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   OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09   

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https://dejure.org/2009,29252
OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09 (https://dejure.org/2009,29252)
OLG München, Entscheidung vom 23.04.2009 - 4St RR 27/09 (https://dejure.org/2009,29252)
OLG München, Entscheidung vom 23. April 2009 - 4St RR 27/09 (https://dejure.org/2009,29252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Strafverfahren: Verwendung der äußeren Erscheinung des sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufenden Zeugen zur Urteilsfindung; unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Rüge hinsichtlich falscher Beweiswürdigung durch die Strafkammer mittels Revision; Verwertbarkeit von Spontanaussagen in einem Strafprozess; Begriff des Anbauens und des Herstellens von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StRR 2009, 388
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    Aus übergeordneten Gründen, nicht nur wegen des Gewissenskonflikts des Zeugen, sondern auch zum Schutz der Familie des Angeklagten soll es im Interesse des Zeugen liegen, ob er aussagen will oder nicht (BGHSt 11, 213/216).
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die der Angehörige von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder bei sonstigem Verlangen nach behördlichen Einschreiten spontan und aus freien Stücken abgegeben hat (BGH NJW 1998, 2229 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    Aus dem Verhalten des die Aussage verweigernden Zeugen dürfen keine Schlüsse auf sein Wissen gezogen werden, da der Zeuge dann gegebenenfalls durch sein Verhalten zur Verurteilung beitragen würde und er somit in den persönlichen Gewissenskonflikt gebracht würde, den ihm sein Aussageverweigerungsrecht ersparen will (BGHSt 32, 140/141f.; BGH NStZ 1985, 87; OLG Köln VRS 57, 425/426).
  • OLG Dresden, 05.08.1999 - 1 Ss 60/99

    Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht geringer Menge -

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    38 Der Begriff des Anbauens von Betäubungsmitteln umfasst das Einbringen des Samens oder von Pflanzen - die solchen Pflanzenarten angehören, die in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand Stoffe enthalten können, die in den Anlagen I bis III zum BtMG aufgeführt sind (MünchKommStGB/Rahlff Nebenstrafrecht I § 29 BtMG Rn. 39) - in die Erde und die Aufzucht bis zum Ansetzen der Ernte; mit der Ernte von THC-haltigen Pflanzenbestandteilen beginnt die Begehungsvariante des "Herstellens" i.S.d. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG (BayObLGSt 2001, 166/167; OLG Dresden NStZ-RR 1999, 372/373).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1998 - 2 Ss 298/98
    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    Das ist insbesondere bei der Cannabispflanze der Fall, deren Blätter zunächst geerntet werden müssen, da lediglich diese Pflanzenteile den Wirkstoff enthalten; weiterhin ist die Trocknung der Blätter erforderlich (OLG Düsseldorf NStZ 1999, 88/98).
  • OLG München, 14.02.2007 - 4St RR 12/07

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Prüfungsumfang bei

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    Es ist insbesondere auf die Überprüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweiswürdigung nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung überspannt (BayObLGSt 2003, 94/95; OLG München Beschluss vom 14.2.2007, 4 St RR 12/07).
  • BayObLG, 06.12.2001 - 4St RR 131/01

    Tatmehrheit von Anbau und Herstellen von Marihuana

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    38 Der Begriff des Anbauens von Betäubungsmitteln umfasst das Einbringen des Samens oder von Pflanzen - die solchen Pflanzenarten angehören, die in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand Stoffe enthalten können, die in den Anlagen I bis III zum BtMG aufgeführt sind (MünchKommStGB/Rahlff Nebenstrafrecht I § 29 BtMG Rn. 39) - in die Erde und die Aufzucht bis zum Ansetzen der Ernte; mit der Ernte von THC-haltigen Pflanzenbestandteilen beginnt die Begehungsvariante des "Herstellens" i.S.d. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG (BayObLGSt 2001, 166/167; OLG Dresden NStZ-RR 1999, 372/373).
  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84

    Ziehen von nachteiligen Schlüssen aus einer befugten Zeugnisverweigerung -

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    Aus dem Verhalten des die Aussage verweigernden Zeugen dürfen keine Schlüsse auf sein Wissen gezogen werden, da der Zeuge dann gegebenenfalls durch sein Verhalten zur Verurteilung beitragen würde und er somit in den persönlichen Gewissenskonflikt gebracht würde, den ihm sein Aussageverweigerungsrecht ersparen will (BGHSt 32, 140/141f.; BGH NStZ 1985, 87; OLG Köln VRS 57, 425/426).
  • BayObLG, 05.08.2003 - 4St RR 82/03

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei für unglaubwürdig erachteter

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09
    Es ist insbesondere auf die Überprüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweiswürdigung nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung überspannt (BayObLGSt 2003, 94/95; OLG München Beschluss vom 14.2.2007, 4 St RR 12/07).
  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 RVs 20/11

    Spontanäußerung, Verwertbarkeit, Zeugnisverweigerung

    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung handelt es sich bei einem Notruf um keine Vernehmung im Sinne von § 252 StPO, sondern um eine spontane Bekundung aus freien Stücken und ein Verlangen nach behördlichem Einschreiten (BGH NJW 1998, 2229; StV 1988, 46, 47; NStZ 1986, 232; OLG München StRR 2009, 388; OLG Hamm, StV 2002, 592, 593).
  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren

    Scheidet der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufende Zeuge somit in dieser Hinsicht als Beweismittel grundsätzlich aus, so kann und muss das Gericht gemäß § 244 Abs. 2 StPO die äußere Erscheinung des Zeugen als Gegenstand einer Inaugenscheinnahme für die Urteilsfindung verwenden (BGH Beschluss vom 15. Juni 2004, - 1 StR 80/04 m.w.N.; BGH GA 1965, 108; OLG München, Beschluss vom 23. April 2009, - 4 StRR 27/09- (juris)); .
  • BGH, 06.09.2023 - 6 StR 107/23

    Bandenmäßiger Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Mitglied

    a) Der Anbau von Betäubungsmitteln in Form der Aufzucht umfasst sämtliche gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Bemühungen, um Wachstum von in den Anlagen I bis III zum Betäubungsmittelgesetz genannten Pflanzen zu erreichen (vgl. OLG Dresden, NStZ-RR 1999, 372, 373; OLG München, Beschluss vom 23. April 2009 - 4 St RR 27/09, Rn. 38; Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, Betäubungsmittelgesetz, 10. Aufl., § 29 Rn. 43; ähnlich MüKo-StGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., § 29 Rn. 22; Weber in Weber/Kornprobst/Maier, Betäubungsmittelgesetz, 6. Aufl., § 29 Rn. 54).
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