Rechtsprechung
LG Neubrandenburg, 01.02.2010 - 6 Ks 11/07 - 833 VRs 765/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Pflichtverteidigerbestellung, Umfang, Verfassungsbeschwerde
- Burhoff online
§ 37 RVG
Verfassungsbeschwerdeverfahren, Pflichtverteidigerbeiordnung, Umfang - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfassung von Tätigkeiten i.R.e. Verfassungsbeschwerde von den anfallenden Gebühren eines beauftragten Rechtsanwalts von der zuvor erfolgten Bestellung zum Pflichtverteidiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der Pflichtverteidiger und die Verfassungsbeschwerde: Gibt es dafür gesetzliche Gebühren aus der Staatskasse?
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der Pflichtverteidiger und die Verfassungsbeschwerde: Gibt es dafür gesetzliche Gebühren aus der Staatskasse?
Papierfundstellen
- StRR 2010, 479
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1821/99
Zur Auslegung des BRAGebO § 134 Abs 1 S 1
Auszug aus LG Neubrandenburg, 01.02.2010 - 6 Ks 11/07
Das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz bei dem gegen jede dem Betroffenen nicht beliebige Entscheidung der Fachgericht Verfassungsbeschwerde als weiteres Rechtsmittel hoben werden könnte (so unter anderem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Az.: 2 BvR 1821/99 vom 11.08.1993). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus LG Neubrandenburg, 01.02.2010 - 6 Ks 11/07
Die Verfassungsbeschwerde gehört damit nicht mehr zum Rechtsweg (BVerfGE 79, 365 [367], als auch Pieroth in Jurass/Pieroth, Kommentar zum Grundgesetz, 9. Aufl., Beck-Verlag München 2007, Rdziffer 45 zu Art. 93 GG). - BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 01.02.2010 - 6 Ks 11/07
Die nach Art. 93 Abs. 1 Ziffer 4 GG mögliche Verfassungsbeschwerde stellt aber kein Rechtsmittel im Sinne der Prozessordnungen dar, sondern einen außerordentlichen Rechtsbehelf (BVerfGE 49, 252, 258).
- OLG Rostock, 02.06.2010 - I Ws 127/10
Verfassungsbeschwerdeverfahren, Pflichtverteidigerbeiordnung, Umfang
6 Ks 11/07.6 Ks 11/07 LG Neubrandenburg.
hier:: Beschwerde des Verteidigers gegen die Entscheidung über die Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung nach § 55 RVG hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Rostock durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht, auf die Beschwerde des Verteidigers gegen den Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 01.02,2010 - 6 Ks 11/07 -, mit dem seine Erinnerung vom 21.12.2009 gegen den seinen Vergütungsfestsetzungsantrag vom 14.11.2009 ablehnenden Beschluss vom 30.11.2009 zurückgewiesen wurde, am 2. Juni 2010 beschlossen:.