Weitere Entscheidung unten: KG, 30.08.2010

Rechtsprechung
   KG, 14.07.2010 - (4) 1 Ss 150/10 (141/10), 4 Ws 77/10, 4 Ws 78/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24510
KG, 14.07.2010 - (4) 1 Ss 150/10 (141/10), 4 Ws 77/10, 4 Ws 78/10 (https://dejure.org/2010,24510)
KG, Entscheidung vom 14.07.2010 - (4) 1 Ss 150/10 (141/10), 4 Ws 77/10, 4 Ws 78/10 (https://dejure.org/2010,24510)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - (4) 1 Ss 150/10 (141/10), 4 Ws 77/10, 4 Ws 78/10 (https://dejure.org/2010,24510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Wiedereinsetzung, Anwaltsverschulden, anwaltliche Versicherung, Revision, Beschränkung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 StPO, § 45 Abs 2 S 2 StPO, § 125 Abs 1 StGB, § 125a StGB, § 224 StGB
    Revision im Strafverfahren: Aufhebung eines Schuldspruchs wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erweiterung einer als Strafmaßrevision bezeichneten Revision nach Ablauf der Wochenfrist; Umgang eines Gerichts mit einer offensichtlich unglaubhaften anwaltlichen Versicherung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erweiterung einer als Strafmaßrevision bezeichneten Revision nach Ablauf der Wochenfrist; Umgang eines Gerichts mit einer offensichtlich unglaubhaften anwaltlichen Versicherung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44; StPO § 45 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei Bezeichnung der Revision als Strafmaßrevision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das Gericht ist nicht gehalten, einer offensichtlich unglaubhaften anwaltlichen Versicherung Glauben zu schenken…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2010, 384
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    Diese hat er aber zugleich auf das Strafmaß (und "die verhängten Bewährungsauflagen") beschränkt und nicht - was möglich gewesen wäre (vgl. BGHSt 38, 366; BayObLG JR 1968, 108) - innerhalb der Frist des § 341 Abs. 1 StPO auf den Schuldspruch erweitert.

    Vielmehr handelt es sich bei der Beschränkungserklärung lediglich um eine Konkretisierung des Anfechtungsumfanges (vgl. BGHSt 38, 4; 38, 366; BayObLG a.a.O.).

  • BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64

    Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf

    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    Auf die Schwere der Tat, die in den tatrichterlichen Rechtszügen erst bei der Erwartung einer Freiheitsstrafe von etwa einem Jahr angenommen wird (vgl. KK-Laufhütte, 6. Aufl., Rdn. 21 zu § 140 StPO), kommt es im Revisionsverfahren nicht mehr an, weil das Gericht an die Feststellungen im Urteil gebunden ist (vgl. BGHSt 19, 258, 259 = NJW 1964, 1035; KK-Laufhütte, a.a.O., Rdn. 6 zu § 140 StPO).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    Eine Strafhöhe, die es in verfassungskonform erweiternder Auslegung des § 140 StPO wegen des Anspruchs auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfG NJW 1978, 151 mit Anm. Dahs NJW 1978, 140) geböte, einen Verteidiger beizuordnen, steht nicht in Rede.
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 352/96

    Revision - Verteidiger - Beiordnung

    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    In einem solchen Fall hat der Vorsitzende des Revisionsgerichts über den Antrag zu entscheiden (vgl. BGH NStZ 1997, 48, 49; KG, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 20.11.2009 - 1 AR 32/09

    Ausschluss eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger wegen des Verdachts der

    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    Dies gilt gerade im Hinblick auf die besondere Stellung des Anwalts im Rechtssystem und dessen Wahrheitspflicht sowie die Konsequenzen eines anwaltlichen Verstoßes gegen dieselbe (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. November 2009, 1 AR 32/09 [bei juris]).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    Vielmehr handelt es sich bei der Beschränkungserklärung lediglich um eine Konkretisierung des Anfechtungsumfanges (vgl. BGHSt 38, 4; 38, 366; BayObLG a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1991 - 1 Ws 989/91
    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    Durch sie soll das Gericht in die Lage versetzt werden, ohne weitere zeitraubende Ermittlungen das dem Wiedereinsetzungsgesuch zugrunde liegende Vorbringen für wahr zu halten (vgl. OLG Düsseldorf VRS 82, 195).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06

    Notwendige Verteidigung: Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung für

    Auszug aus KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10
    Eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. KG NStZ 2007, 663 m.w.N.), weil die Bestellung eines Pflichtverteidigers in erster Linie der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung des Angeklagten dient, die nachträglich für einen abgeschlossenen Verfahrensabschnitt nicht mehr herbeigeführt werden kann.
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Rechtsprechung
   KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10, 1 AR 746/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13053
KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10, 1 AR 746/10 (https://dejure.org/2010,13053)
KG, Entscheidung vom 30.08.2010 - 1 Ws 83/10, 1 AR 746/10 (https://dejure.org/2010,13053)
KG, Entscheidung vom 30. August 2010 - 1 Ws 83/10, 1 AR 746/10 (https://dejure.org/2010,13053)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 473 Abs 3 StPO, § 473 Abs 4 StPO
    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Teilerfolg eines Rechtsmittels

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze für die Beurteilung der Kostenfolge eines zurückgenommenen oder erfolglos eingelegten Rechtsmittels; Kriterien für die Bewertung des Obsiegens in einer Berufungsverhandlung durch Vergleich zwischen der in der Vorinstanz erkannten Strafe und der im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 536
  • StRR 2010, 384
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 27.06.2008 - 1 Ws 322/08

    Maßgebende Kriterien für die Beurteilung des Erfolges einer auf den

    Auszug aus KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10
    Ein voller Erfolg im Sinne des § 473 Abs. 3 StPO soll immer schon dann vorliegen, wenn anstelle der erstinstanzlich verhängten Freiheitsstrafe im Berufungsrechtszug auf eine Geldstrafe erkannt wird (vgl. OLG Saarbrücken StV 1990, 366; BayObLG DAR 1974, 184), das Rechtsmittel jedenfalls eine "spürbare" (vgl. KG (3. Senat), Beschluß vom 30. Mai 2000 - 3 Ws 198/00 -) oder "erhebliche" (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1993, 698) Milderung der Sanktion bewirkt, wobei sogar die Reduzierung der Strafe um ein Viertel ausreichen (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2008, 359) und es bei der Ermittlung des Erfolgsumfanges nicht auf den Schlußantrag des Rechtsmittelführers ankommen soll (vgl. OLG Celle aaO; KG (4. Senat), Beschluß vom 28. Januar 2002 - 4 Ws 9/02 - OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221; OLG Köln StV 1993, 649).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.1993 - 1 Ws 344/92
    Auszug aus KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10
    Ein voller Erfolg im Sinne des § 473 Abs. 3 StPO soll immer schon dann vorliegen, wenn anstelle der erstinstanzlich verhängten Freiheitsstrafe im Berufungsrechtszug auf eine Geldstrafe erkannt wird (vgl. OLG Saarbrücken StV 1990, 366; BayObLG DAR 1974, 184), das Rechtsmittel jedenfalls eine "spürbare" (vgl. KG (3. Senat), Beschluß vom 30. Mai 2000 - 3 Ws 198/00 -) oder "erhebliche" (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1993, 698) Milderung der Sanktion bewirkt, wobei sogar die Reduzierung der Strafe um ein Viertel ausreichen (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2008, 359) und es bei der Ermittlung des Erfolgsumfanges nicht auf den Schlußantrag des Rechtsmittelführers ankommen soll (vgl. OLG Celle aaO; KG (4. Senat), Beschluß vom 28. Januar 2002 - 4 Ws 9/02 - OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221; OLG Köln StV 1993, 649).
  • OLG Hamm, 10.02.1998 - 3 Ws 575/97

    Beschränktes Rechtsmittel, Erfolg des Rechtsmittels, Kostenentscheidung,

    Auszug aus KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10
    Ein voller Erfolg im Sinne des § 473 Abs. 3 StPO soll immer schon dann vorliegen, wenn anstelle der erstinstanzlich verhängten Freiheitsstrafe im Berufungsrechtszug auf eine Geldstrafe erkannt wird (vgl. OLG Saarbrücken StV 1990, 366; BayObLG DAR 1974, 184), das Rechtsmittel jedenfalls eine "spürbare" (vgl. KG (3. Senat), Beschluß vom 30. Mai 2000 - 3 Ws 198/00 -) oder "erhebliche" (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1993, 698) Milderung der Sanktion bewirkt, wobei sogar die Reduzierung der Strafe um ein Viertel ausreichen (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2008, 359) und es bei der Ermittlung des Erfolgsumfanges nicht auf den Schlußantrag des Rechtsmittelführers ankommen soll (vgl. OLG Celle aaO; KG (4. Senat), Beschluß vom 28. Januar 2002 - 4 Ws 9/02 - OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221; OLG Köln StV 1993, 649).
  • OLG Köln, 10.09.1993 - 2 Ws 409/93

    Strafe; Vergleich; Vorinstanz; Rechtsmittelinstanz; Milderung; Kosten;

    Auszug aus KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10
    Ein voller Erfolg im Sinne des § 473 Abs. 3 StPO soll immer schon dann vorliegen, wenn anstelle der erstinstanzlich verhängten Freiheitsstrafe im Berufungsrechtszug auf eine Geldstrafe erkannt wird (vgl. OLG Saarbrücken StV 1990, 366; BayObLG DAR 1974, 184), das Rechtsmittel jedenfalls eine "spürbare" (vgl. KG (3. Senat), Beschluß vom 30. Mai 2000 - 3 Ws 198/00 -) oder "erhebliche" (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1993, 698) Milderung der Sanktion bewirkt, wobei sogar die Reduzierung der Strafe um ein Viertel ausreichen (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2008, 359) und es bei der Ermittlung des Erfolgsumfanges nicht auf den Schlußantrag des Rechtsmittelführers ankommen soll (vgl. OLG Celle aaO; KG (4. Senat), Beschluß vom 28. Januar 2002 - 4 Ws 9/02 - OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221; OLG Köln StV 1993, 649).
  • OLG Saarbrücken, 13.03.1990 - 1 Ws 68/90
    Auszug aus KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10
    Ein voller Erfolg im Sinne des § 473 Abs. 3 StPO soll immer schon dann vorliegen, wenn anstelle der erstinstanzlich verhängten Freiheitsstrafe im Berufungsrechtszug auf eine Geldstrafe erkannt wird (vgl. OLG Saarbrücken StV 1990, 366; BayObLG DAR 1974, 184), das Rechtsmittel jedenfalls eine "spürbare" (vgl. KG (3. Senat), Beschluß vom 30. Mai 2000 - 3 Ws 198/00 -) oder "erhebliche" (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1993, 698) Milderung der Sanktion bewirkt, wobei sogar die Reduzierung der Strafe um ein Viertel ausreichen (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2008, 359) und es bei der Ermittlung des Erfolgsumfanges nicht auf den Schlußantrag des Rechtsmittelführers ankommen soll (vgl. OLG Celle aaO; KG (4. Senat), Beschluß vom 28. Januar 2002 - 4 Ws 9/02 - OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221; OLG Köln StV 1993, 649).
  • OLG Jena, 07.03.2006 - 1 Ws 59/06

    Gebühren und Kosten: Kostenverteilung bei Beschränkung der Rechtsmittels

    Auszug aus KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10
    Selbst in den Entscheidungen, in denen der Erfolg nach dem Ausmaß der Abweichung zwischen den Strafaussprüchen beurteilt wird, klingt gelegentlich an, daß auch auf das erklärte Ziel abzustellen sei (vgl. Thür. OLG, Beschluß vom 7. März 2006 - 1 Ws 59/06 - bei juris; KG (4. Senat) aaO; OLG Hamm aaO; OLG Düsseldorf aaO).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.1999 - 1 Ws 842/99

    Kostenregelung bei Beschränkung der Berufung

    Auszug aus KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10
    Nach inzwischen herrschender Ansicht soll es dabei ausschließlich auf einen Vergleich zwischen der in der Vorinstanz erkannten Strafe und der im Rechtsmittelzug erreichten Milderung ankommen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 98, 366).
  • KG, 28.01.2002 - 4 Ws 9/02
    Auszug aus KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10
    Ein voller Erfolg im Sinne des § 473 Abs. 3 StPO soll immer schon dann vorliegen, wenn anstelle der erstinstanzlich verhängten Freiheitsstrafe im Berufungsrechtszug auf eine Geldstrafe erkannt wird (vgl. OLG Saarbrücken StV 1990, 366; BayObLG DAR 1974, 184), das Rechtsmittel jedenfalls eine "spürbare" (vgl. KG (3. Senat), Beschluß vom 30. Mai 2000 - 3 Ws 198/00 -) oder "erhebliche" (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1993, 698) Milderung der Sanktion bewirkt, wobei sogar die Reduzierung der Strafe um ein Viertel ausreichen (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2008, 359) und es bei der Ermittlung des Erfolgsumfanges nicht auf den Schlußantrag des Rechtsmittelführers ankommen soll (vgl. OLG Celle aaO; KG (4. Senat), Beschluß vom 28. Januar 2002 - 4 Ws 9/02 - OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221; OLG Köln StV 1993, 649).
  • KG, 30.05.2000 - 3 Ws 198/00
    Auszug aus KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10
    Ein voller Erfolg im Sinne des § 473 Abs. 3 StPO soll immer schon dann vorliegen, wenn anstelle der erstinstanzlich verhängten Freiheitsstrafe im Berufungsrechtszug auf eine Geldstrafe erkannt wird (vgl. OLG Saarbrücken StV 1990, 366; BayObLG DAR 1974, 184), das Rechtsmittel jedenfalls eine "spürbare" (vgl. KG (3. Senat), Beschluß vom 30. Mai 2000 - 3 Ws 198/00 -) oder "erhebliche" (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1993, 698) Milderung der Sanktion bewirkt, wobei sogar die Reduzierung der Strafe um ein Viertel ausreichen (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2008, 359) und es bei der Ermittlung des Erfolgsumfanges nicht auf den Schlußantrag des Rechtsmittelführers ankommen soll (vgl. OLG Celle aaO; KG (4. Senat), Beschluß vom 28. Januar 2002 - 4 Ws 9/02 - OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221; OLG Köln StV 1993, 649).
  • OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ws 123/09

    Berufung in Strafsachen: Öffentliche Zustellung der Ladung zur

    Auszug aus KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10
    Es hält es vielmehr für entscheidend, ob der Beschwerdeführer das erklärte oder erkennbare Anfechtungsziel vollständig oder ohne wesentliche Abstriche erreicht hat (vgl. Senat, Beschluß vom 7. Dezember 2009 - 1 Ws 123/09 -).
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