Rechtsprechung
BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 257c StPO; § 302 Abs. 1 StPO aF; § 302 StPO n.F.; § 349 Abs. 1 StPO
Rechtskraft des absprachebedingt abgegebenen Rechtsmittelverzichts auch nach nachträglicher Abschaffung des absprachebedingten Rechtsmittelverzichts - lexetius.com
StPO § 302 Abs. 1 aF, § 349 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Unmittelbare Herbeiführung der Rechtskraft durch Rechtsmittelverzicht beider Verfahrensbeteiligter nach erfolgter Verständigung; Beseitigung einer bereits eingetretenen Rechtskraft durch § 302 Abs. 1 S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Ausschluss eines Rechtsmittelverzichts ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 257c; StPO § 302 Abs. 1 S. 2
Unmittelbare Herbeiführung der Rechtskraft durch Rechtsmittelverzicht beider Verfahrensbeteiligter nach erfolgter Verständigung; Beseitigung einer bereits eingetretenen Rechtskraft durch § 302 Abs. 1 S. 2 Strafprozessordnung ( StPO ); Ausschluss eines Rechtsmittelverzichts ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittelverzicht nach Verständigung im Strafverfahren
Papierfundstellen
- BGHSt 54, 167
- NJW 2010, 310
- StV 2009, 679
- StRR 2009, 442
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09
Der nach einer Verständigung wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht führt - in Verbindung mit dem Rechtsmittelverzicht der anderen rechtsmittelberechtigten Verfahrensbeteiligten - die Rechtskraft unmittelbar herbei (BGH - GS - BGHSt 50, 40).Die - noch innerhalb der Wochenfrist eingelegte - Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte wirksam (BGH - GS - BGHSt 50, 40, 57) auf Rechtsmittel verzichtet hat (§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO).
Denn der nach Urteilserlass erklärte Rechtsmittelverzicht hat - in Verbindung mit dem Rechtsmittelverzicht der anderen rechtsmittelberechtigten Verfahrensbeteiligten - die Rechtskraft unmittelbar herbeigeführt (BGH - GS - BGHSt 50, 40, 58).
- BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09
Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 416/05 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 3 Ws 538/10
Rechtsmittel im Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Ablauf …
Durch Einfügung von § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO aufgrund des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353) hat sich daran nichts geändert (BGHSt 54, 167). - BGH, 15.10.2015 - 2 StR 390/15
Rechtsmittelverzicht (grundsätzlich keine Unwirksamkeit)
Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 376/09, BGHSt 54, 167 f.).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 30.09.2009 - 1 Ws 522/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidung des Berufungsgerichts vor der Hauptverhandlung nach Nichtbescheidung des Antrags durch das Amtsgericht
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 111a Abs. 1 StPO; § 315c StGB
Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung durch das Berufungsgericht neun Monate nach der Tat bei Straßenverkehrsgefährdung - verkehrslexikon.de
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Berufungsgericht bei unterlassenem Beschluss des Amtsgerichts nach Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung durch das Berufungsgericht neun Monate nach der Tat bei Straßenverkehrsgefährdung
- Judicialis
- rechtsportal.de
StPO § 111a Abs. 1; StGB § 315c
Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung durch das Berufungsgericht neun Monate nach der Tat bei Straßenverkehrsgefährdung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Änderung der Rechtsprechung zur nachträglichen Entziehung der FEe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis noch in der Berufungsinstanz
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 25.08.2009 - 22 Ns 36/09
- OLG Oldenburg, 30.09.2009 - 1 Ws 522/09
Papierfundstellen
- StRR 2009, 442
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 265 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 S. 2 StPO
Anforderungen an die Rüge des Fehlens eines rechtlichen Hinweises i.S.v. § 265 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Rüge des Fehlens eines rechtlichen Hinweises i.S.v. § 265 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)
- Judicialis
- rechtsportal.de
StPO § 265 Abs. 1; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
Anforderungen an die Rüge des Fehlens eines rechtlichen Hinweises i.S. von § 265 Abs. 1 StPO - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)
Gericht muss es schon genau sagen
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)
Gericht muss es schon genau sagen
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 22.05.2009 - 7 Ns 131/08
- OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3669
- StRR 2009, 442
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.09.1989 - 3 StR 207/89
Verminderung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen einer Alkoholkrankheit
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09
Im Hinblick auf den Rechtsfolgenausspruch ist von Gewicht, ob die Einsicht oder Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bereits zum Zeitpunkt des Sichberauschens im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war, so dass eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 4). - BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09
Dabei ist zu berücksichtigen, dass allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßigen eintretenden Kontrollverlust nicht zwingend die Annahme rechtfertigt , die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt (vgl. BGH NStZ 1996, 334). - BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09
nennt ein Gesetz mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen, so muss auch darauf hingewiesen werden, welche in Betracht kommt, vgl. BGH NStZ 1983, 34.
- OLG Oldenburg, 24.08.2011 - 1 Ss 136/11
Umfang der rechtlichen Hinweispflicht bei möglicher abweichender Ahndung der Tat …
Zieht das Gericht eine Verurteilung wegen Vollrausches in Betracht, dann ist deshalb die Angabe erforderlich, ob diese wegen Vorsatzes oder Fahrlässigkeit erfolgen könnte (vgl. Senatsentscheidung v. 20.10.2009, 1 Ss 143/09, NJW 2009, 3669; OLG Köln, Beschluss v. 18.09.1998, Ss 328/98, NStZ-RR 1998, 370; OLG Stuttgart, Beschluss v. 28.04.2008, 2 Ss 106/08, StV 2008, 626).Darüber hinaus dürfte angesichts der - insoweit allerdings widersprüchlichen (vgl. UA S. 9, vorl. Absatz a.E. einerseits, letzter Absatz a.E andererseits) - Ausführungen des Amtsgerichts zur Alkoholabhängigkeit des Angeklagten auch eine Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen von § 21 StGB angezeigt sein (vgl. Senatsentscheidung v. 20.10.2009, 1 Ss 143/09, NJW 2009, 3669).
Rechtsprechung
BGH, 06.08.2009 - 3 StR 296/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 69 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Ausspruch über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins bei Erledigung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1a
- ra.de
- rechtsportal.de
Ausspruch über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins bei Erledigung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StRR 2009, 442
Wird zitiert von ...
- BGH, 04.11.2020 - 6 StR 102/20
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Entfallen der Entziehung der …
Im Gegensatz zur Aufrechterhaltung der bei Urteilserlass noch nicht abgelaufenen Sperrfrist bedurfte es eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Celle vom 8. März 2019 nicht mehr, weil diese Maßnahmen unmittelbar mit der Rechtskraft dieses Strafbefehls wirksam wurden und damit erledigt waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2009 - 3 StR 296/09; vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58; vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15).