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   LG Düsseldorf, 23.03.2009 - 7 Qs 34/08   

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https://dejure.org/2009,23197
LG Düsseldorf, 23.03.2009 - 7 Qs 34/08 (https://dejure.org/2009,23197)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2009 - 7 Qs 34/08 (https://dejure.org/2009,23197)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2009 - 7 Qs 34/08 (https://dejure.org/2009,23197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    § 52 RVG
    Freispruch; Kostenerstattung; Pflichtverteidigergebühren; Wahlanwaltsgebühren

  • Burhoff online

    Vorbem. 7 VV RVG
    Freispruch; Kostenerstattung; Pflichtverteidigergebühren; Wahlanwaltsgebühren

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit von Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) in einem Beschwerdeverfahren gegen einen in einer Strafsache ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss; Anspruch eines freigesprochenen Angeklagten auf Erstattung von Auslagen bei Pflichtverteidigung; Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StRR 2010, 118
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 17.06.1991 - 1 Ws 511/91
    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2009 - 7 Qs 34/08
    Dennoch kann der Pflichtverteidiger die auf seine Wahlverteidigergebühren entfallende gesetzliche Umsatzsteuer vom Beschuldigten ersetzt verlangen, weil diese in Abhängigkeit und in einem unlösbaren Zusammenhang mit dem Gebührenanspruch steht (OLG Düsseldorf, JurBüro 1991, 1532, 1534; Volpert, a.a.O., § 52 Rn. 21 m.w.N.).

    Die Pflichtverteidigergebühren in Höhe von EUR 625, 94 sind trotz Teilfreispruchs in voller Höhe auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen und nicht lediglich insoweit, als sie den freisprechenden Teil betreffen (zutreffend Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.04.1999 - 2a Ws 91/99, Juris Rn. 14 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.07.2000 - 1 Ws 57/00, Juris Rn. 35 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.1991 - 1 Ws 511/91, JurBüro 1991, 1532, 1535; zum Streitstand vgl. Volpert, a.a.O., § 52 Rn. 57 ff. m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 25.07.2000 - 1 Ws 57/00

    Anrechnung bereits erhaltener Pflichtverteidigervergütung auf den

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2009 - 7 Qs 34/08
    Dem Beschwerdeführer ist jedoch insoweit Recht zu geben, dass der Verteidiger gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 RVG neben den Gebühren auch Anspruch auf die auf den Differenzbetrag zwischen Pflicht- und Wahlverteidigergebühren entfallende Umsatzsteuer hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.07.2000 - 1 Ws 57/00, Juris Rn. 9 a.E. m.w.N.).

    Die Pflichtverteidigergebühren in Höhe von EUR 625, 94 sind trotz Teilfreispruchs in voller Höhe auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen und nicht lediglich insoweit, als sie den freisprechenden Teil betreffen (zutreffend Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.04.1999 - 2a Ws 91/99, Juris Rn. 14 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.07.2000 - 1 Ws 57/00, Juris Rn. 35 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.1991 - 1 Ws 511/91, JurBüro 1991, 1532, 1535; zum Streitstand vgl. Volpert, a.a.O., § 52 Rn. 57 ff. m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 22.04.1999 - 2a Ws 91/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2009 - 7 Qs 34/08
    Die Pflichtverteidigergebühren in Höhe von EUR 625, 94 sind trotz Teilfreispruchs in voller Höhe auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen und nicht lediglich insoweit, als sie den freisprechenden Teil betreffen (zutreffend Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.04.1999 - 2a Ws 91/99, Juris Rn. 14 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.07.2000 - 1 Ws 57/00, Juris Rn. 35 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.1991 - 1 Ws 511/91, JurBüro 1991, 1532, 1535; zum Streitstand vgl. Volpert, a.a.O., § 52 Rn. 57 ff. m.w.N.).
  • LG Duisburg, 23.08.2005 - 35 Qs 76/05
    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2009 - 7 Qs 34/08
    Um jedoch eine doppelte Inanspruchnahme der Staatskasse zu verhindern, kann - auch dann, wenn tatsächlich noch keine Gebühren gezahlt worden sind - der Pflichtverteidiger vom Beschuldigten und dieser im Fall seines (teilweisen) Freispruchs von der Staatskasse von vornherein nur die um die fiktive Gebührenzahlung aus der Staatskasse ermäßigten Pflichtverteidigergebühren geltend machen (LG Duisburg, JurBüro 2006, 425; dazu auch Volpert, a.a.O., § 52 Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2002 - 3 Ws 336/02

    Kostenfestsetzung nach Durchführung eines Strafverfahrens gem. § 464b Satz 3 StPO

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.03.2009 - 7 Qs 34/08
    Die Kammer schließt sich insoweit der zutreffenden Auffassung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf an (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 2003, 324 ff. m.w.N.).
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