Weitere Entscheidung unten: KG, 11.12.2009

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09   

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https://dejure.org/2009,7214
BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09 (https://dejure.org/2009,7214)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2009 - 1 StR 520/09 (https://dejure.org/2009,7214)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2009 - 1 StR 520/09 (https://dejure.org/2009,7214)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; Art. 6 EMRK; § 244 Abs. 2, Abs. 3 StPO; § 337 StPO; § 211 StGB
    Hochgradiger Affekt als Beeinträchtigung im Sinne des § 20 StGB; Beweisantrag auf Vernehmung eines Verteidigers zu Befundtatsachen für eine mögliche verminderte oder ausgeschlossene Schuldfähigkeit (Zulässigkeit; Aufklärungspflicht; Beruhen; Recht auf konkrete und wirksame ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit und Grenzen der Zeugeneigenschaft eines Verteidigers; Schweigepflicht des Verteidigers; Ausnutzungsbewusstsein i.R.e. Heimtückemordes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit und Grenzen der Zeugeneigenschaft eines Verteidigers; Schweigepflicht des Verteidigers; Ausnutzungsbewusstsein i.R.e. Heimtückemordes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2010, 287
  • StRR 2010, 184
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07

    Behinderung der Verteidigung (Anträge auf Vernehmung des Pflichtverteidigers;

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    b) Die Strafkammer hält den Beweisantrag unter Berufung auf BGH, Beschl. vom 12. September 2007 - 5 StR 257/07 (NStZ 2008, 115 = StV 2008, 284 mit im Kern kritischer Anmerkung Beulke/Ruhmannseder aaO, 285) für unzulässig.

    Unabhängig davon erscheint auch fraglich, ob hier eigene Erläuterungen des Angeklagten zum Zusammenwirken seines psychischen Zustands und seiner Äußerungen gegenüber dem Verteidiger und eine Verteidigererklärung ein ausreichender Ersatz wären (zu Bedenken gegen diese in BGH StV 2008, 284, 285 erwogene Möglichkeit vgl. auch Beulke/Ruhmannseder aaO, 287).

  • BGH, 13.06.2007 - 4 StR 100/07

    Begriff des Beweisantrages (Abgrenzung vom Beweisermittlungsantrag: bestimmte

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Unabhängig davon ist der Antrag auch im Blick auf eine schlagwortartige Verkürzung des Beweisthemas ausreichend; unter diesem Blickwinkel hat der Bundesgerichtshof etwa die Behauptung einer "Anstiftung" des Angeklagten durch einen Dritten (BGHSt 1, 137, 138), die Behauptung, Zeugen hätten bei der Polizei "nicht die Wahrheit gesagt" (BGHSt 39, 141, 143 f.), oder die Behauptung, ein Zeuge leide unter einer "krankheitsbedingten Alkoholabhängigkeit mit Persönlichkeitsdeformation" (NStZ 2008, 52, 53) als für Beweisanträge hinreichende Tatsachenbehauptungen anerkannt.

    Im Übrigen hat die Strafkammer allerdings im Ansatz mit der Erwägung, auch bei einem zulässigen Beweisantrag sei es kein Gebot der Aufklärungspflicht, diesem nachzugehen, verschiedene Gesichtspunkte vermengt: Allerdings kann auch ein unzulässiger Beweisantrag nach Maßgabe der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) zur Notwendigkeit weiterer Beweiserhebungen führen (vgl. BGH NStZ 2008, 52); liegt jedoch ein in jeder Hinsicht zulässiger Beweisantrag vor, richtet sich seine Verbescheidung nicht nach der Aufklärungspflicht, sondern er kann nur nach Maßgabe von § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 oder Abs. 5 StPO abgelehnt werden.

  • BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Affekt und gegenindizierende

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Die alsbaldige Übernahme von Verantwortung für eine Tat ist offenbar keine Grundlage für die Annahme, der Täter habe bei der Tat nicht voll verantwortlich gehandelt, wie dies etwa bei einer spontan und abrupt begangenen Tat ohne Schutz vor Entdeckung der Fall sein kann (sog. "fehlende Sicherheitstendenz", vgl. hierzu BGH NStZ 2005, 149 f. m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Unabhängig davon ist der Antrag auch im Blick auf eine schlagwortartige Verkürzung des Beweisthemas ausreichend; unter diesem Blickwinkel hat der Bundesgerichtshof etwa die Behauptung einer "Anstiftung" des Angeklagten durch einen Dritten (BGHSt 1, 137, 138), die Behauptung, Zeugen hätten bei der Polizei "nicht die Wahrheit gesagt" (BGHSt 39, 141, 143 f.), oder die Behauptung, ein Zeuge leide unter einer "krankheitsbedingten Alkoholabhängigkeit mit Persönlichkeitsdeformation" (NStZ 2008, 52, 53) als für Beweisanträge hinreichende Tatsachenbehauptungen anerkannt.
  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Selbst die Annahme einer affektbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit könnte für sich genommen die Verneinung des Ausnutzungsbewusstseins nicht tragen (BGH aaO; NStZ 2003, 535; vgl. auch BGH NStZ-RR 2000, 166).
  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Selbst die Annahme einer affektbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit könnte für sich genommen die Verneinung des Ausnutzungsbewusstseins nicht tragen (BGH aaO; NStZ 2003, 535; vgl. auch BGH NStZ-RR 2000, 166).
  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02

    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Der Grundsatz, dass die Ablehnung eines Beweisantrags nicht auf mehrere, insbesondere sich gegenseitig ausschließende Gründe gestützt werden kann (BGH NStZ 2004, 51 ; Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 120), ist hier nicht einschlägig.
  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Zur Möglichkeit eines Angeklagten, sich zu seiner Entlastung der - aus anderen Gründen freilich ungeeigneten - Kontrolle durch einen "Lügendetektor" zu unterwerfen, hat der Senat ausgeführt, dass ihm dies bei differenzierender, auf sein Einverständnis abstellender Sichtweise nicht mit dem Hinweis auf gebotenen Schutz seiner Persönlichkeitsrechte versagt werden kann (BGHSt 44, 308, 317 m.w.N.).
  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05

    Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass es sogar im Falle einer Beweisgewinnung unter Verletzung von Schutzrechten des Angeklagten - abgehörtes Selbstgespräch in einem Krankenzimmer - "schwerlich vorstellbar" erscheine, "dem Angeklagten ‚zum Schutze seiner Menschenwürde' zu verbieten, diese Information zum Inbegriff der Hauptverhandlung zu machen" (BGHSt 50, 206, 215; vgl. hierzu auch Roxin/Schäfer/Widmaier StV 2006, 655, 656; vgl. auch Nack StraFo 1998, 366 ff.).
  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Unabhängig davon ist der Antrag auch im Blick auf eine schlagwortartige Verkürzung des Beweisthemas ausreichend; unter diesem Blickwinkel hat der Bundesgerichtshof etwa die Behauptung einer "Anstiftung" des Angeklagten durch einen Dritten (BGHSt 1, 137, 138), die Behauptung, Zeugen hätten bei der Polizei "nicht die Wahrheit gesagt" (BGHSt 39, 141, 143 f.), oder die Behauptung, ein Zeuge leide unter einer "krankheitsbedingten Alkoholabhängigkeit mit Persönlichkeitsdeformation" (NStZ 2008, 52, 53) als für Beweisanträge hinreichende Tatsachenbehauptungen anerkannt.
  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Eine in dieser Weise widersprüchliche Begründung wird aber insbesondere der Informationsfunktion des Ablehnungsbeschlusses nicht gerecht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 1 StR 520/09, StV 2010, 287, 288).
  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit:

    Denn bei erhaltener Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH, Urteile vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 511 f.; vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09, NStZ-RR 2010, 175, 176; Beschluss vom 24. November 2009 - 1 StR 520/09, StV 2010, 287, 289 jeweils mwN).
  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09

    Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches

    Vielmehr ist bei erhaltener Einsichtsfähigkeit auch die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH NStZ 2008, 510, 511 f.; Beschl. v. 24. November 2009 - 1 StR 520/09).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Dies spricht regelmäßig für eine realistische Wahrnehmung des Bedeutungsgehalts der Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 1 StR 520/09 Rn. 18 mwN), zumal hier die Bewertung eines wuchtigen Stichs in den Brustbereich keine komplizierten Überlegungen erfordert.
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    Bei erhaltener Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH NStZ 2008, 510, 511 f.; Beschluss vom 24.11.2009 - 1 StR 520/09 und Urteil vom 31.07.2014 - 4 StR 147/14, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

    Die Kammer geht aufgrund der Größe des verwendeten Messers mit einer Klingenlänge von mindestens 14 cm davon aus, dass der Angeklagte die potentielle Lebensgefährlichkeit seiner Handlungsweise erkannt hat, zumal bei erhaltener Einsichtsfähigkeit die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, regelmäßig nicht beeinträchtigt ist (BGH Urteil vom 20.09.2011, 1 StR 120/11; BGH, Beschluss vom 24.11.2009, 1 StR 520/09; BGH, Urteil vom 27. Februar 2008, 2 StR 603/07).
  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

    Bei erhaltener Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.2009 - 1 StR 520/09; Urteile vom 31.07.2014 - 4 StR 147/14; und vom 13.11.2019 - 5 StR 466/19).
  • LG Dortmund, 31.01.2019 - 39 Ks 11/18
    Bei erhaltener Einsichtsfähigkeit aber ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, regelmäßig nicht beeinträchtigt (BGH, Urt. v. 27.02.2008 - 2 StR 603/07, Rn. 12 - zitiert nach juris; Urt. v. 24.11.2009 - 1 StR 520/09, Rn. 18 m. w. N. - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   KG, 11.12.2009 - (2) 1 Ss 364/09 (33/09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23898
KG, 11.12.2009 - (2) 1 Ss 364/09 (33/09) (https://dejure.org/2009,23898)
KG, Entscheidung vom 11.12.2009 - (2) 1 Ss 364/09 (33/09) (https://dejure.org/2009,23898)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - (2) 1 Ss 364/09 (33/09) (https://dejure.org/2009,23898)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiswürdigung der Aussage eines einzigen Belastungszeugen bei entgegenstehender durch den Anwalt des Verteidigers erfolgten Aussage des Angeklagten und seiner Weigerung zur Beantwortung von Fragen; Erfordernis einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung und ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    StPO § 261; StPO § 267 Abs. 1
    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" und Einlassung des Angeklagten durch den Verteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 533
  • StRR 2010, 184
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02

    Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem

    Auszug aus KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
    In einem solchen Fall besteht die Beweissituation "Aussage gegen Aussage" "nicht im eigentlichen Sinne" (vgl. BGH NStZ 2003, 498, 499).

    Da der in der Hauptverhandlung anwesende Angeklagte sich diese Erklärung seines ihn nicht vertretenden, sondern nur beistehenden Verteidigers (vgl. BGHSt 39, 305) zu eigen gemacht hat, ist dies als Einlassung des Angeklagten zu werten (vgl. BGH NStZ 2003, 498; Pfister, NStZ-Sonderheft für Miebach 2009, 25; Eisenberg/Pincus JZ 2003, 397, 402, 403; Miebach NStZ 2000, 234, 239).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
    3 1. a) In solchen Fällen müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter den einzigen Belastungszeugen einer strengen Glaubwürdigkeitsprüfung unterzogen (vgl. nur BGHSt 44, 153) und alle Umstände, die das Urteil zu beeinflussen geeignet sind, in die Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370; Senat, Beschluss vom 16. August 2006 - (5) 1 Ss 126/06 (28/05) - m.w.N.; KG, Beschluss vom 1. Dezember 1997 - (4) 1 Ss 133/97 (122/97) -).

    Dann muss der Tatrichter jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (vgl. Senat, Beschluss vom 1. März 2000 - (5) 1 Ss 60/00 (14/00) - und Urteil vom 23. Juli 2008 - (2) 1 Ss 449/07 (40/07) - ; BGHSt 44, 153, 159 m.w.N.).

  • KG, 01.03.2000 - 1 Ss 60/00
    Auszug aus KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
    Dann muss der Tatrichter jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (vgl. Senat, Beschluss vom 1. März 2000 - (5) 1 Ss 60/00 (14/00) - und Urteil vom 23. Juli 2008 - (2) 1 Ss 449/07 (40/07) - ; BGHSt 44, 153, 159 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Auszug aus KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
    7 In ihrem Beweiswert ist die in dieser Weise abgegebene Erklärung mit einer durch den Angeklagten mündlich abgegebenen und gegebenenfalls durch Rückfragen erhärteten Einlassung nicht zu vergleichen (vgl. BGH NStZ 2008, 173, 174; Schneider in KK-StPO 6. Aufl., § 243 Rdn. 48).
  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Auszug aus KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
    Da der in der Hauptverhandlung anwesende Angeklagte sich diese Erklärung seines ihn nicht vertretenden, sondern nur beistehenden Verteidigers (vgl. BGHSt 39, 305) zu eigen gemacht hat, ist dies als Einlassung des Angeklagten zu werten (vgl. BGH NStZ 2003, 498; Pfister, NStZ-Sonderheft für Miebach 2009, 25; Eisenberg/Pincus JZ 2003, 397, 402, 403; Miebach NStZ 2000, 234, 239).
  • BGH, 14.06.2005 - 3 StR 130/05

    Feststellung der wirksamen Revisionseinlegung nach unwirksamer Erklärung eines

    Auszug aus KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
    Hat der einzige Belastungszeuge seine Aussage im Laufe des Verfahrens wesentlich geändert, setzt eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung voraus, dass sich die Urteilgründe mit widersprüchlichen, ungenauen oder aus sonstigen Gründen nicht ohne weiteres glaubhaften Teilen der Aussage in einer für das Revisionsgericht überprüfbaren Weise auseinandersetzen (vgl. BGH StV 1992, 555 m.w.N.), wobei es im Falle angenommener Aussagekonstanz der Darstellung der früheren Angaben des Zeugen bedarf (vgl. BGH StV 2005, 489).
  • KG, 01.12.1997 - 1 Ss 133/97
    Auszug aus KG, 11.12.2009 - 1 Ss 364/09
    3 1. a) In solchen Fällen müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter den einzigen Belastungszeugen einer strengen Glaubwürdigkeitsprüfung unterzogen (vgl. nur BGHSt 44, 153) und alle Umstände, die das Urteil zu beeinflussen geeignet sind, in die Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370; Senat, Beschluss vom 16. August 2006 - (5) 1 Ss 126/06 (28/05) - m.w.N.; KG, Beschluss vom 1. Dezember 1997 - (4) 1 Ss 133/97 (122/97) -).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Der Beweiswert dieses Einlassungssurrogats bleibt vielmehr substanziell hinter der dem gesetzlichen Leitbild der Einlassung entsprechenden, nicht nur persönlich und mündlich, sondern auch in freier Rede und vollständig getätigten Äußerung zurück (KG, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - (2) 1 Ss 364/09 (33/09), NStZ 2010, 533, 534).
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