Rechtsprechung
OLG Celle, 08.11.2011 - 2 Ws 311/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anordnung der Invollzugsetzung eines ausgesetzten Haftbefehls durch Erlass eines neuen Haftbefehls
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anordnung des Vollzugs eines ausgesetzten Haftbefehls bei Erlass eines erneuten "Haftbefehls" und Aussetzung eines alten Haftbefehls; Prozessuale Überholung der Beschwerde gegen eine Haftentscheidung bei Vollstreckung der Strafhaft gegen den Betroffenen in derselben ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung des Vollzugs eines ausgesetzten Haftbefehls bei Erlass eines erneuten "Haftbefehls" und Aussetzung eines alten Haftbefehls; Prozessuale Überholung der Beschwerde gegen eine Haftentscheidung bei Vollstreckung der Strafhaft gegen den Betroffenen in derselben ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112; StPO § 116 Abs. 4; StPO § 451
Erlass eines neuen Haftbefehls ei bestehendem und außer Vollzug gesetzten Haftbefehl; Prozessuale Überholung der Haftbeschwerde nach Einleitung der Strafhaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 13.10.2011 - 10 Ks 4/11
- OLG Celle, 08.11.2011 - 2 Ws 311/11
Papierfundstellen
- StRR 2012, 112
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 09.02.2000 - 2 VAs 3/00
Auszug aus OLG Celle, 08.11.2011 - 2 Ws 311/11
Denn zum Zeitpunkt des Eintritts der Teilrechtskraft ist die Untersuchungshaft nicht vollzogen worden, so dass es der förmlichen Einleitung der Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde bedurfte (vgl. OLG Hamburg, StV 2000, 518). - OLG Hamm, 02.04.2009 - 3 Ws 104/09
U-Haft, Strafhaft, Übergang
Auszug aus OLG Celle, 08.11.2011 - 2 Ws 311/11
Anerkannt ist, dass eine Teilvollstreckung von Einzelstrafen grundsätzlich bis zur geringst möglichen Höhe der zu bildenden Gesamtstrafe zulässig ist (vgl. zuletzt OLG Hamm, NStZ 2009, 655, m.w.N.).
- KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12
Tagebucheintrag des Gefangenen als Begründung einer belastenden Maßnahme
b) Das Ermessen wäre gegenüber dem Beschwerdeführer aber dann eingeschränkt, wenn ihm bislang aufgrund eines vom Anstaltsleiter geschaffenen Vollzugsgefälles günstigere Vollzugsbedingungen zuteil geworden wären (vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2011 - 2 Ws 311-312/11 Vollz -). - KG, 18.03.2016 - 2 Ws 55/16
Kein Einzel-TV auf Abschirmstation
Schließlich hat der Senat bereits darüber befunden, dass die Versagung eines Einzelfernsehgerätes im Haftraum auf der Abschirmstation für Rauschmittelhändler wegen der von diesem ausgehenden gesteigerte Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt durch eine mögliche Nutzung als sogenannter "Bunker" für Betäubungsmittel der rechtlichen Prüfung standhält (vgl. Beschluss vom 5. September 2011 - 2 Ws 311-312/11 Vollz -).