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   BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11   

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BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11 (https://dejure.org/2012,1183)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2012 - 4 StR 507/11 (https://dejure.org/2012,1183)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11 (https://dejure.org/2012,1183)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 Nr. 2 StPO
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernis bereiten; ähnlich gefährlicher Eingriff: Pervertierung beim absichtlich herbeigeführten Verkehrsunfall; konkrete Gefahr für fremde Sachen von bedeutendem Wert bei Drohung eines bedeutenden Schadens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Feststellung der konkreten Gefährdung bei einem provozierten Auffahrunfall

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls durch plötzliches verkehrswidriges Abbremsen des Fahrzeugs i.S.d. § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB; Grundsätze zur Herleitung einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen bei provozierten ...

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Feststellung der konkreten Gefährdung bei einem provozierten Auffahrunfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls durch plötzliches verkehrswidriges Abbremsen des Fahrzeugs i.S.d. § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB; Grundsätze zur Herleitung einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen bei provozierten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 185
  • NZV 2012, 393
  • StRR 2012, 163
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11
    Ebenso hat es im Ausgangspunkt zutreffend eine konkrete Gefahr für fremde Sachen von bedeutendem Wert nur in den Fällen angenommen, in denen auch ein bedeutender Schaden gedroht hat (Senatsbeschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289); dass das Landgericht mit 1.300 Euro von einer höheren Wertgrenze als der nach der Rechtsprechung des Senats maßgeblichen von 750 Euro (Senatsbeschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215) ausgegangen ist, beschwert die Angeklagten nicht.

    Mit solchen allgemeinen Erwägungen lässt sich regelmäßig eine konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen nicht hinreichend belegen (Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216); vielmehr sind grundsätzlich konkrete Feststellungen insbesondere zu den Geschwindigkeiten der Pkw im Zeitpunkt der Kollision und der Intensität des Aufpralls zwischen den beteiligten Fahrzeugen erforderlich (Senat, aaO; vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, aaO).

  • BGH, 25.10.2011 - 4 StR 455/11

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich; mittels einer das Leben

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11
    Der aufgezeigte Rechtsfehler betrifft nur den Schuldumfang und damit den Strafausspruch (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 455/11, Tz. 7 mwN).

    Zwischen den Feststellungen zu der den Schuldspruch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr tragenden konkreten Sachgefahr und möglichen Feststellungen zu einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen besteht auch kein solcher innerer Zusammenhang, dass eine nochmalige tatrichterliche Entscheidung über den Schuldspruch erforderlich wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 455/11, Tz. 7).

  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch richterliche

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11
    a) Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls das Bereiten eines Hindernisses im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (Senatsurteile vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75, VRS 53, 355, und vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11
    a) Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls das Bereiten eines Hindernisses im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (Senatsurteile vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75, VRS 53, 355, und vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1).
  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11
    Da sich in den inmitten stehenden Fällen die Gefahr jeweils in einem die Wertgrenze von 750 Euro übersteigenden Schaden realisiert hat, können beide Fragen losgelöst voneinander geprüft und beantwortet werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95, BGHSt 41, 222, 223 f.); es ist nicht zu besorgen, dass Feststellungen im Zusammenhang mit dem Eintritt einer konkreten Leibesgefahr dem Schuldspruch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nachträglich die tatsächliche Grundlage entziehen könnten.
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11
    Die Aufhebung des Schuldspruchs umfasst auch die an sich rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Beihilfe zum Betrug im Fall II.1.7 der Urteilsgründe (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 18.11.1997 - 4 StR 542/97

    Auslegung des Begriffs der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11
    b) Die Begründung, mit der das Landgericht auf Grundlage der getroffenen Feststellungen nicht nur in den Fällen, in denen es tatsächlich zu Verletzungen beim Unfallgegner (Fälle II.1.5 und II.5.8) bzw. beim nicht tatbeteiligten Beifahrer (Fall II.4.5 - vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 18. November 1997 - 4 StR 542/97, NStZ-RR 1998, 150) gekommen ist, sondern in allen Fällen eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen angenommen hat, ist jedoch nicht frei von Rechtsfehlern.
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11
    Mit solchen allgemeinen Erwägungen lässt sich regelmäßig eine konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen nicht hinreichend belegen (Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216); vielmehr sind grundsätzlich konkrete Feststellungen insbesondere zu den Geschwindigkeiten der Pkw im Zeitpunkt der Kollision und der Intensität des Aufpralls zwischen den beteiligten Fahrzeugen erforderlich (Senat, aaO; vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, aaO).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Auszug aus BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11
    Ebenso hat es im Ausgangspunkt zutreffend eine konkrete Gefahr für fremde Sachen von bedeutendem Wert nur in den Fällen angenommen, in denen auch ein bedeutender Schaden gedroht hat (Senatsbeschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289); dass das Landgericht mit 1.300 Euro von einer höheren Wertgrenze als der nach der Rechtsprechung des Senats maßgeblichen von 750 Euro (Senatsbeschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215) ausgegangen ist, beschwert die Angeklagten nicht.
  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    Schließlich ist den Urteilsausführungen ein drohender, die Wertgrenze von 750 EUR (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215) erreichender Sachschaden ebenfalls nicht zu entnehmen, weil sich das Landgericht zum Wert des für den Gefahrenerfolg allein maßgeblichen Fahrzeugs des Zeugen G. - etwa zu Modell, Baujahr, Laufleistung oder Zustand - nicht verhält (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, NZV 2012, 393).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

    a) Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Bereiten eines Hindernisses im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (Senatsurteile vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75, VRS 53, 355, und vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 9).

    Vielmehr sind regelmäßig genaue Feststellungen insbesondere zu den Geschwindigkeiten der Pkws im Zeitpunkt der Kollision und der Intensität des Aufpralls zwischen den beteiligten Fahrzeugen erforderlich (Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216; vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 11).

  • OLG Hamm, 06.09.2013 - 5 RVs 80/13

    Verladung sperriger Gegenstände in ein Transportfahrzeug als Vollendung der

    Danach steht auch das Überschreiten des in der Rechtsprechung anerkannten Grenzwertes für Sachwert und Schadenshöhe - mindestens 750,- EUR (vgl. BGH, NStZ-RR 2012, 185, 186; Senatsbeschluss vom 04. Juni 2013 - 5 RVs 41/13 -) - außer Frage.
  • OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 RVs 41/13

    Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines gefährlichen

    Handelt es sich um eine Sache von bedeutendem Wert, ist in einem zweiten Prüfungsschrift zu fragen, ob ihr auch ein bedeutender Schaden gedroht hat (BGH, NStZ-RR 2012, 185, 186; BGH, Beschluss vom 28. September 2010, 4 StR 245/10, zitiert nach juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 29. April 2008, 4 StR 617/07, zitiert nach juris Rn. 6), wobei ein tatsächlich entstandener Schaden geringer sein kann als der maßgebliche Gefährdungsschaden.

    Der Grenzwert für den Sachwert und die Schadenshöhe ist einheitlich zu bestimmen und liegt bei mindestens 750,- EUR (BGH, Beschluss vom 29. April 2008, 4 StR 617/07, zitiert nach juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 28. September 2010, 4 StR 245/10, zitiert nach juris Rn. 4, 10 m.w.N.; BGH, NStZ-RR 2012, 185, 186).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12   

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https://dejure.org/2012,3195
OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12 (https://dejure.org/2012,3195)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.02.2012 - 32 HEs 1/12 (https://dejure.org/2012,3195)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 32 HEs 1/12 (https://dejure.org/2012,3195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Begriff "derselben Tat" nach § 121 StPO: Neubeginn der Frist bei Bekanntwerden einer weiteren Tat

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kriterien zur Auslegung des Begriffs "derselben Tat" i.S.d. § 121 StPO; Grundsätze zum Beginn der Frist des § 121 StPO bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Auslegung des Begriffs "derselben Tat" i.S.d. § 121 StPO; Grundsätze zum Beginn der Frist des § 121 StPO bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1
    Besondere Haftprüfung; Begriff "derselben Tat"; Neubeginn der Frist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 421
  • StRR 2012, 163
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Der verfassungsrechtliche Freiheitsanspruch aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG des noch nicht verurteilten Angeklagten ist den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten, wobei sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 ff.; 36, 264; 53, 152, 158 ff.; BVerfG StV 2007, 369; 2006, 248 und 708; weitere Nachweise bei Pieroth/Hartmann, StV 2008, 277).

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; BVerfG, NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Köln, StV 1999, 40; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Hamm, StV 2000, 90, 91).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Der verfassungsrechtliche Freiheitsanspruch aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG des noch nicht verurteilten Angeklagten ist den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten, wobei sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 ff.; 36, 264; 53, 152, 158 ff.; BVerfG StV 2007, 369; 2006, 248 und 708; weitere Nachweise bei Pieroth/Hartmann, StV 2008, 277).

    Die Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO, die eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus somit nur in begrenztem Umfang zulässt, ist entsprechend eng auszulegen (BVerfGE 36, 264, 271; BGHSt 38, 43, 46; Karlsruher Kommentar a. a. O., Rdnr. 13 m. w. N.).

  • OLG Koblenz, 03.01.2001 - 4420 BL - III - 71/00

    Haftprüfung; Sechsmonatsfrist; Tatbegriff; neue Tat; neuer Haftbefehl;

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Danach fallen unter den Begriff "derselben Tat" alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (so OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 152 Rdnr. 9; OLG Stuttgart, StV 2008, 85 Rdnr. 6; Karlsruher Kommentar StPO Schultheis, 6. Aufl., § 121 Rdnr. 10 m. w. N.).

    Ein zwingender sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung von Haftverfahren erschließt sich nicht (so auch OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 152, Rdnr. 25 f.).

  • OLG Brandenburg, 20.07.1999 - 2 (3) HEs 28/99

    Aufhebung eines Haftbefehls bei unnötiger Verzögerung der Anklageerhebung;

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; BVerfG, NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Köln, StV 1999, 40; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Hamm, StV 2000, 90, 91).
  • KG, 28.02.2005 - 1 HEs 11/05

    Strafprozessrecht: Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wegen derselben Tat

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Auch die Unterscheidung nach Ermittlungskomplexen, welche die Ermittlungsrichtung bestimmt haben (so OLG Bremen, NStZ-RR 1997, 334, 335, KG Berlin, Beschluss vom 28.02.2005, 1 HEs 11/05, Rn. 7 f.), liefert kein brauchbares Abgrenzungskriterium.
  • OLG Köln, 15.08.1997 - HEs 177/97
    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Die gegenteilige Auffassung, welche den Tatbegriff gemäß § 121 Abs. 1 StPO verfahrensbezogen auslegt (OLG Köln, NStZ-RR 1998, 181 f., OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 124 m. w. N.), führt dazu, dass die Haftzeiten aus dem früheren Haftbefehl und aus dem erweiterten Haftbefehl zusammengerechnet werden müssten, soweit die Haftbefehle im selben Verfahren oder in verbindungsreifen Verfahren erlassen worden sind.
  • OLG Frankfurt, 24.02.1995 - 1 HEs 424/94

    Haftfortdauer; Wichtiger Grund; Teilanklage; Abschlußreife der Ermittlungen

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; BVerfG, NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Köln, StV 1999, 40; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Hamm, StV 2000, 90, 91).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 3 Ws 460/03

    Fristbeginn bei Erlass eines neuen oder erweiterten Haftbefehls; Auslegung des

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    bb) Zur Berechnung des Fristbeginns darf auch nicht auf den Erlasszeitpunkt des neuen oder erweiterten Haftbefehls abgestellt werden, sondern auf den Zeitpunkt, an dem sich bei ordnungsgemäßer Ermittlungstätigkeit der dringende Tatverdacht und somit die Möglichkeit einer Haftbefehlserweiterung erstmals ergeben hat (ebenso OLG Koblenz, a. a. O.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125, Rnr. 15 KK-Schultheis, a. a. O., m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 2 Ws 86/96
    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann entsprochen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (BVerfGE 20, 45, 50; BVerfG, NJW 2003, 2895; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Köln, StV 1999, 40; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2587; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Hamm, StV 2000, 90, 91).
  • OLG Koblenz, 04.12.2000 - 4420 BL - III - 97/00

    Haftprüfung, Sechsmonatsfrist, Fristberechnung, Tatbegriff, Untersuchungshaft,

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
    Die gegenteilige Auffassung, welche den Tatbegriff gemäß § 121 Abs. 1 StPO verfahrensbezogen auslegt (OLG Köln, NStZ-RR 1998, 181 f., OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 124 m. w. N.), führt dazu, dass die Haftzeiten aus dem früheren Haftbefehl und aus dem erweiterten Haftbefehl zusammengerechnet werden müssten, soweit die Haftbefehle im selben Verfahren oder in verbindungsreifen Verfahren erlassen worden sind.
  • BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 530/03

    Zur Frage, wann ein die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigender

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

  • OLG Köln, 06.10.1998 - HEs 129/98
  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 4 HEs 86/07

    Zeitliche Begrenzung der Untersuchungshaft: Begriff derselben Tat bei

  • BGH, 23.07.1991 - 3 StE 6/91

    Keine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bei nicht nur kurzfristiger

  • OLG Bremen, 07.08.1997 - BL 159/97

    Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft wegen des Verdachts des

  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Der Senat teilt die in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur inzwischen nahezu einhellig vertretene Auffassung, dass der Begriff "derselben Tat' im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO mit Rücksicht auf diesen Schutzzweck der Norm weit auszulegen ist und deshalb alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an erfasst, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 1 Ws 257/16 H, juris Rn. 6, 16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 7/15 (H), juris Rn. 7; KG, Beschluss vom 15. August 2013 - 4 Ws 108/13, juris Rn. 13; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 2 HEs 9/13 (5/13), juris Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 32 HEs 1/12, juris Rn. 21; OLG Jena, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 Ws 446/10 (32), juris Rn. 9; OLG Koblenz (2. Strafsenat), Beschluss vom 30. Juli 2009 - 2 HEs 8/09, juris Rn. 8; OLG Dresden, Beschluss vom 31. März 2009 - 2 AK 6/09, NJW 2010, 952; OLG Naumburg, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 1 Ws 674/08, juris Rn. 7 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 4 HEs 86/07, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 3 Ws 460/03, NStZ-RR 2004, 125 f.; OLG Koblenz (1. Strafsenat), Beschluss vom 3. Januar 2001 - (1) 4420 BL - III - 71/00, 6 NStZ-RR 2001, 152; OLG Hamm, Beschluss vom 21. April 1998 - 2 BL 62/98, NStZ-RR 1998, 277, 278; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Januar 1998 - 1 BL 4/98, NStZ-RR 1998, 182; OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. März 1997, 2 (3) HEs 16/97, StV 1997, 536, 537; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. März 1990 - 1 HEs 259/88, NJW 1990, 2144; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. August 1989 - 1 Ws 243/89, StV 1989, 489; KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 10; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 121 Rn. 14b; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 121 Rn. 11).

    Gleiches hat zu gelten, falls der Haftbefehl um Tatvorwürfe erweitert wird, die erst während der Ermittlungen im vorgenannten Sinne bekannt geworden sind, für sich allein den Erlass eines Haftbefehls jedoch nicht rechtfertigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 1 Ws 257/16 H, juris Rn. 11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 7/15 (H), juris Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 32 HEs 1/12, juris Rn. 26; vgl. auch OLG Koblenz (2. Strafsenat), Beschluss vom 30. Juli 2009 - 2 HEs 8/09, juris Rn. 8; OLG Jena, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 Ws 446/10 (32), juris Rn. 9; KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 10 f.).

  • OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20

    Hemmung von Unterbrechungsfristen wegen COVID-19; Keine pandemiebedingte

    Zur Berechnung des Fristbeginns darf indes nicht auf den Erlasszeitpunkt des neuen oder erweiterten Haftbefehls abgestellt werden, sondern auf den Zeitpunkt, an dem sich bei ordnungsgemäßer Ermittlungstätigkeit der dringende Tatverdacht und somit die Möglichkeit einer Haftbefehlserweiterung erstmals ergeben hat (vgl. OLG Celle, StraFo 2012, 138).

    Dies gilt allerdings nur, sofern die weitere Tat für sich genommen den Erlass eines Haftbefehls gerechtfertigt hätte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2012 - 32 HEs 1/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 121 Rn. 11).

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 1 Ws 7/15

    Beschleunigungsgebot bei Untersuchungshaft: Neubeginn der Sechsmonatsfrist bei

    Danach fallen unter "dieselbe Tat" alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie bekannt geworden sind und in den Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125 ff.; OLG Celle StraFo 2012, 138 f.; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 57. Aufl., § 121 Rn. 11 ff. m.w.N.).

    Er beantwortet sie nunmehr dahingehend, dass nur Taten, die für sich genommen den Erlass eines (neuen) Untersuchungshaftbefehls rechtfertigen könnten, geeignet sind, bei ihrer Aufnahme in den Haftbefehl den Lauf einer neuen Sechs-Monats-Frist auszulösen, da nur so eine Schlechterstellung des Beschuldigten im Sinne einer Umgehung des besonderen Haftprüfungsverfahrens gem. §§ 121, 122 StPO vermieden werden kann (so auch OLG Celle, Beschluss vom 09. Februar 2012 - 32 HEs 1/12 -, juris; KK-Schultheis, a.a.O., § 121 Rdnr. 10).

  • OLG Zweibrücken, 09.01.2018 - 1 Ws 383/17

    Haftprüfung: Fortdauer der Untersuchungshaft wegen derselben Tat; Begriff der

    Prozessual selbständige Taten, für die erst nach Erlass des Ursprungshaftbefehls dringender Tatverdacht entsteht, gehören dagegen nicht zu der Tat im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO (OLG Koblenz, Beschluss vom 17. September 2014, 2 Ws 486/14 H, Rn. 10; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02. Dezember 2008 - 1 Ws 674/08, Rn. 7; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Juni 2013, 2 HEs 9/13 , Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 09. Februar 2012, 32 HEs 1/12, Rn. 21 ; a. A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 1 HEs 41/03, alle juris).
  • OLG Celle, 23.12.2015 - 2 HEs 6/15

    Besondere Haftprüfung nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils in einem

    Danach fallen unter den Begriff "derselben Tat" gemäß § 121 StPO alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (OLG Celle, Beschl. v. 09.02.2012, 32 HEs 1/12; OLG Koblenz aaO; OLG Koblenz, Beschl. v. 30.07.2009, 2 HEs 8/09; OLG Naumburg, NStZ-RR 2009, 159; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 121, Rn. 11 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2012 - 4 StR 651/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9125
BGH, 22.03.2012 - 4 StR 651/11 (https://dejure.org/2012,9125)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2012 - 4 StR 651/11 (https://dejure.org/2012,9125)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11 (https://dejure.org/2012,9125)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 265 Abs 1 StPO, § 25 StGB, § 306 StGB
    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts im Strafverfahren wegen Brandstiftung: Rechtlicher Hinweis auf eine Verurteilung wegen Alleintäterschaft anstatt Mittäterschaft

  • Wolters Kluwer

    Hinweis an den Angeklagten bei Ausgehen des Gerichts im Urteil von einer anderen Teilnahmeform als die unverändert zugelassene Anklage

  • rewis.io

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts im Strafverfahren wegen Brandstiftung: Rechtlicher Hinweis auf eine Verurteilung wegen Alleintäterschaft anstatt Mittäterschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 265 Abs. 1; StGB § 306
    Hinweis an den Angeklagten bei Ausgehen des Gerichts im Urteil von einer anderen Teilnahmeform als die unverändert zugelassene Anklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Erst Mittäter, dann Alleintäter - darauf hinweisen muss das Gericht…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 135
  • StV 2012, 710
  • StRR 2012, 163
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

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Rechtsprechung
   OLG München, 30.03.2012 - 4St RR 32/12, 4 StRR 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8743
OLG München, 30.03.2012 - 4St RR 32/12, 4 StRR 32/12 (https://dejure.org/2012,8743)
OLG München, Entscheidung vom 30.03.2012 - 4St RR 32/12, 4 StRR 32/12 (https://dejure.org/2012,8743)
OLG München, Entscheidung vom 30. März 2012 - 4St RR 32/12, 4 StRR 32/12 (https://dejure.org/2012,8743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Ausländische Fahrerlaubnis, Anerkennung, unbestreitbare Tatsachen, Geständnis

  • openjur.de

    Die im Strafverfahren auf freiwilliger Basis abgegebenen Angaben des Angeklagten, er habe zum Zeitpunkt der Erteilung des Führerscheins seinen Wohnsitz im Inland gehabt, sind wie vom Ausstellerstaat herrührende unbestreitbare Informationen zu werten. Sie sind ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwertbarkeit von freiwilligen Angaben des Betroffenen im Ermittlungsverfahren hinsichtlich seines Inlandswohnsitzes bei der Beurteilung eines EU-Führerscheins beim Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ausländische Fahrerlaubnis - die unbestreitbaren Informationen kamen vom Angeklagten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung von auf freiwilliger Basis abgegebenen Angaben eines Angeklagten wie vom Ausstellerstaat herrührende unbestreitbare Informationen i.R.d. Erteilung des Führerscheins

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 163
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus OLG München, 30.03.2012 - 4St RR 32/12
    Am 1. März 2012 hat die Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C - 467/10 in dem Strafverfahren gegen B. A. im oben benannten Verfahren des Landgerichts Gießen entschieden.

    Das Urteil des EuGH vom 1. März 2012 - B. A. (C - 467/10), ergangen auf das Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Gießen vom 21. September 2010 steht dem nicht entgegen.

  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus OLG München, 30.03.2012 - 4St RR 32/12
    Dies wurde auch durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.01.2009 (Az. 3 C 31/07 Juris) festgestellt.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG München, 30.03.2012 - 4St RR 32/12
    Nach dem Urteil des EuGH vom 29. April 2004 - Kapper (NJW 2004, 1725) ist das Wohnsitzerfordernis des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV i.d. Fassung vom 7. August 2002, wonach "die Berechtigung des Abs. 1 nicht für Inhaber einer EU- oder EWG Fahrerlaubnis gilt, die zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten", nicht mit EG-Recht vereinbar.
  • OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 2 Ss 269/10

    Anerkennung einer im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG München, 30.03.2012 - 4St RR 32/12
    Insoweit hat das Amtsgericht Eggenfelden ausgeführt, dass gegen die Vereinbarkeit dieser Bestimmung mit europarechtlichen Vorgaben keine Bedenken bestehen, da sie sich auf Artikel 11 Nr. 4 S. 2 der Richtlinie 2006/126/EG stützen kann und dabei die Entscheidungen des OLG Stuttgart NJW 2010, 2818 und des Bayerischen VGH in NVZ 2010, 48 zitiert.
  • LG Gießen, 21.09.2010 - 1 Ns 603 Js 36155/08

    Vorlage von Fragen bezüglich des Anerkennens einer in anderen Mitgliedstaaten der

    Auszug aus OLG München, 30.03.2012 - 4St RR 32/12
    Mit Beschluss des Senats vom 16. August 2011 (Gz: 4 StRR 134/11) wurde die Entscheidung über die Revision des Angeklagten bis zur Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Verfahren des Landgerichts Gießen mit dem Aktenzeichen 1 Ns 603 Js 36155/08 zurückgestellt.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OLG München, 30.03.2012 - 4St RR 32/12
    Mit Urteilen des EuGH vom 26. Juni 2008 - W. und Z. (C - 329/06) wurden jedoch zwei Einschränkungen vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennungspflicht vorgenommen.
  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 11 CS 09.1791

    Gebrauchmachen von slowakischer Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG München, 30.03.2012 - 4St RR 32/12
    "Im vorliegenden Fall steht fest, dass entgegen der Auffassung des Amtsgerichts Eggenfelden nicht die 3. EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126-EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006) über den Führerschein zur Anwendung gelangt, sondern vielmehr die 2. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 91/439-EG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein) Anwendung findet, da der ungarische Führerschein erst am 15.09.2008 umgeschrieben und damit ausgestellt wurde und die dritte Führerscheinrichtlinie der EU nur für Führerscheine gilt, die nach dem 19.01.2009 ausgestellt wurden (VGH München DAR 10, 103).
  • AG Bünde, 01.02.2016 - 1 Ds 545/15

    Führerscheintourismus, Beweisführungsregel, Rückwirkungsverbot,

    So legt das OLG München (DAR 2012, 341) in seinem Urteil vom 05.04.2012 den § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV entgegen dessen eindeutigen Wortlaut dahingehend aus, dass überhaupt keine Information des Ausstellerstaates erforderlich ist, wenn der Angeklagte den Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis selbst einräumt.
  • OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gültigkeit einer durch Umtausch erworbenen britischen

    a) Ob mit dem Umtausch eines Führerscheins ohne weiteres eine Neuerteilung verbunden ist, ist umstritten (verneinend: OLG Oldenburg NJW 2011, 3315; VG Bayreuth, Beschl. v. 01.08.2013 - B 1 E 13.369, juris Rn. 52; bejahend: BVerwG NJW 2013, 487; OLG München DAR 2012, 341; Thür. OLG NZV 2013, 509; Dauer aaO Rn. 23; vgl. zum Streitstand daneben die Nachweise bei OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 182).

    Grundlage einer entsprechenden Feststellung können dabei nur die Angaben im Führerschein selbst oder vom Ausstellungsmitgliedsstaat herrührende unbestreitbare Informationen sein; diesen kann ein Geständnis des Angeklagten gleich stehen (OLG München, Beschl. v. 30.03.2012 - 4StRR 32/12, juris Rn. 37).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.03.2012 - III-2 Ws 227/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8213
OLG Köln, 27.03.2012 - III-2 Ws 227/12 (https://dejure.org/2012,8213)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.03.2012 - III-2 Ws 227/12 (https://dejure.org/2012,8213)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. März 2012 - III-2 Ws 227/12 (https://dejure.org/2012,8213)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ab wann rechnet der Längenzuschlag?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Längenzuschlag: Mit oder ohne Wartezeit? - Natürlich mit

Papierfundstellen

  • StRR 2012, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 24.01.2006 - 2 ARs 9/06

    Berücksichtigung von Überzahlungen der gesetzlicher Gebühren bei der Bewilligung

    Auszug aus OLG Köln, 27.03.2012 - 2 Ws 227/12
    Der Senat, der die Streitfrage bisher nicht hat entscheiden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 24.01.2006 - 2 ARs 9/06 -), schließt sich der herrschenden Meinung an.
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