Rechtsprechung
OLG München, 15.02.2011 - 4St RR 167/10, 4 StRR 167/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Steuerhinterziehung: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen des Tatgerichts im Hinblick auf die Abgrenzung von vorsätzlichem und leichtfertigem Handeln
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz)
Abgrenzung zwischen Vorsatz und Leichtfertigkeit bei Steuerverkürzung
Verfahrensgang
- OLG München, 15.02.2010 - 4St RR 167/10
- OLG München, 15.02.2011 - 4St RR 167/10, 4 StRR 167/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 247
- StRR 2011, 235
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.01.1988 - 3 StR 450/87
Kenntnis eines Spenders hinsichtlich der Verwendung von Parteispenden - Vorsatz …
Auszug aus OLG München, 15.02.2011 - 4St RR 167/10
§ 378 AO wirkt in solchen Fällen wie ein Auffangtatbestand (BGH v. 13.1.1998, 3 StR 450/87, zitiert nach juris Rdn. 15).Leichtfertigkeit bezeichnet einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit, die nahe an den Vorsatz grenzt, sie kann nicht nur bei bewusster, sondern auch bei unbewusster Fahrlässigkeit vorliegen (BGH v. 13.1.1988, 3 StR 450/87, zitiert nach juris Rdn. 23).
25 c) Die Feststellung von Vorsatz oder Leichtfertigkeit ist Tatfrage, mit der sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles sowie der Kenntnisse und der Erkenntnismöglichkeiten des Täters auseinanderzusetzen hat (BGH v. 13.1.1988, aaO zitiert nach juris Rdn. 23).
- BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08
Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von …
Auszug aus OLG München, 15.02.2011 - 4St RR 167/10
Nur dann kann das Revisionsgericht auf die Sachrüge hin gemäß § 337 StPO prüfen, ob bei der rechtlichen Würdigung eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (BGH v. 12.5.2009, 1 StR 718/08, zitiert nach juris Rdn. 11).Allerdings muss im Urteil zweifelsfrei erkennbar sein, dass das Tatgericht eine eigenständige Steuerberechnung durchgeführt hat, da dies zu seinen mit der Rechtsanwendung verbundenen Pflichten gehört (BGH v. 12.5.2009, aaO Rdn. 17, 20f.).
- BGH, 07.04.1978 - 5 StR 48/78
Vorliegen einer Steuerverkürzung - Möglichkeit eines Rechenfehlers des Gerichts - …
Auszug aus OLG München, 15.02.2011 - 4St RR 167/10
Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall grundsätzlich nicht nur die Summe der vorsätzlich verkürzten Steuern, sondern auch deren Berechnung im Einzelnen angeben (BGH v. 7.4.1978, 5 StR 48/78, zitiert nach juris Rdn. 2).Dies ist noch nicht der Fall, wenn der Täter die Höhe eines Anspruchs lediglich erkennen konnte, jedoch nicht erkannt hat (vgl. BGH v. 7.4.1978, aaO zitiert nach juris Rdn. 7).
- BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem …
Auszug aus OLG München, 15.02.2011 - 4St RR 167/10
24 b) Zum Inhalt des für § 370 AO erforderlichen Vorsatzes gehört, dass der Täter den nach Grund und Höhe bestimmten Steueranspruch kennt oder wenigstens für möglich hält und ihn auch verkürzen will (BGH v. 16.12.2009, 1 StR 491/09, zitiert nach juris Rdn. 37).Leichtfertig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falles und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten wird (BGH v. 16.12.2009 aaO zitiert nach juris Rdn. 40).
- BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11
Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die …
Der Hinterziehungsvorsatz setzt deshalb weder dem Grunde noch der Höhe nach eine sichere Kenntnis des Steueranspruchs voraus (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09 Rn. 37, HFR 2010, 866; zu strenge Anforderungen OLG München, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 4 St RR 167/10 mit Anm. Roth, StRR 2011, 235).