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   OLG Brandenburg, 26.01.2009 - 1 Ws 7/09   

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https://dejure.org/2009,3116
OLG Brandenburg, 26.01.2009 - 1 Ws 7/09 (https://dejure.org/2009,3116)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2009 - 1 Ws 7/09 (https://dejure.org/2009,3116)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - 1 Ws 7/09 (https://dejure.org/2009,3116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers aufgrund schwieriger Sachlage und Rechtslage anlässlich eines Verwertungsverbotes aufgrund einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a
    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Anordnung einer Blutprobe durch einen Polizeibeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung gibt's jetzt wohl bei allen Trunkenheitsfahrten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pflichtverteidiger bei Verstoß gegen Richtervorbehalt

  • IWW (Kurzinformation)

    Blutentnahme - Pflichtverteidigerbeiordnung bei Streit um Beweisverwertungsverbot

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Notwendige Verteidigung nach polizeilich angeordneter Blutentnahme

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Pflichtverteidigerbestellung bei Trunkenheit im Verkehr

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1287
  • NStZ 2009, 408 (Ls.)
  • NZV 2010, 310 (Ls.)
  • AnwBl 2009, 109
  • StRR 2009, 82
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2009 - 1 Ws 7/09
    Mithin kann hier von dem Vorliegen einer notwendigen Verteidigung ausgegangen werden (vgl. auch LG Schweinfurt StV 2008, 642).
  • LG Hannover, 23.01.2017 - 70 Qs 6/17

    Pflichtverteidiger, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage,

    Hiervon umfasst sind auch Fälle, in denen sich Fragestellungen aufdrängen, ob ein Beweisergebnis einem Verwertungsverbot unterliegt (vgl. OLG Hamm, Blutalkohol 47, 301 f. (2010); OLG Brandenburg NJW 2009, 1287).
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

    Gerade bei höheren Alkoholisierungen, die etwa durch körperliche Ausfallerscheinungen oder - wie hier - mittels eines festgestellten Atemalkoholwerts ersichtlich sind, ist der mögliche Abbau in aller Regel als so gering einzustufen, dass durch die Einschaltung des Gerichts bedingte kurzfristige Verzögerungen mittels Rückrechnung ohne weiteres ausgeglichen werden können (ebenso Hanseatisches OLG Hamburg aaO.; OLG Hamm aaO.; Brandenburgisches OLG StRR 2009, 82; a.A. LG Braunschweig Ndspfl. 2008, 84 ff.; LG Heidelberg, Beschluss vom 19.06.2008, 1 Qs 41/08, abgedruckt bei juris; LG Cottbus, Beschluss vom 25.08.2008, 24 Qs 225/08, abgedruckt bei juris; AG Tiergarten Blutalkohol 45, 322 - 2008 -).
  • OLG Bremen, 14.07.2009 - SsBs 15/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Rechtslage im

    Ist in der Hauptverhandlung eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, ob das Ergebnis eines Blutalkoholgutachtens wegen Verletzung des Richtervorbehalts einem Verwertungsverbot unterliegt, ist wegen der Schwierigkeit der Rechtslage von einem Fall notwendiger Verteidigung auszugehen (LG Schweinfurt StV 2008, 492 = StraFo 2008, 331; OLG Brandenburg NJW 2009, 1287 ).
  • OLG Köln, 27.10.2011 - 1 RBs 253/11

    Drogenfahrt; Gefahr im Verzug; Nachweisbarkeit von Betäubungsmittelkonsum;

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des OLG Bremen (NStZ-RR 2009, 353 = StV 2011, 83 = DAR 2009, 710) und des OLG Brandenburg (NJW 2009, 1287), wonach von einem Fall notwendiger Verteidigung auszugehen ist, wenn in der Hauptverhandlung eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich ist, ob das Ergebnis eines Blutalkoholgutachtens wegen Verletzung des Richtervorbehalts einem Verwertungsverbot unterliegt (vgl. a. OLG Hamm BeckRS 2010, 05625 = NStZ-RR 2009, 353 Ls = DAR 2009, 710).
  • OLG Oldenburg, 05.06.2020 - 1 Ws 228/20

    Bestellung eines Pflichtverteidigers bei schwieriger Rechtslage; Wiedereinsetzung

    Im Rahmen einer vorzunehmenden Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage (vgl. z.B. Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 26. Januar 2009 - 1 Ws 7/09 , zit. n. juris) ist vorliegend zu beachten, dass die einzigen Beweismittel, die bei der durchgeführten Durchsuchung aufgefunden wurden und die (alleine) eine Verurteilung stützen könnten, möglicherweise von einem Beweisverwertungsverbot betroffen sind.
  • LG Schwerin, 05.03.2020 - 33 Qs 12/20

    Pflichtverteidiger, schwierige Rechtslage, Wahllichtbildvorlage

    Hiervon umfasst sind auch Fälle, in denen sich Fallgestaltungen aufdrängen, ob ein Beweisergebnis einem Verwertungsverbot unterliegt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Januar 2009 -1 Ws 7/09 -, Rn. 2f., juris).
  • LG Rostock, 07.07.2010 - 18 Qs 41/10

    Notwendige Verteidigung: Schwierige Rechtslage wegen der Frage der Verwertbarkeit

    Dem Angeklagten darf eine sachgerechte und folglich anwaltlichen Beistand erfordernde Führung der Diskussion um ein Verwertungsverbot nicht verwehrt werden (siehe dazu die vom Verteidiger eingeführten Entscheidungen des OLG Brandenburg, NJW 2009, 1287 und des Landgerichts Schweinfurt, StV 2008, 642, sowie des OLG Bremen DAR, 2009, 710).
  • AG Lübeck, 05.01.2012 - 61 Ds 186/11

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendigkeit bei Wahlfeststellung (wahldeutiger

    Erforderlich ist dann eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage, um den Schwierigkeitsgrad zu beurteilen (KG NJW 2008, 3449; OLG Brandenburg NJW 2009, 1287).
  • OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Ist in der Hauptverhandlung eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, ob das Ergebnis eines Blutalkoholgutachtens wegen Verletzung des Richtervorbehalts einem Verwertungsverbot unterliegt, ist wegen der Schwierigkeit der Rechtslage von einem Fall notwendiger Verteidigung auszugehen (LG Schweinfurt StV 2008, 492 = StraFo 2008, 331; OLG Brandenburg NJW 2009, 1287).
  • LG Bonn, 07.08.2023 - 63 Qs 63/23

    Pflichtverteidiger, Schwierigkeit der Rechtlage, nicht ausgetragene Rechtsfragen

    Notwendig ist eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage vorzunehmen, um den Schwierigkeitsgrad zu beurteilen (OLG Brandenburg, Beschluss v. 26.01.2009, 1 Ws 7/09; KG, Beschluss v. 30.07.2008, 2 Ws 363/08; Schmitt , in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. 2023, § 140 Rn. 28).
  • LG Freiburg, 22.09.2009 - 2 Qs 121/09
  • LG Kiel, 11.03.2022 - 1 Qs 26/21

    Pflichtverteidiger, schwierige Rechtslage, Beweisverwertungsverbot,

  • LG Rostock, 07.07.2010 - 18 Os 41/10
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