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   OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47 - 48/11 H, 1 Ws 47/11 H, 1 Ws 48/11 H   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7894
OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47 - 48/11 H, 1 Ws 47/11 H, 1 Ws 48/11 H (https://dejure.org/2011,7894)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.02.2011 - 1 Ws 47 - 48/11 H, 1 Ws 47/11 H, 1 Ws 48/11 H (https://dejure.org/2011,7894)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 1 Ws 47 - 48/11 H, 1 Ws 47/11 H, 1 Ws 48/11 H (https://dejure.org/2011,7894)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Anklage, Nachbesserung, Rückgabe, Verfahrensverzögerung

  • openjur.de

    §§ 203, 204, 202, 207 Abs. 2 Nr. 1, 200 Abs. 1 StPO

  • openjur.de

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens: Anforderungen an die Rückgabe einer Anklageschrift; hinreichender Tatverdacht bei einem Teil der Tatvorwürfe

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgabe einer grundsätzlichen den Vorgaben entsprechenden Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft bei fehlendem Ausgleich der vorhandenen Defizite durch Anordnung einzelner Beweiserhebungen; Voraussetzungen für die Rückgabe der Anklageschrift an die StA; Eröffnung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Rückgabe der Anklageschrift an die StA; Eröffnung des Hauptverfahrens bzw. dessen Ablehnung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Schwerer Bandendiebstahl; Haftprüfung nach §§ 121 , 122 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Fehlgeschlagene/unzulässige Nachbesserung im Strafverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Erörterungen meets Beschleunigungsgrundsatz - wer gewinnt?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 251
  • StV 2011, 467
  • StRR 2011, 238
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05

    Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11
    Dabei kann auch bei einer festgestellten Verzögerung die Haftfortdauer gerechtfertigt sein, wenn die dadurch verursachte Verfahrensverlängerung in Relation zu dem bei wertender Betrachtung erforderlichen Zeitbedarf geringfügig ist und entsprechend dem Gewicht der zu ahndenden Straftat als unerheblich angesehen werden kann (BVerfG NStZ 2005, 456; StV 2006, 703, 704; NStZ 2006, 47, 48; NJW 2006, 672, 674; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 250, 251; Schultheis in: KK-StPO 6.Aufl. § 121 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11
    Dabei kann auch bei einer festgestellten Verzögerung die Haftfortdauer gerechtfertigt sein, wenn die dadurch verursachte Verfahrensverlängerung in Relation zu dem bei wertender Betrachtung erforderlichen Zeitbedarf geringfügig ist und entsprechend dem Gewicht der zu ahndenden Straftat als unerheblich angesehen werden kann (BVerfG NStZ 2005, 456; StV 2006, 703, 704; NStZ 2006, 47, 48; NJW 2006, 672, 674; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 250, 251; Schultheis in: KK-StPO 6.Aufl. § 121 Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11
    (1) Eine Anklageschrift kann noch vor ihrer Mitteilung nach § 201 Abs. 1 StPO an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben werden, wenn sie nicht den Vorgaben des § 200 Abs. 1 StPO entspricht (OLG Frankfurt NStZ 2003, 146; Paeffgen in: SK-StPO 4. Aufl. § 201 Rdnr. 3; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 200 Rdnr. 26).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94

    Fehlerhafte Anklageschrift (mangelhafte Darstellung des wesentlichen Ergebnisses

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11
    Alle Angeschuldigten waren hinreichend identifiziert und die ihnen zur Last gelegten Taten so genau bezeichnet, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und eine Unterscheidbarkeit von vergleichbaren Vorgängen gewährleistet war (vgl. BGH NStZ 1995, 297).
  • KG, 20.04.2004 - 1 HEs 54/04

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate: Wichtiger Grund notwendiger

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11
    Da aufgrund der bandenmäßigen Begehungsweise einheitliche Ermittlungen zu führen waren und nur eine einheitliche Anklageerhebung erfolgen konnte, müssen sich die Angeschuldigten den gesamten entstandenen Zeitbedarf zurechnen lassen, auch wenn er in Teilen nicht durch von ihnen begangene Taten ausgelöst worden ist (KG NStZ 2006, 524; Paeffgen in: SK-StPO 4. Aufl. § 121 Rdnr. 14; Schultheiss in: KK-StPO 6. Auflage § 121 RdNr. 14 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 1 Ws 948/99

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen und Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11
    Dabei kann auch bei einer festgestellten Verzögerung die Haftfortdauer gerechtfertigt sein, wenn die dadurch verursachte Verfahrensverlängerung in Relation zu dem bei wertender Betrachtung erforderlichen Zeitbedarf geringfügig ist und entsprechend dem Gewicht der zu ahndenden Straftat als unerheblich angesehen werden kann (BVerfG NStZ 2005, 456; StV 2006, 703, 704; NStZ 2006, 47, 48; NJW 2006, 672, 674; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 250, 251; Schultheis in: KK-StPO 6.Aufl. § 121 Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1970 - 4 ARs 43/70

    Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei einer bereits für zulässig erklärten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11
    Fluchtgefahr ist anzunehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der der Begehung einer Straftat dringend Verdächtige den Fortgang des Verfahren zumindest vorübergehend behindern wird, in dem er für Ladungen und Vollstreckungsmaßnahmen nicht zur Verfügung steht (BGHSt 23, 380, 384; Hilger, in: LK 26. Auflage, § 112 Rdnr. 32 m. w. N.).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11
    Dabei kann auch bei einer festgestellten Verzögerung die Haftfortdauer gerechtfertigt sein, wenn die dadurch verursachte Verfahrensverlängerung in Relation zu dem bei wertender Betrachtung erforderlichen Zeitbedarf geringfügig ist und entsprechend dem Gewicht der zu ahndenden Straftat als unerheblich angesehen werden kann (BVerfG NStZ 2005, 456; StV 2006, 703, 704; NStZ 2006, 47, 48; NJW 2006, 672, 674; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 250, 251; Schultheis in: KK-StPO 6.Aufl. § 121 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11
    Dabei kann auch bei einer festgestellten Verzögerung die Haftfortdauer gerechtfertigt sein, wenn die dadurch verursachte Verfahrensverlängerung in Relation zu dem bei wertender Betrachtung erforderlichen Zeitbedarf geringfügig ist und entsprechend dem Gewicht der zu ahndenden Straftat als unerheblich angesehen werden kann (BVerfG NStZ 2005, 456; StV 2006, 703, 704; NStZ 2006, 47, 48; NJW 2006, 672, 674; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 250, 251; Schultheis in: KK-StPO 6.Aufl. § 121 Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11
    22 (2) Entspricht eine Anklageschrift den Vorgaben des § 200 Abs. 1 StPO kommt ihre Rückgabe an die Staatsanwaltschaft nur noch dann in Betracht, wenn die zugrunde liegenden Ermittlungen so unzureichend sind, dass über eine Eröffnung des Hauptverfahrens nicht sachgerecht entschieden werden kann und die vorhandenen Defizite auch durch die Anordnung einzelner Beweiserhebungen nach § 202 StPO nicht mehr ausgeglichen werden können (OLG Karlsruhe wistra 2004, 276, 279; Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 202 Rdnr. 4; Paeffgen in: SK-StPO 4. Aufl. § 202 Rdnr. 2).
  • AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm

    Das Gericht ist weder dazu befugt noch ist es dessen Aufgabe, die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu übernehmen (OLG Celle, Beschluss vom 19.7.2011 - 1 Ws 271/11 und 274/11 = BeckRS 2011, 19677; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.2.2011 - 1 Ws 47/11 und 48/11 = NStZ-RR 2011, 251; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1.9.2003 - 1 Ws 235/03 = BeckRS 2004, 1804 Rn. 27; LG Berlin, Beschluss vom 12.3.2003 - 534 Qs 31/03 = NStZ 2003, 504 Rn. 3; MüKo StPO/ Wenske § 202 Rn. 19).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2015 - 4 W 338/15

    Strafverfahren: Begründung des Gerichtsstands des Ergreifungsorts; Dauer der

    Eine von ihr möglicherweise nur beabsichtigte Nachbesserung, wie sie im Vermerk des staatsanwaltschaftlichen Sachbearbeiters vom 13. November 2013 gegenüber dem Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft anklingt, ist damit tatsächlich nicht erfolgt und wäre auch auf eine Anregung des Vorsitzenden des Landgerichts schon deshalb nicht (mehr) zulässig, weil die Anklage vom 26. Februar 2009 bereits gemäß § 201 StPO mitgeteilt war (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 146; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2011, 251).
  • KG, 05.04.2012 - 4 Ws 31/12

    Unzulässigkeit eines nachträglichen Ablehnungsgesuchs

    Entscheidet das Gericht im Beschlusswege, so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 1264/08 - BGH, Beschluss vom 29. Februar 2012 - 2 StR 411/11 [bei juris]; BGH NStZ 1993, 600; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 25 Rdn. 11 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 3. Juni 2011 - (4) 1 Ss 187/11 (117/11) - KG, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 Ws 47/11 -).
  • KG, 27.10.2011 - 1 Ws 80/11

    Verfahrenskosten; Erforderlichkeit einer Grundentscheidung bei Entscheidungen in

    Der Übersendung des Schriftstücks an die Verteidigerin hat keine Heilung des Mangels nach den §§ 37 StPO , 189 ZPO bewirkt, da es an einem Zustellungswillen fehlte (vgl. Senat, Beschluß vom 24. Juni 2011 - 1 Ws 48/11 -).
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