Weitere Entscheidung unten: LG Schweinfurt, 14.05.2008

Rechtsprechung
   AG Peine, 13.03.2008 - 2 OWi 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27273
AG Peine, 13.03.2008 - 2 OWi 2/08 (https://dejure.org/2008,27273)
AG Peine, Entscheidung vom 13.03.2008 - 2 OWi 2/08 (https://dejure.org/2008,27273)
AG Peine, Entscheidung vom 13. März 2008 - 2 OWi 2/08 (https://dejure.org/2008,27273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messfilm, Abspielformat

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines Betroffenen auf Erhalt von Videoaufzeichnung eines Verkehrsverstoßes in einem von ihm bestimmten Abspielformat (hier: VHS) gegen die Behörde; Umfang der Verpflichtung einer Behörde zur Bereitstellung von Videoaufzeichnung eines Verkehrsverstoßes an den ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Betroffenen auf Erhalt von Videoaufzeichnung eines Verkehrsverstoßes in einem von ihm bestimmten Abspielformat (hier: VHS) gegen die Behörde; Umfang der Verpflichtung einer Behörde zur Bereitstellung von Videoaufzeichnung eines Verkehrsverstoßes an den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsverstoß - Anspruch auf bestimmtes Abspielformat der Aufzeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Akteneinsicht - Einsichtnahme in Videoaufzeichnungen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Akteneinsicht - Einsichtnahme in Videoaufzeichnungen

Papierfundstellen

  • StRR 2008, 390
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.11.1990 - 2 ObOWi 279/90

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids für einen fahrlässigen

    Auszug aus AG Peine, 13.03.2008 - 2 OWi 2/08
    Die im Schriftsatz vom 06.03.2008 zitierte Rspr. BayObLG NStZ 1991, 190 und AG Ludwigslust, DAR 2004, 44 [AG Ludwigslust 05.11.2003 - 1 OWi 478/03] bzw. 112 betrifft nicht vergleichbare Fallgestaltungen, in denen überhaupt kein Videomaterial zur Verfügung gestellt worden ist.
  • AG Ludwigslust, 05.11.2003 - 1 OWi 478/03
    Auszug aus AG Peine, 13.03.2008 - 2 OWi 2/08
    Die im Schriftsatz vom 06.03.2008 zitierte Rspr. BayObLG NStZ 1991, 190 und AG Ludwigslust, DAR 2004, 44 [AG Ludwigslust 05.11.2003 - 1 OWi 478/03] bzw. 112 betrifft nicht vergleichbare Fallgestaltungen, in denen überhaupt kein Videomaterial zur Verfügung gestellt worden ist.
  • AG Schleiden/Eifel, 23.10.2012 - 13 OWi 140/12

    Messdaten

    Es existiert weder ein Recht, noch eine Verpflichtung der Behörde oder des Gerichts, die in den Akten enthaltenen Datenträger bzw. die darauf befindlichen Daten durch eine Umformatierung abzuändern (vgl. zum Ganzen AG Peine, Beschluss vom 13.03.2008, Az. 2 OWi 2/08 zitiert nach juris).
  • AG Schleiden/Eifel, 10.09.2012 - 13 OWi 140/12

    Recht bzw. Verpflichtung einer Behörde oder eines Gerichts zur Abänderung der in

    Es existiert weder ein Recht, noch eine Verpflichtung der Behörde oder des Gerichts, die in den Akten enthaltenen Datenträger bzw. die darauf befindlichen Daten durch eine Umformatierung abzuändern (vgl. zum Ganzen AG Peine, Beschluss vom 13.03.2008, Az. 2 OWi 2/08 zitiert nach [...]).
  • AG Schleiden/Eifel, 12.03.2020 - 13 OWi 18/20
    Es existiert weder ein Recht, noch eine Verpflichtung der Behörde oder des Gerichts, die Datenträger bzw. die darauf befindlichen Daten durch eine Umformatierung abzuändern (vgl. zum Ganzen AG Peine, Beschluss vom 13.03.2008, Az. 2 OWi 2/08 zitiert nach juris).
  • AG Meppen, 05.11.2021 - 10 OW1 260/21

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Umfang, Form, Umformatierung

    Es existiert weder ein Recht noch eine Verpflichtung der Verwaltungsbehörde, die sich bei den Akten befindlichen Datenträger bzw. die darauf befindlichen Daten durch eine Umformatierung abzuändern (vgl. AG Meppen a.a.O., AG Peine, Beschluss v. 13.03.2008, 2 OWi 2/08).
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Rechtsprechung
   LG Schweinfurt, 14.05.2008 - 1 Qs 50/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31261
LG Schweinfurt, 14.05.2008 - 1 Qs 50/08 (https://dejure.org/2008,31261)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 14.05.2008 - 1 Qs 50/08 (https://dejure.org/2008,31261)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - 1 Qs 50/08 (https://dejure.org/2008,31261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Pflichtverteidigerbeiordnung - Schwierige Sach- und Rechtslage bei Streit um Verwertbarkeit eines Blutalkoholgutachtens

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Pflichtverteidigerbeiordnung - Schwierige Sach- und Rechtslage bei Streit um Verwertbarkeit eines Blutalkoholgutachtens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 462
  • StRR 2008, 390
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 14.07.2009 - SsBs 15/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Rechtslage im

    Ist in der Hauptverhandlung eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, ob das Ergebnis eines Blutalkoholgutachtens wegen Verletzung des Richtervorbehalts einem Verwertungsverbot unterliegt, ist wegen der Schwierigkeit der Rechtslage von einem Fall notwendiger Verteidigung auszugehen (LG Schweinfurt StV 2008, 492 = StraFo 2008, 331; OLG Brandenburg NJW 2009, 1287 ).
  • OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Ist in der Hauptverhandlung eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, ob das Ergebnis eines Blutalkoholgutachtens wegen Verletzung des Richtervorbehalts einem Verwertungsverbot unterliegt, ist wegen der Schwierigkeit der Rechtslage von einem Fall notwendiger Verteidigung auszugehen (LG Schweinfurt StV 2008, 492 = StraFo 2008, 331; OLG Brandenburg NJW 2009, 1287).
  • LG Karlsruhe, 14.11.2022 - 16 Qs 62/22

    Pflichtverteidiger, schwierige Sach- und Rechtslage, Beweisverwertungsverbot,

    Einen solchen Fall nimmt die Rechtsprechung an, wenn fraglich ist, ob ein Beweisergebnis einem Verwertungsverbot unterliegt (OLG Bremen DAR 2009, 710; LG Schweinfurt StV 2008, 462; LG Köln StV 2017, 173; Schmitt in Mey-er-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 140 Rn. 28), wenn es sich um Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen handelt (OLG Hamm BeckRS 2020, 21130; KG BeckRS 2013, 19704; OLG Cello StV 2009, 8; BeckOK StPO/Krawczyk, 45. Ed. 1.10.2022, StPO § 140 Rn. 29) oder wenn Sachverständigengutachten einzuholen und zu würdigen sind (LG Hamm StraFo 2002, 293; OLG Frankfurt a. M. StraFo 2003, 420; KG StV 1990, 298; BeckOK StPO/Krawczyk, a.a.O.).
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