Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.11.2007

Rechtsprechung
   KG, 20.12.2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23944
KG, 20.12.2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07) (https://dejure.org/2007,23944)
KG, Entscheidung vom 20.12.2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07) (https://dejure.org/2007,23944)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07) (https://dejure.org/2007,23944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständiges Organ für einen Antrag des Zeugenbeistandes auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft; Recht eines anwaltlichen Zeugenbeistands auf Akteneinsicht; Akteneinsicht durch den Zeugenbeistand vor Vernehmung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2008, 104
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2002 - VI 9/01

    Rechte des als Beistand beigeordneten Rechtsanwalts auf Akteneinsicht

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Einem Zeugen kommt daher, soweit er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht lediglich als "Privatperson" im Sinne des § 475 StPO zu, so dass auch der anwaltliche Zeugenbeistand ein Akteneinsichtsrecht allein nach dieser Vorschrift wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806; OLG Hamburg, NJW 2002, 1590).

    Grundlage der Entscheidung ist vielmehr das Wissen oder die Einschätzung des Zeugen selbst, sich bei der wahrheitsgemäßen Beantwortung einer Verfolgung im Sinne von § 55 StPO auszusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2806, 2807).

  • BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00

    Öffentlichkeit des Verfahrens; Anordnung der Entfernung eines möglichen Zeugen;

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • LG Hildesheim, 26.03.2007 - 25 Qs 17/06

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Soweit § 478 Abs. 3 Satz 2 StPO anordnet, dass die Entscheidung "des Vorsitzenden" unanfechtbar ist, wird damit für den Fall, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren angefochten wird, keine funktionale Zuständigkeit des Vorsitzenden begründet oder vorausgesetzt (vgl. KG, Beschluss vom 19. April 2001 - 4 VAs 1/01 - LG Hildesheim, Beschluss vom 26. März 2007 - 25 Qs 17/06 - zitiert nach juris).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Die Vorschrift des § 406 e StPO zeigt, dass der Gesetzgeber "im schwierigen Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz, Verteidigungsinteressen, Wahrheitsfindung, Funktionsinteressen der Strafrechtspflege und dem legitimen, verfassungsrechtlich abzuleitenden Informationsanspruch des Verletzten einen vertretbaren Ausgleich" (LR-Hilger, StPO 25. Aufl., § 406 e Rdnr. 3; vgl. auch BGHSt 39, 112, 116) gesucht hat und nur dem verletzten Zeugen regelmäßig ein Akteneinsichtsrecht zubilligen wollte.
  • OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01

    Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Einem Zeugen kommt daher, soweit er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht lediglich als "Privatperson" im Sinne des § 475 StPO zu, so dass auch der anwaltliche Zeugenbeistand ein Akteneinsichtsrecht allein nach dieser Vorschrift wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806; OLG Hamburg, NJW 2002, 1590).
  • LG Hamburg, 16.04.2019 - 620 Qs 9/19

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht für den nicht verletzten Zeugen und dessen

    Dem anwaltlichen Zeugenbeistand steht hingegen kein eigenes Akteneinsichtsrecht zu (BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - StB 46/09, NStZ-RR 2010, 246 m.w.N.; KG, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07), BeckRS 2008, 13875 m.w.N., beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18283
OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07 (https://dejure.org/2007,18283)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2007 - 1 Ss 66/07 (https://dejure.org/2007,18283)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2007 - 1 Ss 66/07 (https://dejure.org/2007,18283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Freispruch vom Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung; Anforderungen an die Dokumentation eines den Angeklagten freisprechenden Urteils; Vorliegen eines Revisionsgrundes wegen unzulässiger Bezugnahme des Berufungsurteils auf ...

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 190 Js 516/05
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07

Papierfundstellen

  • StRR 2008, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.2000 - 5 StR 149/00

    Divergenzvorlage; Mangelhafte Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07
    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird daher insoweit auf das angefochtene Urteil verwiesen (vgl. BVerfG NJW 04, 210; BGH NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm VRS 102, 206).

    Zwar kann das Berufungsgericht, sofern die durch das Gericht erster Instanz getroffenen Feststellungen aufgrund einer Beschränkung des Rechtsmittels bereits bindend geworden sind, auf das Urteil erster Instanz Bezug nehmen bzw. von einer Bezugnahme gänzlich absehen (BGHSt 33, 59 ff; BGH NStZ-RR 2001, 202 f; OLG Hamm, Beschluß vom 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01 -); ein solcher Fall ist vorliegend indes nicht gegeben und auch soweit das angefochtene Urteil auf die weitergehende Ansicht verweist, wonach eine Verweisung des Berufungsgerichts auf den in erster Instanz festgestellten Sachverhält zulässig sein soll, sofern die neue Hauptverhandlung zu den gleichen Feststellungen geführt hat wie das erstinstanzliche Urteil (BVerfG NJW 2004, 209 ff; OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1969 - 2 Ss 1132/69 -, abgedruckt in VRS 39, 278; KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., 2003, § 267 Rdnr. 5), reicht die durch die Strafkammer vorgenommene Verweisung auf die durch das Amtsgericht getroffenen Feststellungen nicht aus.

  • OLG Hamm, 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01

    Berufungsbeschränkung; Umfang der Bezugnahme im tatrichterlicher Urteil;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07
    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird daher insoweit auf das angefochtene Urteil verwiesen (vgl. BVerfG NJW 04, 210; BGH NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm VRS 102, 206).

    Zwar kann das Berufungsgericht, sofern die durch das Gericht erster Instanz getroffenen Feststellungen aufgrund einer Beschränkung des Rechtsmittels bereits bindend geworden sind, auf das Urteil erster Instanz Bezug nehmen bzw. von einer Bezugnahme gänzlich absehen (BGHSt 33, 59 ff; BGH NStZ-RR 2001, 202 f; OLG Hamm, Beschluß vom 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01 -); ein solcher Fall ist vorliegend indes nicht gegeben und auch soweit das angefochtene Urteil auf die weitergehende Ansicht verweist, wonach eine Verweisung des Berufungsgerichts auf den in erster Instanz festgestellten Sachverhält zulässig sein soll, sofern die neue Hauptverhandlung zu den gleichen Feststellungen geführt hat wie das erstinstanzliche Urteil (BVerfG NJW 2004, 209 ff; OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1969 - 2 Ss 1132/69 -, abgedruckt in VRS 39, 278; KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., 2003, § 267 Rdnr. 5), reicht die durch die Strafkammer vorgenommene Verweisung auf die durch das Amtsgericht getroffenen Feststellungen nicht aus.

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07
    Zwar kann das Berufungsgericht, sofern die durch das Gericht erster Instanz getroffenen Feststellungen aufgrund einer Beschränkung des Rechtsmittels bereits bindend geworden sind, auf das Urteil erster Instanz Bezug nehmen bzw. von einer Bezugnahme gänzlich absehen (BGHSt 33, 59 ff; BGH NStZ-RR 2001, 202 f; OLG Hamm, Beschluß vom 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01 -); ein solcher Fall ist vorliegend indes nicht gegeben und auch soweit das angefochtene Urteil auf die weitergehende Ansicht verweist, wonach eine Verweisung des Berufungsgerichts auf den in erster Instanz festgestellten Sachverhält zulässig sein soll, sofern die neue Hauptverhandlung zu den gleichen Feststellungen geführt hat wie das erstinstanzliche Urteil (BVerfG NJW 2004, 209 ff; OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1969 - 2 Ss 1132/69 -, abgedruckt in VRS 39, 278; KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., 2003, § 267 Rdnr. 5), reicht die durch die Strafkammer vorgenommene Verweisung auf die durch das Amtsgericht getroffenen Feststellungen nicht aus.
  • BVerfG, 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Begründungsanforderungen an ein

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 66/07
    Zwar kann das Berufungsgericht, sofern die durch das Gericht erster Instanz getroffenen Feststellungen aufgrund einer Beschränkung des Rechtsmittels bereits bindend geworden sind, auf das Urteil erster Instanz Bezug nehmen bzw. von einer Bezugnahme gänzlich absehen (BGHSt 33, 59 ff; BGH NStZ-RR 2001, 202 f; OLG Hamm, Beschluß vom 11.02.2002 - 2 Ss 1077/01 -); ein solcher Fall ist vorliegend indes nicht gegeben und auch soweit das angefochtene Urteil auf die weitergehende Ansicht verweist, wonach eine Verweisung des Berufungsgerichts auf den in erster Instanz festgestellten Sachverhält zulässig sein soll, sofern die neue Hauptverhandlung zu den gleichen Feststellungen geführt hat wie das erstinstanzliche Urteil (BVerfG NJW 2004, 209 ff; OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1969 - 2 Ss 1132/69 -, abgedruckt in VRS 39, 278; KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., 2003, § 267 Rdnr. 5), reicht die durch die Strafkammer vorgenommene Verweisung auf die durch das Amtsgericht getroffenen Feststellungen nicht aus.
  • KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09

    Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen

    Eine zulässige Bezugnahme auf (nicht rechtskräftige) Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils erforderte jedenfalls, dass durch Mitteilung der Seitenzahl, des Absatzes und der Zeile oder durch eine sonst zweifelsfreie Benennung eindeutig angegeben wird, im welchem Umfang die Darstellung des erstinstanzlichen Urteils übernommen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Februar 2009 - (4) 1 Ss 499/08 (6/09) - m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2007 - 1 Ss 66/07 - [juris]).
  • BayObLG, 02.08.2023 - 203 StRR 303/23

    Zu den Darstellungsanforderungen in erstinstanzlichen und Berufungsurteilen bei

    Die tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts darf es nicht einfach übernehmen, selbst wenn der Berufungsführer diese nicht angreift (OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2007 - 1 Ss 66/07 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 28. Mai 1997 - 1 AR 518/95 - 4 Ws 76/97 -, juris Rn. 3; BayObLG, Beschluss vom 22. Oktober 1973 - RReg 2 St 135/73 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 327 Rn. 3).
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