Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7620
OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09 (https://dejure.org/2009,7620)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2009 - 3 Ws 86/09 (https://dejure.org/2009,7620)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 2009 - 3 Ws 86/09 (https://dejure.org/2009,7620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung von, den Anforderungen des § 72 Abs. 1 S. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) nicht genügenden Haftbefehlen und Haftfortdauerbeschlüssen; Erforderlichkeit von Ausführungen zur Möglichkeit der Haftvermeidung und zur Verhältnismäßigkeit im Haftbefehl bei Anordnung einer ...

  • Judicialis

    StGB § 212; ; JGG §§ ... 13 ff.; ; JGG § 71 Abs. 1 S. 3; ; JGG § 72; ; JGG § 72 Abs. 1 S. 3; ; JGG § 72a; ; JGG § 82 Abs. 1 S. 3; ; StPO § 112 Abs. 1 S. 2; ; StPO § 112 Abs. 3; ; StPO § 114; ; StPO § 114 Abs. 3; ; StPO § 121; ; StPO § 122

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 72 Abs. 1 S. 3; StPO § 121; StPO § 122

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 281
  • StRR 2009, 235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 20.07.2007 - 2 Ws 369/07

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Diebstahlstaten; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
    Die Regelung des § 72 Abs. 1 S. 3 JGG ist zwingend (OLG Koblenz JBl. Rh-Pf. 2003, 47; Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 5. Aufl. § 72 Rdn. 8; wohl auch: OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris).

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit darf Untersuchungshaft gegen einen Jugendlichen nur verhängt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder andere Maßnahmen erreicht werden kann (OLG Hamm StV 1996, 66; OLG Hamm Beschl. v. 20.08.2004 - 3 OBL 64/04 - juris; OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris; vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 55).

    Das Oberlandesgericht darf - anders als im Haftbeschwerdeverfahren (vgl. dazu OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris) - im Rahmen der Haftprüfung den Haftbefehl nicht ergänzen oder erneuern (OLG Hamm NJW 1971, 1325; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 92 LS; OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 122 Rdn. 13).

  • OLG Oldenburg, 02.02.2005 - HEs 1/05

    Aufhebung eines Haftbefehls auf Grund fehlender Angabe von Ort und Zeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
    Das Oberlandesgericht darf - anders als im Haftbeschwerdeverfahren (vgl. dazu OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris) - im Rahmen der Haftprüfung den Haftbefehl nicht ergänzen oder erneuern (OLG Hamm NJW 1971, 1325; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 92 LS; OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 122 Rdn. 13).

    Auch eine Aufrechterhaltung der Haft bei gleichzeitiger Rückgabe der Sache an das zuständige Gericht zwecks Neufassung des Haftbefehls kommt nicht in Betracht, denn das liefe auf eine Untersuchungshaft aufgrund rechtswidrigen Haftbefehls hinaus (OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; a.A. offenbar OLG Stuttgart Beschl. v. 24.01.2002 - 5 HEs 20/02 - juris) - im vorliegenden Fall sogar über sechs Monate hinaus.

  • OLG Zweibrücken, 15.06.2000 - 1 HPL 32/00

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht im Verfahren gegen Jugendliche

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit darf Untersuchungshaft gegen einen Jugendlichen nur verhängt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder andere Maßnahmen erreicht werden kann (OLG Hamm StV 1996, 66; OLG Hamm Beschl. v. 20.08.2004 - 3 OBL 64/04 - juris; OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris; vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 55).

    c) Ob in Fällen, in denen das Ausscheiden alternativer Unterbringungsmaßnahmen und die gegebene Verhältnismäßigkeit evident sind, ggf. trotz Verstoßes gegen § 71 Abs. 1 S. 3 JGG der Haftbefehl aufrecht erhalten bleiben kann (so offenbar: OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 55), kann der Senat dahinstehen lassen.

  • OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 5 HEs 20/02

    Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht: Rückgabe der Sache zur

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
    Auch eine Aufrechterhaltung der Haft bei gleichzeitiger Rückgabe der Sache an das zuständige Gericht zwecks Neufassung des Haftbefehls kommt nicht in Betracht, denn das liefe auf eine Untersuchungshaft aufgrund rechtswidrigen Haftbefehls hinaus (OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; a.A. offenbar OLG Stuttgart Beschl. v. 24.01.2002 - 5 HEs 20/02 - juris) - im vorliegenden Fall sogar über sechs Monate hinaus.
  • OLG Koblenz, 12.11.2007 - 4420 BL-III-29/07

    Untersuchungshaft: Grundlage der Haftprüfung; Zuständigkeit für die

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
    Das Oberlandesgericht darf - anders als im Haftbeschwerdeverfahren (vgl. dazu OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris) - im Rahmen der Haftprüfung den Haftbefehl nicht ergänzen oder erneuern (OLG Hamm NJW 1971, 1325; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 92 LS; OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 122 Rdn. 13).
  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ws 588/07

    Haftbeschwerde; Anhörung; Nebenkläger

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
    Es gelten hier die gleichen Erwägungen wie zur Beteiligung des Nebenklägers im Haftbeschwerdeverfahren (vgl. dazu OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219).
  • BGH, 17.03.2009 - AK 2/09

    Voraussetzungen für die Fortdauer einer Untersuchungshaft bei Verdächtigungen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
    Der Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld vom 15.09.2008 (9 Gs 4743/08) und der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 27.02.2009 (3 KLs 5/09 AK 2/09) - soweit er die Haftfortdauer anordnet - werden aufgehoben.
  • OLG Frankfurt, 01.04.2019 - 1 HEs 74/19

    Haftbefehl gegen Jugendliche: Prüfungsumfang im Haftprüfungsverfahren durch das

    Durch die Regelung des § 72 Abs. 1 S. 3 JGG sollte sichergestellt werden, dass diese Fragen bei Jugendlichen auf jeden Fall geprüft und im Haftbefehl ausgeführt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2009, 3 Ws 86/09; Ostendorf, JGG, 10. Aufl., § 72 Rn. 6).

    Auch eine Aufrechterhaltung der Haft unter gleichzeitiger Rückgabe der Sache an das zuständige Gericht zur Durchführung weiterer Ermittlungen und gegebenenfalls Neufassung des Haftbefehls kommt nicht in Betracht, andernfalls würde die Untersuchungshaft auf Grund eines rechtswidrigen Haftbefehls aufrechterhalten (OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2009, 3 Ws 86/09).

  • KG, 17.08.2016 - 121 HEs 14/16

    Untersuchungshaft: Anforderungen an den Inhalt eines Haftbefehls

    Dies würde nämlich de facto zur Aufrechterhaltung eines erheblichen und rechtswidrigen Grundrechtseingriffs führen (vgl. OLG Hamm NStZ 2010, 281, 283; Schultheis in KK StPO a.a.O.).
  • KG, 22.05.2014 - 4 Ws 48/14

    Untersuchungshaftanordnung: Erforderlichkeit einer Entscheidung über die

    Er lässt auch dahinstehen, ob allein schon die Missachtung des § 72a JGG Folgen für die Fortdauer der Untersuchungshaft haben könnte (vgl. dazu auch OLG Hamm NStZ 2010, 281, 283), weil es darauf im Ergebnis nicht ankommt:.
  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 3 OBL 12/09

    Haftprüfung nach Urteil

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats (3 Ws 86/09 - 3 OBl 9/09) Bezug genommen.
  • KG, 28.11.2022 - 4 161 HEs 56/22

    Anforderungen an die Konkretisierung des Tatgeschehens in einem Haftbefehl wegen

    Dies würde nämlich de facto zur Aufrechterhaltung eines erheblichen und rechtswidrigen Grundrechtseingriffs führen (vgl. KG, a.a.O.; OLG Hamm NStZ 2010, 281, 283; Gärtner, a.a.O.).
  • OLG Jena, 29.11.2017 - 1 Ws 414/17

    Untersuchungshaft gegen einen Heranwachsenden: Rechtsfolgen eines prozessual

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat diese Frage bislang offen gelassen (Beschluss des OLG Hamm vom 17.03.2009, Az. 3 Ws 86/09, und im Beschluss des KG vom 22.05.2014, Az. 4 Ws 48/14, beide zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht