Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.12.2010 - 1 Ss 102/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3195
OLG Oldenburg, 08.12.2010 - 1 Ss 102/10 (https://dejure.org/2010,3195)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.12.2010 - 1 Ss 102/10 (https://dejure.org/2010,3195)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 1 Ss 102/10 (https://dejure.org/2010,3195)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Ausländische Fahrerlaubnis, FeV, Änderungen, milderes Gesetz

  • openjur.de

    § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG; §§ 28 Abs. 4 Nr. 1, 28 Abs. 1 FeV
    Fahren ohne Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Sperrfrist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    FeV § 28 Abs. 1; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 1; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG; § 69a Abs. 1 S. 3 StGB; § 28 Abs. 1 FeV; § 28 Abs. 4 Nr. 1 FeV
    Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bei Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis in Polen während einer in Deutschland angeordneten Sperrfrist; Eintragung und Tilgung einer Fahrerlaubnissperre im ...

  • verkehrslexikon.de

    Keine Strafbarkeit bei Benutzung eines EU-Führerscheins bei fehlender Eintragung der Sperre im VZR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bei Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis in Polen während einer in Deutschland angeordneten Sperrfrist; Eintragung und Tilgung einer Fahrerlaubnissperre im ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EU-Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnissperre im VZR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Besitz einer EU-Fahrerlaubnis nach Rechtsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Auszüge)

    Führerscheintourismus und FoFE: Alte Sperre nicht im Urteil erwähnt?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Was ist das mildere Gesetz? - ausländische Fahrerlaubnis

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis in Polen während einer in Deutschland angeordneten Sperrfrist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Fahrens mit einem EU-Führerschein nur bei Eintrag der Sperrfrist in Flensburg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 870
  • NZV 2011, 207
  • StRR 2011, 43
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Braunschweig, 27.05.2015 - 1 Ss 24/15

    Eintragung der Fahrerlaubnisentziehung im Verkehrszentralregister als

    Die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt jedoch gemäß § 28 Abs. 3 S. 3 FeV zusätzlich voraus, dass die Entziehung derselben zum Tatzeitpunkt in das Verkehrszentralregister eingetragen war (OLG Oldenburg, Beschluss vom 8.12.2010, 1 Ss 102/10, NJW 2011, 870 = DAR 2011, 154 ; OLG Jena, Beschluss vom 01.04.2009, 1 Ss 164/08, juris, Rn. 25; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2013, 1 Ss 81/12 [unveröffentlicht]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 7.08.2013, 1 Ss 48/13, Rn. 6; vgl. auch Dauer, DAR 2011, 155).
  • KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis vor einer im

    Die Generalstaatsanwaltschaft weist indes zutreffend darauf hin, dass die Wirkung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV voraussetzt, dass die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, der zufolge keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, im Verkehrszentralregister - jetzt Fahreignungsregister - eingetragen und nicht nach § 29 StVG getilgt ist (§ 28 Abs. 4 Satz 3 FeV) (vgl. OLG Oldenburg NZV 2011, 207; OLG Bamberg DAR 2013, 277).
  • KG, 10.09.2018 - 121 Ss 145/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauchmachen von polnischer Fahrerlaubnis nach

    Die Wirkung des § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV setzt gemäß § 29 Abs. 3 Satz 3 FeV voraus, dass die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, der zufolge keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, im Fahreignungsregister eingetragen und nicht nach § 29 StVG getilgt ist (vgl. Senat NStZ-RR 2015, 25; OLG Oldenburg NZV 2011, 207; OLG Bamberg DAR 2013, 277; alle zum insoweit identischen § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV).
  • OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18

    Gültigkeit einer nach der erstmaligen Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die Eintragung im Fahreignungsregister positiv feststehen (KG Berlin, Beschluss vom 25. August 2014 - (3) 121 Ss 71/14 (84/14) -, juris; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 1 Ss 102/10 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 17.09.2015 - 6 K 3174/14

    EU-Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Tilgung

    Soweit im Hinblick auf die Strafbarkeit des Inhabers einer Fahrerlaubnis, die während einer in Deutschland verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erteilt worden ist, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG vereinzelt davon ausgegangen worden ist, dass § 28 Abs. 4 Satz 3 FeV auch in diesem Fall Anwendung finde, vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 Ss 102/10 - juris Rn. 8 ff.; in diesem Sinne auch Mosbacher/Gräfe, Die Strafbarkeit von "Führerscheintourismus" nach neuem Recht, NJW 2009, 801 (804), ist diese Ansicht ohne nähere Begründung geblieben.
  • OLG Braunschweig, 07.08.2013 - 1 Ss 48/13

    Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis trotz während laufender Sperrfrist

    Die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt jedoch gemäß § 28 Abs. 3 S. 3 FeV zusätzlich voraus, dass die Entziehung derselben zum Tatzeitpunkt in das Verkehrszentralregister eingetragen war (OLG Oldenburg, Beschluss vom 8.12.2010, 1 Ss 102/10, NJW 2011, 870 = DAR 2011, 154 ; OLG Jena, Beschluss vom 01.04.2009, 1 Ss 164/08, juris, Rn. 25; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2013, Ss 81/12 [unveröffentlicht]; vgl. auch Dauer, DAR 2011, 155).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.06.2010 - 2 Ws 93/10   

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https://dejure.org/2010,4993
OLG Dresden, 07.06.2010 - 2 Ws 93/10 (https://dejure.org/2010,4993)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.06.2010 - 2 Ws 93/10 (https://dejure.org/2010,4993)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 2 Ws 93/10 (https://dejure.org/2010,4993)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Geschäftsreise, Kanzlei, Zweigstelle, Begriff

  • Burhoff online

    Geschäftsreise, Kanzlei, Zweigstelle, Begriff

  • openjur.de

    Nr. 7003 RVG-VV
    Keine Erstattung von Fahrtkosten zu einem Ziel innerhalb der Gemeinde, in der die Zweigstelle einer Rechtsanwaltskanzlei unterhalten wird; zum "Kanzlei"-Begriff i.S.d. Vorbemerkung zu Teil 7 VV-RVG

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "Kanzlei" i.S.d. Vorbemerkung zu Teil 7 Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (VV-RVG)

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 7003
    Fahrtkostenerstattung für eine Geschäftsreise zum an dem Ort der Zweigstelle gelegenen Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 869
  • Rpfleger 2011, 240
  • StRR 2011, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20

    Gemeinsamer Kostenfestsetzungsantrag mehrerer Streitgenossen - Reisekosten des

    Zwar ist eine erstattungsfähige Geschäftsreise im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 2 VV RVG zu verneinen, sofern der Rechtsanwalt am Gerichtsort eine Zweigstelle seiner Kanzlei betreibt, weil sowohl Hauptsitz als auch Zweigstelle zum Betrieb derselben Kanzlei gehören (vgl. OLG Dresden, NJW 2011, 869; OLG Koblenz, NJW-RR 2015, 1408; Saenger/Gierl, ZPO, 8. Aufl., § 91 Rn. 47; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 91 Rn. 13.79).
  • BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17

    Kosten; erstattungsfähige Kosten; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung;

    Zwar umfasst der Begriff der Kanzlei neben der Hauptstelle auch etwaige an anderen Orten betriebene Zweigstellen (OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 2 Ws 93/10 - NJW 2011, 869; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. April 2015 - 7 WF 407/15 - NJW-RR 2015, 1408).
  • BVerwG, 11.05.2017 - 9 KSt 4.17

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts für die

    Zwar umfasst der Begriff der Kanzlei neben der Hauptstelle auch etwaige an anderen Orten betriebene Zweigstellen (OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 2 Ws 93/10 - NJW 2011, 869 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. April 2015 - 7 WF 407/15 - NJW-RR 2015, 1408 ).
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Rechtsprechung
   KG, 29.11.2010 - (4) Ausl. A. 915/06 (183/06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10020
KG, 29.11.2010 - (4) Ausl. A. 915/06 (183/06) (https://dejure.org/2010,10020)
KG, Entscheidung vom 29.11.2010 - (4) Ausl. A. 915/06 (183/06) (https://dejure.org/2010,10020)
KG, Entscheidung vom 29. November 2010 - (4) Ausl. A. 915/06 (183/06) (https://dejure.org/2010,10020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 3 S 2 IRG, § 77 Abs 1 IRG, § 467 StPO, § 476a StPO, § 2 StrEG
    Auslieferungsersuchen der Türkei: Umfang der materiellen Prüfungspflicht des zuständigen Amtsgerichts beim Erlass einer Festhalteanordnung; Entschädigungsanspruch des Verfolgten für im Inland erlittene Haft; Auslagenerstattungsanspruch bei unzulässiger Auslieferung

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Entscheidung eines Amtsgerichts mit der Entscheidung eines Oberlandesgerichts über die Auslieferungshaft oder mit der Entlassung eines Verfolgten; Formelle Rechtmäßigkeit einer Festhalteanordnung trotz fehlender schriftlicher Begründung; Umfang der ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen bei Unzulässigkeit der Auslieferung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 207
  • StRR 2011, 43
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06
    Bei einer aufgrund eines ausländischen Auslieferungs- oder Rechtshilfeersuchens erlittenen Strafverfolgungsmaßnahme könne sich ein Anspruch nur ausnahmsweise ergeben, wenn die unberechtigte Verfolgung des ausländischen Staatsangehörigen von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten sei (vgl. BGHSt 32, 221, 225; OLG Hamm NStZ 1997, 246; Schomburg/Hackner in Schomburg/Lagod-ny/Gleß/Hackner, IRG 4. Aufl., vor § 15 Rdn. 10 f. m.w.N.).

    Im Übrigen komme eine Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse (§ 77 IRG, §§ 467, 467a StPO) nicht stets in Betracht (vgl. BGHSt 32, 221, 227 ff.; 30, 152, 157; Lagodny/Schomburg/Hackner aaO., § 40 Rdn. 34-36 m.w.N.).

    Denn diese Fallgestaltung kommt der Erledigung eines Strafverfahrens gegen einen Beschuldigten vor Erhebung der öffentlichen Klage gleich (vgl. zum Ganzen BGHSt 30, 152 ff. = juris Rdn. 11, 15; BGHSt 32, 221, 227 ff.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 252).

  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91

    Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06
    Bei einer aufgrund eines ausländischen Auslieferungs- oder Rechtshilfeersuchens erlittenen Strafverfolgungsmaßnahme könne sich ein Anspruch nur ausnahmsweise ergeben, wenn die unberechtigte Verfolgung des ausländischen Staatsangehörigen von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten sei (vgl. BGHSt 32, 221, 225; OLG Hamm NStZ 1997, 246; Schomburg/Hackner in Schomburg/Lagod-ny/Gleß/Hackner, IRG 4. Aufl., vor § 15 Rdn. 10 f. m.w.N.).

    Der in Betracht kommende § 2 Abs. 3 StrEG ist angesichts seines Wortlautes auf im Inland erlittene freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund eines Auslieferungsersuchens ausländischer Behörden nicht anwendbar (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; offen gelassen von OLG Celle, Beschluss vom 14. Juni 2010 - 1 Ausl 7/10 - [juris Rdn. 6]; OLG Hamm NStZ 1997, 246).

  • BGH, 09.06.1981 - 4 ARs 4/81

    Beurteilung der Frage über das Vorliegen eines Entschädigungsanspruchs in Höhe

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06
    Im Übrigen komme eine Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse (§ 77 IRG, §§ 467, 467a StPO) nicht stets in Betracht (vgl. BGHSt 32, 221, 227 ff.; 30, 152, 157; Lagodny/Schomburg/Hackner aaO., § 40 Rdn. 34-36 m.w.N.).

    Denn diese Fallgestaltung kommt der Erledigung eines Strafverfahrens gegen einen Beschuldigten vor Erhebung der öffentlichen Klage gleich (vgl. zum Ganzen BGHSt 30, 152 ff. = juris Rdn. 11, 15; BGHSt 32, 221, 227 ff.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 252).

  • OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 2 AuslA 36/06

    Auslieferung eines Verfolgten in die Türkei

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06
    Dies ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR NJW 2001, 1995; EuGRZ 2003, 472, 476 f.) etwa bei Beteiligung eines Militärrichters in einem nationalen Sicherheitsgericht der Türkei fraglich (vgl. auch OLG Frankfurt am Main StV 2007, 142; OLG Bamberg NStZ 2008, 640 m.w.N.); ob eine solche Mitwirkung vorlag, war ohne Prüfung der dem Amtsgericht nicht vorliegenden förmlichen Auslieferungsunterlagen indessen nicht festzustellen.
  • EGMR, 08.07.1999 - 23536/94

    Strafrechtliche Verfolgung auf Grund der Veröffentlichung eines Buches mit

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06
    Dies ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR NJW 2001, 1995; EuGRZ 2003, 472, 476 f.) etwa bei Beteiligung eines Militärrichters in einem nationalen Sicherheitsgericht der Türkei fraglich (vgl. auch OLG Frankfurt am Main StV 2007, 142; OLG Bamberg NStZ 2008, 640 m.w.N.); ob eine solche Mitwirkung vorlag, war ohne Prüfung der dem Amtsgericht nicht vorliegenden förmlichen Auslieferungsunterlagen indessen nicht festzustellen.
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2005 - 1 AK 3/04

    Auslieferungsverfahren: Kostenentscheidung nach Rücknahme des

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06
    Denn diese Fallgestaltung kommt der Erledigung eines Strafverfahrens gegen einen Beschuldigten vor Erhebung der öffentlichen Klage gleich (vgl. zum Ganzen BGHSt 30, 152 ff. = juris Rdn. 11, 15; BGHSt 32, 221, 227 ff.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 252).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.1991 - 4 Ausl (A) 231/89
    Auszug aus KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06
    Der in Betracht kommende § 2 Abs. 3 StrEG ist angesichts seines Wortlautes auf im Inland erlittene freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund eines Auslieferungsersuchens ausländischer Behörden nicht anwendbar (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; offen gelassen von OLG Celle, Beschluss vom 14. Juni 2010 - 1 Ausl 7/10 - [juris Rdn. 6]; OLG Hamm NStZ 1997, 246).
  • OLG Bamberg, 12.03.2007 - 4 Ausl. Reg. 24/06
    Auszug aus KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06
    Dies ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR NJW 2001, 1995; EuGRZ 2003, 472, 476 f.) etwa bei Beteiligung eines Militärrichters in einem nationalen Sicherheitsgericht der Türkei fraglich (vgl. auch OLG Frankfurt am Main StV 2007, 142; OLG Bamberg NStZ 2008, 640 m.w.N.); ob eine solche Mitwirkung vorlag, war ohne Prüfung der dem Amtsgericht nicht vorliegenden förmlichen Auslieferungsunterlagen indessen nicht festzustellen.
  • BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1403/91

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Haftentschädigung für

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06
    Der in Betracht kommende § 2 Abs. 3 StrEG ist angesichts seines Wortlautes auf im Inland erlittene freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund eines Auslieferungsersuchens ausländischer Behörden nicht anwendbar (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; offen gelassen von OLG Celle, Beschluss vom 14. Juni 2010 - 1 Ausl 7/10 - [juris Rdn. 6]; OLG Hamm NStZ 1997, 246).
  • KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Entschädigungsfähigkeit finanzieller

    Auszug aus KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06
    Die Rechtsordnung enthält spezielle Regelungen über die entsprechende Anwendbarkeit des StrEG (vgl. etwa § 76 Abs. 2 BDG, § 134 Abs. 2 WDO; §§ 110, 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 18 StrEG); daraus ist im Wege des Umkehrschlusses zu entnehmen, dass es über die genannten Fälle hinaus nicht analog zur Anwendung gelangt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 Ws 118/08 - mit zahlr. Nachw. [bei juris]).
  • KG, 17.01.1989 - 1 Ss 81/88
  • OLG Celle, 14.06.2010 - 1 Ausl 7/10

    Auslieferungshaft: Erstattung notwendiger Auslagen und Haftentschädigung bei

  • EGMR, 12.05.2005 - 46221/99

    Recht auf Freiheit und Sicherheit (Freiheit der Person; rechtmäßige

  • OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03

    Auslieferung an die Türkei bei möglicher menschenrechtswidriger Behandlung

  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

  • OLG Düsseldorf, 11.02.1992 - 4 Ausl (A) 326/90
  • KG, 08.11.2006 - 1 HEs 59/05

    Untersuchungshaft: Dauer der Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts im

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82

    Auslieferung bei Anerkennung der Asylberechtigung

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

  • BGH, 16.12.2020 - 2 ARs 238/20

    Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Oberlandesgerichts im

    A. 915-06 (183/06), BeckRS 2011, 5645; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014 - OLGAusl 53/14, BeckRS 2014, 21174 Rn. 38; MüKo-StPO/Kunz, 1. Aufl., § 2 StrEG Rn. 8; BeckOK-StPO/Cornelius, 38. Edition, § 1 StrEG Rn. 19; BeckOK-OWiG/Grommes, 28. Edition, § 2 StrEG Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2017 - 3 AR 153/15

    Anspruch eines Verfolgten auf Entschädigung für den Vollzug der Auslieferungshaft

    Vor dem Hintergrund des damit eindeutig geäußerten Willen des Gesetzgebers besteht kein Zweifel daran, dass das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen auf im Auslieferungsverfahren erlittene Haft grundsätzlich nicht entsprechend anzuwenden ist (so auch BGH , Beschluss des 4. Strafsenates vom 17. Januar 1984 - 4 ARs 19/83 -, BGHSt 32, 221, 226 f.; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 29. November 2010 - [4] AuslA 915/06 [183/06]; Grützner/Pötz/Kreß- Vogel/Burchard, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 77 Rn. 63).
  • KG, 16.11.2017 - 151 AuslA 136/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Überprüfung der amtsgerichtlichen

    3 1. Der Antrag des Verfolgten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Inhaftierung und der von Gesetzes wegen unanfechtbaren (§ 22 Abs. 3 Satz 3, 21 Abs. 7 Satz 1 IRG) amtsgerichtlichen Festhalteanordnung ist unzulässig (vgl. Senat NStZ-RR 2011, 207).
  • OLG Celle, 06.12.2016 - 1 AR (Ausl) 55/16

    Entschädigung nach StrEG bei zu Unrecht vollzogener Auslieferungshaft

    Nach Ansicht des KG Berlin und des OLG Düsseldorf kommt eine (entsprechende) Anwendung von § 2 StrEG bei auf Ersuchen ausländischer Behörden in der Bundesrepublik Deutschland - retrospektiv betrachtet - zu Unrecht erlittener Auslieferungshaft generell nicht in Betracht (KG Berlin, Beschluss vom 29. November 2010 - (4) Ausl A 915/06 (183/06), NStZ-RR 2011, 207; KG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2009 - (4) AuslA.
  • OLG München, 16.01.2019 - 1 AR 412/18

    Auslieferungshaft nach Serbien

    Vor dem Hintergrund des damit eindeutig geäußerten Willen des Gesetzgebers besteht kein Zweifel daran, dass das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen auf im Auslieferungsverfahren erlittene Haft grundsätzlich nicht entsprechend anzuwenden ist (so auch BGH, Beschluss des 4. Strafsenates vom 17. Januar 1984 - 4 ARs 19/83 -, BGHSt 32, 221, 226 f.; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 29. November 2010 - [4] AuslA 915/06 [183/06]; Grützner/Pötz/Kreß-Vogel/Burchard, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 77 Rn. 63).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.11.2010 - 1 Ws 434/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8964
OLG Oldenburg, 03.11.2010 - 1 Ws 434/10 (https://dejure.org/2010,8964)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.11.2010 - 1 Ws 434/10 (https://dejure.org/2010,8964)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. November 2010 - 1 Ws 434/10 (https://dejure.org/2010,8964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anfall der Befriedungsgebühr bei Rücknahme der Revision

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 4141
    Anfall der Befriedungsgebühr bei Rücknahme der Revision

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 96
  • StRR 2011, 43
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 20.06.2006 - 4 Ws 144/06

    Befriedungsgebühr; Rücknahme der Revision

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2010 - 1 Ws 434/10
    Deshalb kann nach Auffassung der großen Mehrheit der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine Befriedungsgebühr nur entstehen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei einer Fortführung der Revision des Angeklagten eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, vgl. OLG Hamburg StRR 2009, 239; OLG Stuttgart Rpfleger 2007, 284; OLG Köln AGS 2008, 447; Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2007, 288; OLG Koblenz, Beschl. v. 15.5.2008, 1 Ws 229/08, bei juris; OLG Saarbrücken JurBüro 2007, 28; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005, 1 Ws 164/05, bei juris; Thüringer Oberlandesgericht RVG-Letter 2007, 656; OLG Hamm, 1. und 4. Strafsenate, 1 Ws 203/06 bei Burhoff-online, StraFo 2006, 474.
  • OLG Zweibrücken, 17.05.2005 - 1 Ws 164/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Zusatzgebühr für Pflichtverteidiger bei Rücknahme der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2010 - 1 Ws 434/10
    Deshalb kann nach Auffassung der großen Mehrheit der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine Befriedungsgebühr nur entstehen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei einer Fortführung der Revision des Angeklagten eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, vgl. OLG Hamburg StRR 2009, 239; OLG Stuttgart Rpfleger 2007, 284; OLG Köln AGS 2008, 447; Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2007, 288; OLG Koblenz, Beschl. v. 15.5.2008, 1 Ws 229/08, bei juris; OLG Saarbrücken JurBüro 2007, 28; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005, 1 Ws 164/05, bei juris; Thüringer Oberlandesgericht RVG-Letter 2007, 656; OLG Hamm, 1. und 4. Strafsenate, 1 Ws 203/06 bei Burhoff-online, StraFo 2006, 474.
  • OLG Koblenz, 15.05.2008 - 1 Ws 229/08

    Verteidigergebühren: Anspruch auf Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2010 - 1 Ws 434/10
    Deshalb kann nach Auffassung der großen Mehrheit der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine Befriedungsgebühr nur entstehen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei einer Fortführung der Revision des Angeklagten eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, vgl. OLG Hamburg StRR 2009, 239; OLG Stuttgart Rpfleger 2007, 284; OLG Köln AGS 2008, 447; Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2007, 288; OLG Koblenz, Beschl. v. 15.5.2008, 1 Ws 229/08, bei juris; OLG Saarbrücken JurBüro 2007, 28; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005, 1 Ws 164/05, bei juris; Thüringer Oberlandesgericht RVG-Letter 2007, 656; OLG Hamm, 1. und 4. Strafsenate, 1 Ws 203/06 bei Burhoff-online, StraFo 2006, 474.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2007 - 1 Ws 34/07

    Pflichtverteidigerkosten: Befriedungsgebühr nach Revisionsrücknahme

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2010 - 1 Ws 434/10
    Deshalb kann nach Auffassung der großen Mehrheit der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine Befriedungsgebühr nur entstehen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei einer Fortführung der Revision des Angeklagten eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, vgl. OLG Hamburg StRR 2009, 239; OLG Stuttgart Rpfleger 2007, 284; OLG Köln AGS 2008, 447; Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2007, 288; OLG Koblenz, Beschl. v. 15.5.2008, 1 Ws 229/08, bei juris; OLG Saarbrücken JurBüro 2007, 28; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005, 1 Ws 164/05, bei juris; Thüringer Oberlandesgericht RVG-Letter 2007, 656; OLG Hamm, 1. und 4. Strafsenate, 1 Ws 203/06 bei Burhoff-online, StraFo 2006, 474.
  • OLG Hamm, 28.03.2006 - 1 Ws 203/06

    Rücknahme; Revision; Gebühr; Vermeidung der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2010 - 1 Ws 434/10
    Deshalb kann nach Auffassung der großen Mehrheit der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine Befriedungsgebühr nur entstehen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei einer Fortführung der Revision des Angeklagten eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, vgl. OLG Hamburg StRR 2009, 239; OLG Stuttgart Rpfleger 2007, 284; OLG Köln AGS 2008, 447; Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2007, 288; OLG Koblenz, Beschl. v. 15.5.2008, 1 Ws 229/08, bei juris; OLG Saarbrücken JurBüro 2007, 28; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005, 1 Ws 164/05, bei juris; Thüringer Oberlandesgericht RVG-Letter 2007, 656; OLG Hamm, 1. und 4. Strafsenate, 1 Ws 203/06 bei Burhoff-online, StraFo 2006, 474.
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2006 - 1 Ws 58/06

    Revision; Rücknahme der Revision; Befriedungsgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2010 - 1 Ws 434/10
    Deshalb kann nach Auffassung der großen Mehrheit der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine Befriedungsgebühr nur entstehen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei einer Fortführung der Revision des Angeklagten eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, vgl. OLG Hamburg StRR 2009, 239; OLG Stuttgart Rpfleger 2007, 284; OLG Köln AGS 2008, 447; Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2007, 288; OLG Koblenz, Beschl. v. 15.5.2008, 1 Ws 229/08, bei juris; OLG Saarbrücken JurBüro 2007, 28; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005, 1 Ws 164/05, bei juris; Thüringer Oberlandesgericht RVG-Letter 2007, 656; OLG Hamm, 1. und 4. Strafsenate, 1 Ws 203/06 bei Burhoff-online, StraFo 2006, 474.
  • OLG Köln, 18.04.2008 - 2 Ws 164/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2010 - 1 Ws 434/10
    Deshalb kann nach Auffassung der großen Mehrheit der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine Befriedungsgebühr nur entstehen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei einer Fortführung der Revision des Angeklagten eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, vgl. OLG Hamburg StRR 2009, 239; OLG Stuttgart Rpfleger 2007, 284; OLG Köln AGS 2008, 447; Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2007, 288; OLG Koblenz, Beschl. v. 15.5.2008, 1 Ws 229/08, bei juris; OLG Saarbrücken JurBüro 2007, 28; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005, 1 Ws 164/05, bei juris; Thüringer Oberlandesgericht RVG-Letter 2007, 656; OLG Hamm, 1. und 4. Strafsenate, 1 Ws 203/06 bei Burhoff-online, StraFo 2006, 474.
  • OLG Hamburg, 16.06.2008 - 2 Ws 82/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2010 - 1 Ws 434/10
    Deshalb kann nach Auffassung der großen Mehrheit der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine Befriedungsgebühr nur entstehen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei einer Fortführung der Revision des Angeklagten eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, vgl. OLG Hamburg StRR 2009, 239; OLG Stuttgart Rpfleger 2007, 284; OLG Köln AGS 2008, 447; Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2007, 288; OLG Koblenz, Beschl. v. 15.5.2008, 1 Ws 229/08, bei juris; OLG Saarbrücken JurBüro 2007, 28; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005, 1 Ws 164/05, bei juris; Thüringer Oberlandesgericht RVG-Letter 2007, 656; OLG Hamm, 1. und 4. Strafsenate, 1 Ws 203/06 bei Burhoff-online, StraFo 2006, 474.
  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 135/06

    Verfahrensgebühr; Revision; Begründung; Zustellung Urteil; Rücknahme der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2010 - 1 Ws 434/10
    Wollte man allein eine noch rein theoretische Möglichkeit einer Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht für die Entstehung der Befriedungsgebühr ausreichen lassen (so wohl die vereinzelt gebliebene Ansicht des 2. Strafsenates des OLG Hamm, StraFo 2006, 433; in der von der Verteidigung hierfür ferner zitierten Entscheidung KG NStZ 2006, 239 wird diese Ansicht nicht vertreten), führte dies zu dem ungereimten und schwerlich zu rechtfertigenden Ergebnis, dass ein Verteidiger, der eine nur mit einer nicht ausgeführten Sachrüge begründete Revision zurücknimmt, regelmäßig insgesamt höhere Gebühren erhielte als ein Verteidiger, der die Revision bis zu einer Beschlussentscheidung durchführt.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2007 - 1 Ws 257/06

    Verteidigervergütung: Geltendmachung der Zusatzgebühr nach Nr. 4141VV RVG für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2010 - 1 Ws 434/10
    Deshalb kann nach Auffassung der großen Mehrheit der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine Befriedungsgebühr nur entstehen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei einer Fortführung der Revision des Angeklagten eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, vgl. OLG Hamburg StRR 2009, 239; OLG Stuttgart Rpfleger 2007, 284; OLG Köln AGS 2008, 447; Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2007, 288; OLG Koblenz, Beschl. v. 15.5.2008, 1 Ws 229/08, bei juris; OLG Saarbrücken JurBüro 2007, 28; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005, 1 Ws 164/05, bei juris; Thüringer Oberlandesgericht RVG-Letter 2007, 656; OLG Hamm, 1. und 4. Strafsenate, 1 Ws 203/06 bei Burhoff-online, StraFo 2006, 474.
  • KG, 28.06.2005 - 5 Ws 311/05

    Pflichtverteidigervergütung im Sicherungsverfahren: Verneinung zusätzlicher

  • OLG Celle, 20.05.2019 - 2 Ws 141/19

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rücknahme der Revision

    Mit der Gebühr soll eine intensive und zeitaufwendige Tätigkeit des Verteidigers, die zur Vermeidung der Hauptverhandlung und damit beim Verteidiger zum Verlust der Hauptverhandlungsgebühr führt, gebührenrechtlich honoriert werden (BT-Dr. 15/1971, 227; vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2014, 1 Ws 19/14 ; OLG München, Beschluss vom 16.10.2012, 4 Ws 179/12 (K) ; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 96 [OLG Oldenburg 03.11.2010 - 1 Ws 434/10] ; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2008, 1 Ws 229/08 ; Mayer/Kroiß , RVG, 7. Auflage, 2018, RVG Nr. 4141-4147 VV, Rn. 2; Gerold/Schmidt , RVG, 23. Auflage, 2017, VV 4141, Rn. 1; Bischof/Jungbauer u.a. , RVG, 8. Auflage, 2018, Nrn. 4100-4304 VV, Rn. 107) Dies gilt auch, wenn - wie hier - eine Revision zurückgenommen wurde (so explizit Abs. 1 Ziff. 3 der Norm).

    Die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung folgert demgegenüber aus dem Normzweck, dass für das Entstehen der Gebühr erforderlich sei, dass Revisionshauptverhandlungstermin anberaumt ist bzw. konkrete Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, wenn nicht die Revision zurückgenommen worden wäre ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.03.2016, 1 Ws 49/16 ; OLG München, Beschluss vom 16.10.2012, 4 Ws 179/12 (K) ; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 96 [OLG Oldenburg 03.11.2010 - 1 Ws 434/10] und OLG Hamburg, Beschluss vom 16.06.2008, 2 Ws 82/08 jeweils m.w.N; so auch Mayer/Kroiß , RVG, RVG Nr. 4141-4147 VV, Rn. 11, Riedel/Sußbauer , RVG, 10. Auflage, 2015, VV 4141, Rn. 22 und Hartmann , Kostengesetze, 48. Auflage, 2018, VV 4141, Rn. 6; offenlassend: Bischof/Jungbauer u.a. , Nrn. 4100-4304 VV, Rn. 116).

    Denn aufgrund einer (zulässigen) Revision finde in aller Regel eine Hauptverhandlung nicht statt, vielmehr werde - von wenigen Ausnahmen abgesehen - im Beschlusswege nach § 349 Abs. 2 oder § 349 Absatz 4 StPO entschieden (OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 96).

    Ob eine Hauptverhandlung zu erwarten ist, lasse sich in der Regel jedenfalls nicht beurteilen, solange die Revision nicht dem Revisionsgericht vorgelegt worden sei ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.03.2016, 1 Ws 49/16 ; OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2014, 1 Ws 19/14 ; OLG Rostock, Beschluss vom 06.03.2012, I Ws 62/12 (RVG); OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 96 [OLG Oldenburg 03.11.2010 - 1 Ws 434/10] ; Mayer/Kroiß , RVG, RVG Nr. 4141-4147 VV, Rn. 11).

    Im Übrigen könne dies einen finanziellen Anreiz zur Einlegung und alsbaldigen Zurücknahme von Revisionen schaffen, der der Intention des Gesetzgebers nicht entspreche (OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 96 [OLG Oldenburg 03.11.2010 - 1 Ws 434/10] ; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 18.04.2008, 2 Ws 164/08 ).

  • OLG Braunschweig, 08.03.2016 - 1 Ws 49/16

    Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr gem. Nr. 4141 Anm. 1 S. 1 Nr. 3 VV

    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, den Anreiz zu erhöhen, Verfahren ohne Hauptverhandlung zu erledigen, und damit weniger Hauptverhandlungen zu führen, indem entsprechende Tätigkeiten des Verteidigers, die zur Vermeidung der Hauptverhandlung und damit beim Verteidiger zum Verlust der Hauptverhandlungsgebühr führen, gebührenrechtlich honoriert werden ( vgl. u.a. OLG Oldenburg, Beschluss vom 03. November 2011 - 1 Ws 434/10, juris, Rn. 5 ).
  • OLG Celle, 22.01.2014 - 1 Ws 19/14

    Entstehen der Befriedungsgebühr bei Rücknahme einer Berufung hinsichtlich

    Mit der Befriedungsgebühr soll eine intensive und zeitaufwändige Tätigkeit des Verteidigers, die zu einer Vermeidung der Hauptverhandlung und damit beim Verteidiger zum Verlust der Hauptverhandlungsgebühr führt, gebührenrechtlich honoriert werden (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 96).
  • OLG Rostock, 06.03.2012 - I Ws 62/12

    Pflichtverteidigervergütung: Anfall einer Befriedungsgebühr bei

    Im Übrigen könnte dies einen finanziellen Anreiz zur Einlegung und alsbaldigen Zurücknahme von Revisionen schaffen, der der Intention des Gesetzgebers nicht entspräche (vgl. OLG Oldenburg, 03.11.2010, 1 Ws 434/10).".
  • LG Aurich, 24.10.2014 - 11 Ks 3/13

    Entstehen einer zusätzlichen Verfahrensgebühr bei einer Revisionsrücknahme durch

    (vgl. OLG Oldenburg, 1 Ws 434/10 m.w.N.) In den allermeisten Fällen entscheidet das Revisionsgericht im Beschlusswege.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.10.2010 - 1 Ws 520/10, 1 Ws 521/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10543
OLG Hamm, 14.10.2010 - 1 Ws 520/10, 1 Ws 521/10 (https://dejure.org/2010,10543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.10.2010 - 1 Ws 520/10, 1 Ws 521/10 (https://dejure.org/2010,10543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 1 Ws 520/10, 1 Ws 521/10 (https://dejure.org/2010,10543)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    § 56f StGB
    Widerruf, Strafaussetzung, Verhältnsimäßigkeit

  • openjur.de

    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung

  • openjur.de

    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 56f StGB
    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung

  • Wolters Kluwer

    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe infolge Zeitablaufs

  • rechtsportal.de

    GG Art. 20 Abs. 3; StGB § 56f Abs. 2
    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe infolge Zeitablaufs

  • rechtsportal.de

    GG Art. 20 Abs. 3 ; StGB § 56f Abs. 2
    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe infolge Zeitablaufs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Unverhältnismäßigkeit des Widerrufs der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe infolge Zeitablaufs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 123
  • StRR 2011, 43
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 10.11.2006 - 2 Ws 214/06

    Absehen vom Widerruf der Strafaussetzung: Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2010 - 1 Ws 520/10
    Es ist zwar nicht unumstritten, aber in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass über § 56f Abs. 2 StGB hinaus, welcher Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist, in besonderen Fällen der Widerruf der Strafaussetzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen sein kann (Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl.-Stree/Kinzig § 56 Rdnr 9; OLG Stuttgart B. v. 10.11.2006, 2 Ws 214/06, RPfleger 2007, 224, JURIS Rdnr 26, jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10 - 1 AR 1407/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21240
KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10 - 1 AR 1407/08 (https://dejure.org/2010,21240)
KG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 2 Ws 510/10 - 1 AR 1407/08 (https://dejure.org/2010,21240)
KG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 2 Ws 510/10 - 1 AR 1407/08 (https://dejure.org/2010,21240)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 458 Abs 1 StPO, § 66b StGB
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Beendigung im Vollstreckungsverfahrens wegen Konventionsverstoßes

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als zulässige Einwendung gegen die Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils zu nachträglicher Sicherungsverwahrung; Möglichkeit der Berücksichtigung von Entscheidungen des Europäischen ...

  • rechtsportal.de

    Anwendung der vom EGMR aufgestellten Grundsätze auf die Vollstreckung nachträglicher Sicherungsverwahrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2011, 43
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Das Urteil des EGMR vom 17. Dezember 2009 - 19359/04 - gibt keinen Anlaß, die dort aufgestellten Grundsätze als zulässige Einwendungen gegen die Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils zu nachträglicher Sicherungsverwahrung heranzuziehen (Bestätigung von OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 1. Juli 2010 - 3 Ws 418/10 -).

    Dies käme einem unzulässigen Eingriff in die mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils gleich (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 1. Juli 2010 - 3 Ws 418/10 -).

    Im Vollstreckungsverfahren hingegen kann selbst eine auf fehlerhafter Rechtsauffassung beruhende Entscheidung nicht korrigiert werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 1. Juli 2010 - 3 Ws 418/10 -).

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Das Urteil des EGMR vom 17. Dezember 2009 - 19359/04 - gibt keinen Anlaß, die dort aufgestellten Grundsätze als zulässige Einwendungen gegen die Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils zu nachträglicher Sicherungsverwahrung heranzuziehen (Bestätigung von OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 1. Juli 2010 - 3 Ws 418/10 -).

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 - 19359/04 - hält er das Urteil für rechtswidrig und folgert daraus die Unzulässigkeit der Vollstreckung.

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Auch wenn aus Art. 46 Abs. 1 MRK nur eine Bindungswirkung "inter pares" folgt, sind die in den Entscheidungen des EGMR festgeschriebenen Grundsätze bei der Auslegung und Anwendung innerdeutscher Rechtsnormen bei parallel gelagerten Fällen zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 2010, 565 - 567; OLG Stuttgart, Beschluß vom 1. Juni 2010 - 1 Ws 57/10 in juris; Kinzig NStZ 2010, 233f).

    Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend in seinen Entscheidungen vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 - und 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 - im Zusammenhang mit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 b Abs. 1 und Abs. 3 StGB (unterschiedliche) Wege zu einer konventionskonformen Gesetzesauslegung aufgezeigt.

  • KG, 08.06.1999 - 5 Ws 367/99
    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 458 Abs. 1 StPO können nur solche Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung erhoben werden, die das "ob" und "wie" der Strafvollstreckung in der von der Vollstreckungsbehörde zugrunde gelegten Gestalt betreffen (vgl. Senat, Beschluß vom 8. Juni 1999 - 5 Ws 367/99 - Appl in KK-StPO 6. Aufl., § 458 Rdn. 12; Stöckel in KMR, StPO, § 458 Rdnrn. 9-12).

    Ausnahmen werden von einem Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums lediglich zugelassen, wenn Feststellungen über Doppelbestrafung, Doppelvollstreckung oder Doppelverfolgung (Art. 103 Abs. 3 GG) in Rede stehen, da darin ein verfahrensrechtliches Vollstreckungshindernis liegt (vgl. - auch zum Streitstand - Senat, Beschluß vom 8. Juni 1999 - 5 Ws 367/99 - Stöckel aaO Rdn. 12 ; Meyer-Goßner, § 359 StPO Rdn. 39 - jew. mit weit. Nachw.; Pieroth in Jarass/Pieroth, GG 8. Aufl., Art. 103 Rdn. 57 ff., 63).

  • OLG Nürnberg, 19.12.2001 - WS 1418/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer vorläufigen

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Die Entscheidung über die Ablehnung der Unterbrechung ist nicht anfechtbar (vgl. Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 458, Rdn. 16; OLG Nürnberg, NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 2 Ws 218/05 -).
  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 2 Ws 218/05

    Terminierung; Beschwerde gegen Terminsverfügung; Ermessen des Vorsitzenden;

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Die Entscheidung über die Ablehnung der Unterbrechung ist nicht anfechtbar (vgl. Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 458, Rdn. 16; OLG Nürnberg, NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 2 Ws 218/05 -).
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 360/07

    Sicherungsverwahrung: Vollzug der Sicherungsverwahrung nach Strafende bei

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Über den erneuten Antrag des Beschwerdeführers auf Unterbrechung der Vollstreckung hätte zunächst die Vollstreckungsbehörde zu entscheiden, denn das Gericht nimmt insoweit nur eine Überprüfungsfunktion war (vgl. Appl in KK-StPO 6. Aufl., § 458 Rdn. 3; Senat, Beschluß vom 15. Juni 2007 - 2 Ws 360, 373-377, 381/07 -).
  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 1 Ws 57/10

    Sicherungsverwahrung: Sofortige Entlassung in sog. Zehnjahresfällen wegen

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Auch wenn aus Art. 46 Abs. 1 MRK nur eine Bindungswirkung "inter pares" folgt, sind die in den Entscheidungen des EGMR festgeschriebenen Grundsätze bei der Auslegung und Anwendung innerdeutscher Rechtsnormen bei parallel gelagerten Fällen zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 2010, 565 - 567; OLG Stuttgart, Beschluß vom 1. Juni 2010 - 1 Ws 57/10 in juris; Kinzig NStZ 2010, 233f).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1991 - 1 Ws 322/91
    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    Einwendungen, die sich gegen den Bestand des Urteils richten, sind unzulässig (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 318, 319; OLG Düsseldorf JR 1992, 126; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 458 StPO Rdn. 9; Stöckel aaO Rdn. 13 - mit weit. Nachw.).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10
    b) Entscheidungen des EGMR haben jedoch keine unmittelbare Wirkung auf die innerstaatliche Rechtsordnung, verpflichten vielmehr die Staaten als Vertragsparteien, für eine konventionskonforme Rechtslage Sorge zu tragen (vgl. BVerfGE 111, 307).
  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

  • OLG Frankfurt, 26.04.1996 - 3 Ws 340/96
  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

  • BVerfG, 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17

    Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils

    Dies entspricht - soweit ersichtlich - allgemeiner Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 458 Rn. 9; KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 458 Rn. 2 und 13; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 458 Rn. 13; Gercke/Julius/Temming u.a., StPO, 5. Aufl. 2012, § 458 Rn. 5; SK-StPO/Paeffgen, 4. Aufl. 2013, § 458 Rn. 8; BeckOK StPO/Coen, 27. Ed. Stand: 01.01.2017, § 458 Rn. 5; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 318; KG Berlin, Beschluss vom 29.12.1999 - 1 AR 1438/99 - 5 Ws 711/99 - juris, Beschluss vom 28.10.2010 - 2 Ws 510/10 - juris).
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