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   OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10   

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https://dejure.org/2010,5181
OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10 (https://dejure.org/2010,5181)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.07.2010 - 1 Ws 392/10 (https://dejure.org/2010,5181)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 392/10 (https://dejure.org/2010,5181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Aufhebung, Bestellung, Anstaltsunterbringung, Entalssung

  • openjur.de

    § 140 StPO
    Zur Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO; § 140 Abs. 3 S. 1 StPO
    Anspruch eines Angeklagten auf Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger bei Aufhebung der Inhaftierung zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung; Pflicht des Gerichts zur Gewährung angemessener Zeit zum Finden eines Wahlverteidigers nach Aufhebung der Bestellung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Angeklagten auf Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger bei Aufhebung der Inhaftierung zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung; Pflicht des Gerichts zur Gewährung angemessener Zeit zum Finden eines Wahlverteidigers nach Aufhebung der Bestellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 3 S. 1
    Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers nach Entlassung des Angeklagten aus der Freiheitsentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 342 (Ls.)
  • StV 2011, 84
  • StRR 2011, 22
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 3 Ws 273/94
    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10
    Bei dieser Ermessensentscheidung ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere, auf der Inhaftierung beruhende Behinderung der Verteidigungsmöglichkeiten es weiter notwendig macht, dass der Angeklagte trotz Aufhebung der Inhaftierung durch einen Pflichtverteidiger unterstützt wird, was in der Regel der Fall sein wird (vgl. OLG Bremen StraFo 2002, 231; OLG Düsseldorf StV 1995, 117; OLG Celle StV 1992, 151; LR-Lüderssen/Jahn aaO § 140 Rn. 136; KK-Laufhütte, StPO 6. Aufl. § 140 Rdnr. 15).
  • OLG Celle, 12.12.1991 - Ws 303/91
    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10
    Bei dieser Ermessensentscheidung ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere, auf der Inhaftierung beruhende Behinderung der Verteidigungsmöglichkeiten es weiter notwendig macht, dass der Angeklagte trotz Aufhebung der Inhaftierung durch einen Pflichtverteidiger unterstützt wird, was in der Regel der Fall sein wird (vgl. OLG Bremen StraFo 2002, 231; OLG Düsseldorf StV 1995, 117; OLG Celle StV 1992, 151; LR-Lüderssen/Jahn aaO § 140 Rn. 136; KK-Laufhütte, StPO 6. Aufl. § 140 Rdnr. 15).
  • OLG Bremen, 09.08.2000 - Ws 102/00

    Berufung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten wegen

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10
    Bei dieser Ermessensentscheidung ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere, auf der Inhaftierung beruhende Behinderung der Verteidigungsmöglichkeiten es weiter notwendig macht, dass der Angeklagte trotz Aufhebung der Inhaftierung durch einen Pflichtverteidiger unterstützt wird, was in der Regel der Fall sein wird (vgl. OLG Bremen StraFo 2002, 231; OLG Düsseldorf StV 1995, 117; OLG Celle StV 1992, 151; LR-Lüderssen/Jahn aaO § 140 Rn. 136; KK-Laufhütte, StPO 6. Aufl. § 140 Rdnr. 15).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10
    Eine Vermutung spricht dafür, dass der Verteidiger Rechtsmittel regelmäßig für den Beschuldigten eingelegt hat (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • OLG Hamburg, 18.07.2014 - 1 Ws 76/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Aufhebung der Beiordnungsentscheidung bei

    Hier ist sorgfältig zu prüfen, ob die frühere mit den Beschränkungen des Freiheitsentzugs verbundene Beeinträchtigung des Angeklagten in seinen Verteidigungsrechten nunmehr entfallen ist oder ob diese noch fortbesteht und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erforderlich ist (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 1 Ws 30/94, StV 1994, 176 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 Ws 615/10, NStZ 2011, 653; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 392/10, StV 2011, 84; HansOLG Bremen, Beschluss vom 9. August 2000 - Ws 102/00, StraFo 2002, 231; ferner Laufhütte/Willnow, a.a.O., Rn. 15).
  • KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20

    Auslegung des § 143 Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des

    Das Gericht hat dabei sorgfältig zu prüfen, ob die früheren, mit der Inhaftierung verbundenen Einschränkungen des Beschuldigten hinsichtlich seiner Verteidigungsmöglichkeiten entfallen sind oder ob diese nach Beendigung der Haft fortbestehen und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordern (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Juli 2014 - 1 Ws 76/14 -, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2010 - III-4 Ws 615/10 -, juris Rn. 9, und vom 8. Juni 1994 - 3 Ws 273/94 -, StV 1995, S. 117, 118; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 392/10 -, juris Rn. 6; Beulke, a. a. O., § 140 Rn. 60; Thomas/ Kämpfer, a. a. O.; Willnow in: Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 140 Rn. 15; jeweils zu § 140 Abs. 3 Satz 1 StPO a. F. und m. w. Nachw.; ebenso zur Neuregelung Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 143 Rn. 6).
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