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   OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - III-5 Ss 216/07 - 95/07 I   

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https://dejure.org/2008,18130
OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - III-5 Ss 216/07 - 95/07 I (https://dejure.org/2008,18130)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2008 - III-5 Ss 216/07 - 95/07 I (https://dejure.org/2008,18130)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - III-5 Ss 216/07 - 95/07 I (https://dejure.org/2008,18130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften; Einordnung des Datenmaterials als kinderpornographisch und Schätzung des Alters der Kinder durch Polizeibeamte; Gebot bestmöglicher Sachaufklärung durch Augenschein

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 180
  • NStZ-RR 2008, 180
  • StRR 2008, 224
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 5 Ss 216/07
    Ob die "Einordnung des Datenmaterials als kinderpornographisch" (Seite 5 Mi. UA) damit auf der stets notwendigen tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, kann der Senat schon deshalb nicht überprüfen, weil das angefochtene Urteil nicht darlegt, aus welchen äußeren Merkmalen, die auf den Fotos und Filmen zu erkennen sind, der Zeuge seine Einschätzung des Alters der Mädchen hergeleitet hat (vgl. BGH NJW 2004, 3051, 3055; BGH, 1 StR 147/03 vom 10. September 2003, Seite 9; 3 StR 359/03 vom 13. November 2003, Seite 9 ; jeweils zu sog. Befundtatsachen).

    Die Sache scheint im Übrigen Anlass zu dem Hinweis zu geben, dass die "Einordnung des Datenmaterials als kinderpornographisch" eine Rechtsfrage ist, die der Tatrichter - bei einem Spruchkörper alle Richter - ausschließlich in eigener Verantwortung beantworten muss (vgl. BGH NJW 2004, 3051, 3055).

  • BGH, 13.11.2003 - 3 StR 359/03

    Kognitionspflicht hinsichtlich der angeklagten Tat (Bezeichnung; Identität;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 5 Ss 216/07
    Ob die "Einordnung des Datenmaterials als kinderpornographisch" (Seite 5 Mi. UA) damit auf der stets notwendigen tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, kann der Senat schon deshalb nicht überprüfen, weil das angefochtene Urteil nicht darlegt, aus welchen äußeren Merkmalen, die auf den Fotos und Filmen zu erkennen sind, der Zeuge seine Einschätzung des Alters der Mädchen hergeleitet hat (vgl. BGH NJW 2004, 3051, 3055; BGH, 1 StR 147/03 vom 10. September 2003, Seite 9; 3 StR 359/03 vom 13. November 2003, Seite 9 ; jeweils zu sog. Befundtatsachen).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2007 - 5 Ss 105/07

    Anforderungen an die gerichtliche Erforschung einer Straftat und die Ermittlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 5 Ss 216/07
    Das "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung", das im Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht Verfassungsrang hat, verpflichtet den Tatrichter in aller Regel, sich des sachnächsten Beweismittels zu bedienen und dieses Beweismittel in der nach den Gegebenheiten bestmöglichen Form zu verwenden (Senat StV 2007, 518 = wistra 2007, 439 mwN).
  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03

    Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f StGB);

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 5 Ss 216/07
    Ob die "Einordnung des Datenmaterials als kinderpornographisch" (Seite 5 Mi. UA) damit auf der stets notwendigen tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, kann der Senat schon deshalb nicht überprüfen, weil das angefochtene Urteil nicht darlegt, aus welchen äußeren Merkmalen, die auf den Fotos und Filmen zu erkennen sind, der Zeuge seine Einschätzung des Alters der Mädchen hergeleitet hat (vgl. BGH NJW 2004, 3051, 3055; BGH, 1 StR 147/03 vom 10. September 2003, Seite 9; 3 StR 359/03 vom 13. November 2003, Seite 9 ; jeweils zu sog. Befundtatsachen).
  • OLG Koblenz, 26.09.2005 - 2 Ss 272/05

    Betäubungsmitteldelikt: Verneinung bei Duldung des Rauschgiftbesitzes eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 5 Ss 216/07
    c) Zur Frage des Besitzes (vgl. OLG Koblenz StV 2006, 24 mwN; jeweils zu dem entsprechenden Tatbestand in § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG) wird der neue Tatrichter konkretere Feststellungen treffen müssen.
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