Rechtsprechung
   BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11   

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BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11 (https://dejure.org/2011,3012)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2011 - 1 StR 295/11 (https://dejure.org/2011,3012)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11 (https://dejure.org/2011,3012)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 266a Abs. 2 StGB; § 13 StGB; § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 370 AO
    Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen beim betrugsähnlichen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Drückerkolonne; Arbeitgeberbegriff; Berechnungsdarstellung; Erfolgsdelikt; Kausalität und funktionaler Zusammenhang)

  • lexetius.com

    StGB § 266a Abs. 2

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266a Abs 1 StGB, § 266a Abs 2 StGB
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei den Tatbestand des § 266a Abs. 2 StGB erfüllenden, illegalen Beschäftigungsverhältnissen als tatbestandsausschließend

  • rewis.io

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266a Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    § 266a StGB
    § 266a StGB: Erstaunliches zur Unterlassungsdogmatik

  • IWW (Leitsatz)

    § 266a StGB
    § 266a StGB: Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitragsvorenthaltung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei der illegalen Beschäftigung - Die Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung wirkt bei § 266a Abs. 2 StGB regelmäßig nicht tatbestandsausschließend

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Auslegung eines missglückten Tatbestandes - Die neue Rechtsprechung des BGH zu § 266a Abs. 2 StGB und deren Folgen für § 266a Abs. 1 StGB (Prof. Dr. Petra Wittig; HRRS 2/2012, 63-67)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3047
  • NStZ 2012, 94
  • StV 2012, 16
  • StRR 2011, 367
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11
    Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen, die den Tatbestand des § 266a Abs. 2 erfüllen, wirkt die Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung - anders als im originären Anwendungsbereich des § 266a Abs. 1 StGB (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318) - regelmäßig nicht tatbestandsausschließend.

    Dessen ungeachtet wirkt in Fällen der vorliegenden Art - d.h. bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen - die Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung - anders als im originären Anwendungsbereich des § 266a Abs. 1 StGB (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318) - regelmäßig nicht tatbestandsausschließend.

    Die bei Verwirklichung des Tatbestandes des § 266a Abs. 1 StGB als echtem Unterlassensdelikt geltenden allgemeinen Grundsätze, wonach dem Handlungspflichtigen die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht möglich und zumutbar sein müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 320), können daher hinsichtlich der Tatbestandsalternative des § 266a Abs. 2 Nr. 1 StGB von vornherein keine Anwendung finden.

    Hinzu kommt, dass im Hinblick auf eine eventuelle Unmöglichkeit der Zahlung der Arbeitnehmeranteile in Fällen der vorliegenden Art regelmäßig ein schuldhaftes Vorverhalten gegeben ist ("omissio libera in causa", vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 320 ff.), so dass die Unmöglichkeit der Zahlung der Beiträge zum Fälligkeitszeitpunkt ohnehin nicht tatbestandsausschließend wirken würde (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Mai 1987 - 3 StR 460/86, wistra 1987, 290, 291 f.).

  • Drs-Bund, 02.03.2004 - BT-Drs 15/2573
    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11
    Der Zusammenhang ist vielmehr wie im Fall des gleichlautenden § 370 Abs. 1 AO funktional zu verstehen (vgl. Wiedner aaO), was auch der Absicht des Gesetzgebers entspricht, die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Verletzung von Erklärungspflichten in Anlehnung an § 370 AO unter Strafe zu stellen (BT-Drucks. 15/2573 S. 28).

    Denn der Gesetzgeber beabsichtigte insoweit eine einheitliche Anwendung beider Absätze in der Praxis (BT-Drucks. 15/2573 S. 28), die im Hinblick auf den über das schlichte Nichtzahlen der angemeldeten Sozialversicherungsbeiträge hinausgehenden Unrechtsgehalt der Taten auch geboten ist.

    Mit der Einführung des neuen § 266a Abs. 2 StGB durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I, 1842) sollten die Strafbarkeitslücken geschlossen werden, die bis dahin in Fällen des Beitragsbetrugs gegeben waren (vgl. BT-Drucks. 15/2573 S. 28).

  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 460/86

    Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11
    Hinzu kommt, dass im Hinblick auf eine eventuelle Unmöglichkeit der Zahlung der Arbeitnehmeranteile in Fällen der vorliegenden Art regelmäßig ein schuldhaftes Vorverhalten gegeben ist ("omissio libera in causa", vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 320 ff.), so dass die Unmöglichkeit der Zahlung der Beiträge zum Fälligkeitszeitpunkt ohnehin nicht tatbestandsausschließend wirken würde (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Mai 1987 - 3 StR 460/86, wistra 1987, 290, 291 f.).

    Der Tatbestand des § 263 StGB war in Fällen der vorliegenden Art nach zutreffender Auffassung bereits dann erfüllt, wenn die Beitragsforderungen irrtumsbedingt nicht festgesetzt und beigetrieben wurden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 4 StR 477/83, wistra 1984, 66, 67; BGH, Urteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 278/83, BGHSt 32, 236, 240; BGH, Urteil vom 13. Mai 1987 - 3 StR 460/86, wistra 1987, 290, 291 f.; a.A. obiter dictum BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02, NJW 2003, 1821, 1824).

  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11
    Der Tatbestand des § 263 StGB war in Fällen der vorliegenden Art nach zutreffender Auffassung bereits dann erfüllt, wenn die Beitragsforderungen irrtumsbedingt nicht festgesetzt und beigetrieben wurden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 4 StR 477/83, wistra 1984, 66, 67; BGH, Urteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 278/83, BGHSt 32, 236, 240; BGH, Urteil vom 13. Mai 1987 - 3 StR 460/86, wistra 1987, 290, 291 f.; a.A. obiter dictum BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02, NJW 2003, 1821, 1824).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 278/83

    Arbeitnehmerüberlassung - Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen - Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11
    Der Tatbestand des § 263 StGB war in Fällen der vorliegenden Art nach zutreffender Auffassung bereits dann erfüllt, wenn die Beitragsforderungen irrtumsbedingt nicht festgesetzt und beigetrieben wurden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 4 StR 477/83, wistra 1984, 66, 67; BGH, Urteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 278/83, BGHSt 32, 236, 240; BGH, Urteil vom 13. Mai 1987 - 3 StR 460/86, wistra 1987, 290, 291 f.; a.A. obiter dictum BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02, NJW 2003, 1821, 1824).
  • BGH, 20.10.1983 - 4 StR 477/83
    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11
    Der Tatbestand des § 263 StGB war in Fällen der vorliegenden Art nach zutreffender Auffassung bereits dann erfüllt, wenn die Beitragsforderungen irrtumsbedingt nicht festgesetzt und beigetrieben wurden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 4 StR 477/83, wistra 1984, 66, 67; BGH, Urteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 278/83, BGHSt 32, 236, 240; BGH, Urteil vom 13. Mai 1987 - 3 StR 460/86, wistra 1987, 290, 291 f.; a.A. obiter dictum BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02, NJW 2003, 1821, 1824).
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11
    Zudem bietet die Berechnungsdarstellung die Möglichkeit zu kontrollieren, ob die im konkreten Fall erheblichen Tatsachen im angefochtenen Urteil festgestellt sind (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639).
  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11
    Dem steht auch die von der Revision angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Juni 2010 (5 AZR 332/09, NJW 2010, 2455) nicht entgegen.
  • BGH, 08.07.2009 - 1 StR 150/09

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ("Spesenzahlungen" als

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11
    Bereits aus diesem Grund greift die Einschränkung des § 1 ArEV bzw. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 StR 150/09, NStZ-RR 2009, 339).
  • BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; Arbeitgeber;

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11
    Liegt danach ein Arbeitsverhältnis vor, können die Vertragsparteien die sich hieraus ergebenden Beitragspflichten nicht durch eine abweichende vertragliche Gestaltung beseitigen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09, NStZ 2010, 337 mwN).
  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19

    Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Der Bundesgerichtshof hat dessen Einordnung als echtes Unterlassungsdelikt stets ausdrücklich abgelehnt (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 - 5 StR 288/11, BGHSt 57, 175 Rn. 22 und vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11, BGHR StGB § 266a Abs. 2 Leistungsfähigkeit 1) und den Charakter als Erfolgsdelikt betont (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11 aaO und vom 18. Mai 2010 - 1 StR 111/10 Rn. 19).

    Das tatbestandliche Verhalten dieses Delikts erschöpft sich nicht im schlichten Nichtzahlen der fälligen Sozialversicherungsbeiträge; das Vorenthalten ist vielmehr Folge der vorausgegangenen tatbestandsmäßigen Handlungen (so zuletzt insbesondere BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11, BGHR StGB § 266a Abs. 2 Leistungsfähigkeit 1).

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Das Vorenthalten im Sinne des § 266a Abs. 1 StGB ist mit der schlichten Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11 BGHR StGB § 266a Abs. 2 Leistungsfähigkeit 1).
  • BGH, 24.06.2015 - 1 StR 76/15

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitnehmers;

    Die Arbeitnehmerstellung zeichnet sich gemeinhin vor allem dadurch aus, dass der Arbeiter weisungsabhängig und in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden ist (vgl. vor allem Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, aber auch die strafrechtliche Rechtsprechung wie z.B. BGH, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 247 f.; Beschluss vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11, NJW 2011, 3047).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Der Senat muss vorliegend nicht entscheiden, ob an dieser Rechtsprechung uneingeschränkt festzuhalten ist, oder ob nicht vielmehr - um den gerade für Fälle eingetretener "Zahlungsknappheit" geschaffenen § 283 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 7 StGB nicht leerlaufen zu lassen - ein Geschäftsführer, der ein Unternehmen betreibt, so rechtzeitig Vorsorge zu treffen hat, dass das Führen der Bücher und Erstellen der Bilanzen gerade auch in der Krise, bei der dem Führen ordnungsgemäßer Bücher besondere Bedeutung zukommt, gewährleistet ist (vgl. zu § 266a StGB auch BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11).
  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 662/11

    Verhältnis des Betruges zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Der vorliegende konkrete Einzelfall gibt dem Senat keinen Anlass von der gefestigten Rechtsprechung abzuweichen, dass bei echten Unterlassungsdelikten wie § 266a Abs. 1 StGB und § 266a Abs. 2 Nr. 2 StGB die Taten erst beendet sind, wenn die Beitragspflicht erloschen ist, sei es durch Beitragsentrichtung, sei es durch Wegfall des Beitragsschuldners (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11; Senatsbeschluss vom 18. Mai 2010 - 1 StR 111/10 mwN; BGH, Beschluss vom 27. September 1991 - 2 StR 315/91).
  • BGH, 27.09.2011 - 1 StR 399/11

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff:

    Dementsprechend können die Vertragsparteien die sich aus einem Arbeitsverhältnis ergebenden Beitragspflichten nicht durch eine abweichende vertragliche Gestaltung beseitigen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11 mwN).
  • LG Kiel, 29.08.2018 - 3 KLs 7/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung:

    Maßgeblich sind für die rechtliche Bewertung die tatsächlichen Gegebenheiten (vgl. BGH, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 StR 76/15, Rn. 10; BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - 1 StR 626/12, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 11.08.2011 - 1 StR 295/11).
  • LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16

    Beginn der Verjährung bei Taten nach § 266a StGB

    Einigkeit besteht beim Tatbestand des § 266a StGB darüber, dass es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt handelt (BGHSt 47, 318; BGH, Beschluss vom 11.08.2011 - 1 StR 295/11; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 78a Rn 14, 266a Rn 14) und die Tat jeweils vollendet ist, wenn die Zahlung nicht fristgerecht zum Fälligkeitszeitpunkt, vorliegend jeweils der drittletzte Bankarbeitstag eines Monats (§ 23 Abs. 1 S. 2 SGB IV), erfolgt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - I-24 U 183/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5929
OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - I-24 U 183/05 (https://dejure.org/2011,5929)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2011 - I-24 U 183/05 (https://dejure.org/2011,5929)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - I-24 U 183/05 (https://dejure.org/2011,5929)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit der Vereinbarung eines Stundenhonorars in Höhe von 230,08 EUR für die Verteidigung in einem Strafverfahren; Anspruch eines Rechtsanwalts auf Zahlung eines restlichen Honorars auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung für die Verteidigung und Vertretung ...

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 611 BGB, § 3a RVG
    Nicht jeder falsche Zeitaufschrieb ist gleich Abrechnungsbetrug

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 611 BGB, § 3a RVG
    Nicht jeder falsche Zeitaufschrieb ist gleich Abrechnungsbetrug

  • rechtsportal.de

    BGB § 675; BGB § 611; RVG § 3a
    Prüfung der Angemessenheit eines nach Stunden berechneten Anwaltshonorars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stundenabrechnung: Honorarkürzung bei fehlenden Nachweisen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fehler im timesheet-Zeithonoravereinbarung hinfällig?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Dreimal OLG, zweimal BGH - nun hat es (endlich) ein Ende

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3311
  • AnwBl 2011, 871
  • AnwBl Online 2011, 206
  • StRR 2011, 367
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 37/10

    Vergütung des Rechtsanwalts: Herabsetzung des Zeithonorars für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Er hat den Rechtsstreit insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde und beider Revisionsverfahren an den Senat zurückverwiesen (Urt. v. 21.10.2010 IX ZR 37/10 , NJW 2011, 63).

    a) Nach dem zweiten, den Senat bindenden Revisionsurteil (BGH NJW 2011, 63) ist die Frage der Unangemessenheit des hier vereinbarten Honorars im Sinne des § 3 Abs. 3 BRAGO, der nur eine berufsspezifische gesetzliche Ausprägung des § 242 BGB darstellt, unter dem allgemeinen Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen Treu und Glauben im Rechtsverkehr zu beurteilen.

    Es muss demnach ein krasses, evidentes Missverhältnis zwischen der anwaltlichen Leistung und ihrer Vergütung gegeben sein (BGH aaO, NJW 2011, 63).

    aa) Zwar gibt eine Überschreitung des vereinbarten Honorars um mehr als das Fünffache des gesetzlichen Honorars auch nach der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung unverändert Anlass, nach der Angemessenheit der Vergütung zu fragen (BGH NJW 2011, 63, 66 [ juris Tz. 33 ]; NJW 2010, 1364, 1368 [ juris Tz. 48 ]).

    Vielmehr kann auch in nicht durch derartige tatsächliche Verhältnisse geprägten Gestaltungen das Vertrauen in die Integrität der Anwaltschaft im Blick auf die Vergütungshöhe dann nicht beeinträchtigt sein, wenn dem Anwalt der Nachweis gelingt, dass die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände gleichwohl angemessen ist (BGH NJW 2010, 1364, 1368; 2011, 63, 66).

    Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung des Senats bestätigt (vgl. BGH NJW 2011, 63, 66 sub Nr. 4 [ juris Tz. 28 f. ]).

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Es ist also danach zu fragen, ob sich das Festhalten des Rechtsanwalts an der getroffenen Vereinbarung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, die regelmäßig vollständig erst bei Mandatsende vorliegen und beurteilt werden können (vgl. BGH aaO.; BGH NJW 2010, 1364; 2005, 2142 [ juris Tz. 16 ], Senat OLGR 1996, 211, als ein unerträgliches Ergebnis und deshalb als unzumutbar darstellt.

    Für eine Herabsetzung ist danach nur Raum, wenn es unter Berücksichtigung aller Umstände unerträglich und mit den Grundsätzen des § 242 BGB unvereinbar wäre, den Mandanten an seinem Honorarversprechen festzuhalten (BGH NJW 2010, 1364 [ juris Tz. 87 ] m. w. Nachw.).

    aa) Zwar gibt eine Überschreitung des vereinbarten Honorars um mehr als das Fünffache des gesetzlichen Honorars auch nach der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung unverändert Anlass, nach der Angemessenheit der Vergütung zu fragen (BGH NJW 2011, 63, 66 [ juris Tz. 33 ]; NJW 2010, 1364, 1368 [ juris Tz. 48 ]).

    Vielmehr kann auch in nicht durch derartige tatsächliche Verhältnisse geprägten Gestaltungen das Vertrauen in die Integrität der Anwaltschaft im Blick auf die Vergütungshöhe dann nicht beeinträchtigt sein, wenn dem Anwalt der Nachweis gelingt, dass die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände gleichwohl angemessen ist (BGH NJW 2010, 1364, 1368; 2011, 63, 66).

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2006 - 24 U 183/05

    Anforderungen an die Form einer Honorarvereinbarung; Rechtsfolgen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Der Senat hat auf dessen Berufung die Klage insgesamt abgewiesen (Urt. v. 29.08.2006 - juris ; BeckRS 2009, 23336 ).

    - einerseits zugunsten des Beklagten durch das Urteil vom 29. August 2006 (I-24 U 183/05) hinsichtlich eines erstinstanzlich zuerkannten, aber vom Senat unter Teilabänderung des angefochtenen Urteils rechtskräftig abgewiesenen Teilbetrags von 64.163,04 EUR nebst Zinsen (Gebührenforderung) und.

    - andererseits zugunsten des Klägers durch das Urteil vom 18. Februar 2010 (I-24 U 183/05) hinsichtlich eines ebenfalls erstinstanzlich zugesprochenen und vom Senat bestätigten Teilbetrags von 9.170,94 EUR nebst Zinsen (erster Teil des Verteidigerhonorars), insoweit unter inzwischen rechtskräftig gewordener Teilzurückweisung des Rechtsmittels des Beklagten.

  • BGH, 27.01.2005 - IX ZR 273/02

    Grenzen der Honorarvereinbarungen in Strafsachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Es ist also danach zu fragen, ob sich das Festhalten des Rechtsanwalts an der getroffenen Vereinbarung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, die regelmäßig vollständig erst bei Mandatsende vorliegen und beurteilt werden können (vgl. BGH aaO.; BGH NJW 2010, 1364; 2005, 2142 [ juris Tz. 16 ], Senat OLGR 1996, 211, als ein unerträgliches Ergebnis und deshalb als unzumutbar darstellt.

    Die daraus abzuleitende Vermutung einer der Höhe nach unangemessenen Vergütung kann aber nicht nur in Fällen ganz ungewöhnlicher, geradezu extremer einzelfallbezogener Umstände widerlegt werden (so noch BGH NJW 2005, 2142, 2144).

  • BGH, 16.12.2008 - IX ZR 174/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Auslegung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Gebührenforderung (64.163,04 EUR nebst Zinsen) zurückgewiesen (Beschl. v. 16.12.2008 IX ZR 174/06 , juris; BeckRS 2009, 02196 ).

    Soweit der Senat die Klage auf Zahlung restlichen Verteidigerhonorars abgewiesen hatte (23.094,79 EUR nebst Zinsen), hat der Bundesgerichtshof die Revision des Klägers zugelassen, das Senatsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde und des Revisionsverfahrens an den Senat zurückverwiesen (Urt. v. 19.05.2009 IX ZR 174/06 , NJW 2009, 3301).

  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO (zum vorgenommenen Kostenabschlag betreffend die Nichtzulassungsbeschwerde vgl. BGH NJW 2004, 1048).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Ob das veranlasst gewesen wäre, wenn dem Kläger Abrechnungsbetrug zum Nachteil des Beklagten hätte nachgewiesen werden können (vgl. BGH AnwBl. 2006, 214; MDR 2004, 1196; Senat OLGR Düsseldorf 2009, 299), kann offen bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2006 - 24 U 196/04

    Zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Der Senat hält zwar an seiner Rechtsauffassung fest, dass die Aufrundung von Zeittakten in dem Umfange und in der Weise, wie das die hier in Rede stehende Zeittaktklausel zulässt, zu deren Unwirksamkeit führt (vgl. Senat, Urt. v. 29.06.2006 - I-24 U 196/04 -, AGS 2006, 530 = NJW-RR 2007, 129, 130 sub B.II.3b, bb und Senatsurteil in dieser Sache v. 18.02.2010, BRAK-Mitt 2010, 90 = FamRZ 2010, 1184).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 183/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer 15-Minuten-Zeittaktklausel in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Der Senat hält zwar an seiner Rechtsauffassung fest, dass die Aufrundung von Zeittakten in dem Umfange und in der Weise, wie das die hier in Rede stehende Zeittaktklausel zulässt, zu deren Unwirksamkeit führt (vgl. Senat, Urt. v. 29.06.2006 - I-24 U 196/04 -, AGS 2006, 530 = NJW-RR 2007, 129, 130 sub B.II.3b, bb und Senatsurteil in dieser Sache v. 18.02.2010, BRAK-Mitt 2010, 90 = FamRZ 2010, 1184).
  • BGH, 15.12.2005 - IX ZB 276/04

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Säumnisentscheidung; Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Ob das veranlasst gewesen wäre, wenn dem Kläger Abrechnungsbetrug zum Nachteil des Beklagten hätte nachgewiesen werden können (vgl. BGH AnwBl. 2006, 214; MDR 2004, 1196; Senat OLGR Düsseldorf 2009, 299), kann offen bleiben.
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 174/06

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Honorarvereinbarung auf einem Vordruck i.S.d. §

  • OLG München, 19.09.2012 - 7 U 736/12

    Formbedürftigkeit der Vereinbarung der Übernahme der Kosten einer

    Das OLG Düsseldorf hat in der Sache erneut durch Urteil vom 07.06.2011, Az: 24 U 183/05 entschieden.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.08.2011 - 1 St OLG Ss 156/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3058
OLG Nürnberg, 26.08.2011 - 1 St OLG Ss 156/11 (https://dejure.org/2011,3058)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.08.2011 - 1 St OLG Ss 156/11 (https://dejure.org/2011,3058)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. August 2011 - 1 St OLG Ss 156/11 (https://dejure.org/2011,3058)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Jugendlicher

  • openjur.de

    §§ 69, 69a StGB; § 267 Abs. 4 StPO; § 7 Abs. 1 JGG

  • openjur.de

    1. Liegen die Voraussetzungen von § 267 Abs. 4 StPO nicht vor, so bedarf es in den Urteilsgründen auch dann einer Gesamtwürdigung der in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen, wenn der Tatrichter das Urteil irrig für rechtskräftig gehalten hat.2. Bei der Entziehung ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei jugendlichen Straftätern bei Regelverstößen - keine Berücksichtigung von erzieherischen Gesichtspunkten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gesamtwürdigung der in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen in den Urteilsgründen bei Vorliegen eines irrig für rechtskräftig gehaltenen Urteils durch einen Tatrichter; Abstellen auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei der Entziehung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung bei Jugendlichen

  • blutalkohol PDF, S. 411
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung bei Jugendlichen: Genauso wie beim Erwachsenen! Genau!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis beim Jugendlichen: Kein Unterschied zum Erwachsenen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs // Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Jugendlichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 386
  • NZV 2012, 48
  • StRR 2011, 367
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.08.2011 - 1 St OLG Ss 156/11
    Dies ist bereits auf die Sachrüge hin zu beachten (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 45).
  • OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74

    Anforderungen an die Bezeichnung des angewendeten Strafgesetzes in den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.08.2011 - 1 St OLG Ss 156/11
    In derartigen Fällen sind Feststellungen zur inneren Tatseite nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Darstellung des äußeren Sachverhalts eindeutig den Schluss auf die Merkmale des inneren Tatbestands zulässt (vgl. OLG Saarbrücken , NJW 1974, 1391 [1392]).
  • KG, 29.01.2001 - 1 Ss 9/01
    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.08.2011 - 1 St OLG Ss 156/11
    Dies gilt auch dann, wenn der Tatrichter das Urteil irrig für rechtskräftig gehalten hat (vgl. KG , Beschl. v. 29.1.2011 - (4) 1 Ss 9/01 [15/01] - juris ).
  • LG Osnabrück, 01.03.2021 - 13 Ns/320 Js 19536/20

    Nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen - Polizeiflucht

    In der Hauptverhandlung sind keine Umstände zu Tage getreten, die geeignet sind, die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 1a StGB (zur Anwendbarkeit der Regelvermutung im Jugendstrafrecht vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.08.2011 - 1 St OLG Ss 156/11 -, Rn. 13, juris) auch in Ansehung des seit der Tat verstrichenen Zeitraums zu entkräften.
  • KG, 29.04.2022 - 161 Ss 51/22

    Anforderungen an die gerichtlichen Feststellungen für eine Verurteilung wegen

    Ausweislich der maßgeblichen Urteilsgründe liegen keine Umstände vor, die geeignet sind, die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 1a StGB (zur Anwendbarkeit der Regelvermutung im Jugendstrafrecht, § 7 JGG i.V.m. § 105 Abs. 1 JGG, vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. August 2011 - 1 St OLG Ss 156/11 -, juris) zu entkräften.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2011 - 3 StR 197/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9632
BGH, 05.07.2011 - 3 StR 197/11 (https://dejure.org/2011,9632)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2011 - 3 StR 197/11 (https://dejure.org/2011,9632)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 3 StR 197/11 (https://dejure.org/2011,9632)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 263 StGB
    Betrugsserie mit mehreren Personen als Mittätern und Teilnehmern: Beurteilung des tateinheitlichen oder tatmehrheitlichen Zusammentreffens der einzelnen Taten

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Prüfung des Vorliegens einer Tateinheit für jede an einer Deliktsserie als Mittäter, mittelbarer Täter, Anstifter oder Gehilfe beteiligte Person

  • rewis.io

    Betrugsserie mit mehreren Personen als Mittätern und Teilnehmern: Beurteilung des tateinheitlichen oder tatmehrheitlichen Zusammentreffens der einzelnen Taten

  • ra.de
  • rewis.io

    Betrugsserie mit mehreren Personen als Mittätern und Teilnehmern: Beurteilung des tateinheitlichen oder tatmehrheitlichen Zusammentreffens der einzelnen Taten

  • rechtsportal.de

    StGB § 52 Abs. 1
    Gesonderte Prüfung des Vorliegens einer Tateinheit für jede an einer Deliktsserie als Mittäter, mittelbarer Täter, Anstifter oder Gehilfe beteiligte Person

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2011, 367
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 197/11
    Ob die übrigen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 52/01, wistra 2001, 336; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 433/10).

    Der Verurteilung eines Bandenmitglieds wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs steht nicht entgegen, dass die Einzeldelikte der Betrugsserie der Tätergruppe in seiner Person aus Rechtsgründen in gleichartiger Tateinheit zusammentreffen und daher gegen ihn nur auf eine Strafe zu erkennen ist (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 3 StR 131/09, wistra 2009, 389).

  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 433/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 197/11
    Ob die übrigen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 52/01, wistra 2001, 336; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 433/10).
  • BGH, 02.07.2009 - 3 StR 131/09

    Maßstab der Prüfung durch das Revisionsgericht (Urteilsgründe; verwiesene

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 197/11
    Der Verurteilung eines Bandenmitglieds wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs steht nicht entgegen, dass die Einzeldelikte der Betrugsserie der Tätergruppe in seiner Person aus Rechtsgründen in gleichartiger Tateinheit zusammentreffen und daher gegen ihn nur auf eine Strafe zu erkennen ist (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 3 StR 131/09, wistra 2009, 389).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 197/11
    Ob die übrigen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 52/01, wistra 2001, 336; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 433/10).
  • LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15

    Urteil im Strafverfahren gegen Betreiber der Internetportale "kino.to" und

    Somit werden ihnen die gleichzeitig geförderten einzelnen Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet, da die Handlungen in ihrer jeweiligen Person durch den jeweilig einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung nach § 52 StGB - unabhängig von der Begehungsweise durch mögliche Mittäter - verknüpft werden (sogenanntes Organisationsdelikt, vgl. BGHSt 49, 177; BGH, NStZ-RR 2008, 576; BGH, Strafverteidiger 2011, 726; BGH, StRR 2011, 367; BGH, wistra 2012, 146).

    Somit werden ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet, da die Handlungen in seiner Person durch den jeweilig einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung nach § 52 StGB - unabhängig von der Begehungsweise durch mögliche Mittäter - verknüpft werden (sogenanntes Organisationsdelikt, vgl. BGHSt 49, 177; BGH, NStZ-RR 2008, 576; BGH, Strafverteidiger 2011, 726; BGH, StRR 2011, 367; BGH, wistra 2012, 146).

  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 154/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Es hat den Tatbeitrag des Angeklagten - den zum sog. uneigentlichen Organisationsdelikt entwickelten Maßstäben entsprechend (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 197/11) - rechtlich als einheitlichen Betrug gewertet und ausgeführt, die einzelnen betrügerischen Vertragsabschlüsse stellten lediglich unselbstständige Teilakte der Betrugstat dar.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2011 - III-1 RBs 152/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18990
OLG Hamm, 20.09.2011 - III-1 RBs 152/11 (https://dejure.org/2011,18990)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2011 - III-1 RBs 152/11 (https://dejure.org/2011,18990)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2011 - III-1 RBs 152/11 (https://dejure.org/2011,18990)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumung wegen unbemerkten Ausfalls der Telefonverbindung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unterbliebener Übermittlung eines Schriftsatzes über die Einlegung eines Rechtsmittels aufgrund des Ausfalls der Telefonverbindung der Verteidigerin

  • rechtsportal.de

    StPO § 44 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unterbliebener Übermittlung eines Schriftsatzes über die Einlegung eines Rechtsmittels aufgrund des Ausfalls der Telefonverbindung der Verteidigerin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 254
  • StRR 2011, 367
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 17.06.2005 - 2 Ss OWi 579/05

    Wirksamkeit von Handlungen eines Verteidigers bei Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 1 RBs 152/11
    Zwar hat die Verteidigerin die Richtigkeit ihres Vortrags nicht - wie üblich - anwaltlich versichert, dies ist aber mit Rücksicht auf die Wahrheitspflicht der Rechtsanwältin unschädlich (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.2005 - 2 Ss OWi 579/05).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 1 A 221/14

    Zurückführung einer Fristversäumung im Berufungszulassungsverfahren auf eine

    An der Einschätzung des Senats, die Fristversäumnis sei verschuldet, ändert sich nichts durch den Hinweis des Prozessbevollmächtigten auf den Beschluss des OLG Hamm vom 20. September 2011 - III-1 RBs 152/11 -.
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Rechtsprechung
   AG Bremervörde, 06.09.2011 - 11 OWi 91/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16835
AG Bremervörde, 06.09.2011 - 11 OWi 91/11 (https://dejure.org/2011,16835)
AG Bremervörde, Entscheidung vom 06.09.2011 - 11 OWi 91/11 (https://dejure.org/2011,16835)
AG Bremervörde, Entscheidung vom 06. September 2011 - 11 OWi 91/11 (https://dejure.org/2011,16835)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Bedienungsanleitung,

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 46 Abs. 1 OWiG; § 62 Abs. 1 OWiG; § 147 StPO
    Verteidiger steht ein Recht auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes bzw. Geschwindigkeitsmessgerätes zu; Recht des Verteidigers auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes bzw. Geschwindigkeitsmessgerätes; Akteneinsicht in einem ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verteidiger steht ein Recht auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes bzw. Geschwindigkeitsmessgerätes zu; Recht des Verteidigers auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes bzw. Geschwindigkeitsmessgerätes; Akteneinsicht in einem ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bedienungsanleitung Geschwindigkeitsmessgerät - Einsichtsrecht Verteidigung

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung - Anspruch auf Übersendung der Bedienungsanleitung

  • rechtsportal.de

    OWiG § 46 Abs. 1; OWiG § 62 Abs. 1; StPO § 147
    Verteidiger steht ein Recht auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes bzw. Geschwindigkeitsmessgerätes zu; Recht des Verteidigers auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes bzw. Geschwindigkeitsmessgerätes; Akteneinsicht in einem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bedienungsanleitung - Lebensakte - Akteneinsicht - 1 : 1

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung

Papierfundstellen

  • StRR 2011, 367
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Ellwangen/Jagst, 14.12.2009 - 1 Qs 166/09

    Akteneinsicht, Umfang, Bußgeldverfahren

    Auszug aus AG Bremervörde, 06.09.2011 - 11 OWi 91/11
    Das Einsichtsrecht des Verteidigers in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes ergibt sich bereits aus seinem Recht, den zuständigen Messbeamten als Zeugen für die ordnungsgemäße Durchführung der Messung zu befragen, was ohne Kenntnis der Bedienungsanleitung des Gerätes nicht möglich ist (LG Ellwangen in DAR 2011, 418 [LG Ellwangen 14.12.2009 - 1 Qs 166/09] ).

    Dem gegenüber ist das Landgericht Ellwangen der Auffassung, dass von der Bußgeldbehörde Kopien der Bedienungsanleitung für die Akte zur fertigen sind und die so vervollständigten Akten an die Kanzleiräume des Verteidigers zu übersenden sind, wenn die Reise des Verteidigers zum Ort der Aufbewahrung der Akten wegen der Entfernung außer Verhältnis zu Bedeutung der Sache steht (LG Ellwangen in DAR 2011, 418 [LG Ellwangen 14.12.2009 - 1 Qs 166/09] ).

  • AG Hamm, 18.05.2011 - 12 OWi 283/11

    Einsicht in die Originalbedienungsanleitung eines Messgerätes bei der

    Auszug aus AG Bremervörde, 06.09.2011 - 11 OWi 91/11
    Er stützt sich dabei auf die Entscheidungen des Amtsgerichts Aachen vom 24.02.2011, 449 OWi - 505 Js 63/11 - 41/11, Amtsgericht Hamm Entscheidung vom 18.05.2011, 12 OWi 283/11 und Amtsgericht Rotenburg (Wümme), 7 OWi 99/11.
  • AG Aachen, 24.02.2011 - 449 OWi 41/11

    Umfang des Akteneinsichtsrechts i.R.e. Ordnungswidrigkeitenverfahrens

    Auszug aus AG Bremervörde, 06.09.2011 - 11 OWi 91/11
    Er stützt sich dabei auf die Entscheidungen des Amtsgerichts Aachen vom 24.02.2011, 449 OWi - 505 Js 63/11 - 41/11, Amtsgericht Hamm Entscheidung vom 18.05.2011, 12 OWi 283/11 und Amtsgericht Rotenburg (Wümme), 7 OWi 99/11.
  • KG, 07.01.2013 - 3 Ws (B) 596/12

    Einsichtsanspruch des Verteidigers in Bedienungsanleitung bei standardisiertem

    Daher ist die Bedienungsanleitung, falls sie sich nicht bereits ohnehin bei den Akten befindet, in Original oder Kopie auf ein entsprechendes Akteneinsichtsgesuch des Verteidigers zu den Akten zu nehmen, damit dieser sie im Rahmen der ihm zu gewährenden Akteneinsicht einsehen kann (vgl. zu Anträgen auf Einsicht in die Gerichtsakte: LG Ellwangen DAR 2011, 418; LG Lübeck DAR 2011, 713; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2012 -2 Ss (Bz) 100/12 - bei burhoff online; Cierniak zfs 2012, 664; zu Anträgen auf Einsicht in die Akte der Verwaltungsbehörde: LG Dessau, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 6 Os 101/11 - juris; LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 23 Qs 54/12 - bei juris; AG Kleve, Beschluss vom 3. August 2008 - 11 OWi 164/08 - juris; AG Schwelm, Beschluss vom 13. April 2010 - 64 OWi 18/10 (b) - juris; AG Ellwangen NZV 2011, 363; AG Oberhause, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 26 OWi 845/10 - juris; AG Bremervörde, Beschluss vom 6. September 2011 - 11 OWi 91/11 - juris; AG Karlsruhe, Beschluss vom 22. September 2011 - 1 OWi 127/11 - bei burhoff online; AG Gießen, Beschluss vom 23. September 2011 - 5602 OWi 56/11 - bei burhoff online; AG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 312 OWi 306/11 (b) - bei burhoff online; AG Heidelberg, Beschlüsse vom 31. Oktober 2011 - 3 OWi 510 Js 22198/11 - bei juris und ZfSch 2012, 172; AG Stuttgart, Beschluss vom 29. Dezember 2011 - 16 OWi 3433/11 - juris; AG Hildesheim ZD 2012, 239; AG St. Wendel, Beschluss vom 1. Februar 2012 - 1 OWi 65 Js 1290/11 (167/11) - juris; AG Lüdinghausen DAR 2012, 156; AG Bamberg, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 14 OWi 2311 Js 13450/11 - juris; AG Königs Wusterhausen StraFO 2012, 409; AG Parchim, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 5 OWiG 407/12 - bei burhoff online; AG Westerstede, Beschluss vom 2. November 2012 - 48 OWi 350/12 - bei burhoff online; für Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung, aber nur in das Original bei der Verwaltungsbehörde: AG Bad Kissingen ZfSch 2006, 706; AG Neuruppin ZfSch 2009, 177; AG Jena ZfSch 2009, 178; AG Verden, Beschluss vom 23. August 2010 - 9 b OWi 764/10 - juris; AG Gelnhausen NZV 2011, 362; AG Herford DAR 2010, 715; AG Aachen, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 449 OWi 41/11 - juris; AG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 12 OWi 283/11 - juris; AG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 34 OWi 547/11 - juris; AG Wuppertal, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 12 OWi 135/11 - juris; AG Nauen, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 34 OWiE - bei burhoff online; AG Cottbus StraFO 2012, 409; gegen jede Einsicht in die Bedienungsanleitung: AG Heilbronn, Beschluss vom 19. September 2011 - 21 OWi 2102/11 - bei burhoff online; AG Detmold, Beschluss vom 4. Februar 2012 - 4 OWi 989/11 - juris; AG Leutkirch, Beschluss vom 23. April 2012 - 1 OWi 47/12 - juris).
  • AG Lüdinghausen, 09.02.2012 - 19 OWi 19/12

    Akteneinsicht bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Kann dem Verteidiger somit wegen der weiten Entfernung zwischen seinem Kanzleisitz und dem Ort der Aufbewahrung der Akten eine Reise an den Aufbewahrungsort nicht zugemutet werden, ist Akteneinsicht im Wege der Übersendung einer Kopie der Bedienungsanleitung zu gewähren (AG Bremervörde, Beschl. v. 06.09.2011 - 11 OWi 91/11).
  • AG Halle/Westfalen, 13.01.2012 - 6 OWi 885/11

    Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens beim

    Dieses Recht umfaßt auch den Einblick in die Bedienungsanleitung des Gerätes, mit dem die Messung erfolgte (vgl. LG Ellwangen DAR 2011, 418; LG Lübeck DAR 2011, 713; AG Schwelm VRR 2010, 236;AG Herford DAR 2010, 715; AG Bremervörde VRR 2011, 363; AG Oberhausen Verkehrsrecht aktuell 2011, 86; AG Kleve VRR 2008, 357).
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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 17.08.2011 - 18 KLs 20/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12866
LG Osnabrück, 17.08.2011 - 18 KLs 20/10 (https://dejure.org/2011,12866)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 17.08.2011 - 18 KLs 20/10 (https://dejure.org/2011,12866)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 17. August 2011 - 18 KLs 20/10 (https://dejure.org/2011,12866)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 202a StPO; § 212 StPO; § 257c StPO
    Terminsgebühr für einen nicht als Verständigungstermin zu qualifizierenden, keine Verständigung erreichenden Erörterungstermin

  • Wolters Kluwer

    Terminsgebühr für einen nicht als Verständigungstermin zu qualifizierenden, keine Verständigung erreichenden Erörterungstermin

  • rechtsportal.de

    StPO § 202a; StPO § 212; StPO § 257c
    Terminsgebühr für einen nicht als Verständigungstermin zu qualifizierenden, keine Verständigung erreichenden Erörterungstermin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • StRR 2011, 367
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 30.12.2005 - 4 Ws 160/05

    Pflichtverteidigerkosten: Terminsgebühr für Vorbereitungsgespräch mit dem Gericht

    Auszug aus LG Osnabrück, 17.08.2011 - 18 KLs 20/10
    Auch eine Gebühr VV RVG Nr. 4102 ist danach für den Termin am 18.05.2011 nicht entstanden, vgl. auch Kammergericht RVGreport 2006, 151 bis 152.".
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