Weitere Entscheidung unten: KG, 05.01.2007

Rechtsprechung
   KG, 05.01.2007 - 1 AR 1561/06 - 4 Ws 228/06   

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KG, 05.01.2007 - 1 AR 1561/06 - 4 Ws 228/06 (https://dejure.org/2007,47053)
KG, Entscheidung vom 05.01.2007 - 1 AR 1561/06 - 4 Ws 228/06 (https://dejure.org/2007,47053)
KG, Entscheidung vom 05. Januar 2007 - 1 AR 1561/06 - 4 Ws 228/06 (https://dejure.org/2007,47053)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer prozessual überholten Haftentscheidung; Voraussetzungen der Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls bzw. des Widerrufs der Haftverschonung; Voraussetzungen der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls bzw. der Gewährung von Haftverschonung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2007, 197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus KG, 05.01.2007 - 1 AR 1561/06
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen ist die Rechtsprechung, wonach die Verurteilung eines Angeklagten nicht allein auf die Angaben einer anonymen Gewährsperson gestützt werden kann (vgl. BVerfG NStZ 1995, 600; BGHSt 42, 15, 25; Meyer-Goßner a.a.O. § 250 Rdn. 5 m.w.N.), nicht ohne weiteres auf die hier zu beurteilende Frage, ob ein Haftgrund vorliegt, übertragbar, da eine Verurteilung gegenüber der das Verfahren sichernden vorläufigen Maßnahme der Untersuchungshaft eine andere Qualität hat.
  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05

    Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände;

    Auszug aus KG, 05.01.2007 - 1 AR 1561/06
    Das maßgebliche Kriterium für den Widerruf besteht in einem Wegfall der Vertrauensgrundlage der Aussetzungsentscheidung, wobei das Gericht an die Beurteilung der Umstände gebunden ist, auf denen die Vollzugsaussetzung beruhte; ein Widerruf der Haftverschonung kommt daher nur in Betracht, wenn neue Tatsachen die Gründe des Haftverschonungsbeschlusses in einem wesentlichen Punkt derart erschüttert haben, dass bei ihrer Kenntnis die Aussetzung des Vollzuges nicht hätte gewährt werden können (vgl. BVerfG StV 2006, 139, 140 f; ständige Rechsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa Senat a.a.O.; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auszug aus KG, 05.01.2007 - 1 AR 1561/06
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen ist die Rechtsprechung, wonach die Verurteilung eines Angeklagten nicht allein auf die Angaben einer anonymen Gewährsperson gestützt werden kann (vgl. BVerfG NStZ 1995, 600; BGHSt 42, 15, 25; Meyer-Goßner a.a.O. § 250 Rdn. 5 m.w.N.), nicht ohne weiteres auf die hier zu beurteilende Frage, ob ein Haftgrund vorliegt, übertragbar, da eine Verurteilung gegenüber der das Verfahren sichernden vorläufigen Maßnahme der Untersuchungshaft eine andere Qualität hat.
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Rechtsprechung
   KG, 05.01.2007 - 4 Ws 228/06   

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KG, 05.01.2007 - 4 Ws 228/06 (https://dejure.org/2007,47215)
KG, Entscheidung vom 05.01.2007 - 4 Ws 228/06 (https://dejure.org/2007,47215)
KG, Entscheidung vom 05. Januar 2007 - 4 Ws 228/06 (https://dejure.org/2007,47215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StRR 2007, 197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05

    Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände;

    Auszug aus KG, 05.01.2007 - 4 Ws 228/06
    Das maßgebliche Kriterium für den Widerruf besteht in einem Wegfall der Vertrauensgrundlage der Aussetzungsentscheidung, wobei das Gericht an die Beurteilung der Umstände gebunden ist, auf denen die Vollzugsaussetzung beruhte; ein Widerruf der Haftverschonung kommt daher nur in Betracht, wenn neue Tatsachen die Gründe des Haftverschonungsbeschlusses in einem wesentlichen Punkt derart erschüttert haben, dass bei ihrer Kenntnis die Aussetzung des Vollzuges nicht hätte gewährt werden können (vgl. BVerfG StV 2006, 139, 140 f; ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa Senat aaO; jew. m. w. N.).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auszug aus KG, 05.01.2007 - 4 Ws 228/06
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen ist die Rechtsprechung, wonach die Verurteilung eines Angeklagten nicht allein auf die Angaben einer anonymen Gewährsperson gestützt werden kann (vgl. BVerfG NStZ 1995, 600; BGHSt 42, 15, 25; Meyer-Goßner aaO § 250 Rdn. 5 m. w. N.), nicht ohne weiteres auf die hier zu beurteilende Frage, ob ein Haftgrund vorliegt, übertragbar, da eine Verurteilung gegenüber der das Verfahren sichernden vorläufigen Maßnahme der Untersuchungshaft eine andere Qualität hat.
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus KG, 05.01.2007 - 4 Ws 228/06
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen ist die Rechtsprechung, wonach die Verurteilung eines Angeklagten nicht allein auf die Angaben einer anonymen Gewährsperson gestützt werden kann (vgl. BVerfG NStZ 1995, 600; BGHSt 42, 15, 25; Meyer-Goßner aaO § 250 Rdn. 5 m. w. N.), nicht ohne weiteres auf die hier zu beurteilende Frage, ob ein Haftgrund vorliegt, übertragbar, da eine Verurteilung gegenüber der das Verfahren sichernden vorläufigen Maßnahme der Untersuchungshaft eine andere Qualität hat.
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