Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 12.11.2007

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4680
OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07 (https://dejure.org/2007,4680)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.11.2007 - 1 Ws 554/07 (https://dejure.org/2007,4680)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. November 2007 - 1 Ws 554/07 (https://dejure.org/2007,4680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Dinglicher Arrest: Voraussetzungen einer strafprozessualen Arrestanordnung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111b Abs. 2 StPO; § 111b Abs. 5 StPO; § 310 Abs. 1 StPO; § 324 AO
    Ausreichende konkrete Verdachtsumstände und Abwägung des Eigentumsrechts des Beschuldigten mit dem Sicherungsbedürfnis des Geschädigten als Voraussetzung für die Anordnung eines dinglichen Arrests; Sicherungsbedürfnis des geschädigten Steuerfiskus bei Verdacht einer ...

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende konkrete Verdachtsumstände und Abwägung des Eigentumsrechts des Beschuldigten mit dem Sicherungsbedürfnis des Geschädigten als Voraussetzung für die Anordnung eines dinglichen Arrests; Sicherungsbedürfnis des geschädigten Steuerfiskus bei Verdacht einer ...

  • Judicialis

    StPO § 111b Abs. 2; ; StPO § 111b Abs. 5; ; AO § 324

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111b Abs. 2; StPO § 111b Abs. 5; AO § 324
    Voraussetzungen der Anordnung eines dinglichen Arrestes wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 116 (Ls.)
  • StV 2008, 241
  • StV 2008, 241 (Volltext mit amtl. LS)
  • StRR 2008, 2
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07
    Die Beschlüsse des Amts und Landgerichts lassen zudem die erforderliche Abwägung zwischen der Beeinträchtigung des Eigentumsrechts des Betroffenen und dem Sicherstellungsbedürfnis des Fiskus vermissen, der hier wegen der Höhe des Arrestbetrages besondere Bedeutung zukommt, vgl. BVerfG, Beschluss 2 BvR 1822/04 vom 7.6.2005 - StraFo 2005, 338.
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem

    Zwar kann ein fehlendes oder jedenfalls stark eingeschränktes Sicherungsbedürfnis des Geschädigten einer strafprozessualen Arrestanordnung entgegenstehen (OLG Oldenburg, StV 2008, 241, juris Rn. 8).
  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    Der Senat folgt insoweit nicht der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 12.11.2007, Az.: 2 Ws 942/07, wistra 2008, 78 ff. = StV 2008, 241 ff.), dass § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die weitere Beschwerde gegen eine den dinglichen Arrest anordnende oder bestätigende Beschwerdeentscheidung eröffnet, nicht aber gegen eine den Arrest aufhebende oder seine Ablehnung bestätigende Entscheidung.

    Deshalb kommt vorliegend angesichts des bestehenden Tatverdachts grundsätzlich auch die Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der Steueransprüche gemäß §§ 111 d Abs. 1, Abs. 2 entsprechend, 111 b StPO, 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in Betracht (siehe auch OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Schleswig SchlHA 2003, 187 f.; LG Mannheim StraFo 2007, 115 ff. m. w. N.; LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215 f., und Beschluss vom 24.03.2004, Az.: 620 Qs 12/04; juris; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Rdnr. 4 zu § 111 d).

    Je intensiver der Staat schon allein mit den (vorläufigen) Sicherungsmaßnahmen in den vermögens- oder eigentumsrechtlichen Freiheitsbereich des Betroffenen eingreift, desto größer sind die Anforderungen an die Rechtfertigung des Eingriffs (BVerfG a. a. O. S. 338; OLG Oldenburg StV 2008, 241).

  • OLG Nürnberg, 16.04.2013 - 2 Ws 533/12

    Vermögensabschöpfung: Arrestgrund für einen der Rückgewinnungshilfe dienenden

    Die Gegenmeinung lässt den Umstand der Begehung einer gegen das Vermögen des Geschädigten gerichteten Straftat allein nicht ausreichen, sondern fordert in jedem Einzelfall eine Prüfung unter Abwägung der vorgeworfenen Tat und der sonstigen Umstände, ob die Wiederholung unerlaubter Handlungen, die zu einer Vereitelung oder Erschwerung der Vollstreckung führen könnten, zu befürchten ist (BGH WM 1975, 641, Rdn. 12 nach juris; OLG Bremen, Beschl. v. 11.3.1993 - 1 W 17/93, Rdn. 2 nach juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1192; NJW-RR 1999, 1592, Rdn. 3 nach juris; OLG Frankfurt, 16. Zivilsenat, OLGR 2001, 71, Rdn. 5 nach juris m.w.N. zur älteren Rspr.; OLG Hamm NJW-RR 2007, 388, Rdn. 26 f. nach juris; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 575, Rdn. 14 f. nach juris; OLG Köln NJW-RR 2000, 69, Rdn. 4 f. nach juris; MDR 2008, 232, Rdn. 4 nach juris; NStZ 2011, 174, Rdn. 4 nach juris; OLG Oldenburg StraFO 2008, 25, Rdn. 7 nach juris; StraFO 2009, 283, Rdn. 10 nach juris; OLG Rostock OLGR 2005, 969, Rdn. 16 f. nach juris; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 143, Rdn. 5 nach juris; OLGR 2006, 81, Rdn. 20 nach juris; OLG Zweibrücken StraFO 2009, 462, Rdn. 35 nach juris; Mayer aaO. § 111b Rdn. 24; Gercke, aaO. § 111d Rdn. 10; Musielak/Huber, ZPO, 9. Aufl., § 917 Rdn. 3; Drescher, in: MünchKommZPO, 4. Aufl., § 917 Rdn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 08.04.2009 - 1 Ws 339/08

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Vorliegen eines Arrestgrundes bei

    Dem steht grundsätzlich nicht entgegen, dass der Finanzbehörde wegen der Vollstreckung von Geldforderungen aufgrund der Regelung in § 324 AO ein eigenes Sicherungsinstrument an die Hand gegeben ist (vgl. LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215; OLG Celle wistra 2008, 359; OLG Oldenburg wistra 2008, 119; Odenthal, Verteidigung wider vollstreckungssichernde Vermögensabschöpfung, Festschrift für Hans Dahs 2005 S. 405, 421; a.A. LG Mannheim a.a.O.).

    Es müssen konkrete Anhaltspunkte gegeben sein, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der Rückforderungsanspruch des Fiskus gefährdet ist (vgl. OLG Oldenburg wistra 2008, 119, LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215).

  • OLG Celle, 16.09.2008 - 1 Ws 439/08
    Deshalb kommt angesichts des bestehenden Tatverdachts auch die Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der Steueransprüche gemäß §§ 111d Abs. 1, 111b Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 StPO in Betracht (vgl. OLG Celle [2. Strafsenat] Nds. RPfl. 2008, 285; OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Karlsruhe NStZ 2008, 413; OLG Schleswig SchlHA 2003, 187).

    Es kann dahinstehen, ob sich die Besorgnis einer Vereitelung der Anspruchserfüllung allein daraus ableiten lässt, dass die Beschuldigte eine Straftat gegen das Vermögen seines Gläubigers begangen haben könnte und daher anzunehmen ist, sie werde sich auch nach der Aufdeckung unredlich verhalten (verneinend etwa OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Köln, NJW-RR 2000, 69; OLG Düsseldorf, MDR 1980, 150; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 143; a.A. OLG Dresden NJW-RR 1998, 1769).

    Vielmehr hat aufgrund des nachhaltigen Eingriffs in das Eigentumsrecht des Betroffenen eine umfassende Abwägung zwischen dem Sicherungsinteresse des Staates und den Eigentumsinteressen der Beschuldigten zu erfolgen (vgl. BVerfG StraFo 2005, 338; OLG Celle, Nds. RPfl. 2008, 285; OLG Oldenburg StV 2008, 241).

    Überwiegend nimmt die Rechtsprechung an, dass im Rahmen der Gesamtabwägung wegen § 324 AO eine erhebliche Reduzierung des Sicherungsbedürfnisses besteht, die einer strafprozessualen Anordnung entgegenstehen kann (vgl. OLG Oldenburg, StV 2008, 241; OLG Karlsruhe, NStZ 2008, 413; wohl auch LG Berlin, Wistra 2006, 358; Kunz BB 2006, 1198).

  • OLG Nürnberg, 22.09.2010 - 1 Ws 504/10

    Strafprozessualer Arrest: Zurückgewinnungshilfe in Bezug auf Steueransprüche des

    Verfügt der Verletzte dagegen über eigene Sicherungsmöglichkeiten und soll der beantragte Arrest lediglich dazu dienen, ihm Arbeit und Mühe abzunehmen, hat seine Anordnung zu unterbleiben (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 173; OLG Oldenburg StV 2008, 241).

    Eine der Rückgewinnungshilfe dienende strafprozessuale Arrestanordnung kann daher zugunsten des Steuerfiskus regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn eine nach § 324 AO mögliche Arrestanordnung der Finanzbehörde keine ausreichende Sicherung bietet (OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Celle StV 2009, 120 (122); Rogall, in: SK-StPO 4. Aufl., § 111 b Rn. 37 m. w. N.).

  • OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 1 Ws 293/09

    Anforderungen an den Arrestgrund im Ermittlungsverfahren

    Diese ganz pauschale Erwägung, mit der sich in so gut wie allen Fällen des Verdachts einer Straftat, bei der eine Wertersatzeinziehung in Betracht kommt, ein dinglicher Arrest begründen ließe, reicht nicht aus, vgl. Senatsbeschluss vom 26.11.2007 (StV 2008, 241).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    c) Hinzu treten vorliegend in der Tatbegehung liegende konkrete Umstände (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 11. März 1993 - 1 W 17/93 -, ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ws 554/07 -, , StV 2008, 241; Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 Ws 293/09 -, , StraFo 2009, 283; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. April 2009 - 1 Ws 339/08 -, , StraFo 2009, 462; OLG Köln, Beschluss vom 6. Januar 2010 - III-2 Ws 636/09 -, ), die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der Rückforderungsanspruch des Fiskus und der Sozialversicherungskassen gefährdet ist.
  • OLG Celle, 20.04.2015 - 1 Ws 426/14

    Aufhebung eines dinglichen Arrestes wegen Nichtförderung des

    Diese ganz pauschale Erwägung, mit der sich in so gut wie allen Fällen des Verdachts einer Straftat, bei der eine Wertersatzeinziehung oder Rückgewinnungshilfe in Betracht kommt, ein dinglicher Arrest begründen ließe, reicht nicht aus (vgl. OLG Oldenburg, StV 2008, 241).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2009 - 1 Ws 118/09

    Dinglicher Arrest zur Rückgewinnungshilfe bei Betrugshandlung zu Lasten der

    Diese obliegt vielmehr grundsätzlich dem Geschädigten selbst (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 Ws 42/05, NStZ-RR 2005, 111, 113; OLG München, Beschluss vom 6. November 2003 - 2 Ws 583-592/03, wistra 2004, 117 -120; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ws 554/07, StraFo 2008, 25 -26; Nack, aaO., § 111 b Rdn. 18; Malitz, NStZ 2002, 337 ff.; Frommhold, NJW 2004; 1083 ff.; Kiethe/Groeschke/Hohmann, ZIP 2003, 185, 186).
  • KG, 03.05.2017 - 4 Ws 61/17

    Strafprozessualer Arrest zugunsten des Steuerfiskus: Prüfung des Arrestgrundes im

  • LG Magdeburg, 11.07.2016 - 24 Qs 66/16

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Voraussetzungen der Anordnung;

  • LG Saarbrücken, 19.03.2008 - 2 Qs 5/08

    Steuerhinterziehung - Keine Rückgewinnungshilfe für Finanzämter

  • LG Halle, 20.08.2008 - 22 Qs 15/08
  • LG Saarbrücken, 05.05.2008 - 2 Qs 22/08
  • LG Augsburg, 08.04.2008 - 10 Qs 154/08

    Steuerstrafverfahren: Aufhebung des dinglichen Arrests in das Vermögen des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.11.2007 - (1) 4420 BL-III-29/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,37780
OLG Koblenz, 12.11.2007 - (1) 4420 BL-III-29/07 (https://dejure.org/2007,37780)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.11.2007 - (1) 4420 BL-III-29/07 (https://dejure.org/2007,37780)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. November 2007 - (1) 4420 BL-III-29/07 (https://dejure.org/2007,37780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,37780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zuletzt erlassene und prozessordnungsgemäß bekanntgegebene Haftentscheidung als Grundlage für eine Haftprüfung; Zuständigkeit für den Erlass eines neuen, oder für die Nachbesserung, Anpassung oder Erweiterung eines bereits bestehenden Haftbefehls; Anordnung einer ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 § 122 § 304 Abs. 4 S. 2
    Zulässigkeit der Nachbesserung, Anpassung oder Erweiterung des Haftbefehls in der Haftprüfung durch das Oberlandesgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 92 (Ls.)
  • StRR 2008, 2
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 29.12.1994 - 2 BL 507/94

    BtM, LKA, Verkündung des Haftbefehls durch Kammer, neuer Haftbefehl, Grundlage

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2007 - 4420 BL-III-29/07
    18 1. Grundlage der Haftprüfung nach §§ 121, 122 StPO ist einzig und allein die zuletzt erlassene und prozeßordnungsgemäß bekanntgegebene Haftentscheidung (OLG Hamm StV 95, 200).
  • OLG Oldenburg, 02.02.2005 - HEs 1/05

    Aufhebung eines Haftbefehls auf Grund fehlender Angabe von Ort und Zeit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2007 - 4420 BL-III-29/07
    Zu einer Nachbesserung, Anpassung oder Erweiterung eines bestehenden - oder gar zum Erlaß eines neuen - Haftbefehls auf neuer Tatsachengrundlage ist aber nur das nach §§ 125, 126 StPO zuständige Gericht (ggf. auch das Beschwerdegericht) befugt (st. Rspr. des Senats, zuletzt Beschl. v. 21.12.2005 - (1) 4420 BL - III - 51/05; siehe auch OLG Oldenburg NStZ 05, 342).
  • OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat -

    Aus dem im Verfahren der Haftprüfung nach §§ 121, 122 StPO vorgelegten Haftbefehl (zu dessen Maßgeblichkeit OLG Koblenz, BeckRS 2008, 00262; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 122 Rn. 13; KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl. 2013, § 121 Rn. 24) ergeben sich - weil nicht auf die Tathandlung nach § 89a Abs. 2 Nr. 3 StGB gestützt -keine Aussagen zur Frage der Wesentlichkeit der beim Angeschuldigten vorgefundenen Gegenstände für die Herstellung des Sprengstoffs TATP.

    Damit kann auch dahinstehen, ob der vorliegend maßgebliche Haftbefehl vom 25. September 2017 überhaupt eine ausreichende Tatsachengrundlage für eine Umstellung des Tatvorwurfs auf eine Tat nach § 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB geboten hätte, nachdem darin weder eine zeitliche noch eine räumliche Einordnung des insoweit relevanten Download-Vorgangs vorgenommen wird (zur Maßgeblichkeit der Tatsachengrundlage des Haftbefehls vgl. OLG Koblenz, BeckRS 2008, 00262; zum Erfordernis der Umgrenzung s. § 114 Abs. 2 Nr. 2 StPO, hierzu etwa Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 114 Rn. 7).

    Der dem Haftbefehl zugrunde gelegte Sachverhalt (zur Maßgeblichkeit des Haftbefehls s. OLG Koblenz, BeckRS 2008, 00262; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 122 Rn. 13) bietet - auch auf der Basis der durchgeführten Ermittlungen - keine Grundlage für Straftaten des Angeschuldigten nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG).

  • BGH, 23.04.2010 - AK 2/10

    Strafbarer Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Strafbarkeit des

    Es kann auch offen bleiben, ob es ggf. im Haftprüfungsverfahren nach §§ 121, 122 StPO zulässig wäre, den Haftbefehl auf diesen Vorwurf umzustellen und auf dieser (neuen) Grundlage die Haftfortdauer anzuordnen (ablehnend: OLG Hamm MDR 1975, 950; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 92; Schultheis in KK 6. Aufl. § 125 Rdn. 2; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 125 Rdn. 2).
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09

    Haftprüfung durch das OLG; Haftbefehl, Anforderungen; Aufhebung

    Das Oberlandesgericht darf - anders als im Haftbeschwerdeverfahren (vgl. dazu OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris) - im Rahmen der Haftprüfung den Haftbefehl nicht ergänzen oder erneuern (OLG Hamm NJW 1971, 1325; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 92 LS; OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 122 Rdn. 13).
  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

    Der Angeklagte ist der ihm im Haftbefehl vom 17. November 2015 - insoweit mit Ausnahme des 4. Tatvorwurfs - und der ihm im Ergänzungsbeschluss vom 17. März 2016 zur Last gelegten Taten, die allein Gegenstand der besonderen Haftprüfung durch den Senat sind (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12. November 2007 - (1) 4420 BL - III - 29/07 - [juris] = StRR 2008, 2 Ls.; OLG Oldenburg NStZ 2005, 342), aufgrund des in der zugelassenen Anklage dargestellten Ermittlungsergebnisses und der dort benannten Beweismittel, insbesondere der Angaben der Zeuginnen Ve. und Me. sowie der Mitangeklagten Ma., der Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung sowie der vom Mobiltelefon der Zeugin Ve. ausgelesenen SMS-Nachrichten, mit folgenden Maßgaben dringend verdächtig (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO):.
  • KG, 25.01.2021 - 121 HEs 2/21

    Rechtfertigung einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Demgemäß ist bei der Beurteilung der Frage, ob besondere Schwierigkeiten oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegen, nur von den Taten auszugehen, die im Haftbefehl aufgeführt sind und deretwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (std. Rspr., vgl. nur BVerfG NStZ 2002, 157 und 100; NJW 1992, 1749; OLG Nürnberg StraFo 2000, 138; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. November 2007 - (1) 4420 BL - III - 29/07 - [juris] = NStZ-RR 2008, 92 [Ls.]; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 277, 278; Senat StV 2017, 458; Beschlüsse vom 30. Dezember 2016 - [4] 121 HEs 45/16 [40/16] - und 20. Februar 2015 - [4] 141 HEs 6/15 [5-6/15] - Gärtner aaO, § 121 Rn.58).
  • KG, 03.01.2017 - 121 HEs 43/16

    Untersuchungshaft: Prüfungsgrundlage im Verfahren der besonderen Haftprüfung

    Demgemäß ist bei der Beurteilung der Frage, ob besondere Schwierigkeiten oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegen, nur von den Taten auszugehen, die im Haftbefehl aufgeführt sind und deretwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (std. Rspr., vgl. nur BVerfG NStZ 2002, 157 und 100; NJW 1992, 1749; OLG Nürnberg StraFo 2000, 138; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. November 2007 - (1) 4420 BL - III - 29/07 - [juris] = NStZ-RR 2008, 92 [Ls.]; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 277, 278; Senat, Beschlüsse vom 30. Dezember 2016 - [4] 121 HEs 45/16 [40/16] -, 8. Dezember 2014 - [4] 141 HEs 87/14 [23/14] - und 20. Februar 2015 - [4] 141 HEs 6/15 [5-6/15] - Hilger in LR-StPO 26. Aufl., § 121 Rn. 26; Wankel in KMR-StPO, § 122 Rn. 15; Posthoff in HK-StPO 5. Aufl., § 121 Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht