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   OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12   

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OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12 (https://dejure.org/2012,8459)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.03.2012 - 3 Ws 4/12 (https://dejure.org/2012,8459)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. März 2012 - 3 Ws 4/12 (https://dejure.org/2012,8459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Betrug durch Unterlassen, Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten; Substantiierung im Klageerzwingungsantrag

  • openjur.de

    1. Die Strafbarkeit eines Verkäufers wegen Betrugs durch Unterlassen i.S.d. §§ 263 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB setzt eine von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängige und nach Abwägung der Interessenlage und des Verantwortungsbereichs der Beteiligten zu bestimmende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens; Voraussetzungen für die Strafbarkeit eines Verkäufers wegen Betrugs durch Unterlassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageerzwingungsverfahren; Voraussetzungen der Strafbarkeit eines Verkäufers wegen Betrugs durch Unterlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Klageerzwingungsverfahren: (Noch höhere) Anforderungen beim "Unterlassunsgedelikt”

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Täuschung durch Unterlassen (Prof. Dr. Katharina Beckemper; ZJS 2012, 697)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 248
  • StRR 2012, 162
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    Gesteigerte Anforderungen für nach § 263 Abs. 1 StGB strafbewehrte Einstandspflichten nach § 13 Abs. 1 StGB aus vorvertraglichen Pflichten gelten in den Fällen, in denen das Gesetz - wie in § 311 b Abs. 1 Satz 1 BGB - den Vertragsabschluss selbst einer besonderen, der Warnung und dem Schutz der Beteiligten vor Übereilung dienenden Form unterwirft (u.a. Anschluss an BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris] und BGH NStZ 2010, 502 f.).

    Regelmäßig handelt es sich um Konstellationen, in denen der eine Vertragsteil darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände auch ungefragt offenbart (BGH a.a.O.; BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris]; BGH NStZ 2010, 502 f.; aus der Kommentarliteratur vgl. u.a. Schönke/Schröder-Cramer/Perron § 263 Rn. 18 ff., insbesondere Rn. 22 f.; Fischer § 263 Rn. 38 ff., insbesondere Rn. 45 f.; BeckOK-Beukelmann StGB [Stand: 01.12.2011] § 263 Rn. 18 f.; MüKo-Hefendehl StGB § 263 Rn. 136 ff.; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen StGB 3. Aufl. § 263 Rn. 160 f. und Lackner/Kühl StGB 27. Aufl. § 263 Rn. 12 ff., jeweils m.w.N.).

  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09

    Vermögensschaden beim Betrug auf der Grundlage der HOAI (Abrechnung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    Gesteigerte Anforderungen für nach § 263 Abs. 1 StGB strafbewehrte Einstandspflichten nach § 13 Abs. 1 StGB aus vorvertraglichen Pflichten gelten in den Fällen, in denen das Gesetz - wie in § 311 b Abs. 1 Satz 1 BGB - den Vertragsabschluss selbst einer besonderen, der Warnung und dem Schutz der Beteiligten vor Übereilung dienenden Form unterwirft (u.a. Anschluss an BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris] und BGH NStZ 2010, 502 f.).

    Regelmäßig handelt es sich um Konstellationen, in denen der eine Vertragsteil darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände auch ungefragt offenbart (BGH a.a.O.; BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris]; BGH NStZ 2010, 502 f.; aus der Kommentarliteratur vgl. u.a. Schönke/Schröder-Cramer/Perron § 263 Rn. 18 ff., insbesondere Rn. 22 f.; Fischer § 263 Rn. 38 ff., insbesondere Rn. 45 f.; BeckOK-Beukelmann StGB [Stand: 01.12.2011] § 263 Rn. 18 f.; MüKo-Hefendehl StGB § 263 Rn. 136 ff.; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen StGB 3. Aufl. § 263 Rn. 160 f. und Lackner/Kühl StGB 27. Aufl. § 263 Rn. 12 ff., jeweils m.w.N.).

  • OLG Hamm, 08.02.2006 - 13 U 165/05

    Besonderes persönliches Vertrauen - Schadensersatz nach § 280 BGB - Deliktischer

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    Gesteigerte Anforderungen für nach § 263 Abs. 1 StGB strafbewehrte Einstandspflichten nach § 13 Abs. 1 StGB aus vorvertraglichen Pflichten gelten in den Fällen, in denen das Gesetz - wie in § 311 b Abs. 1 Satz 1 BGB - den Vertragsabschluss selbst einer besonderen, der Warnung und dem Schutz der Beteiligten vor Übereilung dienenden Form unterwirft (u.a. Anschluss an BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris] und BGH NStZ 2010, 502 f.).

    Regelmäßig handelt es sich um Konstellationen, in denen der eine Vertragsteil darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände auch ungefragt offenbart (BGH a.a.O.; BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris]; BGH NStZ 2010, 502 f.; aus der Kommentarliteratur vgl. u.a. Schönke/Schröder-Cramer/Perron § 263 Rn. 18 ff., insbesondere Rn. 22 f.; Fischer § 263 Rn. 38 ff., insbesondere Rn. 45 f.; BeckOK-Beukelmann StGB [Stand: 01.12.2011] § 263 Rn. 18 f.; MüKo-Hefendehl StGB § 263 Rn. 136 ff.; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen StGB 3. Aufl. § 263 Rn. 160 f. und Lackner/Kühl StGB 27. Aufl. § 263 Rn. 12 ff., jeweils m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 07.10.2008 - 3 Ws 60/08

    Klageerzwingungsverfahren: Antragsbefugnis einer Erbengemeinschaft bei einem in

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    e) Da der Klageerzwingungsantrag innerhalb der Monatsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO anzubringen ist, können formelle Fehler des Antrags nach Fristablauf nicht mehr wirksam behoben werden, weil dies andernfalls zu einer in der Strafprozessordnung nicht vorgesehenen Verlängerung der Antragsfrist führen würde (OLG Hamm DAR 2003, 87; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.1999 - 1 Ws 624/99 [bei juris]; Meyer-Goßner § 172 Rn. 34 sowie st.Rspr. des Senats, u.a. Beschluss vom 07.10.2008 - 3 Ws 60/08 = OLGSt StPO § 172 Nr. 47).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.1999 - 1 Ws 624/99

    Behebung von Formfehlern nach Ablauf der Monatsfrist

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    e) Da der Klageerzwingungsantrag innerhalb der Monatsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO anzubringen ist, können formelle Fehler des Antrags nach Fristablauf nicht mehr wirksam behoben werden, weil dies andernfalls zu einer in der Strafprozessordnung nicht vorgesehenen Verlängerung der Antragsfrist führen würde (OLG Hamm DAR 2003, 87; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.1999 - 1 Ws 624/99 [bei juris]; Meyer-Goßner § 172 Rn. 34 sowie st.Rspr. des Senats, u.a. Beschluss vom 07.10.2008 - 3 Ws 60/08 = OLGSt StPO § 172 Nr. 47).
  • OLG Hamm, 04.07.2002 - 2 Ws 213/02

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Zulässigkeit des Antrags, Antragsfrist,

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    e) Da der Klageerzwingungsantrag innerhalb der Monatsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO anzubringen ist, können formelle Fehler des Antrags nach Fristablauf nicht mehr wirksam behoben werden, weil dies andernfalls zu einer in der Strafprozessordnung nicht vorgesehenen Verlängerung der Antragsfrist führen würde (OLG Hamm DAR 2003, 87; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.1999 - 1 Ws 624/99 [bei juris]; Meyer-Goßner § 172 Rn. 34 sowie st.Rspr. des Senats, u.a. Beschluss vom 07.10.2008 - 3 Ws 60/08 = OLGSt StPO § 172 Nr. 47).
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    Subjektiv erfordert § 263 Abs. 1 StGB neben Tatvorsatz ein Handeln in der Absicht sog. " stoffgleicher" (Eigen- oder Dritt-) Bereicherung, wobei mit dem einschränkenden Merkmal der sog. " Stoffgleichheit" zum Ausdruck gebracht wird, dass von § 263 StGB nur solche rechtswidrigen Vermögensschädigungen erfasst werden, die durch dieselbe vom Täter veranlasste Vermögensverfügung des Getäuschten unmittelbar herbeigeführt worden sind (st.Rspr.; vgl. z.B. BGHSt 6, 115 /116; 21, 384; 34, 379/391 und zuletzt u.a. BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - 3 StR 434/10 = StraFo 2011, 238 f.; ferner Fischer StGB 59. Aufl. § 263 Rn. 76 f., insbesondere Rn. 187 ff. und Schönke/Schröder-Cramer/Perron StGB 28. Aufl. § 263 Rn. 168 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 556/67

    Provisionsvertreter - § 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    Subjektiv erfordert § 263 Abs. 1 StGB neben Tatvorsatz ein Handeln in der Absicht sog. " stoffgleicher" (Eigen- oder Dritt-) Bereicherung, wobei mit dem einschränkenden Merkmal der sog. " Stoffgleichheit" zum Ausdruck gebracht wird, dass von § 263 StGB nur solche rechtswidrigen Vermögensschädigungen erfasst werden, die durch dieselbe vom Täter veranlasste Vermögensverfügung des Getäuschten unmittelbar herbeigeführt worden sind (st.Rspr.; vgl. z.B. BGHSt 6, 115 /116; 21, 384; 34, 379/391 und zuletzt u.a. BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - 3 StR 434/10 = StraFo 2011, 238 f.; ferner Fischer StGB 59. Aufl. § 263 Rn. 76 f., insbesondere Rn. 187 ff. und Schönke/Schröder-Cramer/Perron StGB 28. Aufl. § 263 Rn. 168 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    Subjektiv erfordert § 263 Abs. 1 StGB neben Tatvorsatz ein Handeln in der Absicht sog. " stoffgleicher" (Eigen- oder Dritt-) Bereicherung, wobei mit dem einschränkenden Merkmal der sog. " Stoffgleichheit" zum Ausdruck gebracht wird, dass von § 263 StGB nur solche rechtswidrigen Vermögensschädigungen erfasst werden, die durch dieselbe vom Täter veranlasste Vermögensverfügung des Getäuschten unmittelbar herbeigeführt worden sind (st.Rspr.; vgl. z.B. BGHSt 6, 115 /116; 21, 384; 34, 379/391 und zuletzt u.a. BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - 3 StR 434/10 = StraFo 2011, 238 f.; ferner Fischer StGB 59. Aufl. § 263 Rn. 76 f., insbesondere Rn. 187 ff. und Schönke/Schröder-Cramer/Perron StGB 28. Aufl. § 263 Rn. 168 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
    Es ist nämlich höchstrichterlich anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in die Wände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle, Urt. v. 10.05.2007 Az.: 8 U 11/07).
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00

    Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive

  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

  • LG München I, 20.11.2003 - 26 O 12901/02

    Arglistiges Verschweigen von Schimmelbildung

  • OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer

  • OLG Celle, 17.03.2008 - 1 Ws 105/08

    Anforderungen an die Sachverhaltsdarlegung in einem Klageerzwingungsantrag wegen

  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 125/05

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Einhaltung der Beschwerdefrist,

  • OLG Stuttgart, 30.11.2005 - 5 Ws 146/05

    Klageerzwingungsverfahren wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht:

  • LG Braunschweig, 31.08.2017 - 3 O 21/17

    Schadensersatzklage eines Käufers eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs

    Diese Erfolgsabwendungspflicht beruht auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person in besonderer Weise zum Schutz des gefährdeten Rechtsguts aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12 Rn. 18 - zitiert nach juris).
  • LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16

    Abgasskandal; Rücktritt; unerhebliche Pflichtverletzung; behebbarer Mangel

    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • LG Braunschweig, 16.02.2018 - 11 O 1175/17

    Abgasskandal; Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mangelbeseitigung; illegale

    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • LG Braunschweig, 03.01.2019 - 11 O 1172/18

    Abgasskandal; EG-Übereinstimmungsbescheinigung; genehmigter Typ

    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • LG Braunschweig, 13.04.2018 - 11 O 1977/17

    Abgasskandal; Mängel aufgrund des Softwareupdates; Beweislast

    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • LG Braunschweig, 19.05.2017 - 11 O 4153/16

    Kaufvertrag eines Fahrzeugs mit einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Motor:

    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • OLG Bamberg, 17.12.2015 - 3 Ws 47/15

    Antragsbefugnis des Erben und Pflichtteilsberechtigten im

    Eine solche Bezugnahme ist - und zwar auch hinsichtlich der gebotenen Angaben zu den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrages, namentlich zur Einhaltung der Fristen des § 172 I 1 StPO und des § 172 II 1 StPO sowie zur Antragsbefugnis des Ast. - nur insoweit unschädlich, als die in Bezug genommenen Anlagen lediglich der näheren Erläuterung einer uneingeschränkt verständlichen, in sich geschlossenen Sachverhaltsdarstellung dienen (OLG Celle NStZ 1997, 406 sowie st.Rspr. des Senats, u. a. OLG Bamberg wistra 2012, 279 m. w. N.; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt § 172 Rn. 30 und KK/Moldenhauer § 172 Rn. 37, jeweils m. w. N.).
  • LG Braunschweig, 15.09.2017 - 11 O 4019/16

    Anspruch auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufvertrages nach Rücktritt wegen

    Die Erfolgsabwendungspflichten beruhen auf dem Grundgedanken, dass eine bestimmte Person - zumal in besonderer Weise - zum Schutz des gefährdeten Rechtsgutes aufgerufen ist und dass alle übrigen Beteiligten auf das helfende Eingreifen dieser Person vertrauen und vertrauen dürfen (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2013, 3 Ws 4/12, zit. nach juris, Rn. 18).
  • KG, 05.11.2015 - 3 Ws 535/15

    Klageerzwingungsverfahren: Erforderliche Angaben zur Darlegung der Einhaltung der

    Die Antragsschrift muss folgerichtig erst recht erweisen, dass die eigentliche Antragsfrist nach § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO eingehalten worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - 3 Ws 396/13 - OLG Celle StraFo 2011, 226; OLG Düsseldorf StraFo 2000, 22; OLG Hamm, Beschluss vom 29. März 2011 - 1 Ws 155/11 - [juris]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 245; wohl auch OLG Bamberg NStZ-RR 2012, 248; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 172 Rn. 27b [alld.

    Daher war auch die durch den Verteidiger beantragte Akteneinsicht nicht vorrangig zu gewähren, und eine tatsächlich mögliche, aber rechtlich unbeachtliche ergänzende Begründung war nicht abzuwarten (vgl. OLG Bamberg NStZ-RR 2012, 248).

  • OLG Karlsruhe, 01.07.2019 - 2 Ws 23/19

    Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters;

    Dabei ist auch die Verletzteneigenschaft, sofern sie nicht ohne weiteres ersichtlich ist, zu begründen (OLG Celle, Beschluss vom 28.12.2018 - 2 Ws 472/18, juris Rn. 3; OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2012 - 3 Ws 4/12, NStZ-RR 2012, 248; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2003 - 1 Ws 248/03, Die Justiz 2004, 213; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 172 Rn. 27c).
  • LG München II, 30.08.2019 - 11 O 5772/13

    Kein Schadensersatz für Wasserschaden

  • LG Braunschweig, 27.04.2018 - 11 O 2709/17

    Abgasskandal; deliktische Haftung bei Verschweigen von Mängeln, insbesondere

  • LG Braunschweig, 26.05.2017 - 11 O 4093/16

    Deliktshaftung: Schadensersatzanspruch eines Käufers eines PKW mit

  • LG Braunschweig, 25.04.2017 - 11 O 3993/16

    Deliktshaftung: Schadensersatzklage eines Käufers eines vom sog. Abgasskandal

  • LG Braunschweig, 15.09.2017 - 11 O 4073/16

    Kraftfahrzeugkauf: Unzulässiger Einsatz einer Abschalteinrichtung in der

  • LG Braunschweig, 01.09.2017 - 11 O 3828/16

    Kauf eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs: Schadenersatzanspruch des

  • LG Braunschweig, 30.08.2017 - 3 O 1165/16

    Abgasskandal; unzulässige Abschalteinrichtung; Neulieferung

  • OLG Zweibrücken, 29.03.2022 - 1 Ws 36/22

    Formelle Anforderungen bei einem Klageerzwingungsantrag

  • OLG Celle, 28.12.2018 - 2 Ws 472/18

    Vortrag zur Verletzteneigenschaft als unverzichtbarer Teil des Anspruches auf

  • LG Braunschweig, 01.09.2017 - 11 O 4157/16

    Kauf eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs: Schadenersatzanspruch des

  • OLG Bamberg, 08.12.2015 - 3 Ws 38/15

    Unzulässiger Klageerzwingungsantrag wegen unterlassener Anfechtung früherer

  • LG Würzburg, 02.09.2019 - 71 O 2675/18

    Keine Haftung des Herstellers wegen eines vom sog. Abgasskandal betroffenen

  • LG Aschaffenburg, 08.08.2019 - 15 O 544/18

    Freistellung von den Verbindlichkeiten des Leasingvertrages

  • LG Braunschweig, 30.08.2017 - 3 O 2202/16

    Kauf eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs: Gewährleistungsrechte gegen den

  • LG Würzburg, 04.09.2019 - 91 O 237/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus einem Kaufvertrag über ein Diesel-Fahrzeug,

  • LG Würzburg, 05.12.2019 - 14 O 1392/19

    Kein Schadensersatzanspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen

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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1343
BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11 (https://dejure.org/2012,1343)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11 (https://dejure.org/2012,1343)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11 (https://dejure.org/2012,1343)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 23 StPO;§ 24 Abs. 2 StPO;§ 244 Abs. 2 StPO; § 29 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs (Unvoreingenommenheit; Behandlung zweier getrennt geführter Verfahren als Einheit; Abtrennung des Verfahrens gegen einen möglichen Mittäter); Aufklärungspflicht

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 StPO, § 244 Abs 2 StPO
    Richterablehnung im Strafverfahren: Abtrennung des wegen bandenmäßigen Betäubungsmittelhandels geführten Verfahrens gegen einen geständigen Mitangeklagten; Vermischung der Beweisergebnisse beider Verfahren als Befangenheitsgrund

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit eines Richters wegen vorangegangenen Gesprächen über eine Verständigung beim Vorwurf einer Betäubungsmittelstraftat

  • rewis.io

    Richterablehnung im Strafverfahren: Abtrennung des wegen bandenmäßigen Betäubungsmittelhandels geführten Verfahrens gegen einen geständigen Mitangeklagten; Vermischung der Beweisergebnisse beider Verfahren als Befangenheitsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 154 Abs. 2; StPO § 23; StPO § 24 Abs. 2
    Befangenheit eines Richters wegen vorangegangenen Gesprächen über eine Verständigung beim Vorwurf einer Betäubungsmittelstraftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Abtrennung "im Grenzbereich zu einem Ermessensfehler” - Ergebnis: Ggf. Besorgnis der Befangenheit

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 519
  • NStZ-RR 2014, 98
  • StV 2012, 390
  • StRR 2012, 162
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.2010 - 2 StR 455/09

    Erfolgreiche Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit; Abtrennung des

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11
    a) Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters ist, soweit sie nicht den Tatbestand eines Ausschlussgrundes gemäß § 23 StPO erfüllt, nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters im Sinne von § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142; BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334; BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 337; BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 24 Rn. 12 f. mwN).

    Dies wird etwa angenommen, wenn Äußerungen in früheren Urteilen unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten oder wenn ein Richter sich bei seiner Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221; BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44).

  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11
    Dies gilt auch dann, wenn Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur Verfahrensbeschleunigung abgetrennt werden und in dem abgetrennten Verfahren ein Schuldspruch wegen einer Tat ergeht, zu der sich das Gericht im Ursprungsverfahren gegen den oder die früheren Angeklagten später ebenfalls noch eine Überzeugung zu bilden hat (BGH, Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866).
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 326/88

    Geltendmachung des Auskunftsverweigerungsrecht durch unentschuldigtes Fernbleiben

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11
    Das bloße Nichterscheinen eines geladenen Zeugen kann daher regelmäßig nicht als Ausübung dieses Rechts gewertet werden (BGH, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 326/88, StV 1989, 140).
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11
    Dies wird etwa angenommen, wenn Äußerungen in früheren Urteilen unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten oder wenn ein Richter sich bei seiner Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221; BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11
    a) Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters ist, soweit sie nicht den Tatbestand eines Ausschlussgrundes gemäß § 23 StPO erfüllt, nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters im Sinne von § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142; BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334; BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 337; BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 24 Rn. 12 f. mwN).
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11
    a) Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters ist, soweit sie nicht den Tatbestand eines Ausschlussgrundes gemäß § 23 StPO erfüllt, nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters im Sinne von § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142; BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334; BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 337; BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 24 Rn. 12 f. mwN).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11
    a) Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters ist, soweit sie nicht den Tatbestand eines Ausschlussgrundes gemäß § 23 StPO erfüllt, nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters im Sinne von § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142; BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334; BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 337; BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 24 Rn. 12 f. mwN).
  • BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17

    Telekommunikationsüberwachung (Verwertbarkeit aufgezeichneter

    aa) Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters, soweit sie nicht gesetzliche Ausschlussgründe erfüllt, ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters i.S.v. § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 Rn. 19 und vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373 Rn. 12 jeweils mwN).

    Das gilt auch dann, wenn Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur Verfahrensbeschleunigung abgetrennt werden und in dem abgetrennten Verfahren ein Schuldspruch ergeht, zu dem sich das Gericht im Ursprungsverfahren gegen den oder die früheren Angeklagten später ebenfalls noch eine Überzeugung zu bilden hat (BGH, Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 Rn. 20 und vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 f.; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 Rn. 20; siehe auch Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).

    Dies wird etwa angenommen, wenn Äußerungen in früheren Urteilen unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten oder wenn ein Richter sich bei seiner Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f. Rn. 20 und vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373 Rn. 12 jeweils mwN; siehe auch Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 24 sowie Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 222).

    Das ist jedoch stets zur Begründung von Befangenheit ungeeignet (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 Rn. 20 f. und vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 f.; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f. Rn. 20; siehe auch Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).

  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 234/16

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des

    Solche Umstände können zum Beispiel darin bestehen, dass die frühere Entscheidung unnötige oder unbegründete Werturteile über den jetzigen Angeklagten enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 222) oder sich der Richter in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 521; Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46; Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vortätigkeit 3).
  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

    (1) Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters ist, sofern sie nicht den Tatbestand eines gesetzlichen Ausschlussgrundes erfüllt, regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters im Sinne des § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 56; Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 Rn. 19 mwN; Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 Rn. 23; Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).

    Das gilt selbst dann, wenn - wie hier - das Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur Verfahrensbeschleunigung oder aus sonstigen Gründen abgetrennt wird und in dem abgetrennten Verfahren ein Schuldspruch gegen frühere Mitangeklagte wegen eines auch die verbliebenen Angeklagten betreffenden Tatgeschehens mit Feststellungen ergeht, zu denen sich das Gericht im Ursprungsverfahren gegen diese später ebenfalls noch eine Überzeugung zu bilden hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 56; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vortätigkeit 3 Rn. 13; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 Rn. 20 mwN; Urteile vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 Rn. 24; vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864 Rn. 20; vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034, 3036).

    Dies ist etwa anzunehmen, wenn Ausführungen in dem Urteil gegen die früheren Mitangeklagten in dem abgetrennten Verfahren unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten oder wenn ein Richter sich bei seiner Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 56; Beschlüsse vom 28. Februar 2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186, 187; vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; vom 19. August 2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46; vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 Rn. 20; Urteile vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 Rn. 24; vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864 Rn. 20; Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221 f.).

  • BVerfG, 27.01.2023 - 2 BvR 1122/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in einem

    bb) Da die Ausschlussgründe in der Strafprozessordnung die Frage der Vorbefassung abschließend regeln, ist die Vorbefassung eines Richters in anderen Verfahrenskonstellationen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 24 Abs. 2 StPO zu begründen; es müssen besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (stRspr; vgl. BGH, Beschluss des 5. Strafsenats vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05 -, BGHSt 50, 216 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09 -, NStZ 2011, S. 44 ; Beschluss des 3. Strafsenats vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11 -, NStZ 2012, S. 519 ; Urteil des 1. Strafsenats vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 -, Rn. 56; Beschluss des 3. Strafsenats vom 18. Mai 2022 - 3 StR 181/21 -, Rn. 48; Beschluss des 5. Strafsenats vom 7. Juni 2022 - 5 StR 460/21 -, NStZ-RR 2022, 288 ).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Andernfalls würde die Vortätigkeit entgegen der in den §§ 22 bis 24 StPO klar zum Ausdruck kommenden Gesetzeskonzeption faktisch regelmäßig zum Ausschließungsgrund erhoben, obwohl nach dem normativen Leitbild des Gesetzes von der Unvoreingenommenheit eines Richters auszugehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.01.1971 - 2 BvR 443/69, NJW 1971, 1029 ; BGH, Urteil vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034 ; Beschluss vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05, NJW 2005, 3436 ; Urteil vom 29.06.2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864 ; Beschluss vom 18.11.2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 ; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ).

    Dass die Vortätigkeit allein die Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigt, trifft ebenfalls für die Konstellation der Befassung eines erkennenden Richters in Verfahren gegen andere Beteiligte derselben Tat zu (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ; Urteil vom 10.02.2016 - 2 StR 533/14, juris Rn. 13; Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 56), und zwar selbst dann, wenn Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur Verfahrensbeschleunigung abgetrennt werden und anschließend ein Schuldspruch wegen Beteiligung an später abzuurteilenden Taten erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 ).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn Äußerungen in früheren Entscheidungen unnötige oder unbegründete Werturteile über einen jetzt Angeklagten enthalten oder sich ein Richter in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil eines Angeklagten geäußert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27.04.1972 - 4 StR 149/72, NJW 1972, 1288; Urteil vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034 ; Beschluss vom 09.03.2000 - 4 StR 513/99, juris Rn. 6, insoweit in NStZ 2000, 419 nicht abgedruckt; Beschluss vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05, NJW 2005, 3436 ; Urteil vom 29.06.2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864 ; Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 ; Beschluss vom 19.08.2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46; Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ; Urteil vom 10.02.2016 - 2 StR 533/14, juris Rn. 13; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ) oder wenn die früheren Entscheidungen aus Sicht eines verständigen Angeklagten die Annahme rechtfertigen, dass der abgelehnte Richter bereits im Vorfeld eine endgültige Überzeugung von dessen Schuld gewonnen oder sich sonst eine abschließende Meinung über ihn gebildet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.2000 - 4 StR 513/99, juris Rn. 7, insoweit in NStZ 2000, 419 nicht abgedruckt; Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Mitwirkung des Richters an Zwischenentscheidungen in dem anhängigen Verfahren und die dabei geäußerten Rechtsmeinungen regelmäßig selbst dann nicht die Annahme der Befangenheit begründen, wenn dabei Verfahrensverstöße vorliegen, die auf einem Irrtum oder auf einer unrichtigen oder sogar unhaltbaren Rechtsansicht beruhen (vgl. nur BGH, Urteil vom 20.11.1961 - 2 StR 472/61, GA 1962, 282 f.; Beschluss vom 16.06.1971 - 4 StR 450/70, VRS 41, 203 ; Urteil vom 14.02.1985 - 4 StR 731/84, bei Pfeiffer , NStZ 1985, 492; Urteil vom 14.03.1990 - 3 StR 109/89, bei Miebach , NStZ 1991, 27; Urteil vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 Tz. 19; Beschluss vom 08.05.2014 - 1 StR 725/13, NJW 2014, 2372 ; Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.1996 - 1 Ws 723/96, NStZ-RR 1997, 175 ).

  • BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch die

    dd) Es kann dahinstehen, ob die vorgenannten Umstände - zumindest in ihrer Gesamtheit - zu einer berechtigten Besorgnis der Staatsanwaltschaft führten, der Vorsitzende sei befangen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, StraFo 2012, 134, 136); jedenfalls in Verbindung mit der Stellungnahme, die der Vorsitzende zu dem zweiten Befangenheitsgesuch abgegeben hat, ist diese Besorgnis gegeben.
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der

    Die Ablehnung eines mit der Sache schon früher befassten Richters ist jedoch gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände vorliegen, die der Vermutung seiner Unvoreingenommenheit widersprechen (vgl. BGH, aaO, BGHSt 21, 334, 343; Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520).
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 460/21

    Unzureichender Vortrag bei der Rüge der Mitwirkung eines wegen Vorbefassung

    Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters, soweit sie nicht gesetzliche Ausschlussgründe erfüllt, ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters im Sinne von § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520; vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; vgl. auch EGMR, Urteil vom 10. August 2006 - Nr. 75737/01, StraFo 2006, 406).

    Etwas anderes gilt nach innerstaatlicher Rechtsprechung nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Besorgnis rechtfertigen, der Richter sei nicht bereit, sich von seiner bei der Vorentscheidung gefassten Meinung zu lösen, etwa wenn er unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über den Angeklagten geäußert hat (BGH, Beschlüsse vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f.; vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13; vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; vgl. auch EGMR aaO).

  • OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12

    Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem

    Überdies war der seitens des Angeklagten gestellte Ablehnungsantrag, der mittlerweile seitens des Landgerichts Tübingen zurückgewiesen wurde, auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NStZ 2011, 44; 2012, 519) zu etwaiger Befangenheit bei vorangegangener Tätigkeit in abgetrennten oder Parallelverfahren, eindeutig unbegründet.
  • OLG Oldenburg, 10.06.2022 - 1 Ws 203/22

    Besorgnis der Befangenheit des Richters wegen Vorbefassung in anderem

    Dies wird etwa angenommen, wenn Äußerungen in früheren Urteilen unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten oder wenn ein Richter sich bei seiner Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (vgl. BGH, Beschluss v. 10.01.2012, 3 StR 400/11, juris Rz. 19 ff. m.w.N.).
  • FG Hamburg, 28.11.2016 - 3 K 24/16

    Prozessrecht: Keine Befangenheit durch Justiz-Kontakte

  • LG Dresden, 18.07.2013 - 5 KLs 109 Js 14491/11

    Ablehnung, Besorgnis, Befangenheit, Abtrennung, Vorbefassung

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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8186
BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08 (https://dejure.org/2012,8186)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08 (https://dejure.org/2012,8186)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 2012 - 2 BvR 1345/08 (https://dejure.org/2012,8186)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; § 103 StPO; § 105 StPO; § 8 Abs. 3 SchwarzArbG
    Durchsuchungsbeschluss; Begrenzungsfunktion; Tatvorwurf (Konkretisierung); Beweismittel (aufzufindende); Bußgeldverfahren; Schwarzarbeitsbekämpfung

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Durchsuchungsbeschluss, Anordnung, Begründung, Anforderungen

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Durchsuchung von Geschäftsräumen verletzt bei unzureichender Begrenzung der Durchsuchung und fehlender eigenständiger richterlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen Art 13 Abs 1, Abs 2 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1 Abs 2 Nr 4 SchwarzArbG 2004, § 1 Abs 2 Nr 5 SchwarzArbG 2004
    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Geschäftsräumen verletzt bei unzureichender Begrenzung der Durchsuchung und fehlender eigenständiger richterlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Verdacht der Beauftragung mit ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1 Abs 2 Nr 4 SchwarzArbG 2004, § 1 Abs 2 Nr 5 SchwarzArbG 2004
    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Geschäftsräumen verletzt bei unzureichender Begrenzung der Durchsuchung und fehlender eigenständiger richterlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Verdacht der Beauftragung mit ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Durchsuchungsbeschlusses im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen des Verdachts bußgeldbewehrter Verstöße gegen das SchwarzArbG; Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume in einem ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Geschäftsräumen verletzt bei unzureichender Begrenzung der Durchsuchung und fehlender eigenständiger richterlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Verdacht der Beauftragung mit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 13; SchwarzArbG § 8
    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Durchsuchungsbeschlusses im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen des Verdachts bußgeldbewehrter Verstöße gegen das SchwarzArbG; Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume in einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftsstrafrecht: Durchsuchung des Geschäftsbetriebs

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    BVerfG beanstandet Durchsuchungsanordnung, spät kommt die Entscheidung, aber sie kommt, nach gut 4 1/2 Jahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2097
  • StRR 2012, 162
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    (aa)) Eine Durchsuchung greift in die durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützte persönliche Lebenssphäre schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Diesen trifft als Kontrollorgan der Verfolgungsbehörden die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dazu muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 260/03 -, juris, Rn. 14).

    Dies versetzt dann den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Auf dieses Grundrecht, das auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume umfasst (vgl. BVerfGE 76, 83 ), kann sich die Beschwerdeführerin als inländische juristische Person nach Art. 19 Abs. 3 GG berufen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 -, NVwZ 2007, S. 1047 ).

    Diesen trifft als Kontrollorgan der Verfolgungsbehörden die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt dann den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 620/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Dazu muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 260/03 -, juris, Rn. 14).

    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat oder Ordnungswidrigkeit, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 260/03 -, a.a.O., Rn. 14).

    aa) Der Beschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 19. November 2007 genügt nicht seiner verfassungsrechtlichen Begrenzungsfunktion und ist, soweit er die Durchsuchung der Geschäftsräume der Beschwerdeführerin angeordnet hat, bereits aus diesem Grund aufzuheben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 23).

    Dies gilt allerdings nur, wenn sie nicht zur Begrenzung der richterlichen Durchsuchungsgestattung notwendig sind (vgl. BVerfGK 1, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 24), etwa weil sich in der Zusammenschau mit der Umschreibung der aufzufindenden Beweismittel ergibt, worauf die mit der Durchsuchung betrauten Beamten ihr Augenmerk zu lenken haben.

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 260/03

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Dazu muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 260/03 -, juris, Rn. 14).

    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat oder Ordnungswidrigkeit, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 260/03 -, a.a.O., Rn. 14).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat oder Ordnungswidrigkeit, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 260/03 -, a.a.O., Rn. 14).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Auf dieses Grundrecht, das auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume umfasst (vgl. BVerfGE 76, 83 ), kann sich die Beschwerdeführerin als inländische juristische Person nach Art. 19 Abs. 3 GG berufen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 -, NVwZ 2007, S. 1047 ).
  • BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02

    Zum verfassungsrechtlich gebotenen Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Dies gilt allerdings nur, wenn sie nicht zur Begrenzung der richterlichen Durchsuchungsgestattung notwendig sind (vgl. BVerfGK 1, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 24), etwa weil sich in der Zusammenschau mit der Umschreibung der aufzufindenden Beweismittel ergibt, worauf die mit der Durchsuchung betrauten Beamten ihr Augenmerk zu lenken haben.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Denn Mängel bei der ermittlungsrichterlich zu verantwortenden Umschreibung des Tatvorwurfs und der zu suchenden Beweismittel können, wenn die Durchsuchung - wie hier - bereits stattgefunden hat, im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden (vgl. BVerfGK 5, 84 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, NJW 2004, S. 3171).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Denn Mängel bei der ermittlungsrichterlich zu verantwortenden Umschreibung des Tatvorwurfs und der zu suchenden Beweismittel können, wenn die Durchsuchung - wie hier - bereits stattgefunden hat, im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden (vgl. BVerfGK 5, 84 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, NJW 2004, S. 3171).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 2 BvR 1006/01

    Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 1 GG durch vorschnelle und auf unzureichender

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08
    Auf dieses Grundrecht, das auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume umfasst (vgl. BVerfGE 76, 83 ), kann sich die Beschwerdeführerin als inländische juristische Person nach Art. 19 Abs. 3 GG berufen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. März 2007 - 2 BvR 1006/01 -, NVwZ 2007, S. 1047 ).
  • BVerfG, 21.04.2008 - 2 BvR 1910/05

    Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung zur Aufklärung handwerksrechtlicher

  • BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12

    Durchsuchung bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft wegen des Verdachts der

    Der Rahmen der Durchsuchung war damit nicht hinreichend präzisiert, so dass der Durchsuchungsbeschluss seiner Begrenzungsfunktion nicht gerecht wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2012 - 2 BvR 1345/08 -, juris, Rn. 17).
  • LG Dresden, 17.04.2013 - 15 Qs 34/12

    Sachsen: Funkzellenabfrage bei Anti-Nazi-Protest war rechtswidrig

    Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Durchsuchung (BVerfG Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03 NJW 2004, 3171, BVerfG Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08).
  • OLG Karlsruhe, 21.04.2016 - 1 AK 29/16

    Antrag auf Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses im Wege der

    Eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung, die keine hinreichend genauen Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und die zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfG NJW 2002, 1941; NStZ-RR 2005, 203; NJW 2012, 2097 - jeweils m.w.N.; Bruns in KK StPO, 7. Aufl. 2013, § 105 Rn. 4 m.w.N.).
  • VG München, 13.09.2017 - M 18 S 17.4089

    Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen

    Dabei ist verfassungsgerichtlich geklärt, dass auch Geschäftsräume in den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz fallen (siehe BVerfG, Kammerbeschluss vom 05. März 2012 - 2 BvR 1345/08 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.05.2014 - 16b DC 13.621

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; dringender Verdacht eines

    Eine nachträgliche Rechtfertigung führt, wenn die Durchsuchung - wie hier - bereits stattgefunden hat, im Beschwerdeverfahren nicht zu einer Heilung (BVerfG, B. v. 5.3.2012 - 2 BvR 1345/08 - juris Rn. 18).
  • VG München, 11.06.2012 - M 7 E 12.2638
    Die Beschlagnahme von bei der Durchsuchung aufgefundenem weiteren Beweismaterial für das vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren wird gem. § 4 Abs. 2 und 4 Satz 1 VereinsG im tenorierten Umfang (vgl. BayVGH, B. v. 11. Dezember 2002 - 4 C 02.2478 - Rz 22; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 1. September 2009 - OVG 1 L 100.08 - Rz 3; VGH BW, B. v. 27. Oktober 2011 - 1 S 1864/11 - Rz 6; BVerfG, B. v. 5. März 2012 - 2 BvR 1345/08 - Rz 12 m.w.N.) für den Fall angeordnet, dass der Antragsgegner die Gegenstände nicht freiwillig herausgibt.
  • VG Ansbach, 13.12.2012 - AN 14 S 12.02110

    Ausländerrecht Integration

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei oder nur unzureichende tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält, wird diesen Anforderungen nicht gerecht (vgl. BVerfG vom 5.3.2012 - 2 BvR 1345/08 - NJW 2012, 2097 f.; BVerfG vom 22.3.1999 - 2 BvR 2158/98 - InfAuslR 1999, 437 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.02.2012 - 2 Ws 91/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8229
OLG Köln, 02.02.2012 - 2 Ws 91/12 (https://dejure.org/2012,8229)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.02.2012 - 2 Ws 91/12 (https://dejure.org/2012,8229)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 2 Ws 91/12 (https://dejure.org/2012,8229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Fälle von Entbehrlichkeit der Pflichtverteidigerbeiordnung in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2
    Entbehrlichkeit der Pflichtverteidigerbeiordnung in der Berufungsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich ist Pflichtverteidiger bei Berufung der Staatsanwaltschaft nach Freispruch beizuordnen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Berufung der StA - (doch) kein Pflichtverteidiger?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 215 (Ls.)
  • StRR 2012, 162
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 13.09.1989 - 2 Ss 332/89

    Freisprechendes Urteil; Berufung der Staatsanwaltschaft; Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2012 - 2 Ws 91/12
    Diese Auslegung des § 140 Abs. 2 StPO entspricht der Rechtsprechung des Senats und der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. Senat Beschluss v. 20.03.2003 - 2 Ws 309/03; Beschluss v. 18.02.2010 - 2 Ws 104/10; OLG Düsseldorf, Wistra 1990, 323; OLG Düsseldorf, StV 00, 409; OLG Frankfurt, StV 1990, 12; OLG Hamburg, StV 93, 66; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 140, Rdnr. 26a m.w.N. ).
  • OLG Hamburg, 23.10.1992 - 1 Ws 302/92

    Berufungsinstanz; Strafantrag; Mitwirkung eines Verteidigers

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2012 - 2 Ws 91/12
    Diese Auslegung des § 140 Abs. 2 StPO entspricht der Rechtsprechung des Senats und der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. Senat Beschluss v. 20.03.2003 - 2 Ws 309/03; Beschluss v. 18.02.2010 - 2 Ws 104/10; OLG Düsseldorf, Wistra 1990, 323; OLG Düsseldorf, StV 00, 409; OLG Frankfurt, StV 1990, 12; OLG Hamburg, StV 93, 66; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 140, Rdnr. 26a m.w.N. ).
  • OLG Köln, 20.05.2003 - 2 Ws 309/03

    Pflichtverteidiger im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2012 - 2 Ws 91/12
    Diese Auslegung des § 140 Abs. 2 StPO entspricht der Rechtsprechung des Senats und der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. Senat Beschluss v. 20.03.2003 - 2 Ws 309/03; Beschluss v. 18.02.2010 - 2 Ws 104/10; OLG Düsseldorf, Wistra 1990, 323; OLG Düsseldorf, StV 00, 409; OLG Frankfurt, StV 1990, 12; OLG Hamburg, StV 93, 66; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 140, Rdnr. 26a m.w.N. ).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.1990 - 1 Ws 506/90
    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2012 - 2 Ws 91/12
    Diese Auslegung des § 140 Abs. 2 StPO entspricht der Rechtsprechung des Senats und der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. Senat Beschluss v. 20.03.2003 - 2 Ws 309/03; Beschluss v. 18.02.2010 - 2 Ws 104/10; OLG Düsseldorf, Wistra 1990, 323; OLG Düsseldorf, StV 00, 409; OLG Frankfurt, StV 1990, 12; OLG Hamburg, StV 93, 66; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 140, Rdnr. 26a m.w.N. ).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1999 - 1 Ws 713/99

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach Berufung der Staatsanwaltschaft gegen

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2012 - 2 Ws 91/12
    Diese Auslegung des § 140 Abs. 2 StPO entspricht der Rechtsprechung des Senats und der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. Senat Beschluss v. 20.03.2003 - 2 Ws 309/03; Beschluss v. 18.02.2010 - 2 Ws 104/10; OLG Düsseldorf, Wistra 1990, 323; OLG Düsseldorf, StV 00, 409; OLG Frankfurt, StV 1990, 12; OLG Hamburg, StV 93, 66; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 140, Rdnr. 26a m.w.N. ).
  • KG, 25.09.2020 - 1 Ws 52/20

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung bei Berufung der

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hat diese Regelung dahin konkretisiert, dass dem Angeklagten in der Regel ein Verteidiger beizuordnen ist, wenn die Staatsanwaltschaft - wie hier - gegen ein freisprechendes Urteil Berufung eingelegt hat und eine Verurteilung aufgrund abweichender Beweiswürdigung oder sonst unterschiedlicher Beurteilung der Sach- oder Rechtslage erstrebt (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 24. November 1999 - (3) 1 Ss 334/99 (104/99) - und 22. Juli 2008 - 3 Ws 205/08 - OLG Karlsruhe DAR 2005, 573; OLG Köln, Beschluss vom 2. Februar 2012 - III-2 Ws 91/12 - Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Auflage, § 140 Rdnr.27 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   AG Montabaur, 24.02.2012 - 2020 Js 12711/11 - 42 Cs   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5253
AG Montabaur, 24.02.2012 - 2020 Js 12711/11 - 42 Cs (https://dejure.org/2012,5253)
AG Montabaur, Entscheidung vom 24.02.2012 - 2020 Js 12711/11 - 42 Cs (https://dejure.org/2012,5253)
AG Montabaur, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 2020 Js 12711/11 - 42 Cs (https://dejure.org/2012,5253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fahrerlaubnis, vorläufige Entziehung, Aufhebung, Verhältnismäßigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Unvertretbarkeit ihrer weiteren Fortdauer aufgrund zu langen Andauerns

  • RA Kotz

    Fahrerlaubnisentziehung - Aufhebung wegen Zeitablauf

  • RA Kotz

    Fahrerlaubnisentziehung - Aufhebung bei Verfahrensverzögerung

  • rechtsportal.de

    StPO § 111a
    Aufhebung einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Unvertretbarkeit ihrer weiteren Fortdauer aufgrund zu langen Andauerns

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    14 Monate nach der Tat: Weitere "vorläufige” Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr vertretbar

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 162
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Unverhältnismäßigkeit bei erheblicher

    Auszug aus AG Montabaur, 24.02.2012 - 2020 Js 12711/11
    Das Übermaßverbot kann im Einzelfall nicht nur der Anordnung und Vollziehung, sondern auch der Fortdauer einer strafprozessualen Maßnahme zeitliche Grenzen setzen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2005, 2 Ws 15/05, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.10.1999, 1 Ws 846/99; KG Berlin, Beschl. v. 01.04.2011, 3 Ws 153/11).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1999 - 1 Ws 846/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinauszögerung

    Auszug aus AG Montabaur, 24.02.2012 - 2020 Js 12711/11
    Das Übermaßverbot kann im Einzelfall nicht nur der Anordnung und Vollziehung, sondern auch der Fortdauer einer strafprozessualen Maßnahme zeitliche Grenzen setzen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2005, 2 Ws 15/05, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.10.1999, 1 Ws 846/99; KG Berlin, Beschl. v. 01.04.2011, 3 Ws 153/11).
  • OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung bei Verletzung des

    Auszug aus AG Montabaur, 24.02.2012 - 2020 Js 12711/11
    Das Übermaßverbot kann im Einzelfall nicht nur der Anordnung und Vollziehung, sondern auch der Fortdauer einer strafprozessualen Maßnahme zeitliche Grenzen setzen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2005, 2 Ws 15/05, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.10.1999, 1 Ws 846/99; KG Berlin, Beschl. v. 01.04.2011, 3 Ws 153/11).
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