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   BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11   

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https://dejure.org/2011,4667
BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11 (https://dejure.org/2011,4667)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2011 - 1 StR 52/11 (https://dejure.org/2011,4667)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2011 - 1 StR 52/11 (https://dejure.org/2011,4667)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 2 S 3 StPO, § 257c Abs 4 S 3 StPO, § 261 StPO
    Strafverfahren: Verwertung eines Geständnisses bei unzulässiger Verständigung über den Schuldspruch

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweisverwertungsverbot bzgl. eines Geständnisses des Angeklagten bei Abgabe des Geständnisses aufgrund unzulässiger Verständigung über den Schuldspruch

  • rewis.io

    Strafverfahren: Verwertung eines Geständnisses bei unzulässiger Verständigung über den Schuldspruch

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Verwertung eines Geständnisses bei unzulässiger Verständigung über den Schuldspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c; StPO § 261
    Beweisverwertungsverbot bzgl. eines Geständnisses des Angeklagten bei Abgabe des Geständnisses aufgrund unzulässiger Verständigung über den Schuldspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verständigung (§ 257c StPO) ja, aber nicht über den Schuldspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geständnis nach unwirksamer Absprache im Strafprozess

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Schuldspruch darf nicht Gegenstand eine Verständigung sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1526
  • NJ 2011, 346
  • StV 2011, 337
  • StRR 2011, 190
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Bande); Absprache

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11
    Eine Verständigung darüber, dass keine bandenmäßige Begehung vorliegt, ist in diesem Fall, in dem es nicht nur um eine strafzumessungsrelevante Feststellung geht, unzulässig (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10 Rn. 8).

    Bedenken, die Strafzumessungserwägungen seien nicht ernst gemeint, sondern sollten lediglich die bereits feststehende Strafe begründen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10 Rn. 10), hat der Senat nicht.

  • BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10

    Gewerbsmäßige Untreue; Verständigung (Angabe einer Strafuntergrenze;

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11
    Auch wenn in den Urteilsgründen, ohne dass dies erforderlich wäre (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10 Rn. 16) Einzelheiten der Verständigung mitgeteilt werden, bedarf es zur Beanstandung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 257c StPO der Erhebung einer formgerechten (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09).

    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass bei Mitteilung eines möglichen Verfahrensergebnisses (§ 257c Abs. 3 Satz 2 StPO) stets ein Strafrahmen, also Strafober- und Strafuntergrenze anzugeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11
    Auch wenn in den Urteilsgründen, ohne dass dies erforderlich wäre (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10 Rn. 16) Einzelheiten der Verständigung mitgeteilt werden, bedarf es zur Beanstandung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 257c StPO der Erhebung einer formgerechten (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09).

    Ein Verwertungsverbot - diese Wirkung knüpft das Gesetz allein an das Scheitern der Verständigung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10 Rn. 7) - besteht daher nicht.

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11
    Der Umstand, dass das Revisionsgericht im Rahmen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bei zugleich erhobener umfassender Sachrüge den Urteilsinhalt ergänzend berücksichtigen kann (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99; BGHSt 45, 203, 204 f.), befreit nicht von der Anbringung einer Verfahrensrüge.
  • BGH, 27.07.2010 - 1 StR 345/10

    Strafzumessung nach Angabe einer Ober- und Untergrenze der Strafe in

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11
    Über die Einzelstrafen wurde sich nicht verständigt und bezüglich der Gesamtstrafe ist nach der Formulierung "nicht mehr als" nicht davon auszugehen, dass sich die Strafkammer auf eine nicht zulässige "Punktstrafe" (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10) festgelegt hat.
  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 528/09

    Verständigung (Prüfung auf Verfahrensfehler; Verfahrensrüge; Dokumentation in den

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11
    Auch wenn in den Urteilsgründen, ohne dass dies erforderlich wäre (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10 Rn. 16) Einzelheiten der Verständigung mitgeteilt werden, bedarf es zur Beanstandung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 257c StPO der Erhebung einer formgerechten (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09).
  • KG, 27.07.2020 - 4-58/20

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

    Zwar bedarf es zur Beanstandung einer Verständigung grundsätzlich der Erhebung einer formgerechten Verfahrensrüge (vgl. BGH StV 2012, 134; NJW 2011, 1526).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Ein Verwertungsverbot sehe § 257c Abs. 4 Satz 3 StPO nur in Fällen vor, in denen "die Vertragsgrundlage' entfallen sei, weil sich das Gericht von der Verständigung lösen wolle bzw. wenn diese gescheitert sei, nicht aber schon dann, wenn die Verständigung den Schuldspruch zum Gegenstand gehabt habe und deshalb unzulässig gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11, NJW 2011, 1526, 1527) oder wenn die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO unterblieben sei (BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76, 77).
  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 484/20

    Wegfall der Bindungswirkung einer Verständigung und Unverwertbarkeit des

    Denn dieses greift aufgrund des Wortlauts ("in diesen Fällen') und der systematischen Stellung nur ein, wenn sich das Gericht aus einem der in § 257c Abs. 4 Sätze 1 und 2 StPO genannten Gründe von der Verständigung gelöst hat (BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 1; vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11, NJW 2011, 1526, 1527; vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11, NStZ 2013, 353, 355 mwN; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2012, 255; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 32; MüKoStPO/Jahn/Kudlich, § 257c Rn. 160, 172; HK-StPO/Temming, 6. Aufl., § 257c Rn. 37; Beck-OKStPO/Eschelbach, § 257c Rn. 31.2, 37; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 257c Rn. 28; SK-StPO/Velten, 5. Aufl., § 257c Rn. 48; HK-GS/König/Harrendorf, 4. Aufl., § 257c Rn. 26; Niemöller in: Niemöller/Schlothauer/Weider, Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren, Teil B § 257c Rn. 147; Sauer/Münkel, Absprachen im Strafprozess, 2. Aufl., Rn. 267, 269; Altvater, StraFo 2014, 221, 222; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 2; Wenske, NStZ 2015, 137, 141; vgl. auch LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 257c Rn. 78).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

    Gemeint sind also nur Konstellationen, in denen sich das Gericht von der Verständigung lösen will (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 1 StR 60/11; BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76, 77).
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

    Der Senat besorgt daher nicht, sie könnten "nicht ernst gemeint" sein und sollten lediglich das Verhängen einer zuvor vereinbarten "Punktstrafe" begründen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11, NJW 2011, 1526, 1527, vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10, NStZ 2011, 231, 232, und Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648).
  • OLG Rostock, 05.08.2013 - 1 Ss 86/12

    Strafverfahren: Folgen fehlender Belehrung des Angeklagten in Bezug auf eine

    Die nach der Zurückverweisung der Sache (§ 354 Abs. 2 StPO) neu mit der Sache befasste Berufungskammer ist an die Verständigung und die darin zugesicherte Strafobergrenze nicht gebunden (BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 - 5 StR 38/10, StV 2010, 470, und vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11, StV 2011, 337; Urt. vom 28.02.2013 - 4 StR 537/12; HK-StPO-Temming, 5. Aufl., § 257c Rn. 31; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 257c Rn. 25; El-Ghazi JR 2012, 409, 410; Schlothauer StraFo 2011, 494; a.A. SK-Velten, StPO 4. Aufl. § 257c Rdz. 29).
  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 537/12

    Bildung einer Gesamtstrafe (revisionsrechtliche Überprüfung); Verständigung

    Eine Bindungswirkung an die im Rahmen der Verständigung zugesagte Strafobergrenze besteht nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nicht mehr (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 - 5 StR 38/10, StV 2010, 470, und vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11, StV 2011, 337; HK-StPO-Temming, 5. Aufl., § 257c Rn. 31; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 257c Rn. 25).
  • BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11

    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln;

    Der Senat sieht daher (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11) Anlass darauf hinzuweisen, dass der Schuldspruch nicht Gegenstand einer Verständigung sein darf (§ 257c Abs. 2 Satz 3 StPO) und dass auch die Staatsanwaltschaft darauf hinzuwirken hat, dass das Gesetz beachtet wird (vgl. RiStBV Nr. 127 Abs. 1 Satz 1).
  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 1 RVs 79/17

    Misshandlung von Schutzbefohlenen; Rechtsmittelbefugnis; Berufung der

    Die Bindung des Gerichts an eine Verständigung und die Verwertbarkeit des Geständnisses, welches der Angeklagte im Vertrauen auf den Bestand einer Verständigung abgegeben hat, stehen in einer solchen Wechselbeziehung, die nicht einseitig aufgelöst werden kann (vgl. BGH NJW 2011, 1526; StV 2012, 134; OLG des Landes Sachsen-Anhalt a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 16.03.2017 - 2 Rv 3/17

    Strafverfahren: Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf den

    Die Bindung des Gerichts an eine Verständigung und die Verwertbarkeit des Geständnisses, welches der Angeklagte im Vertrauen auf den Bestand einer Verständigung abgegeben hat, stehen in einer Wechselbeziehung, die nicht einseitig aufgelöst werden kann (vgl. BGH NJW 2011, 1526; StV 2012, 134).
  • KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

  • KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20

    Strafbarkeit des sog. "Stealthing"

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