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   BGH, 20.08.2015 - StB 7/15   

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https://dejure.org/2015,23084
BGH, 20.08.2015 - StB 7/15 (https://dejure.org/2015,23084)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2015 - StB 7/15 (https://dejure.org/2015,23084)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2015 - StB 7/15 (https://dejure.org/2015,23084)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 100a StPO; § 100b StPO; § 304 STPO; § 88 TKG; § 110 TKG; § 113 Abs. 1 Satz 3 TKG; § 5 TKÜV; Art. 10 GG; Art. 12 GG
    Unzulässigkeit der gegenüber dem Telekommunikationsdienstleister nach §§ 100a ff. StPO ergangenen Anordnung einer Filterung dynamischer IP-Adressen nach den Merkmalen Browserversion und Sub-URL (Trennung von Ermöglichung und Durchführung der Maßnahme; keine Kenntnisnahme vom ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 S 2 GG, § 100a Abs 1 StPO, § 100b Abs 3 S 1 StPO, § 88 Abs 3 S 1 TKG
    Anordnung zur Auskunftserteilung über dynamische IP-Adressen: Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Telekommunikationsdienstleisters; Filterung nach den Merkmalen "Browserversion" und "Sub-URL" als den Ermittlungsbehörden obliegende Überwachung

  • Telemedicus
  • webshoprecht.de

    Rechtswidrige Anordnung zur Filterung und Mitteilung dynamischer IP-Adressen

  • IWW

    § 100a Abs. 1 StPO, § ... 100j Abs. 1, 2 StPO, § 113 Abs. 1 Satz 3 TKG, § 88 Abs. 2 TKG, § 100a StPO, § 101 Abs. 1 StPO, § 304 Abs. 5 StPO, § 304 Abs. 2 StPO, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 10 Abs. 1 GG, § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO, § 110 Abs. 2 TKG, § 100b Abs. 3 Satz 2 StPO, § 110 Abs. 1 Satz 6 TKG, § 3 Abs. 2 Satz 4 TKÜV, § 3 Abs. 2 Nr. 5 TKÜV, § 88 Abs. 3 Satz 1 TKG, § 5 Abs. 2 Satz 1 TKÜV, § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) TKG, § 4 Abs. 2 Satz 1 TKÜV

  • Wolters Kluwer

    Anordnung gegenüber einem Telekommunukationsunternehmen zur Mitteilung der dynamischen IPAdressen an die Ermittlungsbehörden; Filterung nach den Merkmalen "Browserversion" und "Sub-URL"; Gestattete Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation

  • kanzlei.biz

    Filtern von IP-Adressen rechtswidrig

  • datenschutz.eu

    Mitteilung von dynamischen IP-Adressen an Strafverfolgungsbehörden u.U. rechtswidrig

  • rewis.io

    Anordnung zur Auskunftserteilung über dynamische IP-Adressen: Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Telekommunikationsdienstleisters; Filterung nach den Merkmalen "Browserversion" und "Sub-URL" als den Ermittlungsbehörden obliegende Überwachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung gegenüber einem Telekommunukationsunternehmen zur Mitteilung der dynamischen IPAdressen an die Ermittlungsbehörden; Filterung nach den Merkmalen "Browserversion" und "Sub-URL"; Gestattete Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Internetprovider können nicht zur aktiven Überwachung und Filterung auf Basis der StPO verpflichtet werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telekommunikationsüberwachung - und das Beschwerderecht des Telekommunikationsdienstleisters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telekommunikationsüberwachung - und die Überwachung einer Internetseite

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Mitteilungspflicht von dynamischen IP-Adressen an Strafverfolgungsbehörden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Filterung von IP-Adressen durch Telekommunikationsdienstleister

Besprechungen u.ä.

  • lexology.com (Entscheidungsbesprechung)

    TK-Dienstleister als Überwacher?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 345
  • MMR 2015, 839
  • K&R 2015, 657
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 07.09.1998 - 2 BGs 211/98

    Überwachung eines Mobiltelefons

    Auszug aus BGH, 20.08.2015 - StB 7/15
    Der Senat muss vorliegend nicht entscheiden, ob zur Vermeidung von Popularbeschwerden zusätzlich eine Beschwerdebefugnis dahingehend zu verlangen ist, dass der Dienstleister nur solche Rechtsfehler der Anordnung rügen kann, die seine eigene Sphäre unmittelbar tangieren (so BGH, Ermittlungsrichter, Beschluss vom 7. September 1998 - 2 BGs 211/98, CR 1998, 738, 739; Bär, Handbuch zur EDV-Beweissicherung, 2007, Rn. 112; weitergehend Klesczewski in Säcker, TKG, 3. Aufl., § 110 Rn. 7; Graulich in Arndt/Fetzer/Scherer, TKG, § 110 Rn. 41 f.; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 3 W 63/05, NJW 2005, 2625, 2626).
  • OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05

    Unzulässige Beschwerde der Deutschen Telekom AG gegen eine erledigte

    Auszug aus BGH, 20.08.2015 - StB 7/15
    Der Senat muss vorliegend nicht entscheiden, ob zur Vermeidung von Popularbeschwerden zusätzlich eine Beschwerdebefugnis dahingehend zu verlangen ist, dass der Dienstleister nur solche Rechtsfehler der Anordnung rügen kann, die seine eigene Sphäre unmittelbar tangieren (so BGH, Ermittlungsrichter, Beschluss vom 7. September 1998 - 2 BGs 211/98, CR 1998, 738, 739; Bär, Handbuch zur EDV-Beweissicherung, 2007, Rn. 112; weitergehend Klesczewski in Säcker, TKG, 3. Aufl., § 110 Rn. 7; Graulich in Arndt/Fetzer/Scherer, TKG, § 110 Rn. 41 f.; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 3 W 63/05, NJW 2005, 2625, 2626).
  • BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von

    Den durch § 70 Abs. 1 Satz 2, § 95 Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 100b Abs. 3 StPO a.F. sanktionierten Normen des TKG und der TKÜV kommt, soweit sie für Telekommunikationsdienstleister Vorhaltungspflichten statuieren, eine objektiv berufsregelnde Tendenz zu (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 95, 267 ; 97, 228 ; 113, 29 ; 129, 208 ; stRspr), da sie diesen technische und organisatorische Vorgaben für die Einrichtung ihres Betriebes machen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - StB 7/15 -, juris, Rn. 7; Bär, in: KMR, StPO, § 100b Rn. 14a (Juni 2016); Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Aufl. 2017, Rn. 2492a; siehe auch Hermes, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2013, Art. 10 Rn. 28).

    Dynamische oder statische IP-Adressen, mit denen die Kunden eines Anbieters von E-Mail-Diensten mit ihren internetfähigen Endgeräten auf ihren E-Mail-Account zugreifen wollen, unterfallen daher grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 100a StPO (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - StB 7/15 -, juris).

  • OLG Stuttgart, 19.05.2021 - 2 Ws 75/21

    Umfang des Rechts auf Online-Durchsuchung; Zulässigkeit der Verpflichtung von

    Denn eine offene, den Diensteanbieter verpflichtende Maßnahme nach § 100b StPO würde neben dem Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme und dem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis auch einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Diensteanbieters darstellen, der nach Art. 12 Abs. 1 S.2 GG einer besonderen gesetzlichen Grundlage bedürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - StB 7/15 -, juris zu § 100a und 100b Abs. 3 S.1 a.F.).
  • BGH, 28.04.2021 - StB 47/20

    Überwachung von beim Provider gespeicherten E-Mails (Telekommunikation;

    Die Beschwerdeführerin ist als verpflichtete Adressatin des Beschlusses betroffen und insoweit beschwerdebefugt (§ 304 Abs. 2 StPO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - StB 7/15, NStZ-RR 2015, 345).

    Mithin sind eine technische Vorhaltungsverpflichtung und die Zulässigkeit einer Überwachungsanordnung zu unterscheiden (s. dazu bereits BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - StB 7/15, NStZ-RR 2015, 345 f.; vgl. auch MüKoStPO/Günther, § 100b Rn. 36; SSWStPO/Eschelbach, 4. Aufl., § 100a Rn. 23; NK-Gesamtes Medienrecht/Keller, 4. Aufl., 90. Abschnitt Rn. 13; von zur Mühlen, Zugriffe auf elektronische Kommunikation, 2019, S. 270 ff.).

  • LG Stuttgart, 01.09.2016 - 19 Qs 48/16
    Eine (unzulässige) inhaltliche Überprüfung der Daten (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 345f.) ist damit seitens des Verpflichteten nicht verbunden.
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