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   BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10   

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https://dejure.org/2011,1039
BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10 (https://dejure.org/2011,1039)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2011 - 2 StR 524/10 (https://dejure.org/2011,1039)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2011 - 2 StR 524/10 (https://dejure.org/2011,1039)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • HRR Strafrecht

    § 78 StGB; § 78c StGB; § 200 StPO
    Beschwer des Angeklagten nach Verfahrenseinstellung wegen eines Prozesshindernisses (mangelnde Anklage; Verjährung: Verfolgungswille, Überprüfbarkeit in der Revision)

  • HRR Strafrecht

    § 200 Abs. 1 StPO; § 263 StGB
    Anforderungen an die Fassung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichartiger Einzelakte (gleichartige Tateinheit; Informationsfunktion: Aufführung einzelner Geschädigter auch beim uneigentlichen Organisationsdelikt; Umgrenzungsfunktion; Tat im prozessualen Sinne); ...

  • lexetius.com

    StPO § 200 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 200 Abs 1 StPO, § 52 StGB, § 53 StGB, § 263 StGB
    Strafverfahren wegen Betruges: Inhaltliche Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl gleichartiger Einzelakte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 Abs 3 StPO, § 296 StPO
    Strafverfahren: Zulässigkeit der Revision nach Einstellung des Verfahrens wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Fassung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichartiger und zu gleichartiger Tateinheit und damit auch prozessual zu einer Tat verbunder Einzelakte

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision eines Angeklagten gegen die Einstellung des Verfahrens durch Prozessurteil wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses sowie behaupteten Vorliegens eines weiteren nicht behebbaren Prozesshindernisses

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Beschwer bei Einstellung wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Fassung eines Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichartiger Einzelakte und Verbindung dieser zu einer gleichartigen Tateinheit und damit auch prozessual zu einer Tat; Klarstellung der Identität einer Tat als ausreichendes Merkmal für die ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Revision nach Einstellung des Verfahrens wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betruges: Inhaltliche Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl gleichartiger Einzelakte

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Revision nach Einstellung des Verfahrens wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betruges: Inhaltliche Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl gleichartiger Einzelakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200 Abs. 1 S. 1; StPO § 260 Abs. 3
    Anforderungen an die Fassung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichartiger und zu gleichartiger Tateinheit und damit auch prozessual zu einer Tat verbunder Einzelakte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die Anklage (Verlesung) in der Rechtsprechung des BGH

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fassung des Anklagesatzes bei massenhaft begangenen Serienstraftaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstellung wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Revision des BGH: Zu den Anforderungen einer Anklageschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 183
  • NJW 2011, 2308
  • NStZ 2011, 418
  • NStZ 2011, 650
  • NJ 2011, 347
  • StV 2011, 455
  • MMR 2011, 418
  • K&R 2011, 397
  • StRR 2011, 221
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10
    Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich damit von Seriendelikten mit einer Vielzahl von auf jeweils neuen Tatentschlüssen beruhenden Handlungen, die prozessual als selbständige und in der Anklageschrift - ggf. auch im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen - deshalb unverwechselbar zu kennzeichnende Taten zu werten sind (vgl. BGH NJW 2008, 2131, 2132; NStZ 2008, 352; Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10).

    Wenngleich dies - wie dargelegt - keine Auswirkungen auf ihren Bestand hat, muss der Angeklagte jedoch so über die Einzelheiten des Tatvorwurfs unterrichtet werden, dass er in die Lage versetzt wird, sein Prozessverhalten hierauf einzustellen (BGHSt 40, 44, 47 f.; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10).

    Aus einem - nicht notwendigerweise in der Hauptverhandlung zu verlesenden (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10) - Teil der Anklageschrift müssen sich die individuellen Merkmale der Einzeltaten ergeben; es muss daher ausgeführt werden, durch welche Tatsachen oder Vorstellungen der gesetzliche Straftatbestand jeweils erfüllt ist (§ 200 Abs. 1 Satz 1 StPO).

  • BGH, 29.07.2009 - 2 StR 160/09

    Notwendigkeit einer Abgrenzung zwischen der Strafbarkeit des Betreibens einer auf

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10
    Die Anklageschrift muss deshalb auch bei massenhaft begangenen Seriendelikten die mehrgliedrigen Voraussetzungen des Tatbestandes des § 263 StGB, erforderlichenfalls hinsichtlich jedes - möglicherweise zu gleichartiger Tateinheit zusammenzufassenden - schädigenden Einzelaktes konkret bezeichnen (Senat NStZ 2010, 103, 104).

    Mit Rücksicht auf die Informationsfunktion der Anklageschrift darf dabei insbesondere nicht aus dem Blick verloren werden, dass der Betrug ein gegen das Vermögen einzelner privater oder juristischer Personen gerichteter Straftatbestand ist (Senat NStZ 2010, 103, 104).

  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10
    Dies gilt jedoch nur, wenn die Serienstraftaten je für sich prozessual als selbständige Taten zu werten sind, etwa weil sie auch materiell-rechtlich in Realkonkurrenz stehen (vgl. BGH NJW 2008, 2131, 2132; NStZ 2008, 352).

    Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich damit von Seriendelikten mit einer Vielzahl von auf jeweils neuen Tatentschlüssen beruhenden Handlungen, die prozessual als selbständige und in der Anklageschrift - ggf. auch im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen - deshalb unverwechselbar zu kennzeichnende Taten zu werten sind (vgl. BGH NJW 2008, 2131, 2132; NStZ 2008, 352; Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10
    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (BGHSt 40, 44 f.; LR-Stuckenberg 26. Aufl. § 200 StPO Rn. 18 mwN).

    Wenngleich dies - wie dargelegt - keine Auswirkungen auf ihren Bestand hat, muss der Angeklagte jedoch so über die Einzelheiten des Tatvorwurfs unterrichtet werden, dass er in die Lage versetzt wird, sein Prozessverhalten hierauf einzustellen (BGHSt 40, 44, 47 f.; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10).

  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10
    Dies gilt jedoch nur, wenn die Serienstraftaten je für sich prozessual als selbständige Taten zu werten sind, etwa weil sie auch materiell-rechtlich in Realkonkurrenz stehen (vgl. BGH NJW 2008, 2131, 2132; NStZ 2008, 352).

    Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich damit von Seriendelikten mit einer Vielzahl von auf jeweils neuen Tatentschlüssen beruhenden Handlungen, die prozessual als selbständige und in der Anklageschrift - ggf. auch im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen - deshalb unverwechselbar zu kennzeichnende Taten zu werten sind (vgl. BGH NJW 2008, 2131, 2132; NStZ 2008, 352; Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10
    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (BGHSt 44, 153, 156; LR-Stuckenberg 26. Aufl. § 200 StPO Rn. 80).
  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10
    Bei einer Vielzahl gleichartig begangener Betrugsdelikte müssen zu deren Konkretisierung grundsätzlich auch die Geschädigten der einzelnen Fälle benannt und diese so dargestellt werden, dass sie von etwaigen weiteren Fällen durch nähere Einzelheiten oder Begleitumstände unterscheidbar sind (vgl. BGH StV 2007, 171 f.; KK-Schneider 6. Aufl. § 200 StPO Rn. 11 mwN).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 370/17

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (notwendiger Inhalt bei Anklage wegen

    Erfüllt die Anklage ihre Umgrenzungsfunktion nicht, ist sie unwirksam (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11, NStZ 2012, 85 mwN; vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10, BGHSt 56, 183, 185 f. Rn. 6 und vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 aaO; Beschluss vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, NStZ 1995, 245 mwN; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45).

    Fehlen derartige Angaben oder erweisen sie sich als ungenügend, kann dies für sich allein indes die Wirksamkeit der Anklage nicht in Frage stellen, da Mängel der Informationsfunktion ihre Wirksamkeit nicht berühren (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11, wistra 2012, 195, 197 Rn. 17 und vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10, BGHSt 56, 183, 185 Rn. 6 sowie Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, wistra 2008, 109, jeweils mwN); insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NJW 2010, 308 Rn. 92 mwN).

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen

    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (vgl. Senat, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10, BGHSt 56, 183, 185).

    Jede einzelne Tat muss sich als historisches Ereignis von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen des Angeschuldigten unterscheiden lassen, damit sich die Reichweite des Strafklageverbrauchs und Fragen der Verfolgungsverjährung eindeutig beurteilen lassen (Senat, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10, BGHSt 56, 183, 186).

    Wann die Tat in dem beschriebenen Sinne hinreichend umgrenzt ist, kann nicht abstrakt, sondern nur nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles festgelegt werden (Senat, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10, BGHSt 56, 183, 186).

  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10 mwN; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07 mwN); insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 mwN).

    Erfüllt die Anklage ihre Umgrenzungsfunktion nicht, ist sie unwirksam (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 mwN; BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09; BGH, Beschluss vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94 mwN; BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45).

  • OLG Stuttgart, 18.10.2019 - 2 Rv 16 Ss 795/19

    Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften: Wirksamkeit

    Eine Prozessvoraussetzung fehlt insbesondere dann, wenn die dem Verfahren zu Grunde liegende Anklage unwirksam ist, weil sie ihrer Umgrenzungsfunktion nicht genügt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2018 - 1 StR 370/17, NStZ 2018, 338; BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11, NJW 2012, 867; BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10, NJW 2011, 2308; KK/Ott, StPO, 8. Auflage 2019, § 260 Rn. 47).
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

    Aus ihr müssen die Verfahrensbeteiligten, namentlich der Angeklagte zum Zwecke seiner Verteidigung, zweifelsfrei entnehmen können, innerhalb welcher tatsächlicher Grenzen sich die Hauptverhandlung und die Urteilsfindung zu bewegen haben (vgl. BGH, a. a. O., juris Rdnr. 9; KG, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.), d. h. über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (vgl. BGH, Urteile vom 11. März 2020 - 2 StR 478/19 -, juris Rdnr. 10, und 2. März 2011 - 2 StR 524/10 -, juris Rdnr. 6 = BGHSt 56, 183 ff.; jeweils m. w. Nachw.).

    Fehlt es an den danach erforderlichen Angaben, betreffen Mängel die Umgrenzungsfunktion, sodass die Anklage unwirksam ist (ständ. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 10. April 2019 - 2 StR 430/17 -, juris Rdnr. 5, Urteile vom 9. Januar 2018 - 1 StR 370/17 -, juris Rdnr. 9 f., 2. März 2011, a. a. O., juris Rdnr. 6, und 11. März 2000, a. a. O., juris Rdnr. 9 f.; KG, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Mängel der Informationsfunktion der Anklage berühren hingegen deren Wirksamkeit nicht (ständ. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 2. März 2011, a. a. O., juris Rdnr. 6, und 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 -, juris Rdnr. 10).

  • BGH, 04.04.2017 - 2 StR 409/16

    Anklageschrift (erforderliche Konkretisierung der verfahrensgegenständlichen Tat:

    Die Anklageschrift hat die Aufgabe, den Verfahrensgegenstand im Sinne von § 151 StPO zu kennzeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 154 f.; Senat, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10, BGHSt 56, 183, 185).
  • OLG Celle, 03.07.2013 - 1 Ws 123/13

    Anforderungen an die Darstellung der Veruntreuung von Arbeitsentgelt wegen des

    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (vgl. BGHSt 44, 153 (156); 56, 183).

    Dies wäre nur anders zu sehen, wenn die einzelne Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge für eine bestimmte Person jeweils eine eigene prozessuale Tat darstellen würde (vgl. BGHSt 56, 183), was aber nicht der Fall ist.

    Da die Angeschuldigten über die Einzelheiten des Tatvorwurfs jedoch zu unterrichten sind, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Prozessverhalten darauf einzustellen (vgl. BGHSt 40, 44, 47), wird die Kammer im Laufe der Hauptverhandlung durch Hinweise nach § 265 Abs. 1 StPO den durch die Deutsche Rentenversicherung vorgenommenen Neuberechnungen und den Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft Rechnung zu tragen haben (vgl. BGHSt 56, 183 (191)).

  • OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer

    Auch bei Serienstraftaten ist aber eine Individualisierung nötig, wenn sie auch prozessual als selbständige Taten zu werten sind, etwa weil sie auch materiell-rechtlich in Realkonkurrenz stehen (vgl. BGH NStZ 2011, 418).
  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 3 Ws 269/15

    Mangelhafter Eröffnungsbeschluss bei unveränderter Zulassung einer gegen die

    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153 (156); BGH, Urteil vom 02. März 2011 - 2 StR 524/10, BGHSt 56, 183).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Mängel der Informationsfunktion berühren ihre Wirksamkeit dagegen nicht (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11 und vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, jeweils mwN); insoweit können Fehler auch noch in der Hauptverhandlung durch Hinweise entsprechend § 265 StPO geheilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NJW 2010, 308 mwN).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 242/16

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als

  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 478/19

    Inhalt der Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion der Anklage; Vorenthalten und

  • BGH, 08.08.2012 - 1 StR 296/12

    Wirksame Anklageschrift und wirksamer Eröffnungsbeschluss (Berechnungsdarstellung

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

  • BGH, 12.02.2014 - 2 StR 308/13

    Gegenstand des Urteils (Aburteilung der gesamten angeklagten Tat unter allen

  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

  • LG Detmold, 20.04.2018 - 23 KLs 8/18
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