Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.05.2016

Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2011 - StB 8/11 und StB 9/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3953
BGH, 30.06.2011 - StB 8/11 und StB 9/11 (https://dejure.org/2011,3953)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - StB 8/11 und StB 9/11 (https://dejure.org/2011,3953)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - StB 8/11 und StB 9/11 (https://dejure.org/2011,3953)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 70 StPO; § 55 StPO; § 129a StGB; Art. 103 Abs. 3 GG
    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer weiteren Strafverfolgung; Strafklageverbrauch (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung); ne bis in idem; "Offensive 77"; Verena Becker; Siegfried Haag; Roland Mayer; Baustein ...

  • HRR Strafrecht

    § 70 StPO; § 55 StPO; § 129a StGB; Art. 103 Abs. 3 GG
    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer weiteren Strafverfolgung; Strafklageverbrauch (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung); ne bis in idem; "Offensive 77"; Verena Becker; Siegfried Haag; Roland Mayer; Baustein ...

  • lexetius.com
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StPO, § 129a StGB
    Auskunftsverweigerungsrecht von rechtskräftig verurteilten Mitgliedern der "RAF"

  • Wolters Kluwer

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • rewis.io

    Auskunftsverweigerungsrecht von rechtskräftig verurteilten Mitgliedern der "RAF"

  • ra.de
  • rewis.io

    Auskunftsverweigerungsrecht von rechtskräftig verurteilten Mitgliedern der "RAF"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • rechtsportal.de

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • rechtsportal.de

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • rechtsportal.de

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • welt.de (Pressebericht, 11.07.2011)

    Mordfall Buback: BGH lehnt Beugehaft gegen Ex-RAF-Terroristen ab

  • abendblatt.de (Pressemeldung, 11.07.2011)

    Prozess um Buback-Mord: Keine Beugehaft für Ex-RAF-Terroristen

  • swr.de (Pressebericht, 10.07.2011)

    Keine Beugehaft gegen frühere RAF-Terroristen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 316
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.04.2006 - StB 1/06

    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht grundsätzlich etwa dann nicht mehr, wenn gegen den Zeugen hinsichtlich der Tat, deren Begehung er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage verdächtig machen könnte, bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Strafklage daher verbraucht ist und deswegen zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass er für diese noch verfolgt, das heißt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte (BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 6; 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239; 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner aaO Rn. 8 mwN).

    Vor dem dargelegten Hintergrund und dem engen Zusammenhang der im Jahr 1977 von den Mitgliedern der "RAF" begangenen Tatserie ist nicht auszuschließen, dass die Angaben der Beschwerdeführer Rückschlüsse auch auf die das Waffengeschäft Fi. betreffende Tat zulassen und jedenfalls im Rahmen einer mosaikartigen Beweisführung auch für die Begründung bzw. Erhärtung eines Tatverdachts hinsichtlich dieses Überfalls Bedeutung gewinnen können (st. Rspr.; vgl. BVerfG, aaO; BGH, Beschlüsse vom 13. November 1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413; vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • BGH, 07.08.2008 - StB 9/08

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Die Beschwerdeführer haben das Zeugnis nicht ohne gesetzlichen Grund verweigert; denn sie können - ebenso wie etwa die damaligen "RAF"-Mitglieder K., Mo. und F. (BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178) - hinsichtlich der nicht beantworteten Fragen wegen der konkreten Gefahr einer weiteren Strafverfolgung ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 1 StPO geltend machen.

    Es liegt nahe, dass auch der Raubüberfall auf das Waffengeschäft Fi. am 1. Juli 1977, bei welchem ausweislich des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31. Juli 1980 (2 - 1 StE 5/79) die "RAF"-Mitglieder F. und S. den Inhaber des Geschäfts zu ermorden versuchten und 19 Faustfeuerwaffen erbeuteten (UA S. 14 ff.), als Beschaffungstat in unmittelbarem Zusammenhang mit der auf einer Gesamtplanung beruhenden Anschlagsserie stand (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 f.).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Die Beschwerdeführer haben das Zeugnis nicht ohne gesetzlichen Grund verweigert; denn sie können - ebenso wie etwa die damaligen "RAF"-Mitglieder K., Mo. und F. (BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178) - hinsichtlich der nicht beantworteten Fragen wegen der konkreten Gefahr einer weiteren Strafverfolgung ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 1 StPO geltend machen.

    Es liegt nahe, dass auch der Raubüberfall auf das Waffengeschäft Fi. am 1. Juli 1977, bei welchem ausweislich des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31. Juli 1980 (2 - 1 StE 5/79) die "RAF"-Mitglieder F. und S. den Inhaber des Geschäfts zu ermorden versuchten und 19 Faustfeuerwaffen erbeuteten (UA S. 14 ff.), als Beschaffungstat in unmittelbarem Zusammenhang mit der auf einer Gesamtplanung beruhenden Anschlagsserie stand (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 f.).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • BGH, 04.09.2009 - StB 44/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; nemo tenetur;

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Bloße Vermutungen ohne Tatsachengrundlage oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 1994 - StB 10/94, NJW 1994, 2839, 2840; vom 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 55 Rn. 7).

    Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht grundsätzlich etwa dann nicht mehr, wenn gegen den Zeugen hinsichtlich der Tat, deren Begehung er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage verdächtig machen könnte, bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Strafklage daher verbraucht ist und deswegen zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass er für diese noch verfolgt, das heißt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte (BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 6; 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239; 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner aaO Rn. 8 mwN).

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Wenn und solange die Frage des Strafklageverbrauchs mit vertretbarer Argumentation auch verneint werden kann, steht dem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht zu (BGH, Beschluss vom 13. November 1998 - StB 12/98, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 4).

    Vor dem dargelegten Hintergrund und dem engen Zusammenhang der im Jahr 1977 von den Mitgliedern der "RAF" begangenen Tatserie ist nicht auszuschließen, dass die Angaben der Beschwerdeführer Rückschlüsse auch auf die das Waffengeschäft Fi. betreffende Tat zulassen und jedenfalls im Rahmen einer mosaikartigen Beweisführung auch für die Begründung bzw. Erhärtung eines Tatverdachts hinsichtlich dieses Überfalls Bedeutung gewinnen können (st. Rspr.; vgl. BVerfG, aaO; BGH, Beschlüsse vom 13. November 1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413; vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239).

  • BGH, 01.06.1994 - StB 10/94

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Bloße Vermutungen ohne Tatsachengrundlage oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 1994 - StB 10/94, NJW 1994, 2839, 2840; vom 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 55 Rn. 7).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Das Bestehen einer entsprechenden Gefahr ist bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01, NJW 2002, 1411, 1412).
  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht grundsätzlich etwa dann nicht mehr, wenn gegen den Zeugen hinsichtlich der Tat, deren Begehung er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage verdächtig machen könnte, bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Strafklage daher verbraucht ist und deswegen zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass er für diese noch verfolgt, das heißt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte (BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 6; 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239; 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner aaO Rn. 8 mwN).
  • BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01

    Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Unter dieser Voraussetzung ist daher ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - StB 12/02, NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 25.03.1994 - StB 3/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Strafverfolgung - Möglichkeit - Zeuge

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Schließlich weicht der hier zu beurteilende Sachverhalt erheblich von demjenigen ab, welcher der Entscheidung des Senats vom 25. März 1994 (StB 3 und 4/94, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 2) zugrunde lag.
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

  • OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10

    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der

    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung aber dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012, Az.: StB 16/12, NStZ 2013, 241-242, und Beschluss vom 30. Juni 2011, Az.: StB 8/11, StB 9/11, NStZ-RR 2011, 316-318 - jeweils zitiert nach juris und m w. N.), und sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH, Beschluss vom 13.11.1998, Az.: StB 12/98, NJW 1999, 1413-1414 - zitiert nach juris).
  • VG Hamburg, 22.11.2012 - 19 ZE BASA WS 2012/13

    Vorläufige Zulassung zum Bachelorstudiengang Soziale Arbeit zum Wintersemester

    StB 8.3.2012 , ArbeitsV v. 17.7.2012:.

    StB 8.3.2012 ,.

    StB 8.3.2012 ,.

    StB 8.3.2012 , ArbeitsV v. 23.8.2012:.

    StB 8.3.2012 , ArbeitsV v. 10.12.2009:.

    StB 8.3.2012 , ArbeitsV v. 1.8.2012:.

  • BGH, 10.01.2012 - StB 20/11

    Beugehaft im Strafverfahren gegen Verena Becker aufgehoben

    Daher hat der Senat seine Entscheidung auf die genannte Anordnung erstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - StB 8 und 9/11, NStZ-RR 2011, 316, 318 mwN).
  • VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2134/11

    Vereinsverbot für die Hells Angels MC Charter Westend; Vereinsverbot für die

    Inzwischen ist er zusammen mit einem weiteren früheren Mitglied der Hells Angels durch insoweit noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2011 -5/12 Kls - 9/11 - 6330 Js 208743/09 - (Anlagenordner zum Schriftsatz des Beklagten vom 30. Oktober 2012, Bd. II Bl. 306 GA, Bl. 1 ff.) wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Kokain) in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

    Daher hat der Senat seine Beschwerdeentscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde allein gegen diesen Teil des Beschlusses des Kammergerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die übrigen Anordnungen erstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - StB 8 und 9/11, NStZ-RR 2011, 316 mwN).
  • LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21

    Aussageverweigerungsrecht des Zeugen

    Die Verfolgungsgefahr kann schließlich auch bereits deutlich vor der Schwelle des § 152 Abs. 2 StPO liegen: Nämlich dann, wenn aus der Antwort bereits Rückschlüsse auf eine Tat möglich wären und die Antwort so - vergleichbar einem Mosaikstein - im Rahmen einer etwaigen Beweisführung für die Begründung oder Erhärtung eines Tatverdachtes bedeutsam werden könnte (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2010, 463; BGH NStZ-RR 2011, 316; BGH StV 2016, 774 f.).
  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

    Nach ständiger und zuletzt durch den Beschluss vom 30. Juni 2011 (vgl. NStZ-RR 2011, 316 ff [BGH 30.06.2011 - StB 8/11] ) weiter entwickelter Rechtsprechung des BGH setzt die Gefahr einer Strafverfolgung im Sinne des § 55 StPO voraus, dass der Zeuge Tatsachen bekunden müsste, die - nach der Beurteilung durch das Gericht -geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar den Anfangsverdacht einer von ihm selbst oder von einem Angehörigen ( § 52 Abs. 1 StPO ) begangenen Straftat zu begründen oder einen bereits bestehenden Verdacht zu bestärken.
  • BGH, 30.06.2011 - StB 9/11
    StB 8 und 9/11.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2016 - StB 9, 10/16, StB 9/16, StB 10/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13181
BGH, 12.05.2016 - StB 9, 10/16, StB 9/16, StB 10/16 (https://dejure.org/2016,13181)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2016 - StB 9, 10/16, StB 9/16, StB 10/16 (https://dejure.org/2016,13181)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - StB 9, 10/16, StB 9/16, StB 10/16 (https://dejure.org/2016,13181)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 304 StPO; § 176 GVG
    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen OLG (Durchsuchung der Verteidiger und Durchsicht mitgeführter Behältnisse)

  • HRR Strafrecht

    § 304 StPO; § 176 GVG
    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen OLG (Durchsuchung der Verteidiger und Durchsicht mitgeführter Behältnisse)

  • lexetius.com
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 176 GVG, § 304 Abs 4 S 2 Nr 1 StPO
    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Durchsuchung von Verteidigern vor der Verhandlung

  • IWW

    § 176 GVG, § 304 Abs. 1 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, §§ 102 ff. StPO, Art. 12 Abs. 1 GG

  • IWW

    § 176 GVG, § 304 Abs. 1 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, §§ 102 ff. StPO, Art. 12 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung; Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen Verfügungen und Beschlüsse der Oberlandesgerichte in Fällen ihrer erstinstanzlichen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung; Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen Verfügungen und Beschlüsse der Oberlandesgerichte in Fällen ihrer erstinstanzlichen Tätigkeit

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Durchsuchung von Verteidigern vor der Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 304 Abs. 4 S. 2; GVG § 176
    Beschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung; Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen Verfügungen und Beschlüsse der Oberlandesgerichte in Fällen ihrer erstinstanzlichen Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    StPO § 304 Abs. 4 S. 2; GVG § 176
    Beschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung; Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen Verfügungen und Beschlüsse der Oberlandesgerichte in Fällen ihrer erstinstanzlichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Durchsuchung von Verteidigern vor der Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung des Verteidigers - zulässig?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchung der Verteidiger - das OLG München darf das

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 195
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.10.1999 - StB 10/99

    Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung -

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - StB 9/16
    Der Senat kann es (erneut) offenlassen, ob sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Sinne des § 176 GVG überhaupt der Anfechtung unterliegen oder der Beschwerde entzogen sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10 und 11/15, NJW 2015, 3671 mwN; vom 10. März 2016 - StB 3/16).

    Dies spricht gegen die Annahme, der Gesetzgeber habe bei Verfügungen und Beschlüssen eines Oberlandesgerichts, die in ein Grundrecht eingreifen, generell eine Rechtsmittelmöglichkeit vorsehen wollen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10 und 11/15, NJW 2015, 3671).

  • BGH, 13.10.2015 - StB 10/15

    Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - StB 9/16
    Der Senat kann es (erneut) offenlassen, ob sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Sinne des § 176 GVG überhaupt der Anfechtung unterliegen oder der Beschwerde entzogen sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10 und 11/15, NJW 2015, 3671 mwN; vom 10. März 2016 - StB 3/16).

    Dies spricht gegen die Annahme, der Gesetzgeber habe bei Verfügungen und Beschlüssen eines Oberlandesgerichts, die in ein Grundrecht eingreifen, generell eine Rechtsmittelmöglichkeit vorsehen wollen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10 und 11/15, NJW 2015, 3671).

  • BGH, 10.03.2016 - StB 3/16

    Anfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Maßnahmen mit der Beschwerde (Verwendung

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - StB 9/16
    Der Senat kann es (erneut) offenlassen, ob sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Sinne des § 176 GVG überhaupt der Anfechtung unterliegen oder der Beschwerde entzogen sind (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10 und 11/15, NJW 2015, 3671 mwN; vom 10. März 2016 - StB 3/16).
  • BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - StB 9/16
    Der Senat hat es deshalb bisher auch abgelehnt, Beschwerden gegen Entscheidungen, die lediglich die Art und Weise des Vollzugs einer Durchsuchung zum Gegenstand haben, in erweiternder Auslegung des Begriffs der "Durchsuchung' im Sinne des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO als statthaft anzusehen (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 2; vom 13. Oktober 1999 - StB 7 und 8/99, NJW 2000, 84, 86).
  • BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - StB 9/16
    Einer Ausdehnung der Vorschrift des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO auf sitzungspolizeilich angeordnete Durchsuchungen von Personen und Sachen steht der - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobene (vgl. BT-Drucks. 5/4086 S. 11, 5/4269 S. 6) - Ausnahmecharakter dieser Norm entgegen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eng auszulegen ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170; vom 19. März 1986 - StB 2 und 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348).
  • BGH, 20.03.1991 - StB 3/91

    Keine Haft-Beschwerde zur Erweiterung des Tatvorwurfs

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - StB 9/16
    Einer Ausdehnung der Vorschrift des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO auf sitzungspolizeilich angeordnete Durchsuchungen von Personen und Sachen steht der - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobene (vgl. BT-Drucks. 5/4086 S. 11, 5/4269 S. 6) - Ausnahmecharakter dieser Norm entgegen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eng auszulegen ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170; vom 19. März 1986 - StB 2 und 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - StB 9/16
    Der Senat hat es deshalb bisher auch abgelehnt, Beschwerden gegen Entscheidungen, die lediglich die Art und Weise des Vollzugs einer Durchsuchung zum Gegenstand haben, in erweiternder Auslegung des Begriffs der "Durchsuchung' im Sinne des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO als statthaft anzusehen (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 2; vom 13. Oktober 1999 - StB 7 und 8/99, NJW 2000, 84, 86).
  • BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - StB 9/16
    Einer Ausdehnung der Vorschrift des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO auf sitzungspolizeilich angeordnete Durchsuchungen von Personen und Sachen steht der - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobene (vgl. BT-Drucks. 5/4086 S. 11, 5/4269 S. 6) - Ausnahmecharakter dieser Norm entgegen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eng auszulegen ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170; vom 19. März 1986 - StB 2 und 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

    Die Beschwerdeführer haben das Zeugnis nicht ohne gesetzlichen Grund verweigert; denn sie können - ebenso wie etwa die damaligen "RAF"-Mitglieder K., Mo. und F. (BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178) - hinsichtlich der nicht beantworteten Fragen wegen der konkreten Gefahr einer weiteren Strafverfolgung ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 1 StPO geltend machen.

    Es liegt nahe, dass auch der Raubüberfall auf das Waffengeschäft Fi. am 1. Juli 1977, bei welchem ausweislich des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31. Juli 1980 (2 - 1 StE 5/79) die "RAF"-Mitglieder F. und S. den Inhaber des Geschäfts zu ermorden versuchten und 19 Faustfeuerwaffen erbeuteten (UA S. 14 ff.), als Beschaffungstat in unmittelbarem Zusammenhang mit der auf einer Gesamtplanung beruhenden Anschlagsserie stand (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 f.).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • BGH, 05.04.2018 - StB 2/18

    Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine

    (1) Mit dem Begriff der "Durchsuchung" in § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 Fall 5 StPO ist auf die Durchsuchung nach § 102 StPO verwiesen; dabei unterscheidet der Gesetzeswortlaut des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 Fall 5 StPO nicht zwischen der "klassischen Durchsuchung" nach Beweismitteln und der zum Zwecke der Ergreifung des Angeklagten (so aber LR/Matt aaO, § 304 Rn. 77; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 304 Rn. 13 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - StB 9 und 10/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239 und StB 2/06, NStZ 2006, 509 sowie vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 jew. mwN).
  • BGH, 18.05.2022 - StB 17/22

    Beschwerde gegen eine richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung

    Eine bereits eingelegte Beschwerde ist in diesem Fall als auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung gerichtet anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a., BVerfGE 96, 27, 38 ff.; BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - StB 10/14, juris Rn. 3 mwN; vom 9. Februar 2021 - StB 9 u.10/20, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 65. Aufl., § 105 Rn. 15).
  • BGH, 29.08.2016 - StB 24/16

    Keine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Nebenbeteiligung des

    Die Ausnahmevorschrift des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats eng auszulegen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 1973 - StB 76/72, BGHSt 25, 120, 121; vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 97; vom 19. März 1986 - StB 2 und 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348; zuletzt vom 12. Mai 2016 - StB 9 und 10/16, juris Rn. 4).
  • OLG Hamm, 11.08.2016 - 3 Ws 304/16

    Rietberger Mordprozess - Untersuchungshaft dauert fort

    Unter dem 27. April 2016 übersandte die Vorsitzende des Schwurgerichts eine E-Mail, gerichtet an den Präsidenten des Landgerichts, die Vizepräsidentin des Landgerichts sowie den Präsidialrichter, mit der sie auf vier im April 2016 eingegangene Haftsachen, die jeweiligen Vorlagefristen gem. §§ 121, 122 StPO, Urlaubs- und Elternzeiten der Kammermitglieder, ihren vorzeitigen Ruhestand am 30. September 2016 hinwies und mitteilte, dass für die X. Strafkammer für die Verfahren 10 Ks 10/16, 10 Ks 12/16 und 10 Ks 13/16 Beisitzer und jeweils ein Ergänzungsrichter benötigt werde, um eine rechtzeitige Terminierung zu ermöglichen.
  • OLG Jena, 26.10.2020 - 1 Ws 313/20

    Sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Strafverfahren: Zulässigkeit von Beschwerden

    Der Bundesgerichtshof selbst hat die Frage, ob sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Sinne des § 176 GVG überhaupt der Anfechtung unterliegen oder der Beschwerde entzogen sind, in den genannten Entscheidungen (und auch im Beschluss vom 12.05.2016, StB 9 und 10/16, bei juris) jeweils ausdrücklich offen gelassen und sich darauf beschränkt, für seinen Zuständigkeitsbereich auszusprechen, dass auch bei grundsätzlich zu bejahender Anfechtbarkeit jedenfalls sitzungspolizeiliche Anordnungen eines Oberlandesgerichts gemäß der dann anwendbaren Vorschrift des § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO der Beschwerde entzogen sind.
  • BGH, 18.12.2018 - 2 ARs 170/18

    Verwerfung der Beschwerde als unzulässig

    Der von der Antragstellerin erstrebten erweiternden Auslegung des § 304 Abs. 4 StPO steht die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der Abstand zu nehmen der vorliegende Fall keinen Anlass bietet, entgegen (vgl. zuletzt: BGH, Beschlüsse vom 29. August 2016 - StB 24/16, NJW 2016, 3192, 3193 mwN; vom 12. Mai 2016 - StB 9 und 10/16, juris Rn. 3; vgl. auch Beschluss vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 99).
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