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   BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07   

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BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07 (https://dejure.org/2007,4772)
BVerfG, Entscheidung vom 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07 (https://dejure.org/2007,4772)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 2 BvR 1346/07 (https://dejure.org/2007,4772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen fehlender Prüfung der Voraussetzungen einer staatsanwaltlichen Eilkompetenz; Anspruch auf nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines hoheitlichen Eingriffs nach dessen Erledigung

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 2; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 374
  • StRR 2008, 21
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07
    Das Landgericht habe dem Beschwerdeführer effektiven Rechtsschutz versagt, indem es die Voraussetzungen der staatsanwaltlichen Eilkompetenz trotz Naheliegens ihrer objektiv willkürlichen Inanspruchnahme nicht geprüft habe (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06 -, StV 2007, S. 281 f.; dort ist auch der zugrunde liegende Sachverhalt näher dargestellt).

    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06 -, StV 2007, S. 281 m.w.N.).

    Neben den Fällen schwer wiegender Grundrechtseingriffe ist eine gerichtliche Überprüfung verfassungsrechtlich geboten, wenn das hoheitliche Handeln ein objektiv willkürliches Vorgehen nahe legt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06 -, StV 2007, S. 281 m.w.N.).

  • LG Würzburg, 24.05.2007 - 6 Qs 338/05

    Rechtmäßigkeit einer zwangsweisen Blutentnahme zur Überprüfung eines etwaigen

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07
    gegen den Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 24. Mai 2007 - 6 Qs 338/2005 -.

    Der Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 24. Mai 2007 - 6 Qs 338/2005 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07
    b) Das Beschwerdegericht ist in seiner - grundsätzlich umfassenden - Prüfungskompetenz beschränkt, soweit es durch die Nachbesserung der von ihm zu überprüfenden hoheitlichen Akte die präventive Funktion des Richtervorbehalts nicht mehr wahren würde (vgl. BVerfGK 5, 84 ; 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 f.).
  • BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen Anordnung der Entnahme

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07
    Da die angegriffene Entscheidung somit schon wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 4 GG aufzuheben ist, kann dahinstehen, ob das Landgericht die Bedeutung anderer Grundrechte, namentlich von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, verkannt hat, in denen der Beschwerdeführer durch die Blutentnahme verletzt sein könnte, zumal in erster Linie die dafür zuständigen Strafgerichte zu entscheiden haben, ob die Voraussetzungen des § 81a StPO im Einzelfall vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. August 1996 - 2 BvR 1511/96 -, NJW 1996, S. 3071 ).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03

    Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07
    Ausreichend ist, dass der Beschwerdeführer - was hier der Fall ist - einen Verstoß gegen das Willkürverbot schlüssig vorträgt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 ).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07
    b) Das Beschwerdegericht ist in seiner - grundsätzlich umfassenden - Prüfungskompetenz beschränkt, soweit es durch die Nachbesserung der von ihm zu überprüfenden hoheitlichen Akte die präventive Funktion des Richtervorbehalts nicht mehr wahren würde (vgl. BVerfGK 5, 84 ; 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, NJW 2004, S. 3171 f.).
  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Kommt die anordnende Stelle ihren Dokumentations- und Begründungspflichten nicht nach oder versagt das überprüfende Gericht den gebotenen Rechtsschutz, indem es das Vorliegen von Gefahr im Verzug nicht in vollem Umfang überprüft (vgl. insoweit BVerfGE 103, 142 ), kann dies Art. 19 Abs. 4 GG verletzen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    cc) Als Vorwirkung der grundrechtlichen Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes (s.o. B.II.3.b)aa)) ergibt sich die Notwendigkeit, gegen den Willen des Untergebrachten ergriffene Behandlungsmaßnahmen, einschließlich ihres Zwangscharakters, der Durchsetzungsweise, der maßgeblichen Gründe und der Wirkungsüberwachung, zu dokumentieren (vgl. zu grundrechtlich begründeten Dokumentationspflichten in anderen Zusammenhängen BVerfGE 65, 1 ; 103, 142 ; BVerfGK 9, 231 ; 12, 374 ; BVerfG, Beschlüsse der  2.   Kammer des Zweiten Senats  vom19.Januar2007-2BvR1206/04-,NVwZ 2007,S.1044,undvom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2003, S. 3053 ; allg. BVerfGE 118, 168 ; zur Erforderlichkeit der Dokumentation psychiatrischer Zwangsmaßnahmen vgl. UN-Grundsätze für den Schutz von psychisch Kranken, Grundsatz 10 Abs. 2 und Grundsatz 11 Abs. 10, Abs. 11 Satz 3; Leitfaden zur Qualitätsbeurteilung in Psychiatrischen Kliniken, a.a.O., S. 58, 205; Anderl-Doliwa u.a. , a.a.O., S. 100 ; zur gebotenen Detaillierung SAMW, a.a.O., S. 18).
  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Auch im Fall der Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 und Abs. 2 StPO muss eine effektive nachträgliche Kontrolle der nichtrichterlichen Eilanordnung gewährleistet sein (vgl. BVerfGK 10, 270 ; 12, 374 ).

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Insofern war der gerichtliche Prüfungsmaßstab ein anderer als im Falle einer - auch nachträglich erhobenen - Beschwerde gegen den Eingriff der Blutentnahme als solchen, der auch den Hintergrund der Kammerentscheidungen vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06 - und 31. Oktober 2007 - 2 BvR 1346/07 - darstellte. Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. dazu BVerfGK 4, 283 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 2115/01 u.a. -, NJW 2007, S. 499 ).

    Entsprechend ist es in Fällen fehlender Evidenz dem zur Überprüfung berufenen Gericht verwehrt, die fehlende Dokumentation durch Verwendung einer ihm erst nachträglich zugänglich gemachten Stellungnahme der Ermittlungsbehörden gleichsam zu ersetzen; dies würde nämlich eine Nachbesserung der von ihm gerade zu kontrollierenden hoheitlichen Akte darstellen, welche die präventive Funktion des Richtervorbehalts leer laufen ließe (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweitens Senats vom 31. Oktober 2007 - 2 BvR 1346/07 -, Rn. 15 ).

  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 656/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne

    Dies wirkt zugunsten des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 103, 142 ; 128, 282 ; BVerfGK 2, 310 ; 12, 374 ; zur Dokumentationspflicht bei Benachrichtigungen nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b WÜK vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10 -, juris, Rn. 5).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    In der Folgezeit ist die Bedeutung auch des einfachgesetzlichen Richtervorbehalts, u. a. auch bei § 81a StPO, in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung aufgezeigt und veröffentlicht worden (insbesondere mit den Beschlüssen vom 12.02.2007 = NJW 2007, 1345 und vom 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07 - juris).
  • BVerfG, 12.07.2011 - 1 BvR 1616/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch bzgl Besetzung einer Hochschullehrerstelle - keine

    bb) Insofern sich aus der Vorwirkung der grundrechtlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG für den Dienstherrn auch die Notwendigkeit ergibt, die maßgeblichen Gründe für den Abbruch eines Berufungsverfahrens zu dokumentieren (vgl. zur grundrechtlich begründeten Dokumentationspflicht bei einer Auswahlentscheidung: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, S. 1178 ; vgl. zu grundrechtlich begründeten Dokumentationspflichten im Übrigen: BVerfGE 65, 1 ; 103, 142 ; BVerfGK 9, 231 ; 12, 374 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2007 - 2 BvR 1206/04 -, NVwZ 2007, S.1044 und vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 -, juris Rn. 67; allg. BVerfGE 118, 168 ), hat das Oberverwaltungsgericht nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen.
  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

    Die spätere Entscheidung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 31.10.2007, 2 BvR 1346/07, juris Rn. 16) enthält folgende Passage:.

    Diese Entscheidung hat keinen nachhaltigen Eingang in die juristische Zeitschriftenliteratur gefunden; Fundstellen sind - soweit ersichtlich - nur nachgewiesen mit BVerfGK 12, 374 und StRR 2008, 21.

  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot

    Insofern war der gerichtliche Prüfungsmaßstab ein anderer als im Falle einer - auch nachträglich erhobenen - Beschwerde gegen den Eingriff der Blutentnahme als solchen, der auch den Hintergrund der Kammerentscheidungen vom 12.Februar 2007 - 2 BvR 273/06 - und 31. Oktober 2007 - 2 BvR 1346/07 - darstellte.

    Entsprechend ist es in Fällen fehlender Evidenz dem zur Überprüfung berufenen Gericht verwehrt, die fehlende Dokumentation durch Verwendung einer ihm erst nachträglich zugänglich gemachten Stellungnahme der Ermittlungsbehörden gleichsam zu ersetzen; dies würde nämlich eine Nachbesserung der von ihm gerade zu kontrollierenden hoheitlichen Akte darstellen, welche die präventive Funktion des Richtervorbehalts leer laufen ließe (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweitens Senats vom 31. Oktober 2007 - 2 BvR 1346/07 -, Rn. 15 (Juris)).

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit einzelfallbezogenen Tatsachen begründet und in den Ermittlungsakten dokumentiert werden (vgl. dazu auch BVerfG Beschl. v. 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07 juris), sofern die Dringlichkeit nicht evident ist.
  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 RVs 30/10

    Reichweite des Richtervorbehalts hinsichtlich der Entnahme einer Blutprobe bei

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen

  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

  • LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 63 Js 993/07
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