der Kommission vom 16. November 2009 zur 116. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen.

    - III-VI 13/03 - 2 StE 9/03-3 GBA Karlsruhe vom 26. Oktober 2005 und die Beschlüsse des Oberlandesgerichts E1.

    - III-VI 13/03 - (2 StE 9/03-3 GBA Karlsruhe) vom 26. Oktober 2005, in dem rechtskräftig festgestellt wurde, dass der Kläger ein führendes Mitglied der deutschen Zelle der terroristischen Vereinigung B1.

    Für die zu treffende Gefahrenprognose hat die Kammer auch insbesondere den jüngsten Beschluss des Oberlandesgerichts vom 27. April 2010 (III-6 StS 1/10 FA 2 StE 9/03-3 GBA Karlsruhe) berücksichtigt.

  • BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2436/09

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Gemäß § 304 Abs. 2 StPO steht die Beschwerde grundsätzlich auch nicht verfahrensbeteiligten Personen zu, die durch die richterliche Entscheidung betroffen sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. Januar 2005 - StB 6/04 -, [...] ; Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 304 Rn. 28).
  • BGH, 18.02.2014 - KRB 12/13

    Kartellrechtliches Bußgeldverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Auch ihre Beschwerden sind deshalb nicht statthaft, weil diese ebenfalls ein außerhalb des Kartellbußgeldverfahrens liegendes Streitverhältnis betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2005 - StB 6/04, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Akteneinsicht 3).
  • BGH, 02.11.2022 - StB 47/22

    Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten;

    Eine Beschwerde wegen einer verweigerten Auskunft aus den Akten ist nur für die unmittelbar an dem betreffenden Strafverfahren Beteiligten statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2005 - StB 6/04, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Akteneinsicht 3).

    Bei der notwendigen restriktiven Auslegung der Vorschrift verbietet es dieser Bezug des Akteneinsichtsrechts auf das anhängige Strafverfahren, die Beschwerde auch in solchen Fällen als statthaft anzusehen, bei denen die sachgerechte Verteidigung oder Mitwirkung in diesem Verfahren nicht in Frage steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2005 - StB 6/04, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Akteneinsicht 3; vom 18. Februar 2014 - KRB 12/13, BGHSt 59, 183 Rn. 5; vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338, 339).

  • BGH, 02.11.2022 - StB 48/22

    Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten;

    Eine Beschwerde wegen einer verweigerten Auskunft aus den Akten ist nur für die unmittelbar an dem betreffenden Strafverfahren Beteiligten statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2005 - StB 6/04, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Akteneinsicht 3).

    Bei der notwendigen restriktiven Auslegung der Vorschrift verbietet es dieser Bezug des Akteneinsichtsrechts auf das anhängige Strafverfahren, die Beschwerde auch in solchen Fällen als statthaft anzusehen, bei denen die sachgerechte Verteidigung oder Mitwirkung in diesem Verfahren nicht in Frage steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2005 - StB 6/04, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Akteneinsicht 3; vom 18. Februar 2014 - KRB 12/13, BGHSt 59, 183 Rn. 5; vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338, 339).

  • VG Düsseldorf, 16.01.2009 - 21 K 3263/07

    Flüchtlingsschutz Abschiebungsschutz Mitgliedschaft terroristische Vereinigung Al

    Durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. Oktober 2005 - III-VI 13/03 - (2 STE 9/03-3 GBA Karlsruhe), rechtskräftig seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 16. Januar 2007 (- III StR 251/06 -), wurde der Kläger wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (Al Tawhid) in Tateinheit mit bandenmäßiger Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte, der Gerichtsakte 21 K 2199/06.A, der in das Verfahren eingeführten Auskünfte und Erkenntnisse, der den Kläger betreffenden Verwaltungsvorgänge des Bundesamtes und der Ausländerbehörde sowie das Urteil des OLG Düsseldorf vom 26. Oktober 2005 III-VI 13/03 - (2 STE 9/03-3 GBA Karlsruhe) und den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 9. November 2007 - III-VI 08/07 - Bezug genommen.

  • BGH, 03.11.2022 - StB 46/22

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts zur

    Bei der notwendigen restriktiven Auslegung der Vorschrift (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 25. Januar 1973 - StB 76/72, BGHSt 25, 120, 121) verbietet es sich daher, die Beschwerde auch in solchen Fällen als statthaft anzusehen, bei denen - wie hier - die sachgerechte Verteidigung oder Mitwirkung des Rechtsmittelführers im anhängigen Strafverfahren nicht in Frage steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338, 339; vom 18. Januar 2005 - StB 6/04, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Akteneinsicht 3).
  • BVerfG, 02.03.2007 - 2 BvR 961/05

    Anhalten von Postsendungen im Strafvollzug - Unzulässigkeit der

    Die ebenfalls gegen die Verfügung des Vorsitzenden gerichtete Beschwerde hatte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. Januar 2005 (2 StE 9/03-3 - juris) als unzulässig verworfen.
  • VG Münster, 11.03.2008 - 5 L 47/08
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