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   KG, 30.06.2010 - 3 Ws (B) 213/10 - 2 Ss 99/10   

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https://dejure.org/2010,19755
KG, 30.06.2010 - 3 Ws (B) 213/10 - 2 Ss 99/10 (https://dejure.org/2010,19755)
KG, Entscheidung vom 30.06.2010 - 3 Ws (B) 213/10 - 2 Ss 99/10 (https://dejure.org/2010,19755)
KG, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 3 Ws (B) 213/10 - 2 Ss 99/10 (https://dejure.org/2010,19755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Schweigender Angeklagter, Anforderungen, Verfahrensrüge

  • verkehrslexikon.de

    Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen bei standardisierten Messverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die inhaltliche Begründung einer Revision bzgl. der Verurteilung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund der Zurechnung einer Erklärung des Verteidigers trotz Schweigens des Betroffenen in diesem Punkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Messlatte touchiert, aber wohl nicht gerissen - gerade noch einmal gut gegangen…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2011, 10
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 30.06.2010 - 3 Ws (B) 213/10
    Die Geschwindigkeitsmessung ist vorliegend unter Verwendung des amtlich zugelassenen Messgerätes PoliScan speed nach einem standardisierten Messverfahren, d.h. nach einem durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahren durchgeführt worden, bei dem die Voraussetzungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so präzise festgelegt sind, dass unter gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse erwartet werden können [vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277].

    Letzteres bewirkt, dass die Ermittlungsbehörden und Gerichte im Regelfall von einer sachverständigen Prüfung freigestellt sind, es sei denn der konkrete Einzelfall gibt dazu Veranlassung [vgl. BGH NJW 1993, 3081 ff.].

  • KG, 26.02.2010 - 3 Ws (B) 94/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens bei

    Auszug aus KG, 30.06.2010 - 3 Ws (B) 213/10
    Ihre Kenntnis ist durch die amtliche Zulassung des Gerätes zumindest in den Fällen entbehrlich geworden, in denen das Gerät vorschriftsmäßig eingesetzt worden ist [vgl. KG, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 3 Ws (B) 94/10-].
  • OLG Jena, 08.10.2007 - 1 Ss 269/07

    Beweis

    Auszug aus KG, 30.06.2010 - 3 Ws (B) 213/10
    Fehlt es an einer derartigen Bestätigung, bleibt sie unverwertbar [vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 8. Oktober 2007 -1 Ss 269/07- bei juris].
  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

    Auszug aus KG, 30.06.2010 - 3 Ws (B) 213/10
    Während jedoch das Rechtsbeschwerdegericht die rechtsfehlerhafte Begründung der während einer Hauptverhandlung erfolgten Ablehnung eines Beweisantrages nicht durch eine andere, richtige ersetzen kann, weil damit dem Antragsteller u.a. die Möglichkeit genommen wird, sein Antragsverhalten entsprechend einzurichten, gilt dies für die zulässigerweise erst in den Urteilsgründen erfolgte Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages nicht [vgl. BGH NStZ 2008, 116; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl., § 244 Rdn. 86].
  • KG, 07.01.2013 - 3 Ws (B) 596/12

    Einsichtsanspruch des Verteidigers in Bedienungsanleitung bei standardisiertem

    Dem dem Betroffenen mit Bußgeldbescheid des Polizeipräsidenten in Berlin vom 1. März 2012 gemachten Vorwurf, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 25 km/h überschritten zu haben, lag eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Überwachungsgerät Policescan Speed zugrunde, bei dem es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 3 Ws (B) 213/10 - juris Rn. 9).

    Die von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in ihrer Stellungnahme zu der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidungen des Senats vom 26. Februar - 3 Ws (B) 94/10 - und 30. Juni 2010 - 3 Ws (B) 213/10 - sind dagegen vorliegend nicht einschlägig, da sie sich auf den Umfang der Aufklärungspflicht des Gerichts bei Anwendung standardisierter Messverfahren und die Frage der Einholung eines Sachverständigengutachtens auf entsprechenden Beweisantrag beziehen und sich zur vorliegend aufgeworfenen Problematik des Umfangs der Akteneinsicht des Verteidigers eines Betroffenen im Hinblick auf die Bedienungsanleitung für ein bei der Feststellung der Ordnungswidrigkeit eingesetztes Messgerät nicht verhalten.

  • OLG Köln, 06.03.2013 - 1 RBs 63/13

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags im

    Die mangelnde Kenntnis der genauen Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgerätes, das eine Bauartzulassung von der Physikalisch-Technische Bundesanstalt erhalten hat, begründet keine rechtliche Unverwertbarkeit des Messergebnisses (OLG Koblenz a. a. O.; OLG Zweibrücken a. a. O.; OLG Hamm a. a. O.; KG Berlin B. v. 30.6.2010 - 3 Ws (B) 213/10 -, zitiert nach juris; SenE v. 20.02.2013 - III-1 RBs 45/13 - AG Zwickau Urt. v. 18.12.2012 - 19 OWi 220 Js 16391/12 - AG Montabaur Urt. v. 29.08.2012 - 2020 Js 46355/11 12 OWi - zum Messgerät PoliScan speed, zu dessen Funktionsweise ebenfalls Informationen fehlen: AG Saarbrücken Urt. v. 25.5.2012 - 22 OWi 68 Js 331/12 [251/12] -, zitiert nach juris).
  • AG Landstuhl, 03.03.2011 - 4286 Js 13510/10

    Abstandsmessung: Notwendigkeit einer zusätzlichen Eichung bei einer Messung mit

    Bei standardisierten Messverfahren hat das Gericht lediglich die Ordnungsmäßigkeit der Messung durch Einhaltung der Bedienungsanleitung und Überprüfung der vorgeschriebenen Eichung zu überprüfen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.06.2010, Az. 3 Ws (B) 213/10 - 2 Ss 99/10, juris).
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