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   OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09 (RVG)   

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https://dejure.org/2010,3862
OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09 (RVG) (https://dejure.org/2010,3862)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.07.2010 - I Ws 384/09 (RVG) (https://dejure.org/2010,3862)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. Juli 2010 - I Ws 384/09 (RVG) (https://dejure.org/2010,3862)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Antragsbegründung

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Antragsbegründung

  • openjur.de

    Berücksichtigung des arbeitsteiligen Vorgehens mehrerer Verteidiger bei Zuerkennung einer Pauschvergütung

  • openjur.de

    § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG
    Zur Zuerkennung einer Pauschvergütung in einem besonders schwierigen und umfangreichen Fall; arbeitsteiliges Vorgehen mehrerer Verteidiger

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 51 Abs 1 RVG, § 140 StPO, §§ 140 ff StPO
    Vergütungsfestsetzungsverfahren für Pflichtverteidiger: Zuerkennung einer Pauschvergütung bei arbeitsteiliger Tätigkeit mehrerer Verteidiger und langer Verfahrensdauer

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Pauschvergütung des Pflichtverteidigers

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Pauschvergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pauschgebührantrag: Schreiben, begründen, schreiben, begründen, schreiben….

  • IWW (Leitsatz)

    Pauschvergütung bei arbeitsteiligem Zusammenwirken mehrerer Verteidiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 326 (Ls.)
  • StRR 2011, 242
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Anders als noch unter Geltung von § 99 BRAGO a.F. ist durch die teilweise deutliche Anhebung der Regelpflichtverteidigervergütung, die Einführung von Sondergebührentatbeständen im RVG und das in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG neu aufgenommene Kriterium der "Unzumutbarkeit" vom Gesetzgeber deutlich gemacht worden, dass die Zuerkennung einer Pauschvergütung an den Pflichtverteidiger nicht der Normal-, sondern der Ausnahmefall sein soll (vgl. BT-Drs. 15/1971, S. 201 f.; OLG Frankfurt NJW 06, 457; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.03.2006 - 2 AR 73/05; so wohl auch OLG Jena, Beschl. vom 09.01.2006 - AR (s) 149/05; vgl. zum Kriterium der Zumutbarkeit unter der Geltung von § 99 BRAGO a.F. auch BVerfGE 68, 237, 254 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04).

    Dass der Vergütungsanspruch des bestellten Verteidigers unter den als angemessen geltenden Rahmengebühren des Wahlverteidigers liegt, ist durch einen vom Gesetzgeber im Sinne des Gemeinwohls vorgenommenen Interessenausgleich, der auch das Interesse des Verteidigers an der Einschränkung des Kostenrisikos berücksichtigt, gerechtfertigt, sofern die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 68, 237 ; BVerfG NJW 2001, 1269; BVerfG RVGreport 07, 263).

  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.07.2004 - 5 StR 412/03 - das Urteil des Landgerichts Rostock vollumfänglich mit den zugrundeliegenden Feststellungen auf und stellte das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs der Untreue wegen Verfolgungsverjährung ein.

    Im ersten Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (5 StR 412/03) wurden von dem Angeklagten zusätzlich die Rechtsanwälte B., Dr. A. und C. mit seiner Verteidigung beauftragt, von denen zwei umfangreiche Rechtsmittelbegründungen fertigten.

  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Anders als noch unter Geltung von § 99 BRAGO a.F. ist durch die teilweise deutliche Anhebung der Regelpflichtverteidigervergütung, die Einführung von Sondergebührentatbeständen im RVG und das in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG neu aufgenommene Kriterium der "Unzumutbarkeit" vom Gesetzgeber deutlich gemacht worden, dass die Zuerkennung einer Pauschvergütung an den Pflichtverteidiger nicht der Normal-, sondern der Ausnahmefall sein soll (vgl. BT-Drs. 15/1971, S. 201 f.; OLG Frankfurt NJW 06, 457; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.03.2006 - 2 AR 73/05; so wohl auch OLG Jena, Beschl. vom 09.01.2006 - AR (s) 149/05; vgl. zum Kriterium der Zumutbarkeit unter der Geltung von § 99 BRAGO a.F. auch BVerfGE 68, 237, 254 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 2 AR 73/05

    Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Anders als noch unter Geltung von § 99 BRAGO a.F. ist durch die teilweise deutliche Anhebung der Regelpflichtverteidigervergütung, die Einführung von Sondergebührentatbeständen im RVG und das in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG neu aufgenommene Kriterium der "Unzumutbarkeit" vom Gesetzgeber deutlich gemacht worden, dass die Zuerkennung einer Pauschvergütung an den Pflichtverteidiger nicht der Normal-, sondern der Ausnahmefall sein soll (vgl. BT-Drs. 15/1971, S. 201 f.; OLG Frankfurt NJW 06, 457; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.03.2006 - 2 AR 73/05; so wohl auch OLG Jena, Beschl. vom 09.01.2006 - AR (s) 149/05; vgl. zum Kriterium der Zumutbarkeit unter der Geltung von § 99 BRAGO a.F. auch BVerfGE 68, 237, 254 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04).
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08

    Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Auf die hiergegen erneut eingelegte Revision des Angeklagten stellte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 24.03.2009 - 5 StR 353/08 - das Verfahren nach § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit der Angeklagte wegen Bankrotts in vier Fällen und wegen Betrugs zum Nachteil dreier Arbeitnehmer verurteilt worden war.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05

    Pflichtverteidigerkosten nach neuem Recht: Voraussetzungen der Bewilligung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Anders als noch unter Geltung von § 99 BRAGO a.F. ist durch die teilweise deutliche Anhebung der Regelpflichtverteidigervergütung, die Einführung von Sondergebührentatbeständen im RVG und das in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG neu aufgenommene Kriterium der "Unzumutbarkeit" vom Gesetzgeber deutlich gemacht worden, dass die Zuerkennung einer Pauschvergütung an den Pflichtverteidiger nicht der Normal-, sondern der Ausnahmefall sein soll (vgl. BT-Drs. 15/1971, S. 201 f.; OLG Frankfurt NJW 06, 457; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.03.2006 - 2 AR 73/05; so wohl auch OLG Jena, Beschl. vom 09.01.2006 - AR (s) 149/05; vgl. zum Kriterium der Zumutbarkeit unter der Geltung von § 99 BRAGO a.F. auch BVerfGE 68, 237, 254 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04).
  • OLG Jena, 09.01.2006 - AR (S) 149/05

    Vergütung eines vor Rechtsänderung bestellten Zeugenbeistands

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Anders als noch unter Geltung von § 99 BRAGO a.F. ist durch die teilweise deutliche Anhebung der Regelpflichtverteidigervergütung, die Einführung von Sondergebührentatbeständen im RVG und das in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG neu aufgenommene Kriterium der "Unzumutbarkeit" vom Gesetzgeber deutlich gemacht worden, dass die Zuerkennung einer Pauschvergütung an den Pflichtverteidiger nicht der Normal-, sondern der Ausnahmefall sein soll (vgl. BT-Drs. 15/1971, S. 201 f.; OLG Frankfurt NJW 06, 457; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.03.2006 - 2 AR 73/05; so wohl auch OLG Jena, Beschl. vom 09.01.2006 - AR (s) 149/05; vgl. zum Kriterium der Zumutbarkeit unter der Geltung von § 99 BRAGO a.F. auch BVerfGE 68, 237, 254 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04).
  • BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99

    Zur Reisekostenerstattung für Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Dass der Vergütungsanspruch des bestellten Verteidigers unter den als angemessen geltenden Rahmengebühren des Wahlverteidigers liegt, ist durch einen vom Gesetzgeber im Sinne des Gemeinwohls vorgenommenen Interessenausgleich, der auch das Interesse des Verteidigers an der Einschränkung des Kostenrisikos berücksichtigt, gerechtfertigt, sofern die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 68, 237 ; BVerfG NJW 2001, 1269; BVerfG RVGreport 07, 263).
  • OLG Rostock, 10.05.2002 - I Ws 199/02

    Möglichkeit der Bestellung eines Verteidigers neben einem bereits vorhandenen

    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Der Antragsteller wurde dem Angeklagten auf entsprechende Beschwerde mit Senatsbeschluss vom 10.05.2002 - I Ws 199/02 - neben Rechtsanwalt D. als weiterer, weil im Gerichtssprengel niedergelassener, Pflichtverteidiger beigeordnet.
  • OLG Rostock, 17.02.2003 - I Ws 2/03
    Auszug aus OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, kommt jedoch bereits eine Erhöhung der Vergütung des Pflichtverteidigers auf den Höchstbetrag der Wahlverteidigergebühren nur in außergewöhnlichen Strafverfahren und eine Überschreitung der Wahlverteidiger-Höchstgebühr allenfalls in extrem umfangreichen und schwierigen Verfahren in Betracht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. Februar 2003 - I Ws 2/03 - und vom 12.01.2006 - I Ws 253/05), in denen auch einem Pauschvergütungsantrag nach § 42 RVG zu entsprechen wäre.
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    16 Die Bewilligung einer Pauschgebühr soll nach dem Willen des Gesetzgebers, der mit dem am 01.07.2004 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718) die Vergütung der Rechtsanwälte insbesondere für den Bereich der Pflichtverteidigung erheblich verbessert hat, Ausnahmecharakter haben (BT-Drucks. 15/1971, S. 201, 202; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 296 Rdn. 3 nach juris; OLG Hamm Beschlüsse vom 23.07.2012 - 5 RVGs 65/12, Rdn. 4 nach juris, und vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 47 nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326 Rdn. 13 nach juris mwN.; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl., § 51 Rdn. 1, 10).

    Die Tätigkeit mehrerer Verteidiger für einen Angeklagten kann durch eine entsprechende Arbeitsteilung, die ein arbeitsökonomisches Vorgehen unter den Verteidigern ermöglicht (vgl. Fromm NJW 2013, 357, 358), zu einer Kompensation sowohl hinsichtlich der Schwierigkeit der Sache als auch hinsichtlich des Umfangs führen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 19 nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326 Rdn. 15 ff. nach juris; Burhoff, RVG aaO. § 51 Rdn. 162 m.w.N.).

    Ein solcher Fall wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn die Arbeitskraft des Verteidigers über einen längeren Zeitraum hinweg nahezu ausschließlich für seine Pflichtverteidigertätigkeit in Anspruch genommen wird oder eine Beschränkung selbst auf die Rahmenhöchstgebühr des Wahlverteidigers in einem grob unbilligen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts stehen und diesem ein unzumutbares Sonderopfer abverlangen würde (vgl. KG NStZ-RR 2013, 232 Rdn. 4 nach juris; OLG Bremen StraFo 2012, 39 Rdn. 6 nach juris; OLG Hamm NJW 2007, 311 Rdn. 12 nach juris; JurBüro 1999, 134 Rdn. 5 nach juris; JurBüro 1999, 134 Rdn. 8 nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326 Rdn. 12 f. nach juris; OLG Saarbrücken StRR 2011, 121 Rdn. 20 nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2015 - 3 AR 65/14

    Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr im Verfahren vor dem

    Die Antragstellerin war damit nicht während der gesamten Verhandlungsdauer mit dem zumindest überwiegenden Teil ihrer Arbeitskraft allein durch die in Rede stehende Sache gebunden (vgl. auch OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326, für die lange Zeitdauer eines Verfahrens als Grund für die Zuerkennung einer Pauschvergütung).
  • OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bescheidung eines Antrags ohne Eingehen

    Sind - wie vorliegend der Antragsteller und RA E aus K2 - mehrere Verteidiger für den Angeklagten tätig geworden, so wird durch die dann in der Regel erfolgende Arbeitsteilung sowohl hinsichtlich der Schwierigkeit der Sache als auch hinsichtlich des Umfangs eine Kompensation erfolgen (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326).
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