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   OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10   

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https://dejure.org/2010,12016
OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10 (https://dejure.org/2010,12016)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.2010 - 2 Ws 594/10 (https://dejure.org/2010,12016)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 2010 - 2 Ws 594/10 (https://dejure.org/2010,12016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 49
  • StRR 2011, 63
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 06.10.2009 - 2 Ws 257/09

    Zustimmung des Angeklagten zur Einstellung kann im Nachhinein nicht widerrufen

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10
    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (SenE vom 25.5.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10
    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (SenE vom 25.5.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • OLG Köln, 11.02.2008 - 2 Ws 54/08

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10
    Das Einverständnis des Pflichtverteidigers und der Verzicht des Wahlverteidigers auf die Grundgebühr rechtfertigen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur SenE vom 11.2.2008 2 Ws 54/08 = StraFo 2008, 348) keine andere Beurteilung.
  • OLG Hamburg, 17.12.2012 - 2 Ws 175/12

    Nebenklage: Bestellung desselben Rechtsbeistands für mehrere Nebenkläger;

    Auch nach der Neufassung des § 142 Abs. 1 StPO gehört die Ortsnähe des Rechtsanwalts zu den durch den Vorsitzenden bei der Auswahl eines Pflichtverteidigers bzw. Rechtsbeistands zu berücksichtigenden Gesichtspunkten (Anschluss an OLG Köln, 21. September 2010, 2 Ws 594/10, NStZ-RR 2011, 49).(Rn.13)(Rn.14).

    Entsprechend kann weiterhin die Bestellung eines nicht beim Gericht ansässigen Rechtsanwalts abgelehnt werden, wenn ein sachlicher Grund zu dessen Beiordnung und den damit verbundenen Mehrkosten für die Staatskasse nicht ersichtlich ist (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2011, 49; zustimmend, mit weiteren Erörterung der Rechtslage nach der Neufassung des § 142 StPO, Lehmann in NStZ 2012, 188).

  • OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12

    Bestellung eines in großer Entfernung zum Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 21.09.2010 - 2 Ws 594/10 - zur Frage der Auswahl eines Verteidigers nach § 142 StPO Folgendes ausgeführt:.

    Die Entscheidung des Vorsitzenden der Strafkammer führt im Ergebnis zu einer Überbetonung des Kriteriums der Ortsnähe welche nach der Gesetzesänderung durch Streichung von § 142 Satz 1 StPO a.F. gerade vermieden werden sollte (vgl. Senat, Beschluss v. 21.09.2010, 2 Ws 594/10).

  • OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12

    Herazsdrängen eines Pflichtverteidigers durch taktische Wahlverteidigerbestellung

    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. SenE v. 21.09.2010 - 2 Ws 594/10; SenE vom 25.05.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • OLG Oldenburg, 23.04.2015 - 1 Ws 170/15

    Pflichtverteidigerwechsel, kostenneutrale Umbeiordnung

    Bei dieser Sachlage bedarf es daher keiner Entscheidung, welche Anforderungen an das zwischen Beschuldigtem und Verteidiger bestehende Vertrauensverhältnis und dessen Darlegung gegenüber dem Gericht zu stellen sind (siehe etwa die Zusammenstellung bei Lehmann, NStZ 2012, 188) und welches Gewicht den durch die Beiordnung eines auswärtigen Verteidigers entstehenden Mehrkosten im Rahmen der dem Gericht eröffneten Ermessensentscheidung beizulegen ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.9.2010 - 2 Ws 594/10, juris; OLG Köln, Beschluss vom 29.6.2012 - 2 Ws 485/12, juris; gegen jedwede Relevanz von Kostengesichtspunkten nach der Neufassung: KMR/Haizmann, § 142 Rn 22; SK-StPO/Wohlers, 4. Aufl., § 142 Rn. 27).
  • KG, 08.07.2013 - 2 Ws 349/13

    Auswahl des Pflichtverteidigers - Ortsnähe

    Die Gerichtsbezirkszugehörigkeit hat freilich nach der Neufassung des § 142 Abs. 1 StPO nicht mehr den ihr ursprünglichen zugedachten besonders hervorgehobenen Stellenwert, ist aber jedenfalls neben anderen Gesichtspunkten weiterhin zu beachten (vgl. BT-Drucks. a.a.O.; OLG Hamburg NStZ-RR 2013, 153; OLG Köln NStZ-RR 2011, 49).
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