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   BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09   

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BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09 (https://dejure.org/2010,300)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - 3 StR 314/09 (https://dejure.org/2010,300)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09 (https://dejure.org/2010,300)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 283 Abs. 1 StGB; § 288 StGB; § 18 Abs. 2 InsO; § 97 InsO; § 98 InsO
    Bankrott (Beiseiteschaffen von Vermögenswerten; teleologische Reduktion; Zugriffserschwerung von erheblichem Gewicht; ultima-ratio-Charakter des Strafrechts; Fall Mobilcom); Vollstreckungsvereitelung; Zugriff auf Vermögenswerte in Liechtenstein; drohende ...

  • lexetius.com

    StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 283 Abs 1 Nr 1 StGB
    Strafbarer Bankrott: Begriff des Beiseiteschaffens

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    StGB § 283
    Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen; strafbare Bankrotthandlung

  • Wolters Kluwer

    Beiseiteschaffen i.S.d. § 283 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei wesentlicher Erschwerung des Zugriffs auf den weggegebenen Vermögensbestandteil für einen Insolvenzverwalter i.R.d. Gesamtvollstreckung

  • rewis.io

    Strafbarer Bankrott: Begriff des Beiseiteschaffens

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafbarer Bankrott: Begriff des Beiseiteschaffens

  • RA Kotz

    Bankrott - Beiseiteschaffen von Vermögen

  • streifler.de

    Bankrotthandlung - Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen durch Geldtransfer

  • streifler.de

    Bankrotthandlung - Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen durch Geldtransfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiseiteschaffen i.S.d. § 283 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei wesentlicher Erschwerung des Zugriffs auf den weggegebenen Vermögensbestandteil für einen Insolvenzverwalter i.R.d. Gesamtvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vorwurf des Bankrotts gegen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilComAG muss nach Boxenstopp in die 2. Runde

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bankrott in "Sachen MobilCom”

  • heise.de (Pressebericht)

    Weitere Verfahren gegen Mobilcom-Gründer Schmid

  • heise.de (Pressebericht)

    Prozess gegen Mobilcom-Gründer wird neu aufgerollt

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1
    Zum "Beiseiteschaffen" im Bankrott-Straftatbestand (Aufhebung der Verurteilung des ehemaligen Mobilcom-Vorstandsvorsitzenden)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bankrott: Ex-Manager verschob Geld auf ein Liechtensteiner Konto: Strafbares "Beiseite- schaffen von Insolvenzmasse"?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verurteilung des ehemaligen MobilCom-Vorstandes aufgehoben

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    BGH hebt die Verurteilung wegen Bankrotts auf

  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Mobilcom AG mit Teilerfolg

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.04.2010)

    Prozess gegen Mobilcom-Gründer Schmid vor Neuauflage

  • manager-magazin.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.04.2010)

    Mobilcom: Schmid kann auf neuen Prozess hoffen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Gerhard Schmid

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 107
  • NJW 2010, 2894
  • NJW 2010, 8
  • ZIP 2010, 1351
  • ZIP 2010, 5
  • NStZ 2010, 637
  • NZI 2010, 698
  • StV 2011, 94
  • DB 2010, 14
  • NZG 2010, 859
  • StRR 2010, 283
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGHSt 34, 309, 310; RGSt 66, 130, 131; OLG Frankfurt NStZ 1997, 551; Tiedemann in LK 12. Aufl. § 283 Rdn. 25; Hoyer in SKStGB § 283 Rdn. 30 f.; Stree/Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 283 Rdn. 49; Fischer, StGB 57. Aufl. § 283 Rdn. 4).

    Die Rechtsprechung hat daher Fälle, in denen der Schuldner eine ihm zustehende Forderung von einer anderen Person über deren Konto, über das er nicht verfügungsberechtigt war, einziehen ließ (BGHSt 34, 309, 310 f.) oder Geld auf Konten von ihm beherrschter, aber rechtlich selbständiger Gesellschaften übertrug (OLG Frankfurt NStZ 1997, 551), als ein Beiseiteschaffen eines Vermögensbestandteils aus rechtlichen Gründen angesehen.

    b) Schon nach diesen Maßstäben ist hier ein Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen durch den dreimaligen Geldtransfer nach Liechtenstein nicht belegt; es kommt daher nicht darauf an, dass nach allgemeiner Ansicht das Tatbestandsmerkmal des Beiseiteschaffens in teleologischer Reduktion des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur solche Vermögensverschiebungen erfasst, die den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftens grob widersprechen (BGHSt 34, 309, 310; BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1 Beiseiteschaffen 2; BGH NJW 1952, 898; Tiedemann aaO § 283 Rdn. 27 m. w. N.; Hoyer aaO Rdn. 30 f.; Stree/Heine aaO Rdn. 4; Fischer aaO Rdn. 4 a) und eine weitergehende Ansicht zusätzlich voraussetzt, dass das Vorgehen des Täters subjektiv auf eine Benachteiligung seiner Gläubiger ausgerichtet ist (Tiedemann aaO Rdn. 28 f.).

  • RG, 15.02.1932 - II 1381/31

    Unter welchen Voraussetzungen kann in der Belastung eines Grundstücks mit

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGHSt 34, 309, 310; RGSt 66, 130, 131; OLG Frankfurt NStZ 1997, 551; Tiedemann in LK 12. Aufl. § 283 Rdn. 25; Hoyer in SKStGB § 283 Rdn. 30 f.; Stree/Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 283 Rdn. 49; Fischer, StGB 57. Aufl. § 283 Rdn. 4).

    Fließt als Gegenleistung für die Weggabe eines Vermögensbestandteils ein wirtschaftlich äquivalenter Wert in das Vermögen des Schuldners, entspricht dies den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft, weil das Vermögen insgesamt nicht verringert, sondern lediglich in seiner Zusammensetzung verändert wird (RGSt 66, 130, 132; BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 3; Tiedemann aaO § 283 Rdn. 30; Hoyer aaO § 283 Rdn. 33; Pelz, Strafrecht in Krise und Insolvenz Rdn. 255).

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 252/93

    Rechte der Bank im Insolvenzverfahren ihrs Kunden

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    Wer als ausländische Konkursbehörde für das Ausfolgungsverlangen zuständig ist, bestimmt sich nach deutschem Recht (Obergericht, Beschl. vom 18. Oktober 1990 - Ne 14/89 - LES 1991, 179), das diese ; BGH ZInsO 2006, Aufgabe dem Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO kraft Amtes zuschreibt (BGHZ 88, 331, 334260 ff.; ZIP 1999, 75, 76; NJW 1995, 1484; Braun, InsO 3. Aufl. § 80 Rdn. 26).
  • BGH, 27.10.1983 - I ARZ 334/83

    Allgemeiner Gerichtsstand des Konkursverwalters

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    Wer als ausländische Konkursbehörde für das Ausfolgungsverlangen zuständig ist, bestimmt sich nach deutschem Recht (Obergericht, Beschl. vom 18. Oktober 1990 - Ne 14/89 - LES 1991, 179), das diese ; BGH ZInsO 2006, Aufgabe dem Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO kraft Amtes zuschreibt (BGHZ 88, 331, 334260 ff.; ZIP 1999, 75, 76; NJW 1995, 1484; Braun, InsO 3. Aufl. § 80 Rdn. 26).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    In Zweifelsfällen hat es die Bewertung durch das Tatgericht hinzunehmen (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    Bei der Prognose ist die drohende Zahlungsunfähigkeit von einer nur vorübergehenden Zahlungsstockung abzugrenzen (BGHZ 163, 134).
  • BGH, 07.08.2008 - 3 StR 201/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation); Vollstreckungslösung

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    Insgesamt ist die Höhe der vorgenommenen Kompensation ausreichend begründet (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 368).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    In Zweifelsfällen hat es die Bewertung durch das Tatgericht hinzunehmen (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    In der Rechtsprechung ist anerkannt (vgl. BGHR BGB § 648a Sicherungsverlangen 1), dass ein überhöhtes Sicherungsverlangen wirksam sein kann, wenn anzunehmen ist, dass der Schuldner auch auf ein auf den berechtigten Teil beschränktes Nachsicherungsverlangen nicht geleistet hätte.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
    Entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht die Grundsätze über die Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nach der Vollstreckungslösung (BGHSt 52, 124 ff.) nicht verletzt.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 86/98

    Ersatzaussonderungsanspruch im Gesamtvollstreckungsverfahren (Insolvenzordnung) -

  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

  • BGH, 17.02.1993 - 3 StR 474/92

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch eine stichtagsbezogene

  • BGH, 30.08.2007 - 3 StR 170/07

    Auslieferung (Spezialitätsgrundsatz; Einstellung des Verfahrens); Bankrott

  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 246/82

    Beitreibung in der Schweiz - § 812 BGB, § 14 KO, Bereicherungsausgleich zwischen

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 75/03

    Umfang der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners; Erteilung einer

  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

    Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln

  • BGH, 03.11.1961 - 4 StR 387/61
  • BGH, 03.02.1987 - 5 StR 603/86

    Strafbarkeit wegen Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögensbestandteilen -

  • BGH, 10.04.1952 - 5 StR 52/52
  • RG, 14.01.1902 - 4459/01

    1. Kann eine eingeleitete Zwangsvollstreckung als eine "drohende" aufgefaßt

  • RG, 21.12.1926 - I 433/26

    1. Kann in der Veräußerung eines Grundstücks ein Beiseiteschaffen im Sinne des §

  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 26 mwN).

    Die Rechtsprechung hat daher Fälle, in denen der Schuldner eine ihm zustehende Forderung von einer anderen Person über deren Konto, über das er nicht verfügungsberechtigt war, einziehen ließ (BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86 Rn. 9, BGHSt 34, 309, 310 f.) oder Geld auf Konten von ihm beherrschter, aber rechtlich selbständiger Gesellschaften übertrug (OLG Frankfurt, NStZ 1997, 551), als ein Beiseiteschaffen eines Vermögensbestandteils aus rechtlichen Gründen angesehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 27 mwN).

    Daher kann ein Beiseiteschaffen aus tatsächlichen Gründen vorliegen, wenn der Schuldner in der wirtschaftlichen Krise Geld von einem Girokonto in bar abhebt und auf ein eigenes, nur ihm bekanntes Konto im In- oder Ausland einzahlt (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 28 mwN).

    Dabei ist mit Blick auf das Schutzgut des § 283 StGB auf die rechtlichen und tatsächlichen Zugriffsmöglichkeiten eines (gedachten) Insolvenzverwalters unter Berücksichtigung seiner Auskunftsrechte gegenüber dem Schuldner (§ 97 InsO) unmittelbar nach der Tathandlung abzustellen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 30).

    Eine wesentliche Erschwerung kann sich insbesondere aus erheblichen zeitlichen Verzögerungen oder der Notwendigkeit hoher finanzieller Aufwendungen für die Rechtsverfolgung im Ausland ergeben (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 32).

    Der Bundesgerichtshof hat dies zwar hinsichtlich einer sich aus den Kontounterlagen nachvollziehbaren Überweisung auf ein ausländisches Konto des Insolvenzschuldners kritisch gesehen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 32), unter Zugrundelegung der Feststellungen des Landgerichts bestehen vorliegend an der (vom Angeklagten beabsichtigten) Erschwerung des Gläubigerzugriffs indes keine Zweifel: Sämtliche Handlungen des Angeklagten betreffend seine Beteiligung an der Mö.       beginnend ab Ende 2007 waren dazu bestimmt und geeignet, den Zugriff der Gläubiger des Angeklagten auf dessen Kommanditanteile an der Mö.      zumindest zeitlich erheblich zu verzögern.

    (3) Offenbleiben kann, ob das Tatbestandsmerkmal des Beiseiteschaffens in teleologischer Reduktion des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur solche Vermögensverschiebungen erfasst, die den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftens grob widersprechen, und zusätzlich voraussetzt, dass das Vorgehen des Täters subjektiv auf eine Benachteiligung seiner Gläubiger ausgerichtet ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 29 mwN), denn beides ist nach den Feststellungen des Landgerichts gegeben.

  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12

    Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig

    Zu Recht hat das Landgericht weder die durch die abgeurteilten Bankrotthandlungen des Mitangeklagten P. noch die möglicherweise bereits zuvor von ihm durch Verschleierung und Änderung der rechtlichen Zuordnung effektiv versteckten Vermögenswerte berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1 Beiseiteschaffen 4), denn hierdurch wurde ein alsbaldiger Zugriff möglicher Gläubiger jedenfalls erheblich erschwert, wenn nicht sogar objektiv unmöglich gemacht (vgl. zu diesem Maßstab BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107, 113).
  • BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16

    Bankrott (Begriff des Verheimlichens von Vermögensbestandteilen; Begriff des

    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung eines Vermögensgegenstandes oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107, 113 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, NJW 2013, 949, 950).
  • OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09

    Begriff des herrschen Einflusses auf ein Unternehmen i.S. von § 17 AktG

    Auf die Revision des Angeklagten hat der 3. Strafsenat des BGH mit Urteil vom 29.04.2010 - 3 StR 314/09 die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kiel zurückverwiesen.
  • BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10

    Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von

    Für die neuerliche Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass es sich zur Feststellung einer tatsächlichen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit empfiehlt, einen Liquiditätsstatus zu erstellen oder durch einen Sachverständigen erstellen zu lassen, in dem übersichtlich die Barmittel sowie die kurzfristig liquidierbaren Vermögenswerte aller bestehenden oder zu erwartenden Verbindlichkeiten entsprechend ihrer jeweiligen Fälligkeit gegenübergestellt werden (BGHR § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1; BGH NStZ 2003, 546; NJW 2010, 2894, 2898, insoweit in BGHSt 55, 107 nicht abgedruckt; vgl. auch Wegner in Achenbach/Ransiek Handbuch Wirtschaftsstrafrecht 2. Aufl. 2008 VII 1 Rn. 69 ff.; LK/Tiedemann aaO, vor § 283 Rn. 130 ff.).
  • BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12

    Untreue zum Nachteil einer GmbH (Vermögensschaden bei einverständlichen

    Dazu erscheint es vorliegend angezeigt, einen (Mindest-)Liquiditätsstatus - gegebenenfalls durch Beauftragung eines Sachverständigen - zu erstellen, in welchem die Barmittel sowie die kurzfristig liquidierbaren Vermögenswerte aller bestehenden und zu erwartenden Verbindlichkeiten entsprechend ihrer jeweiligen Fälligkeit gegenübergestellt werden (vgl. zur Feststellung einer tatsächlichen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, NJW 2010, 2894, 2898, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, NJW 2011, 3733, 3734).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2021 - 12 Ns 511 Js 2080/19

    Pflichtwidriges Verschweigen eines Vermögensgegenstandes im Insolvenzverfahren

    Der Tatbestand des Bankrotts gem. § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auf eine Privatinsolvenz, also auch hier, anwendbar (BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, juris Rn. 14 ff.; Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, Rn. 23; Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15, juris Rn. 15).
  • LG Paderborn, 09.06.2021 - 8 KLs 7/21
    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung eines Vermögensgegenstandes oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Beschluss vom 12.05.2016, 1 StR 114/16 zitiert nach juris m.w.N.; BGH, Urteil vom 29.04.2010, 3 StR 314/09, zitiert nach juris Rdn. 26 m.w.N.).

    Ein Beiseiteschaffen in tatsächlicher Hinsicht ist gegeben, wenn der Schuldner einen Vermögensgegenstand an einen anderen Ort verbringt oder verbringen lässt und dadurch - ohne eine Änderung der rechtlichen Zuordnung - den Zugriff der Gläubiger auf diesen objektiv unmöglich macht oder zumindest wesentlich erschwert, etwa indem er ihn verbirgt oder in eine Lage bringt, die ein Zugreifen der Gläubiger zumindest deutlich schwieriger macht, als dies zuvor der Fall war (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2010, 3 StR 314/09, zitiert nach juris Rdn. 27, 28 m.w.N.).

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.12.2021 - 12 Ns 502 Js 1046/19

    Verurteilung wegen Bankrotts - Beiseiteschaffen durch Forderungseinzug über das

    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, juris Rn. 26; Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 114/16, juris Rn. 14).
  • BGH, 09.02.2022 - 1 StR 384/21

    Untreue (Vermögensnachteil: erforderliche Ermittlung des Verkehrswerts eines

    c) Die Feststellungen des Landgerichts tragen ferner aus dem gleichen Grund nicht die Annahme des Tatbestandsmerkmals des Beiseiteschaffens im Sinne des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB, das nur solche Vermögensverschiebungen erfasst, die den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftens grob widersprechen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 29).
  • LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Bankrotts durch Unterlassen: Tauglichkeit zur

  • LG Lübeck, 30.09.2011 - 1 Ns 28/11

    Vorliegen einer psychischen Beihilfe zum Bankrott bei Vornahme einer Buchung

  • LG Hildesheim, 22.01.2018 - 22 KLs 5433 Js 80623/15

    Anstiftung zum Bankrott; Strafbare Verschärfung einer Liquiditätskrise; Untreue

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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2010 - 4 StR 139/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4755
BGH, 18.05.2010 - 4 StR 139/10 (https://dejure.org/2010,4755)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2010 - 4 StR 139/10 (https://dejure.org/2010,4755)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 4 StR 139/10 (https://dejure.org/2010,4755)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 176a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Tateinheit zwischen dem schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes nach Abs. 1 und nach Abs. 2; Voraussetzungen der Rückfallklausel

  • lexetius.com

    StGB § 52 Abs. 1, § 176 a Abs. 1 und 2 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StGB, § 176a Abs 1 StGB, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Voraussetzungen der Tateinheit des Wiederholungsfalls mit der Vollziehung von Oralverkehr

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in acht Fällen; Bewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen § 176a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 176a Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rückfallklausel des § 176a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Voraussetzungen der Tateinheit des Wiederholungsfalls mit der Vollziehung von Oralverkehr

  • ra.de
  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Voraussetzungen der Tateinheit des Wiederholungsfalls mit der Vollziehung von Oralverkehr

  • rechtsportal.de

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in acht Fällen; Bewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen § 176a Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) und § 176a Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rückfallklausel des § 176a Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2742
  • NStZ-RR 2010, 278
  • NStZ-RR 2010, 362
  • StV 2011, 160
  • StRR 2010, 283
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 269/01

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Strafzumessung (einschlägige

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 4 StR 139/10
    Die erforderliche rechtskräftige Vorverurteilung lag nunmehr vor (zu deren Warnfunktion vgl. BGH, Beschl. vom 13. September 2001 - 3 StR 269/01, NStZ 2002, 198, 199).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 47/20

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer:

    c) Der danach von dem Angeklagten verwirklichte schwere sexuelle Missbrauch in kinderpornographischer Absicht gemäß § 176a Abs. 3 aF StGB steht zur Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch gemäß § 176a Abs. 2 Nr. 1 aF StGB in Idealkonkurrenz (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 4 StR 139/10, NStZ-RR 2010, 278 mwN; vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 234/20; LK/Hörnle, aaO, § 176a Rn. 66; Schönke/Schröder/Eisele, aaO, § 176a Rn. 16 mwN; aA MüKo-StGB/Renzikowski, aaO, § 176a Rn. 44; s. auch Matt/Renzikowski/Eschelbach, aaO, § 176a Rn. 33).
  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche

    Da der Angeklagte in den Fällen II. 1 a bis d der Urteilsgründe unter anderem jeweils wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB verurteilt worden ist, berührt die unzutreffende rechtliche Wertung des Landgerichts allein den Schuldumfang der Taten, sodass die Schuldsprüche bestehen bleiben können und es nur einer Aufhebung der Einzelstrafaussprüche bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 StR 139/10, NStZ-RR 2010, 278).
  • LG Deggendorf, 22.02.2018 - 1 KLs 4 Js 15941/16

    Sicherungsverwahrung neben Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Begehungsalternativen aus Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 stehen zueinander in Tateinheit (vgl. BGH NJW 2010, 2742).
  • BGH, 10.09.2013 - 4 StR 319/13

    Revision des Angeklagten

    Beide Qualifikationen betreffen jeweils unterschiedliche Unrechtsaspekte (vgl. zur Tateinheit zwischen § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB und § 176a Abs. 1 StGB Senatsbeschluss vom 18. Mai 2010 - 4 StR 139/10, NJW 2010, 2742).
  • BGH, 21.09.2011 - 2 StR 291/11

    Verwerfung einer Revision eines Angeklagten wegen Fehlens eines Rechtsfehlers zum

    Ergänzend bemerkt der Senat: Zu Recht ist das Landgericht auch von einer Strafbarkeit wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes gemäß §§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 1 StGB ausgegangen, ohne dass dies im Tenor zum Ausdruck gebracht werden musste (vgl. BGH NJW 2010, 2742, 2743).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2010 - 4 StR 182/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6716
BGH, 18.05.2010 - 4 StR 182/10 (https://dejure.org/2010,6716)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2010 - 4 StR 182/10 (https://dejure.org/2010,6716)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10 (https://dejure.org/2010,6716)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 266 StGB
    Untreuetaten in natürlicher Handlungseinheit: Mehrere Abhebungen zum persönlichen Verbrauch von Fremdgeldkonto am selben Tag

  • Wolters Kluwer

    Abänderung einer Gesamtfreiheitsstrafe wegen Untreue eines Rechtsanwalts in 110 Fällen wegen nicht bestehender Realkonkurrenz in sechs Fällen

  • rewis.io

    Untreuetaten in natürlicher Handlungseinheit: Mehrere Abhebungen zum persönlichen Verbrauch von Fremdgeldkonto am selben Tag

  • ra.de
  • rewis.io

    Untreuetaten in natürlicher Handlungseinheit: Mehrere Abhebungen zum persönlichen Verbrauch von Fremdgeldkonto am selben Tag

  • rechtsportal.de

    StPO § 265
    Abänderung einer Gesamtfreiheitsstrafe wegen Untreue eines Rechtsanwalts in 110 Fällen wegen nicht bestehender Realkonkurrenz in sechs Fällen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2010, 283
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts und Beanstandung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 18.05.2010 - 4 StR 182/10
    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 1. September 1994 - 4 StR 259/94, NStZ 1995, 46 m.w.N.).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Rechtsfehlerfrei ist die Strafkammer daher nur im Komplex A.II. bezüglich der fünf am 27. Dezember 2007 jeweils zugunsten der Vo. GmbH erfolgten Zahlungen in Höhe von 1.000 Euro von natürlicher Handlungseinheit ausgegangen; die übrigen Taten hat sie jeweils als rechtlich selbständig bewertet (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10 ).

    Rechtsfehlerfrei ist die Strafkammer daher nur im Komplex A.II. bezüglich der fünf am 27. Dezember 2007 jeweils zugunsten der Vo. GmbH erfolgten Zahlungen in Höhe von 1.000 Euro von natürlicher Handlungseinheit ausgegangen; die übrigen Taten hat sie jeweils als rechtlich selbständig bewertet (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10 ).

    Rechtsfehlerfrei ist die Strafkammer daher nur im Komplex A.II. bezüglich der fünf am 27. Dezember 2007 jeweils zugunsten der Vo. GmbH erfolgten Zahlungen in Höhe von 1.000 Euro von natürlicher Handlungseinheit ausgegangen; die übrigen Taten hat sie jeweils als rechtlich selbständig bewertet (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10 ).

    Rechtsfehlerfrei ist die Strafkammer daher nur im Komplex A.II. bezüglich der fünf am 27. Dezember 2007 jeweils zugunsten der Vo. GmbH erfolgten Zahlungen in Höhe von 1.000 Euro von natürlicher Handlungseinheit ausgegangen; die übrigen Taten hat sie jeweils als rechtlich selbständig bewertet (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10 ).

    Rechtsfehlerfrei ist die Strafkammer daher nur im Komplex A.II. bezüglich der fünf am 27. Dezember 2007 jeweils zugunsten der Vo. GmbH erfolgten Zahlungen in Höhe von 1.000 Euro von natürlicher Handlungseinheit ausgegangen; die übrigen Taten hat sie jeweils als rechtlich selbständig bewertet (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10 ).

  • BGH, 07.01.2011 - 4 StR 409/10

    Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers bei der Untreue (gesetzliche

    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (BGH, Beschlüsse vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10; vom 3. August 2010 - 4 StR 157/10 und vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2010 - 4 StR 492/10

    Untreue (Missbrauchsalternative;

    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10, wistra 2010, 345; vom 3. August 2010 - 4 StR 157/10 und vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10).
  • BGH, 14.09.2010 - 4 StR 422/10

    Natürliche Handlungseinheit beim Betrug (Einreichung von Lastschriften an einem

    Diese Voraussetzungen sind hier, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, gegeben (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10).
  • LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter

    Aufgrund des an den jeweiligen Tagen erfolgten Tatentschlusses des Angeklagten und des Umstands, dass alle Überweisungen eines Tages von einem Konto getätigt wurden, waren die Pflichtverletzungen als für jeden Tag einheitliche einzuordnen (natürliche Handlungseinheit, vgl. BGH, B. v. 24.03.2015, 4 StR 52/15, Rn. 9; BGH, B. v. 18.05.2010, 4 StR 182/10, Rn. 5; BGH, B. v. 7.3.2017, 1 StR 41/17, Rn. 9).
  • BGH, 24.03.2015 - 4 StR 52/15

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit)

    Eine solche liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10, wistra 2010, 345 mwN).
  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 471/18

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit)

    Eine solche ist anzunehmen, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2010 - 4 StR 422/10, NStZ-RR 2010, 375; vom 18. Mai 2010 - 4 StR 182/10, wistra 2010, 345, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 2 Ws 134/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5054
OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 2 Ws 134/09 (https://dejure.org/2010,5054)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2010 - 2 Ws 134/09 (https://dejure.org/2010,5054)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 2 Ws 134/09 (https://dejure.org/2010,5054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Erstattung der Kosten für kriminalprognostische Gutachten bzgl. eines Verfahrens auf Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitstrafe durch den Verurteilten; Absehen von einer Kostentragungspflicht aus Billigkeitserwägungen bei positiver Prognose ...

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Verurteilten zur Tragung der Kosten für ein kriminalprognostisches Gutachten im Verfahren der bedingten Entlassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Klatsche für den Verurteilten, oder: Wer die Musik bestellt, muss sie nicht unbedingt bezahlen…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 719
  • NStZ 2011, 600 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 359
  • StRR 2010, 283
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 2 Ws 134/09
    10 Wie der Senat (vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 04.12.2008 - Akz. 2 Ws 176/08 m.w.N.) bereits entschieden hat, beruht das Kostenrecht auf dem Prinzip, dass den Verursacher der Kosten die Verpflichtung trifft, diese zu tragen (vgl. BVerfG , Beschluss vom 27. Juni 2006, 2 BvR 1392/02).
  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 2 Ws 134/09
    16 Die Verjährungsfrist von Ansprüchen nach dem Gerichtskostengesetz auf Zahlung von Kosten, die während der Strafvollstreckung entstehen (§ § 464 a Abs. 1 Satz 2, 454 StPO), beträgt nach § 5 Abs. 1 GKG in Abweichung zu einem titulierten prozessualen Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozeßgegner, der nach Rechtskräftigwerden der Kostengrundentscheidung in 30 Jahren verjährt (vgl. BGH NJW 2006, 1962f m.w.N.), nur 4 Jahre.
  • BGH, 06.10.2021 - 1 StR 311/20

    Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    cc) Eine Analogie ist auch nicht etwa unzulässig, weil es sich bei der Regelung in § 465 Abs. 2 StPO um eine nach der herkömmlichen Dogmatik unzulässige Ausnahmevorschrift handelt (anders allerdings - nicht tragend - BGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 5 StR 458/20 Rn. 5; OLG Frankfurt aM, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 2 Ws 134/09 Rn. 13 mwN).
  • BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23

    Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung

    (1) Über diese zusätzlichen Gegenstandswertgebühren, die sich auch für die erste Instanz dem Grund nach leicht ausscheiden lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.2021 - 1 StR 423/20 -, NJW 2021, 1829, juris Rn. 14 m.w.N.), kann der Senat in entsprechender Anwendung des § 465 Abs. 2 Satz 3 StPO befinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25.02.2021 - 1 StR 423/20 -, NJW 2021, 1829, juris Rn. 12 m.w.N., und - ausführlich zur analogen Anwendbarkeit des § 465 Abs. 2 StPO - vom 06.10.2021 - 1 StR 311/20 -, StV-Spezial 2023, 37, juris Rn. 26 ff.; gegen eine Analogie, weil es sich um eine Ausnahmevorschrift handele, - allerdings nicht tragend - BGH, Beschluss vom 26.05.2021 - 5 StR 458/20 -, NStZ-RR 2021, 229, juris Rn. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17.06.2010 - 2 Ws 134/09 -, Rn. 12 ff.).
  • OLG Koblenz, 29.04.2017 - 2 Ws 140/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kostentragungspflicht für

    Anm. Eisenberg JR 2006, 57 ff.; 2 Ws 576/01 v. 16.07.2001 und 06.09.2001; 2 Ws 731/93 v. 03.12.1993, juris; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, 1 Ws 575/02 v. 24.10.2002 und 14.11.2002; 1 Ws 135/97 v. 10.03.1997, NStZ-RR 1997, 224; KG, 3 Ws 36/00 v. 02.02.2000, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, 1 Ws 229/02 v. 17.03.2003, juris Rn. 13 ff., NStZ-RR 2003, 350 f.; OLG Köln, 2 Ws 466/04 v. 10.12.2004, juris Rn.6; OLG Düsseldorf, 4 Ws 446/06 v. 14.09.2006, juris Rn. 8 f., JR 2007, 129 f.; OLG Frankfurt, 2 Ws 134/09 v. 17.06.2010, juris Rn. 9 f., NStZ-RR 2010, 719 mit abl.

    Anm. Oelbermann, NStZ 2011, 600; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 59. Aufl., § 464a Rn. 3; KK-StPO/ Grieg , 7. Aufl., § 464a Rn. 5).

  • KG, 30.12.2015 - 1 Ws 79/14

    Bedingte Entlassung eines Sicherungsverwahrten: Kostentragungspflicht des

    Darunter fallen nach ganz herrschender Auffassung auch die zur Prüfung einer bedingten Entlassung angefallenen Gutachterkosten (vgl. BGH NJW 2000, 1128; OLG Frankfurt NStZ 2010, 719; OLG Düsseldorf JR 2007, 129; OLG Koblenz StraFo 2005, 348; OLG Köln StV 2005, 279; OLG Karlsruhe StraFo 2003, 290; KG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 3 Ws 36/00 -, juris; Senat, Beschluss vom 31. März 2009 - 1 Ws 13/09 - Meyer-Goßner, StPO 58. Aufl., § 464a Rdn. 3; a.A. OLG Hamm NStZ 2001, 167).

    Eine analoge Anwendung kommt nicht in Betracht, weil es an einer planwidrigen Regelungslücke und einer vergleichbaren Interessenlage fehlt (vgl. OLG Frankfurt NStZ 2010, 719; im Ergebnis ebenso OLG Koblenz JurBüro 2011, 380).

  • OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 4 Ws 335/17

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Verteilung der gerichtlichen sowie

    Dieser Grundsatz wird von § 465 Abs. 2 StPO, einer nur in engen Grenzen zugänglichen Ausnahmebestimmung zu dem das Kostenrecht durchziehenden Veranlasserprinzip (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 2 Ws 134/09 -, juris), eingeschränkt.
  • OLG Jena, 10.08.2015 - 1 Ws 275/15

    Sachverständigenvergütung im Strafvollstreckungsverfahren

    Auch diese Kosten sind letztlich Folge des delinquenten Verhaltens des Verurteilen und daher von ihm zu tragen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 2010, 719).
  • LG Arnsberg, 12.08.2022 - 7 KLs 8/08
    Diese Rechtsansicht entspricht der herrschenden Meinung (vgl. BGH, Beschluss vom 10.11.1999, 2 ARs 418/99 - 2 AR 185/99, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2017, 2 Ws 140/17, juris, und Beschluss vom 04.05.2005, 2 Ws 274/05, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30.12.2015, 1 Ws 79/14, juris, und Beschluss vom 02.02.2000, 1 AR 50/00 - 3 Ws 36/00, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2010, 2 Ws 134/09, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2006, III-4 Ws 446/06, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.04.2003, 1 Ws 229/02, juris; OLG Köln vom 10.12.2004, 2 Ws 466/04, juris; OLG Köln vom 22.11.2018, 2 Ws 706/18; OLG Köln vom 08.04.2020, 2 Ws 155/20; OLG Köln vom 10.06.2021, Az. 2 Ws 288/21; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage, § 464a Rn. 3; Gieg in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Auflage, § 464a Rn. 5; Grommes in Münchener Kommentar, StPO, 1. Auflage, § 464a Rn. 15; Niesler in BeckOK, StPO, Stand: 01.01.2021, § 464a Rn. 6; Temming/Schmidt in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Auflage, § 464a Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2010 - 2 StR 243/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8766
BGH, 23.06.2010 - 2 StR 243/10 (https://dejure.org/2010,8766)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2010 - 2 StR 243/10 (https://dejure.org/2010,8766)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 2 StR 243/10 (https://dejure.org/2010,8766)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 152a StGB; § 263a StGB; § 52 StGB
    Herstellen zahlreicher Zahlungskarten mit Garantiefunktion als eine Tat im Sinne des § 152a StGB (natürliche Handlungseinheit; Gebrauchmachen); Tateinheit mit Computerbetrug

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 152a StGB, § 263a StGB
    Konkurrenzverhältnisse beim Herstellen von Zahlungskarten, Computerbetrug und Verschaffung von gefälschten Karten

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug

  • rewis.io

    Konkurrenzverhältnisse beim Herstellen von Zahlungskarten, Computerbetrug und Verschaffung von gefälschten Karten

  • rewis.io

    Konkurrenzverhältnisse beim Herstellen von Zahlungskarten, Computerbetrug und Verschaffung von gefälschten Karten

  • rechtsportal.de

    StGB § 152a; StPO § 265
    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    § 263a StGB
    Änderung der Konkurrenzen. Häufig: Ausgang wie beim "Horneberger Schießen”, oder?

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Herstellen von Zahlungskarten, Computerbetrug und Verschaffung von gefälschten Karten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2010, 283
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2008 - 2 StR 44/08

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Beschaffung; Gebrauch);

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - 2 StR 243/10
    Gleiches gilt, wenn der Täter sich in einem Vorbereitungsakt mehrere gefälschte Karten in der Absicht verschafft, diese alsbald einzusetzen (BGH NStZ 2008, 568, 569; 2005, 329 m.w.N.).
  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04

    Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel;

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - 2 StR 243/10
    Das Herstellen zahlreicher Zahlungskarten mit Garantiefunktion ist nur eine Tat im Sinne des § 152a StGB, wenn es jeweils in einem durchgehenden Arbeitsgang im engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang erfolgt (BGH NStZ 2005, 566).
  • BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Maestro-Karte); Tateinheit

    Damit läge auch nur eine Haupttat des Fälschens von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug vor (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 243/10, StraFo 2010, 391 f.).
  • BGH, 02.07.2020 - 2 StR 226/18

    Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln; Fälschung von Zahlungskarten

    Dann wären alle nachfolgenden Einsätze als Folgehandlungen des Sich-Verschaffens im Sinne einer deliktischen Einheit Teil einer Tat im Rechtssinne (Senat, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 243/10, StraFo 2010, 391).
  • BGH, 25.08.2010 - 1 StR 305/10

    Schmuggel (Ausmaß der Erklärungspflichten bei der Überführung von Waren in den

    Sie führt lediglich dazu, dass hinsichtlich der einzelnen Taten nur die jeweils höchste Einzelstrafe bestehen bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 243/10).
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