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   BGH, 05.03.2020 - StB 6/20   

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BGH, 05.03.2020 - StB 6/20 (https://dejure.org/2020,5014)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2020 - StB 6/20 (https://dejure.org/2020,5014)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2020 - StB 6/20 (https://dejure.org/2020,5014)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 143a StPO; § 304 Abs. 2 StPO; § 49 Abs. 2 BRAO; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 EMRK
    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Rücknahme seiner Beiordnung (Zulässigkeit; Statthaftigkeit; Begründetheit; Vertrauensverhältnis; endgültige Erschütterung; Verteidigungsstrategie; Beratung des Angeklagten; letzte ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 143a Abs 2 S 1 Nr 3 StPO, § 304 Abs 2 StPO, § 48 Abs 2 BRAO, § 49 Abs 2 BRAO

  • IWW

    § 143a Abs. 4, § ... 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 304 Abs. 2 StPO, § 48 Abs. 2 BRAO, § 143a Abs. 4 StPO, § 304 StPO, Art. 12 Abs. 1 GG, § 49 Abs. 2 BRAO, § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO, § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO, Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 Buchst. c EMRK

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeberechtigung des Pflichtverteidigers bzgl. Wendens gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Rücknahme seiner Beiordnung; Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen einem Beschuldigten und seinem Pflichtverteidiger als nachhaltig und endgültig in ...

  • rewis.io

    Entpflichtung bei Differenzen zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem über Verteidigungsstrategie

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Rücknahme der Beiordnung eines Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143a; StPO § 304 Abs. 2 ; BRAO § 49 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Beschwerdeberechtigung des Pflichtverteidigers bzgl. Wendens gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Rücknahme seiner Beiordnung; Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen einem Beschuldigten und seinem Pflichtverteidiger als nachhaltig und endgültig in ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidiger: Erschüttertes Vertrauensverhältnis?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgelehnte Entpflichtung des Pflichtverteidigers - und seine Beschwerdebefugnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflichtverteidiger - und der beratungsresistente Angeklagte

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 143a StPO, § 304 StPO, § 49 BRAO
    Pflichtverteidiger muss Geständnis des Angeklagten akzeptieren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschwerderecht eines Pflichtverteidigers gegen Ablehnung seiner Entpflichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflichtverteidigung - Wann kann die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zurückgenommen werden?

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 143a StPO, § 304 StPO, § 49 BRAO
    Pflichtverteidiger muss Geständnis des Angeklagten akzeptieren

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1534
  • NStZ 2020, 434
  • AnwBl 2020, 559
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.02.2020 - StB 4/20

    Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes

    Auszug aus BGH, 05.03.2020 - StB 6/20
    a) Der Vorsitzende des Oberlandesgerichtssenats war gemäß § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO für die Entscheidung zuständig (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20).

    Deshalb kann für die Frage, wann im Einzelnen eine endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zu bejahen ist, auf die in dieser Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze zurückgegriffen werden (vgl. BT-Drucks. 19/13829 S. 48; näher BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20).

  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 05.03.2020 - StB 6/20
    Nach diesen Maßstäben rechtfertigen Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie für sich genommen die Entpflichtung nicht (BGH, Urteile vom 18. Mai 1988 - 2 StR 22/88, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2; vom 8. Februar 1995 - 3 StR 586/94, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 4; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 426/06, 1620/06, juris Rn. 8).

    Etwas Anderes kann mit der Folge einer endgültigen und nachhaltigen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses allenfalls gelten, wenn solche Meinungsverschiedenheiten über das grundlegende Verteidigungskonzept nicht behoben werden können und der Verteidiger sich etwa wegen der Ablehnung seines Rats außerstande erklärt, die Verteidigung des Angeklagten sachgemäß zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - 2 StR 22/88, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2).

  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des

    Auszug aus BGH, 05.03.2020 - StB 6/20
    Nach diesen Maßstäben rechtfertigen Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie für sich genommen die Entpflichtung nicht (BGH, Urteile vom 18. Mai 1988 - 2 StR 22/88, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2; vom 8. Februar 1995 - 3 StR 586/94, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 4; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 426/06, 1620/06, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 426/06

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen Strafurteile mangels hinreichender

    Auszug aus BGH, 05.03.2020 - StB 6/20
    Nach diesen Maßstäben rechtfertigen Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie für sich genommen die Entpflichtung nicht (BGH, Urteile vom 18. Mai 1988 - 2 StR 22/88, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2; vom 8. Februar 1995 - 3 StR 586/94, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 4; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 426/06, 1620/06, juris Rn. 8).
  • OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 157/89

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Entpflichtung

    Auszug aus BGH, 05.03.2020 - StB 6/20
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten wird, dem Pflichtverteidiger stehe gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Entpflichtung ein Beschwerderecht nicht zu (OLG Bamberg, Beschluss vom 23. März 1989 - Ws 157/89, MDR 1990, 460; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ws 122/09, juris; KG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 Ws 62/18 - 161 AR 257/17, juris; BeckOKStPO/Krawczyk, § 143 Rn. 11; Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 143 Rn. 7), berücksichtigt dies die dargelegte gesetzliche Regelung der Bundesrechtsanwaltsordnung und die sich aus den zugehörigen Materialien (BT-Drucks. 3/120, S. 78) ersichtliche gesetzgeberische Intention nicht.
  • BVerfG, 06.10.2008 - 2 BvR 1173/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 12 Abs 1 S 1 durch die in § 97

    Auszug aus BGH, 05.03.2020 - StB 6/20
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Bestellung zum Pflichtverteidiger einen den Rechtsanwalt grundsätzlich beschwerenden Eingriff in seine Berufsausübungsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG darstellt (BVerfG, Beschlüsse vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238, 241 f.; vom 6. Oktober 2008 - 2 BvR 1173/08, juris Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2009 - 1 Ws 122/09

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine

    Auszug aus BGH, 05.03.2020 - StB 6/20
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten wird, dem Pflichtverteidiger stehe gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Entpflichtung ein Beschwerderecht nicht zu (OLG Bamberg, Beschluss vom 23. März 1989 - Ws 157/89, MDR 1990, 460; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ws 122/09, juris; KG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 Ws 62/18 - 161 AR 257/17, juris; BeckOKStPO/Krawczyk, § 143 Rn. 11; Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 143 Rn. 7), berücksichtigt dies die dargelegte gesetzliche Regelung der Bundesrechtsanwaltsordnung und die sich aus den zugehörigen Materialien (BT-Drucks. 3/120, S. 78) ersichtliche gesetzgeberische Intention nicht.
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BGH, 05.03.2020 - StB 6/20
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Bestellung zum Pflichtverteidiger einen den Rechtsanwalt grundsätzlich beschwerenden Eingriff in seine Berufsausübungsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG darstellt (BVerfG, Beschlüsse vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238, 241 f.; vom 6. Oktober 2008 - 2 BvR 1173/08, juris Rn. 9).
  • OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 307/15

    Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen seine Entpflichtung

    Auszug aus BGH, 05.03.2020 - StB 6/20
    Wird der Antrag abgelehnt, ist für den Pflichtverteidiger gegen diese Entscheidung die (sofortige, vgl. § 143a Abs. 4 StPO) Beschwerde gegeben, soweit sie - wie nunmehr hier - nach § 304 StPO im Übrigen statthaft ist (vgl. BT-Drucks. 3/120, S. 78; Weyland/Nöker, BRAO, 10. Aufl., § 49 Rn. 8b; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - 3 Ws 307/15, NStZ 2015, 718; LR/Matt, StPO, 26. Aufl., § 304 Rn. 47; für eine generelle Beschwerdebefugnis des Pflichtverteidigers SSWStPO/Beulke, 4. Aufl., § 143 Rn. 29 mwN; jedenfalls bei eigener Entpflichtung HKStPO/Julius/Schiemann, 6. Aufl., § 143 Rn. 10; Hilgendorf, NStZ 1996, 1, 6).
  • OLG Frankfurt, 06.03.1996 - 3 Ws 191/96

    Bestehen eines eigenes Beschwerderechts des entbundenen Pflichtverteidigers gegen

    Auszug aus BGH, 05.03.2020 - StB 6/20
    In diesem Zusammenhang zitierte Entscheidungen anderer Gerichte und in der Kommentarliteratur vertretene Auffassungen betreffen zudem häufig andere - nicht einschlägige - Fallkonstellationen, etwa diejenige, dass sich ein Pflichtverteidiger gegen seine - ihn nach herrschender Auffassung nicht beschwerende - eigene Entpflichtung wendet (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 1996 - 3 Ws 191/96, NStZ-RR 1996, 272; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 17. November 1997 - 2 Ws 255/97, NJW 1998, 621; MüKoStPO/Thomas/Kämpfer, § 141 Rn. 32, § 143 Rn. 18), oder diejenige, in der ein weiterer (Wahl- und/oder Pflicht-)Verteidiger gegen die unterlassene Entpflichtung eines anderen Pflichtverteidigers vorgeht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 53, 54/06, NJW 2006, 2712; KKStPO/Willnow, 8. Aufl., § 141 Rn. 13, § 143 Rn. 6).
  • EGMR, 26.01.2010 - 36822/06

    EBANKS v. THE UNITED KINGDOM

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

  • OLG Hamburg, 17.11.1997 - 2 Ws 255/97
  • KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18

    Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen Ablehnung seiner Entpflichtung

  • BGH, 18.08.2020 - StB 25/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im

    Nach der Regelung des § 304 Abs. 2 StPO können zwar andere Personen, zu denen auch Verteidiger zählen können (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20, NJW 2020, 1534 Rn. 3 mwN), (sofortige) Beschwerde einlegen, wenn sie in ihren Rechten betroffen sind.

    Anders als durch die Ablehnung der von einem Pflichtverteidiger beantragten Rücknahme seiner Beiordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20, NJW 2020, 1534) ist eine die Beschwerdebefugnis begründende Rechtsbeeinträchtigung durch die gegen seinen Willen vorgenommene Entpflichtung jedoch nicht gegeben.

    Anders als die Ablehnung der von ihm nach § 49 Abs. 2 i.V.m. § 48 Abs. 2 BRAO beantragten Aufhebung seiner Beiordnung, die ihn mit Blick auf die ihm aus § 49 Abs. 1 BRAO erwachsende Berufspflicht in seinem Recht auf Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG beeinträchtigen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20, NJW 6 2020, 1534 Rn. 3 ff.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238, 241 f.), ist die Rücknahme der Bestellung kein ihn beschwerender Eingriff in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238, 241 f.; so auch BVerfG, Beschlüsse vom 14. Oktober 1997 - 2 BvQ 32/97, NJW 1998, 444; vom 11. März 1997 - 2 BvR 325/97, NStZ-RR 1997, 202, 203).

  • BGH, 24.03.2022 - StB 5/22

    Sicherungsverteidigung: Ablehnung des Bestellung eines zweiten

    Als eigene Beschwerde des bereits bestellten Pflichtverteidigers wäre das Rechtsmittel nicht statthaft, weil die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers allein der Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens dient, nicht aber auch im Eigeninteresse des schon tätigen Pflichtverteidigers - etwa zur Reduzierung der mit seiner Tätigkeit verbundenen Arbeitsbelastung - erfolgt, so dass dieser durch das Unterbleiben der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers nicht im rechtlichen Sinne beschwert ist (vgl. zur Frage der Beschwer des Pflichtverteidigers durch seine Bestellung betreffende Entscheidungen BGH, Beschlüsse vom 18. August 2020 - StB 25/20, BGHSt 65, 106 Rn. 4 ff.; vom 5. März 2020 - StB 6/20, NJW 2020, 1534 Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22

    (Beschwerderecht eines Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung einer von ihm

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass dem Verteidiger gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung ein eigenes Beschwerderecht zusteht (BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 5. August 2020 - 5 Ws 129 - 130/20 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 143a Rdnr. 36; BeckOK-Graf/Krawczyk, StPO, 43. Edition, Stand. 01.04.2022).

    Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie rechtfertigen eine Entpflichtung grundsätzlich nicht (BGH, Beschlüsse vom 05. März 2020 - StB 6/20 -, juris und vom 15. Juni 2021 - StB 24/21 -, juris; OLG Karlsruhe a.a.O.).

  • BGH, 15.06.2021 - StB 24/21

    Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem

    Etwas Anderes kann mit der Folge einer endgültigen und nachhaltigen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses allenfalls gelten, wenn solche Meinungsverschiedenheiten über das grundlegende Verteidigungskonzept nicht behoben werden können und der Verteidiger sich etwa wegen der Ablehnung seines Rats außerstande erklärt, die Verteidigung des Angeklagten sachgemäß zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - 2 StR 22/88, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 2; Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20, NStZ 2020, 434 Rn. 11).
  • BGH, 12.11.2020 - StB 34/20

    Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung

    Die Vorschrift knüpft an § 141 Abs. 4 StPO aF an und umfasst - wie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128 ff.) anerkannt war - Entscheidungen über einen Pflichtverteidigerwechsel (BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, juris Rn. 3 mwN; vom 5. März 2020 - StB 6/20, NJW 2020, 1534 Rn. 7).
  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 284/22

    Antrag auf Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung (endgültige Zerstörung

    Etwaige Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie - wie hier das Verlesen eines Beweisantrages im Termin zur Hauptverhandlung - rechtfertigen für sich genommen die Entpflichtung nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2020 - StB 6/20 Rn. 11 und vom 15. Juni 2021 - StB 24/21 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 22.02.2022 - StB 2/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

    Allerdings kann Rechtsanwalt H. durch die angefochtene Entscheidung nur insoweit in eigenen Rechten betroffen sein, als sein Antrag auf Entpflichtung abgelehnt worden ist (vgl. näher BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Ablehnung der Entpflichtung 1 Rn. 3 ff.).
  • KG, 05.08.2020 - 5 Ws 129/20

    Eigenes Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung seiner

    Der Senat schließt sich der vom Bundesgerichtshof nunmehr explizit vertretenen Auffassung an, dass den Pflichtverteidigern gegen die Ablehnung ihrer Entpflichtung ein eigenes Beschwerderecht zusteht (BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20 - juris Rn. 3 ff.; ebenso Krawczyk in BeckOK StPO 37. Ed. 1. Juli 2020, § 143a Rn. 40; für die alte Rechtslage verneinend KG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 Ws 62/18 - juris, m.w.N.; a.A. auch Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 143a Rn. 36).

    Aus diesem Grund rechtfertigen auch die - nicht näher ausgeführten - Differenzen zwischen den Pflichtverteidigern und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie für sich genommen die Entpflichtung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2020, a.a.O. - juris Rn. 11 m.w.N.; KG a.a.O.; vgl. ferner BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 426/06 - juris Rn. 8).

  • BGH, 10.08.2023 - StB 49/23

    Zulässigkeit eines konsensualen Pflichtverteidigerwechsels; Vorwurf der

    Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeschuldigten über die Verteidigungsstrategie rechtfertigen für sich genommen die Entpflichtung nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2020 - StB 6/20, BGHR StPO § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Aufhebung 1 Rn. 10-11 mwN; vom 9. Januar 2023 - 1 StR 284/22, juris Rn. 2).
  • KG, 24.09.2021 - 5 Ws 224/21

    Voraussetzungen eines Verteidigerwechsels nach § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO

    Für die Beantwortung der Frage, wann im Einzelnen eine endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses anzunehmen ist, kann deshalb weiterhin auf die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (BT-Drucks. 19/13829, a. a. O.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 4/20 -, juris Rn. 6, und vom 5. März 2020 - StB 6/20 -, juris Rn. 10; Senat, Beschluss vom 5. August 2020 - 5 Ws 129-130/20 -, juris Rn. 10).

    Differenzen zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten über die Verteidigungsstrategie rechtfertigen dabei für sich genommen die Entpflichtung nicht (BGH, Beschluss vom 5. März 2020, a. a. O., Rn. 11; KG, a. a. O.).

  • OLG Karlsruhe, 17.06.2021 - 3 Ws 200/21

    Aufhebung der Beiordnung des Pflichtverteidigers wegen zerstörtem

  • OLG Dresden, 03.09.2021 - 3 Ws 78/21

    Entbindung des Pflichtverteidigers bei Bestellung eines Wahlverteidigers Keine

  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.09.2020 - 2 BGs 619/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Statthaftigkeit bei

  • BGH, 22.02.2022 - StB 3/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

  • OLG Frankfurt, 29.11.2022 - 3 Ws 420/22

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers wegen Erschütterung des

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